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Abschleppen, Auto Auslösen, Nur ärger!


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Hallo, also in Sache Auto-Abschleppen steht ja irgendwie alles Kopf. Man sieht ja immer mal wieder Berichte, wo man den Rat bekommt, nicht sofort zu zahlen und bei Weigerung der Herausgabe der Abschlepper die Polizei zu rufen. Fragt man bei den Berichterstattern mal nach, wollen die plötzlich von soetwas nix wissen und können auf keinerlei jur. Quellen/Informationen §§ etc. verweisen. Was ist denn nun mal richtig eindeutig in der Sache?

Seit 2005 oder so brauchen Abschlepper ja soweit ich weiß nun keine Inkassokonzession mehr, um auf eine sofortige Bezahlung zu bestehen. Also ist die Forderung einer Barzahlung oder EC-Kartenzahlung (weil ja Kreditkarte etc., die noch Gebühren für den Abschlepper bringen, nicht möglich sind) de facto zulässig.

q.e.d.: Wer abgeschleppt wird, muss sofort zahlen. Den jur. Streit mit dem Inauftraggeber kann er ja dann anschließend beginnen. Ist aber meist erfolglos..leider! <_<

Wer genaueres weiß und auch mit AKTUELLER Rsp belegen kann, gern...

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Ohh Mann :nick: Manche Leute geben Tipps, die so sinnvoll sind wie Migräne bei Sonnenschein. :cheer:

 

Es soll ja immer noch Fälle von Abschleppen geben, ohne dass man falsch geparkt hat, oder wo ein Abschleppen unverhältnismäßig war.

 

Ich bekomme z.B. trotz gültigem und sichtbar ausgelegtem Bewohnerparkausweis auch fast jeden Monat ein Ticket wg. angeblichem Parken ohne Parkscheibe, weil manche Ordnungskräfte schlichtweg zu bl... sind. Wenn ich da auch immer erst zahlen und dann Rückfordern müsste... <_<

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Ganz einfach, 2 Strategien zur Auswahl die Ärger vermeiden.

 

1. Nicht falsch Parken.

 

Ganz im Gegenteil, je schräger umso besser <_< .

 

2. Sofort bar bezahlen wenn nicht "1" Mittel der Wahl war.

 

Nur bares ist wahres, bar bezahlen.......das versteht sich ja von selbst - oder ? :cheer:

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Auch wenn ich dieses Problem nie hatte interessiert mich das trotzdem.

 

Ich meine mich zu erinnern (aus anderen Thread o. ä.) das ein Auto kein angemessener Pfand für eine Forderung von ca. 150 Euro darstellt. Sowie das eine nicht Herausgabe des Fahrzeugs somit eine Nötigung darstellt. Offensichtlich gibt es aber Landesrecht, dass dies für die Öffentliche Hand (und nur für diese) anders regelt.

 

Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?

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@ Tom,

Ich denke passend, die genannten Lösungen vermeiden erfolgreich jeden derartigen Ärger.

 

nein, immer noch nicht passend. es ging hier nicht um die vermeidung von ärger. lies dir die frage vom threadsteller einfach nochmal in ruhe durch. ist eigentlich gar nicht so schwer. aber wie schon geschrieben, du darfst natürlich gerne auch unpassende antworten geben

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Auch wenn ich dieses Problem nie hatte interessiert mich das trotzdem.

 

Ich meine mich zu erinnern (aus anderen Thread o. ä.) das ein Auto kein angemessener Pfand für eine Forderung von ca. 150 Euro darstellt. Sowie das eine nicht Herausgabe des Fahrzeugs somit eine Nötigung darstellt. Offensichtlich gibt es aber Landesrecht, dass dies für die Öffentliche Hand (und nur für diese) anders regelt.

:wacko::wacko:

 

Wobei man dies noch einschränken muss. Sollte das Fahrzeug im Auftrag der Stadt von Privaten abgeschleppt werden, so gilt dies nicht, außer in Frankfurt. :70:

 

In Bezug auf die Überpfändung (es besteht ein Überpfändungsverbot) muss man natürlich auf den Wagen abstellen. :wacko:

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Auch wenn ich dieses Problem nie hatte interessiert mich das trotzdem.

 

Ich meine mich zu erinnern (aus anderen Thread o. ä.) das ein Auto kein angemessener Pfand für eine Forderung von ca. 150 Euro darstellt. Sowie das eine nicht Herausgabe des Fahrzeugs somit eine Nötigung darstellt. Offensichtlich gibt es aber Landesrecht, dass dies für die Öffentliche Hand (und nur für diese) anders regelt.

 

Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?

 

Angenommen der Fahrer hat sein Vehikel abschleppen lassen und angenommen er erzählt mir dann, kein Geld / Kreditkarte / EC Karte dabei zu haben und angenommen einer meiner Mitarbeiter - oder ich selbst - hat einen schlechten Tag ( kommt auch mal vor ) dann kommt das Fz. bei mir so lange auf den Hof, bis die Rechnung bezahlt ist. Ohne wenn und aber.

 

Ob das dann ein verbeulter Kleinwagen ist, oder ein hochpreisiger Sportwagen spielt überhaupt keine Rolle.

 

Sollte das Fahrzeug im Auftrag der Stadt von Privaten abgeschleppt werden, so gilt dies nicht, außer in Frankfurt. :50:

 

Wobei hier zu sagen ist, das es ohne Bezahlung kein Auto gibt. Ohne Moos - nix los :wacko: .

 

Wenn einer meiner Mitarbeiter - oder ich selbst - einen guten Tag haben ( eigentlich immer ) und der Ton des Unglücksraben moderat ist, kann überlegt werden, ob mit den zuständigen Stellen telefoniert und ein gutes Wort eingelegt wird.

 

Hat das Auto allerdings einen " GdP " Aufkleber ( kam auch schon vor :wacko: )in der Frontscheibe muss der Amtsweg zwingend eingehalten werden :wacko::70:

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Also ist die Forderung einer Barzahlung oder EC-Kartenzahlung (weil ja Kreditkarte etc., die noch Gebühren für den Abschlepper bringen, nicht möglich sind) de facto zulässig.

 

 

Warum nicht Kreditkarte, wer damit zahlen möchte könnte ( sollte ) ja bereit sein die Kreditkartengebühren eben zusätzlich zu bezahlen. "Nur Bares ist wahres", ansonsten für den Service extra blechen!

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