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Strafverfügung Aus Der Schweiz / +16km/h Innerorts


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Hallo!

 

ich hab ein im ersten Moment bekanntes Problem: War mit meinem Auto in der Schweiz unterwegs, kam nichtsahnend nach Hause und nach 4-5Wochen lag ein Schreiben der schweizer Polizei im Briefkasten ich wäre mit +16km/h innerorts in Winterthur geblitzt worden. Wir waren allerdings zu zweit im Auto und haben in Winterthur gewechselt (ja, wirklich!!!). Die Strasse sind wir mehrfach langgefahren, hab also wirklich keine Ahnung wer da jetzt gefahren ist. Dann hab ich mich im Internet belesen und vermutet, dass die von hinten geblitzt haben. ca. 6-7 Monate später (!!!) kam eine Vorladung der deutschen Polizei. Aufm Revier haben sie mir erklärt, dass wenn ich die Aussage verweigere und der Fahrer nicht erkennbar ist das Verfahren eingestellt wird. Das Bild hatte der Polizist, natürlich wunderbar von hinten geblitzt. Gut, dachte ich, Verfahren wird eingestellt.

 

Heute lag ein Brief in der Post "Strafverfügung 290Sfr Bussse+276Sfr Gebühren :lol:, bei mitwilligem nichtbezahlen 3 Tage Haft!?!? Jezt hab ich noch folgende spezielle Situation: Seit Anfang des Jahres hab ich ein neues Kennzeichen (von einem Kreis in den anderen gezogen). Was soll ich damit anfangen? Womit ist eine Strafverfügung in Deutschland zu vergleichen? Anhand meines Kennzeichens bin ich nicht mehr auffindbar wenn ich nochmal in die Schweiz fahre....können die das ohne je einen Perso oder Pass von mir gehabt zu haben an der Grenze mit Namen/Adresse zuordnen und eintreiben? die ~370EUR sind zwar extrem viel Geld, aber eigentlich will ich trotzdem mit ruhigem Gewissen in die Schweiz fahren können...und ich weiss auch immer noch nicht wer wirklich gefahren ist...Was meint ihr dazu?

 

Vielen Dank für alle Tips!

 

Jast

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Ob von hinten oder vorne geblitzt interessiert nicht gross und schon kaum werden Verfahren eingestellt.

 

1. Du wurdest rechtsmässig zur einer Strafe verurteilt

 

2. Gegen diesen Entscheid kannst du Rechtsmittel erheben, tust du das nicht, so ist die Verurteilung rechtsmässig

(wird auch so in D anerkannt)

 

2.a) Weitere Verfahren sind massiv teuer, bei einem negativem Entscheid (in 99,9%) fallen die Kosten einem selber zu Lasten.

 

3. Da die Polizei in ZH schon gar nicht Katz und Maus spielen will, hat sie bei Nichtbezahlen Haft beantragt welche auf 3 Tage festgelegt wurde

 

4. Kommst du in eine Kontrolle, kannst du sofort für 3 Tage eingesperrt werden, da diese rechtens ist. Wahrscheinlich ist eher, dass man sich

freikaufen kann.

 

5. Wie in diesem Fall die Verjährungsfrist (siehe Text unten) ist und wie gut eine allfällige Kooperation mit den deutschen Behörden ist, ist schwer zu sagen. Je weiter weg von der Grenze umso besser.

 

Nicht alle Ordnungsbussen nach SVG werden den Zuwiderhandelnden mittels Bussenzettel

angezeigt: offenbar werden insbesondere Bussen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oft

direkt per Post angezeigt. Dass solche Bussen bei Nicht-Bezahlung auf andere Weise

eingebracht werden müssen, ist unbestritten; es mutet jedoch seltsam an, wenn diese beim

Strafgericht verzeigt werden, und in einem Strafbefehl resultieren, der die offenbar hohen

Kosten, die auf diesem Weg entstehen, mit beinhaltet (auch wenn dieses Vorgehen auf der

Übertretungsanzeige vermerkt ist).

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Hallo Tim,

 

danke für deine Hinweise!

 

Ob von hinten oder vorne geblitzt interessiert nicht gross und schon kaum werden Verfahren eingestellt.

Aber nur nach dem Schweizer Gesetz oder nicht? Der Rechtshilfegesuch an die Bundesrepublik hat denen nicht weitergeholfen weil der Fahrer nicht identifizierbar ist. D.h. in D ist die Strafe weder eintreibbar noch verfolgbar. Das lag übrigens als Beilagzettel vom deutschen Amtsgericht dabei...

