poke104 0 Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Hallo, ich mußte meinen Führerschein für 3 Monate wegen Geschwindigkeitsübertretung abgeben.Laut Schreiben der Behörde darf ich am 27.11.08 um 00.00 Uhr wieder fahren.Bis jetzt ist der Lappen noch nicht eingetroffen. Darf ich trotzdem am 28.11.08 wieder fahrenauch wenn ich diesen dann noch nicht zurückhabe? Grußpoke104 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 ja, sgar am 27 um 0:00 Uhr - schreibst du doch selbst.darf ich am 27.11.08 um 00.00 Uhr wieder fahren ist aber noch zwei tage hin - gell Quote Link to post Share on other sites
poke104 0 Posted November 25, 2008 Author Report Share Posted November 25, 2008 Vielen Dank für die Antwort, vor 5 min ist mein alter Lappen per Post eingetrudelt.Ich meinte auch nur, wenn die Rennleitung mich ohne Lappen angehalten hätte... Grußpoke104 Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Ich meinte auch nur, wenn die Rennleitung mich ohne Lappen angehlaten hätte... denen hättest du dann den Wisch der Bußgeld- Fahrerlaubnisbehörde zeigen können. So viel ich weiß hättest du mit dem fahren dürfen. MfG Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Vielen Dank für die Antwort, vor 5 min ist mein alter Lappen per Post eingetrudelt.Aber denk dran: NOCH darfst du nicht fahren Quote Link to post Share on other sites
Muraniy 0 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Boah muss man prasslig sein... 3Monate, alter Schwede... Frauen haben in der Zeit schon 1/3 Kind Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Ich meinte auch nur, wenn die Rennleitung mich ohne Lappen angehlaten hätte... denen hättest du dann den Wisch der Bußgeld- Fahrerlaubnisbehörde zeigen können. So viel ich weiß hättest du mit dem fahren dürfen. MfGDas wäre mir neu! Du darfst - sofern ich mich richtig erinnere - erst wieder fahren, wenn der Führerschein wieder in Deinem Besitz ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Hab jetzt keinen Kommentar hier, aber das würde mich wundern.Wenn das Fahrverbot abgelaufen ist, würde eine Bestrafung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen das Analogieverbot im Strafrecht verstoßen.. Quote Link to post Share on other sites
poke104 0 Posted November 27, 2008 Author Report Share Posted November 27, 2008 Ich würde mal annehmen, das wenn ich ohne den Führerschein bei zu haben aber nach Ablauf der Sperrfrist fahre,das genauso ist, als wenn man seinen Führerschein vergessen hat. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 Ich würde mal annehmen, das wenn ich ohne den Führerschein bei zu haben aber nach Ablauf der Sperrfrist fahre,das genauso ist, als wenn man seinen Führerschein vergessen hat.Hieine Sperrfrist gibt es nur bei einem Entzug der Fahrerlaubnis - da muss man erst wieder eine neue FE haben, was durch Aushändigen des FS erfolgt. Hier ist das anders: das FV endet, wenn die Frist vorbei ist, unabhängig davon, ob man den FS wieder hat oder nicht.Insofern ist auch @Pferdestehler nicht so ganz richtig in seiner Ansicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 Stellt sich dann nur noch die interessante Frage, was passiert, wenn man ohne den Führerschein erwischt wird Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 Stellt sich dann nur noch die interessante Frage, was passiert, wenn man ohne den Führerschein erwischt wird Standartantwort: Wie, hab ihr den etwa versust? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 Stellt sich dann nur noch die interessante Frage, was passiert, wenn man ohne den Führerschein erwischt wird Es könnte ein Fahren ohne Führerschein sein. (Tagbestandsmerkmale bitte selber raussuchen ) Drei Stufen der Prüfung:1. Stellt sich dann nur noch die interessante Frage, was passiert, wenn man ohne den Führerschein erwischt wird Es könnte ein Fahren ohne Führerschein sein. (Tagbestandsmerkmale bitte selber raussuchen ) Drei Stufen der Prüfung:1. Tatbestand erfüllt (FS nicht dabei)? klar - ja2. Rechtswidrigkeit: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor? ME Nein - weder ein gesetzlicher noch ein übergesetzlicherZwischenergebnis: Es liegt eine mit Gledbuße bedrohte, rechtswidrige Handlung vor3. Ist die OWi vorwerfbar? DA könnte man einhaken und sagen: eigentlich nein, die Behörde hat ihn halt zu spät weggeschickt oder die Post hat ihn verschlampt. Wenn man es genau nehmen würde, würde diese Gründe jedoch nicht ausreichen, die Vorwerfbarkeit zu verneinen.Ergebnis: OWi liegt vor. Nächster Schritt:Ist eine Ahndung angezeigt: ME: nein wg. oben unter 3 ===> Somit Einstellung nach 47 I OWiG Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 Kontrolle: Hab ich vergessen!Folge: Nachträglich vorzeigen. Fertig. Quote Link to post Share on other sites
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