Jump to content

jast

Member
  • Content Count

    3
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About jast

  • Rank
    Anfänger
  1. Also wenn ichs richtig verstanden habe wurde das Verfahren in Deutschland ja auch wirklich eingestellt. Ansonsten könnte die deutsche Polizei das eintreiben was sie laut beigelegtem Zettel eben nicht macht. Die 2 wichtigsten Fragen sind jetzt nur: Kann die Schweizer Polizei mich a) anhand Namen + Geburtsdatum + Geburtsort (mehr steht im reisepass nicht) bei einer Kontrolle finden und zuordnen und b) wenn das passiert werden dann automatisch die 3 Tage Haft fällig oder muss ich nur die Strafe bezahlen? (bei letzerem würde ich das Risiko eingehen) Danke nochmal für alle Hinweise! Jast
  2. Hallo Tim, danke für deine Hinweise! Aber nur nach dem Schweizer Gesetz oder nicht? Der Rechtshilfegesuch an die Bundesrepublik hat denen nicht weitergeholfen weil der Fahrer nicht identifizierbar ist. D.h. in D ist die Strafe weder eintreibbar noch verfolgbar. Das lag übrigens als Beilagzettel vom deutschen Amtsgericht dabei... hmm, ich weiss aber nicht ob ich gefahren bin? Ok, in der Schweiz ist das egal, also ists als Halter rechtsmässig. Gibts da übliche Vorgehensweisen? Also ich halte das Risiko nach meinem Verständnis für verschwindend gering. Ich bin ja nur mit nem Reisepass
  3. Hallo! ich hab ein im ersten Moment bekanntes Problem: War mit meinem Auto in der Schweiz unterwegs, kam nichtsahnend nach Hause und nach 4-5Wochen lag ein Schreiben der schweizer Polizei im Briefkasten ich wäre mit +16km/h innerorts in Winterthur geblitzt worden. Wir waren allerdings zu zweit im Auto und haben in Winterthur gewechselt (ja, wirklich!!!). Die Strasse sind wir mehrfach langgefahren, hab also wirklich keine Ahnung wer da jetzt gefahren ist. Dann hab ich mich im Internet belesen und vermutet, dass die von hinten geblitzt haben. ca. 6-7 Monate später (!!!) kam eine Vorladung der
×
×
  • Create New...