BOEDT 0 Posted May 5, 2008 Report Share Posted May 5, 2008 Wenn im Überholverbot eine durchgezogene Linie vorhanden ist und man ein Fahrrad oder ein anderes einspuriges Fahrzeug überholt, die Straße aber relativ schmal ist und man, um den anderen VT nicht unnötig zu bedrängen, dennoch die durchgezogenen Linie überfährt, begeht man dann schon einen (probezeitrelevanten) Verstoß? Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted May 5, 2008 Report Share Posted May 5, 2008 Hast Du in der Fahrschule nicht gelernt,das egal aus welchen Grund eine Sperrlinie nicht überragt,geschweige denn überfahren werden darf? Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted May 5, 2008 Report Share Posted May 5, 2008 Hast Du in der Fahrschule nicht gelernt,das egal aus welchen Grund eine Sperrlinie nicht überragt,geschweige denn überfahren werden darf? Gruss gery41 Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, darf die Linie nicht mal berührt werden. MfG DoH Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted May 5, 2008 Report Share Posted May 5, 2008 Hast Du in der Fahrschule nicht gelernt,das egal aus welchen Grund eine Sperrlinie nicht überragt,geschweige denn überfahren werden darf? Gruss gery41 Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, darf die Linie nicht mal berührt werden. MfG DoH Schliesst es natürlich auch mit ein.. Aber überragen z.b mit Spiegel mit Lkw kommt noch lange vor Berühren.. Kann ich mich noch gut zurückerinnern zu meiner Lkw-Führerscheinprüfung vor über 30 Jahren...War eine allgemeine Fangfrage mit dem Überragen.. Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted May 5, 2008 Report Share Posted May 5, 2008 Einspurige Fahrzeuge dürfen selbst bei Vz. 276 ("Überholverbot") überholt werden. Hierzu darf die Fahrstreifenbegrenzung Vz. 295/296 aber nicht überfahren werden. Quote Link to post Share on other sites
BOEDT 0 Posted May 5, 2008 Author Report Share Posted May 5, 2008 Alles klar, dass man die Linie nicht überfahren darf, ist nun klar (hab ich auch in der Fahrschule gelernt ), aber welchen Vergehens macht man sich denn dann schuldig, wenn man beim Überholen eines Fahrradfahrers die Linie überfährt? Überholen innerhalb des Überholverbots ja wohl trotzdem nicht, da man Radfahrer ja überholen darf, eher Überfahren einer durchgezogenen Linie, oder? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted May 5, 2008 Report Share Posted May 5, 2008 Tb.-Nr.: 141259 Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296).§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155.2 BKat Verwarnungsgeldregelsatz: 30,- €Punkte: ---Fahrverbot: ---Kategorie Fahrerlaubnis auf Probe: --- Quote Link to post Share on other sites
BOEDT 0 Posted May 5, 2008 Author Report Share Posted May 5, 2008 alles klar, danke Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted May 6, 2008 Report Share Posted May 6, 2008 Wobei ich es - sowohl aus Sicht des Autofahrers als auch aus Sicht des Radfahrers - im Zweifelsfall, ungeachtet der Vorschriften, wesentlich begrüßenswerter finde, mit ordentlichem Seitenabstand zu überholen als partout von der Linie wegzubleiben und dabei mit dem rechten Spiegel den Radler abzuräumen (auch wenn mein Vater immer so einen schönen Spruch hatte: "Durchgezogene Lionien sind wie Mauern, Sperrflächen wie Verkehrsinseln - da fährt man nicht drauf") Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted May 6, 2008 Report Share Posted May 6, 2008 (auch wenn mein Vater immer so einen schönen Spruch hatte: "Durchgezogene Lionien sind wie Mauern, Sperrflächen wie Verkehrsinseln - da fährt man nicht drauf")und ich dachte die weiß markierten spuren wären zum schnellfahren da Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 6, 2008 Report Share Posted May 6, 2008 Wenn sonst niemand da ist, den es stören könnte, interessieren mich Pinseleien auf der Fahrbahn nicht mehr. Rein rechtlich gilt das gesagte, 30 Euro kostet das Überfahren der Linie. OT: Interessant finde ich immer wieder, dass jede Mutti und jeder Opi es für völlig normal hält, auf der Landstraße über alle Linien und Sperrflächen hinweg ein Mofa zu überholen, während man für denselben Vorgang mit derselben Geschwindigkeit bei einem PKW angehupt und angeblinkt wird. Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted May 6, 2008 Report Share Posted May 6, 2008 Alles klar, dass man die Linie nicht überfahren darf, ist nun klar (hab ich auch in der Fahrschule gelernt ), aber welchen Vergehens macht man sich denn dann schuldig, wenn man beim Überholen eines Fahrradfahrers die Linie überfährt? Überholen innerhalb des Überholverbots ja wohl trotzdem nicht, ....Ja Hallo erstmal....ich weiß ja nicht, ob du's schon wusstest, aber eine durchgezogene Linie hat nix mit Überholverbot zu tun. Da darfst du solange und soviel überholen, wenn genug Platz zw. dir und dem anderen VT verbleibt.Das nur nochmal zu Klarstellung. OT:Hast Du in der Fahrschule nicht gelernt,das egal aus welchen Grund eine Sperrlinie nicht überragt,geschweige denn überfahren werden darf? Und genau das habe ich damals während meiner Kl.3 Prüfung gemacht: Die Linie zwecks überholen eines Fahrradfahrers überfahren. Trotzdem bestanden. Hawk Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted May 7, 2008 Report Share Posted May 7, 2008 Die Linie zwecks überholen eines Fahrradfahrers überfahren. Trotzdem bestanden. Ändert aber nichts an der Rechtslage Bei Führerscheinprüfungen führt ja auch nicht jeder Verstoß direkt zum Durchfallen Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted May 7, 2008 Report Share Posted May 7, 2008 Und genau das habe ich damals während meiner Kl.3 Prüfung gemacht: Die Linie zwecks überholen eines Fahrradfahrers überfahren. Trotzdem bestanden Bei Führerscheinprüfungen führt ja auch nicht jeder Verstoß direkt zum Durchfallen Genau!! Dem Prüfer muss ja nicht alles auffallen.. Bei meinem alten Hofrat,den ich dazumals als Prüfer hatte,hättest Du wahrscheinlich keine Chanche gehabt.. Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
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