schnellstemausvonmexico 0 Posted September 13, 2008 Report Share Posted September 13, 2008 Liebe Forumsteilnehmer, sorry falls die Frage voll langweilig ist, aber ich hab bei der Schnellsuche nichts gefunden. Wie lang, kann, darf es dauern, vom Tag des Blitzens bis zum Brieferl. Gibt es eine Deadline, ab der man die Geschichte vergessen kann? (Österreich) Noch was: ich lebte immer in dem Irrglauben, dass in Österreich bei 160 kmh+ auf der Autobahn der Führerschein wech iss. Jetzt habe ich gehört, das iss erst bei 180+ der Fall. Wär ja gut. LG Arme Maus (hab jetzt so ein scharfes Audi-Teil, dass mich so schnell fährt -Schuld wegschieb) Quote Link to post Share on other sites
A-Wolf 0 Posted September 13, 2008 Report Share Posted September 13, 2008 Liebe Forumsteilnehmer, sorry falls die Frage voll langweilig ist, aber ich hab bei der Schnellsuche nichts gefunden. Wie lang, kann, darf es dauern, vom Tag des Blitzens bis zum Brieferl. Gibt es eine Deadline, ab der man die Geschichte vergessen kann? (Österreich) Noch was: ich lebte immer in dem Irrglauben, dass in Österreich bei 160 kmh+ auf der Autobahn der Führerschein wech iss. Jetzt habe ich gehört, das iss erst bei 180+ der Fall. Wär ja gut. LG Arme Maus (hab jetzt so ein scharfes Audi-Teil, dass mich so schnell fährt -Schuld wegschieb) Verjährung in A 6 Monate bzw. 3 Jahre. FS ist in A weg wenn, AgO >+50 km/hIgO >+40 km/hoder das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit überschritten wird.@60 seconds, danke, also da muss ich mir nicht so viel merken, weil den 90-er im Ortsgebiete vermeide ich meistens. war da ein Ort???? @werner 1610, werde ich brav lernen danke jedenfalls. maus Siehe auch http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry552709Das mit dem „brav lernen“ ist wohl nicht? Mit freundlichen GrüßenA-Wolf Quote Link to post Share on other sites
60seconds 1 Posted September 19, 2008 Report Share Posted September 19, 2008 FS ist in A weg wenn, AgO >+50 km/hIgO >+40 km/hoder das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit überschritten wird. Hab ich was verpasst?...die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde; Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 19, 2008 Report Share Posted September 19, 2008 ...die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde; Schätzen per Augenmaß geht also hier nicht? Immerhin;-) Quote Link to post Share on other sites
schnellstemausvonmexico 0 Posted September 21, 2008 Author Report Share Posted September 21, 2008 Hallo A-Wolf, danke für die Informationen - drei Monate ist klar, aber 3 Jahre? Wofür gilt das? lg maus Quote Link to post Share on other sites
Verdi 0 Posted September 21, 2008 Report Share Posted September 21, 2008 6 Monate Verfolgungsverjährung 3 Jahre Strafbarkeitsvertjährung - nach drei Jahren darfst du nicht mehr bestraft werden, auch wenn eine Verfolgungshandlung gesetzt wurde. Quote Link to post Share on other sites
schnellstemausvonmexico 0 Posted September 23, 2008 Author Report Share Posted September 23, 2008 DANKE Quote Link to post Share on other sites
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