 

1. Du wurdest rechtsmässig zur einer Strafe verurteilt

hmm, ich weiss aber nicht ob ich gefahren bin? Ok, in der Schweiz ist das egal, also ists als Halter rechtsmässig.

 

4. Kommst du in eine Kontrolle, kannst du sofort für 3 Tage eingesperrt werden, da diese rechtens ist. Wahrscheinlich ist eher, dass man sich

freikaufen kann.

Gibts da übliche Vorgehensweisen? Also ich halte das Risiko nach meinem Verständnis für verschwindend gering. Ich bin ja nur mit nem Reisepass in der Schweiz identifizierbar, das Auto hat wie gesagt ein anderes Kennzeichen. D.h. die müssten über Namen und Geburtsdatum (reisepassnummer haben die ja auch nicht) finden. Aus Prinzip (Straftat mit 400EUR für 16k/h zuviel, gehts noch!?!?!) würde ich nicht zahlen, wenn ich die 3 Tage "Knast" ausschließen kann. Auch wenns im unwahrscheinlichen Fall der Fälle noch teurer wird. Gibts irgendwo genauere Informationen über das "Fahndungsregister" und was die Schweiz genau darf und was nicht?

 

Gibt es eigentlich auf solche Fälle spezialisierte Anwälte?

 

Danke nochmal für alle Hinweise!

 

Jast

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Der gute Jürg Boll bekommt glaub ich nur die harten Fälle auf den Tisch. Ansonsten muss ich sagen, dass der Kontrolldruck im KANTON Zürich verhältnissmässig gering ist. In der Stadt Zürich haben wir neben Jürg Boll halt auch noch Esther Maurer als Vorsteherin des Polizeidepartements, da wirds dann langsam kritisch. Wobei auch in der Stadt mobile Kontrollen sehr selten sind. Dort gibts einfach viele fixe Anlagen plus diese halb-mobilen, die man aber von sehr weit her schon sieht.

 

Perfider sind da z.B. die Solothurner, die stellen solche Dinge wie unten im Bild auf. Das ist dann von einer normalen Verkehrskamera kaum zu unterscheiden.

post-9655-1221988841_thumb.jpg

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@Tim002

 

Bitte das Verbreiten von Halbwahrheiten und Falschinformationen einstellen!

 

Ob von hinten oder vorne geblitzt interessiert nicht gross und schon kaum werden Verfahren eingestellt.

 

1. Du wurdest rechtsmässig zur einer Strafe verurteilt

 

Das zu beurteilen obliegt Dir zum Glück nicht! Es muss sehr wohl der Fahrer ermittelt werden, das weisst Du sehr genau! Und wenn der Fahrer eben nicht ermittelt werden kann (z.B. weil sich der Halter auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft) dann muss das Verfahren eingestellt werden.

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Das zu beurteilen obliegt Dir zum Glück nicht! Es muss sehr wohl der Fahrer ermittelt werden, das weisst Du sehr genau! Und wenn der Fahrer eben nicht ermittelt werden kann (z.B. weil sich der Halter auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft) dann muss das Verfahren eingestellt werden.

Also wenn ichs richtig verstanden habe wurde das Verfahren in Deutschland ja auch wirklich eingestellt. Ansonsten könnte die deutsche Polizei das eintreiben was sie laut beigelegtem Zettel eben nicht macht. Die 2 wichtigsten Fragen sind jetzt nur: Kann die Schweizer Polizei mich a) anhand Namen + Geburtsdatum + Geburtsort (mehr steht im reisepass nicht) bei einer Kontrolle finden und zuordnen und b) wenn das passiert werden dann automatisch die 3 Tage Haft fällig oder muss ich nur die Strafe bezahlen? (bei letzerem würde ich das Risiko eingehen)

 

Danke nochmal für alle Hinweise!

 

Jast

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Das zu beurteilen obliegt Dir zum Glück nicht! Es muss sehr wohl der Fahrer ermittelt werden, das weisst Du sehr genau! Und wenn der Fahrer eben nicht ermittelt werden kann (z.B. weil sich der Halter auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft) dann muss das Verfahren eingestellt werden.

Also wenn ichs richtig verstanden habe wurde das Verfahren in Deutschland ja auch wirklich eingestellt.

 

Es gibt kein Verfahren in Deutschland. Es gibt nur das Verfahren in der Schweiz. Die Schweizer Polizei hat die Deutsche Kollegen um Amtshilfe gebeten - mehr nicht.

