Jump to content

Verdi

Member
  • Content Count

    183
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Verdi

  • Rank
    Mitglied
  • Birthday 12/13/1973

Contact Methods

  • MSN
    verdi0815@yahoo.de
  • Website URL
    http://
  • Yahoo
    gknoflach@yahoo.de

Profile Information

  • Location
    Innsbruck, AUT
  • Interests
    Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, StVO, KFG,..... - RA- Kanzlei in Innsbruck
  1. Ein Parkvergehen verjährt leider erst nach einem Jahr, da die Parkgebühr eine Gemeindeabgabe ist.
  2. Wenn - wie es aussieht - die Entscheidung rechtskräftig ist, hilft eh nix als zahlen. Die Sache mit der Lenkererhebung ist so: Wenn die ö Behörde schlau ist, nimmt sie in ihrer Entscheidung nicht Bezug auf die Lenkererhebung sondern stellt einfach fest, wer gefahren ist. Dann gibt es nämlich für die dt Beh keinen Grund, das Amtshilfeersuchen zu verweigern. Sie weiß ja dann nichts von der Lenkererhebung.
  3. Mit dem Argument könnte man aber alles unterschiedlichen Promillegrenzen in Europa aushebeln.
  4. Deutschland [bearbeiten] "Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 316 StGB „Trunkenheit im Verkehr”) legt fest: „Wer im Verkehr (…) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft…” (Stand: August 2006). Bestraft wird auch, wer die Tat fahrlässig begeht. Die Tat ist ein sog. abstraktes Gefährdungsdelikt, bestraft wird also die gefährliche Handlung an sich, auf eine konkrete Gefährdung kommt es nicht an. Werden die Ge
  5. Ich bezweifle, dass das viel Sinn hat. Es gibt ja noch keinen Akt. Versuchen kann man es.
  6. Das Problem ist, ein Zustellmangel, um den es sich hier offenbar handelt, weil am aufgelassenen Wohnsitz zugestellt wurde, heilt dadurch, daß Dir das Schriftstück tatsächlich und in der Frist zugekommen ist. Das ist offensichtlich der Fall, sonst wüßtest Du ja nicht davon. Oder gibt es noch keine Zustellung? Sollte es noch keine Zustellung geben, melde Dich gleich um, vielleicht bekommt die Behörde das nicht mit und stellt falsch zu. Der Behörde mußt du erst die neue Adresse bekannt geben, wenn das Verfahren läuft. Vorher ist das deren Bier, wenn im Register eine andere Adresse steht.
  7. Ich will nicht neunmalklug sein, aber die sog Er-mahnung ist im VStG (§ 21) geregelt. Theoretisch könnte man also schon mit einer Ermahnung davon kommen. Praktisch ist die Schuld aber nie gering, wenn man ohne Vignette fährt. Und die Folgen einer derartigen Bebührenhinteriehung sind es auch nicht.
  8. Bei einer Anhaltung ist der Führerschein gleich weg, es wird dann ein sog Mandatsbescheid erlassen, in welchem ein vorerst zweiwöchiges Fahrverbot ausgesprochen wird. Der FS wird dann an die ausl. Behörde zurückgestellt, wo man sich ihn abholen kann.
  9. Oder die Geeschwindigkeitsübertretung geschieht unter besonders gefährlichen Verhältnissen (zB vor Schulen, Kindergärten...)
  10. Der FS ist ab +40 km/h weg. Auf Autobahnen +50.
  11. ..und die Promillegrenze widerspricht wohl nicht dem Grundgesetz, wie die Lenkererhebung.
  12. Kann aber auch damit zusammenhängen, daß sich der Referent eine Berufung ersparen will und deswegen darauf eingeht.
×
×
  • Create New...