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Führerschein 3 Monate Weg


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Hallo,

 

ich mußte meinen Führerschein für 3 Monate wegen Geschwindigkeitsübertretung abgeben.

Laut Schreiben der Behörde darf ich am 27.11.08 um 00.00 Uhr wieder fahren.

Bis jetzt ist der Lappen noch nicht eingetroffen. Darf ich trotzdem am 28.11.08 wieder fahren

auch wenn ich diesen dann noch nicht zurückhabe?

 

Gruß

poke104

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Guest Pferdestehler
Ich meinte auch nur, wenn die Rennleitung mich ohne Lappen angehlaten hätte...

 

denen hättest du dann den Wisch der Bußgeld- Fahrerlaubnisbehörde zeigen können. So viel ich weiß hättest du mit dem fahren dürfen.

 

MfG

Das wäre mir neu! Du darfst - sofern ich mich richtig erinnere - erst wieder fahren, wenn der Führerschein wieder in Deinem Besitz ist.

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Ich würde mal annehmen, das wenn ich ohne den Führerschein bei zu haben aber nach Ablauf der Sperrfrist fahre,

das genauso ist, als wenn man seinen Führerschein vergessen hat.

Hi

eine Sperrfrist gibt es nur bei einem Entzug der Fahrerlaubnis - da muss man erst wieder eine neue FE haben, was durch Aushändigen des FS erfolgt.

 

Hier ist das anders: das FV endet, wenn die Frist vorbei ist, unabhängig davon, ob man den FS wieder hat oder nicht.

Insofern ist auch @Pferdestehler nicht so ganz richtig in seiner Ansicht.

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Stellt sich dann nur noch die interessante Frage, was passiert, wenn man ohne den Führerschein erwischt wird :D

Es könnte ein Fahren ohne Führerschein sein. (Tagbestandsmerkmale bitte selber raussuchen :geil: )

 

Drei Stufen der Prüfung:

1.

 

Stellt sich dann nur noch die interessante Frage, was passiert, wenn man ohne den Führerschein erwischt wird :D

Es könnte ein Fahren ohne Führerschein sein. (Tagbestandsmerkmale bitte selber raussuchen :D )

 

Drei Stufen der Prüfung:

1. Tatbestand erfüllt (FS nicht dabei)? klar - ja

2. Rechtswidrigkeit: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor? ME Nein - weder ein gesetzlicher noch ein übergesetzlicher

Zwischenergebnis: Es liegt eine mit Gledbuße bedrohte, rechtswidrige Handlung vor

3. Ist die OWi vorwerfbar? DA könnte man einhaken und sagen: eigentlich nein, die Behörde hat ihn halt zu spät weggeschickt oder die

Post hat ihn verschlampt.

Wenn man es genau nehmen würde, würde diese Gründe jedoch nicht ausreichen, die Vorwerfbarkeit zu verneinen.

Ergebnis: OWi liegt vor.

 

Nächster Schritt:

Ist eine Ahndung angezeigt: ME: nein wg. oben unter 3 ===> Somit Einstellung nach 47 I OWiG

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