 

Die 2 wichtigsten Fragen sind jetzt nur: Kann die Schweizer Polizei mich a) anhand Namen + Geburtsdatum + Geburtsort (mehr steht im reisepass nicht) bei einer Kontrolle finden und zuordnen ...

 

Ja. Das sind die Hauptidentifikationsmerkmale.

 

b) wenn das passiert werden dann automatisch die 3 Tage Haft fällig oder muss ich nur die Strafe bezahlen? (bei letzerem würde ich das Risiko eingehen)

 

Es geht der Polizei nur ums Geld. Du kannst ersatzweise die Strafe bezahlen und musst keine Haft antreten. Es ist jedoch möglich, dass noch ein paar Gebühren hinzukommen.

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Das zu beurteilen obliegt Dir zum Glück nicht! Es muss sehr wohl der Fahrer ermittelt werden, das weisst Du sehr genau! Und wenn der Fahrer eben nicht ermittelt werden kann (z.B. weil sich der Halter auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft) dann muss das Verfahren eingestellt werden.

Also wenn ichs richtig verstanden habe wurde das Verfahren in Deutschland ja auch wirklich eingestellt. Ansonsten könnte die deutsche Polizei das eintreiben was sie laut beigelegtem Zettel eben nicht macht.

Ich habe nichts beurteilt, sondern nur die Sachlage erläutert. Ich erkläre es nochmal, er hat die Strafverfügung erhalten. Ok?

Innerhalb dieser Frist besteht Rechtsmittel. Wird in dieser Zeit kein Rechtsmittel beansprucht, ist die Verurteilung in Stein gemeisselt.

Also was heisst das? Wenn man wegen jeder Busse Rechtsmittel einlegt und diese dann, was zu 99,9% passiert abgeschmettert wird, wirds

saumässig teuer. Reagiert man nicht innerhalb der Frist, so wird die Busse nicht mehr höher, aber sie ist 100% rechtskräftig!

 

Nicht "jede" deutsche Polizei treibt ein oder verfolgt gleichermassen. Solange der Steuerstreit anhält wird sich diesbezüglich nicht viel ändern.

Nur in einer gewissen Region in der Schweiz, gibt es ab und zu deutsche Polizei, französche Polizei auf schweizerischem Staatsgebiet. Dies mit Schusswaffe

und gleichen Rechten wie die Schweizer Polizei. Für Deutsche ist dies eher ungewohnt, wenn die deutsche Polizei deutsche Staatsangehörige auf Schweizer Boden kontrolliert. Ob jetzt nun Krankenwagen, Polizeiwagen, Feuerwehr, Schweizer Rettungshelikopter oder Grenzwache. Da existiert die Grenze schon seit Jahren nicht mehr. In diesen Regionen, kann man auf die Unterstützung zählen.

 

Zu den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gehört auch die bereits seit 2003 vertraglich geregelte grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland bzw. Österreich. Eingebunden in das Vertragswerk, das mit Schengen noch an Bedeutung gewinnen wird (Anschluss an das Schengen Information System SIS), sind jetzt schon die Polizeikorps der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen, der deutschen Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie des österreichischen Vorarlberg. Kernstück ist das Prinzip der «Nacheile», das heisst: Wenn «Gefahr in Verzug» ist, kann theoretisch die Schweizer Polizei die Verfolgung eines Straftäters durch ganz Deutschland aufnehmen - und umgekehrt. Auch Observierungen sind unter dem Nacheile-Prinzip geregelt, nicht aber Verhaftungen. Diese müssen von der Polizei im jeweiligen Land durchgeführt werden.

 

 

1

 

2

 

3

 

4

 

Der "Basler" Flughafen ist auf französischem Boden, der deutsche Bahnhof in Basel ist auf Schweizerboden.

usw.

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Nicht "jede" deutsche Polizei treibt ein oder verfolgt gleichermassen.

 

die deutsche polizei kann und darf hier nichts eintreiben. einerseits gibt es kein vollstreckungsabkommen zwischen D und CH, und selbst

wenn, wäre diese strafe in D sowieso nicht eintreibar, da hier der verantwortliche fahrzeugführer nicht ermittelbar ist.

 

von daher würde ich das alles sehr entspannt sehen. wenn man nun doch noch ab und zu mal in die schweiz will geht man eben

das risiko ein dass man dann nachzahlen muss :blink: in den knast kommt für sowas niemand, wenn er denn bezahlt. also keine horrorgeschichten

hier vebreiten.

