Guest Pferdestehler Posted February 18, 2010 Report Share Posted February 18, 2010 Genauso erging es einem Mann, der vor dem OLG Karlsruhe angab, er habe sich bloß mit seinem Akkurasierer die Barthaare gestutzt (Az.: 2 Ss OWi 528/06).Im Zweifelsfall glaube der Richter immer der Polizei, sagt Elsner. "Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt nicht."Quelle: Heise Tscha, der berühmte Rasierer zählt nicht. Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted February 18, 2010 Report Share Posted February 18, 2010 Was ist eigentlich aus dem Urteil des AG Gummersbach geworden, das gesagt hat, das Handyverbot sei unverhältnismäßig, weil z.B. das in vielerlei Hinsicht vergleichbare Hantieren mit Rasierapparaten u.ä. nicht mit einem Bußgeld und Punkten belegt sei? Kennt da jemand den aktuellen Stand? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 21, 2010 Report Share Posted February 21, 2010 Das liegt wohl noch beim BVerfG rum. hier nochmal das Amtsgericht Gummersbach! Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted February 21, 2010 Report Share Posted February 21, 2010 ... "Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt nicht." Der lohnt meist ohnehin nur, wenn der Punkt der entscheidende zuviel zu werden droht - sonst eher nicht: Zeitaufwand, Fahrtkosten, allfälliger Verdienstausfall etc. stehen gerne mal in krassem Mißverhältnis zum Bußgeld... Daß die Behörde von sich aus klein beigibt, ist nämlich nicht wirklich zu erwarten; und auch vor Gericht kaum ein Freispruch, sondern bestenfalls eine Einstellung des Verfahrens - kostenpflichtige Lektion zum Thema "Rechtsstaat", sonst nix... c.s. Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted February 22, 2010 Report Share Posted February 22, 2010 Tscha, der berühmte Rasierer zählt nicht.Ein Resultat aus der freien Beweiswürdigung und der Tatsache das Zeugen mehr Glaubwürdigkeit zukommt als Beschuldigten. Das Problem ist und bleibt, dass Irren menschlich ist und ein Zeuge einen Rasierer für ein Telefon halten kann. Ist er sich seiner Wahrnehmung sicher, und erkennt sein Irren nicht, sind die Chancen vor Gericht gleich Null. Und deswegen wird u.U. ein Urteil gesprochen, dass einen Unschuldigen bestraft. Selten? Ja! Möglich? Ja! Und sowas sollte in einem Rechtsstaat nicht gehen. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted February 22, 2010 Report Share Posted February 22, 2010 Wieso, wenn der Richter keine Zweifel hat? Und, mal ehrlich, wiviel Rasierer fahren denn so rum? Schminkende Frauen gibts ja wie Sand am mehr. dete Quote Link to post Share on other sites
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