Hallo Tim, danke für deine Hinweise! Aber nur nach dem Schweizer Gesetz oder nicht? Der Rechtshilfegesuch an die Bundesrepublik hat denen nicht weitergeholfen weil der Fahrer nicht identifizierbar ist. D.h. in D ist die Strafe weder eintreibbar noch verfolgbar. Das lag übrigens als Beilagzettel vom deutschen Amtsgericht dabei... hmm, ich weiss aber nicht ob ich gefahren bin? Ok, in der Schweiz ist das egal, also ists als Halter rechtsmässig. Gibts da übliche Vorgehensweisen? Also ich halte das Risiko nach meinem Verständnis für verschwindend gering. Ich bin ja nur mit nem Reisepass