 

ich würde ja ehrlich gesagt für 3 oder 5 jahre (hab die fristen vergessen) auf eine einreise in die schweiz verzichten. privat stellt

das für mich gar kein problem dar. aber falls man natürlich aus beruflichen gründen dort hin muss, ist es natürlich was anderes

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einerseits gibt es kein vollstreckungsabkommen zwischen D und CH

 

Das ist defintiv falsch! Aber ich betone nochmals, dieser Vertrag bezieht sich nicht auf die ganze Bundesrepublik.

Und von den Vertragsstaaten verfolgt nicht jeder Bezirk gleich eifrig!

 

Vertrag

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende

polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit

(Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag)

 

Art. 37 Vollstreckungshilfeersuchen, Voraussetzungen

(1) Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei

Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde

eines der Vertragsstaaten eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des

Strassenverkehrs feststellt und deswegen eine Sanktion verhängt, wenn folgende

Voraussetzungen vorliegen:

a) Die verhängte Sanktion beträgt mindestens 40 EURO oder 70 Schweizer

Franken;

b) dem Betroffenen wurde ausreichend rechtliches Gehör gewährt;

c) gegen die Entscheidung konnten Rechtsmittel eingelegt werden;

d) das Ersuchen beschränkt sich auf die Vollstreckung eines Geldbetrages;

 

usw.

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Das er Konsequent umgesetzt wird, habe ich jetzt aber nicht behauptet. Nur die Spielregeln wären vorhanden.

 

Die Umsetzung ist immer wieder Gesprächsthema.

 

Medienmitteilungen, fedpol, 11.07.2008

 

Bern. Der deutsch-schweizerische Polizeivertrag hat sich auch während der EURO 2008 als solide und bewährte Grundlage erwiesen. Dies stellten Vertreter beider Länder am Evaluierungstreffen in Kehl (D) fest. Weiter wurden auch das Vorgehen bei der Bekämpfung von Strassendelikten und die polizeilichen Entwicklungen auf europäischer Ebene diskutiert.

Der Polizeivertrag Schweiz-Deutschland hat sich auch während der EURO 2008 hervorragend bewährt. Auf der Grundlage dieses Vertrages konnten die Austragungsorte Basel und Zürich auf polizeiliche Unterstützung aus Baden-Württemberg und Hessen sowie der Bundespolizei zählen. Die Vertreter beider Länder zeigten sich zufrieden ob des gelungenen und ohne grössere Probleme verlaufenen Einsatzes. Auch von der Schweizer Bevölkerung und den Fans wurde der Einsatz der deutschen Polizistinnen und Polizisten positiv aufgenommen. Dies ist eine erste Bilanz, welche Polizei- und Grenzschutzvertreter Deutschlands und der Schweiz am jährlichen Evaluierungstreffen zogen, das am Donnerstag und am Freitag im deutschen Kehl stattfand.

 

Der schweizerisch-deutsche Polizeivertrag, seit 1. März 2002 in Kraft, wird alljährlich evaluiert und auf mögliche Weiterentwicklungen überprüft. An diesen Treffen nehmen unter der Leitung des Kommandanten der Kantonspolizei Aargau, Dr. Léon Borer, auf Schweizer Seite jeweils Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Polizei (fedpol), der Grenzkantone und des Grenzwachtkorps teil. Sie konnten dabei in Kehl erneut festhalten, dass die Zusammenarbeit insgesamt sowohl im Grenzbereich wie auch auf Bundesebene problemlos funktioniert.

 

Weitere Diskussionspunkte am Treffen waren neben der bevorstehenden Inkraftsetzung des Schengener Assoziierungsabkommens in der Schweiz auch einzelne operative Abläufe, wie z.B. der grenzüberschreitende Einsatz von Luftfahrzeugen oder das Vorgehen bei grenzüberschreitenden Geisellagen. Diskutiert wurden weiter die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Strassenverkehrsdelikten und erste Erfahrungen bei einer Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich des Austausches von DNA- und Fingerabdruckdaten.

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Wenn man wegen jeder Busse Rechtsmittel einlegt und diese dann, was zu 99,9% passiert abgeschmettert wird, wirds

saumässig teuer.

Ich habe oft das Gefühl, dass du beim Argumentieren ausweichst.

Hier war, wenn ich richtig verstanden habe, nie die Rede davon, "wegen jeder Busse Rechtsmittel" einzulegen. Es geht hier statdessen um einen konkreten Fall. Bist du tatsächlicher der Meinung, dass die Chancen bei 1 ‰ liegen, wenn nur eine Aufnahme von hinten existiert?

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@Tim002,

 

Übrigens ist der letzte Satz fast schon eine garantie darauf, dass der Teil betreffend des Strassenverkehrs so schnell

nicht in kraft gesetzt wird. :rolleyes:

 

Auch der deutsch-schweizerische Polizeivertrag sieht die Vollstreckungshilfe bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

vor. Der Vertrag ist zwar bereits am 1.3.2002 in Kraft getreten,

allerdings sind diejenigen Bestimmungen, die sich mit den Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften

des Straßenverkehrs sowie mit der sonstigen Personenfahndung und Sachfahndung

befassen, hiervon noch nicht erfasst. Für deren Inkrafttreten ist ein eigener Notenwechsel

zwischen Deutschland und der Schweiz erforderlich; es ist damit zu rechnen, dass

dieser spätestens bis zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung

in nationales Recht erfolgt.

 

quelle: http://www.intereuropeag.com/download/voll...ril_%202005.pdf

 

Ich gebe zu dass meine Formulierung dass es kein Vollstreckungsabkommen zwischen CH un D gibt falsch war.

Ich meine damit natürlich den Teil betreffend des Strassenverkehrs.

 

Dass du allerdings auf mein Posting den Vertragstexts zitierst, mit fettung des teils der dass strassenverkehrsrecht betrifft,

dabei aber NICHT erwähnst dass dieser teil noch nicht in kraft getreten ist, verwundert mich dann doch sehr.

 

im weiteren behauptest du auf die antwort von traffic

 

traffic: Dazu hatte ich ja schon einmal ausgeführt, daß der den Straßenverkehr betreffende Teil des Abkommens nach meinem Kenntnisstand noch gar nicht in Kraft gesetzt wurde.

 

tim002: Das er Konsequent umgesetzt wird, habe ich jetzt aber nicht behauptet. Nur die Spielregeln wären vorhanden.

 

er wird nicht nur nicht konsequent umgesetzt, sondern er ist gar nicht in kraft!!

schon wieder eine formulierung die als äusserst merkwürdig zu bezeichnen ist. wenn man klare und hilfreiche informationen geben will,

sollte man das jedenfalls anders tun. Das lässt für mich im mindesten die vermutung zu dass du hier bewusst ein falsches bild vermitteln willst.

diesen eindruck habe ich übrigens öfters.

 

 

Selbst wenn aber der Straßenverkehr betreffende Teil des abkommens in kraft gesetzt sein sollte, werden trotzdem bussgelder aus der schweiz, bei denen

der verantwortliche fahrer nicht ermittelt werden kann, in deutschland nicht vollstreckt werden.

aus diesem grund würde ich mir da keine großen sorgen machen.

 

Viele Grüße

Tom

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Selbst wenn aber der Straßenverkehr betreffende Teil des abkommens in kraft gesetzt sein sollte, werden trotzdem bussgelder aus der schweiz, bei denen

der verantwortliche fahrer nicht ermittelt werden kann, in deutschland nicht vollstreckt werden.

Wenn man in verschiedenen Themen darüber diskutiert, verliert man einwenig den Durchblick. Wenn die Strafe nach Schweizerrecht rechtens ist, kann

sie auch eingetrieben werden. Sollte es mal so kommen.

 

Nur, ich bin nie dafür das man deutsche Autofahrer konsequent bis ins letzte Loch verfolgt. Da ist für mich unsere Steuerhoheit und unser Bankengeheimnis

unantastbar. Würden wir dies aufgeben, so würden wir jeden Rappen von euch kriegen. Das ist es uns nicht wert. Da ihr praktisch sowieso kein Geld zum investieren habt und wir Schweizer in der Grenznahen Region Schienen für die Deutsche Bahn oder gar Regionallinien auf eurem Boden "bauen"/zahlen, vielleicht lockert euch das ein wenig auf. Wer weiss!

 

Ihr könnt auch darauf stolz sein, dass ihr über 5,5Mio. € von euren Bürgern vor der Ausreise in die Schweiz noch abfangen konntet. Dafür schenkt ihr aber einer Bank die Pleite ist über 300Mio. €. Die Frage was sich jetzt besser gelohnt hätte, stellt sich mir natürlich nicht!

 

Aus Schweizersicht reicht es uns doch, dass die Bussen ausnahmlos rechtskräftig werden. Wer allzu schnell fährt, dem blüht eine Strafverfolgung. Ob sich dabei

die Verjährungsfrist gar auf 10Jahre ausweitet kann icht jetzt nicht sagen. Wäre aber durchaus möglich.

 

@fibu

 

Genaue Zahlen gibt irgendwie kein Kanton heraus. Jeder spricht aber davon, dass die Einsprachen sich im Promille Bereich befinden. Davon werden wieder nur im Promille Bereich Einsprachen gutgeheissen.

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Selbst wenn aber der Straßenverkehr betreffende Teil des abkommens in kraft gesetzt sein sollte, werden trotzdem bussgelder aus der schweiz, bei denen

der verantwortliche fahrer nicht ermittelt werden kann, in deutschland nicht vollstreckt werden.

Wenn man in verschiedenen Themen darüber diskutiert, verliert man einwenig den Durchblick. Wenn die Strafe nach Schweizerrecht rechtens ist, kann

sie auch eingetrieben werden. Sollte es mal so kommen.

 

Das ist FALSCH. lies dir bitte dazu die threads betreffend halterhaftung und österreich durch.

 

Nur, ich bin nie dafür das man deutsche Autofahrer konsequent bis ins letzte Loch verfolgt. Da ist für mich unsere Steuerhoheit und unser Bankengeheimnis

unantastbar. Würden wir dies aufgeben, so würden wir jeden Rappen von euch kriegen. Das ist es uns nicht wert.

 

klar, wenn man von den hinterzogenen steuergeldern der weltweit 3. größten volkswirtschaft lebt :unsure:

 

Da ihr praktisch sowieso kein Geld zum investieren habt

 

ach bist du süß

 

deutschland hat 2006 14,2 Mrd. Euro in der schweiz investiert

 

und wir Schweizer in der Grenznahen Region Schienen für die Deutsche Bahn oder gar Regionallinien auf eurem Boden "bauen"/zahlen, vielleicht lockert euch das ein wenig auf. Wer weiss!

 

hast du ein minderwertigkeitskomplex weil du aus so einem kleinen land kommst? schau dir bitte das verhältnis importe und exporte in und aus

der schweiz mit deutschland in relation zu der gesamtzahl der im- und exporte von D bzw. CH an. dann wird dir vielleicht auffallen wer hier mehr auf den anderen

angewiesen ist.

 

Ihr könnt auch darauf stolz sein, dass ihr über 5,5Mio. € von euren Bürgern vor der Ausreise in die Schweiz noch abfangen konntet. Dafür schenkt ihr aber einer Bank die Pleite ist über 300Mio. €. Die Frage was sich jetzt besser gelohnt hätte, stellt sich mir natürlich nicht!

 

so langsam wird es deutlich was dein problem ist. ich habe in diesem thread ausnahmslos über die grenzüberschreitende verfolgung von verkehrs-

ordnungswidrigkeiten diskutiert. und jetzt wirst du ein wenig OT. ich glaube das gibt mehr einblick in deine motivation hier zu posten, als es dir

vielleicht lieb ist, mein schweizer freund.

dein patriotismus sei dir gerne belassen. aber das ganze gehört nicht hier her, und wirkt mit verlaub gesagt ein wenig kindisch. ich glaube kaum

dass man den deutschen Staat mit dem schweizer staat vergleichen kann. dazu sind die größenverhältnisse viel zu unterschiedlich.

 

Aus Schweizersicht reicht es uns doch, dass die Bussen ausnahmlos rechtskräftig werden.

 

na siehste, ist doch schön für euch.

 

Wer allzu schnell fährt, dem blüht eine Strafverfolgung. Ob sich dabei

die Verjährungsfrist gar auf 10Jahre ausweitet kann icht jetzt nicht sagen. Wäre aber durchaus möglich.

 

wen interessierts? es stellt für niemanden ein großes problem dar, die schweiz zu umfahren, so groß ist sie ja nicht :nick: sorry, das konnte ich mir

nicht verkneifen, nach der vorlage.

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nein, wieso?

 

aber lass uns bitte wieder zum thema zurückkommen.

 

deswegen möchte ich nochmal darauf hinweisen dass diese anmerkung von dir falsch ist:

 

Wenn die Strafe nach Schweizerrecht rechtens ist, kann

sie auch eingetrieben werden. Sollte es mal so kommen.

 

Siehe dazu eben östereich.

 

VG Tom

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