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Münchner

Automobilrechtsforum November/Dezember 2006

http://www.automobilrechtsforum.de/2006%2011.pdf

Reflektoren im Auto, die Starenkastenbilder unbrauchbar machen, sind Sachbeschädigung

OLG München, Urteil vom 15.05.2006, 4 St RR 53/06

 

Das Anbringen von Reflektoren an der Innenseite von Sonnenblende und Innenspiegel zum Zwecke des „Austricksens“

von Verkehrsüberwachungsanlagen ist Sachbeschädigung und somit eine Straftat. Durch die Reflektoren im Auto habe

der Mann auf die Verkehrsüberwachungsanlage eingewirkt und ihre Funktionsfähigkeit zumindest vorübergehend beein-

trächtigt. Sie habe sich - jedenfalls zeitweise - nicht mehr voll einsetzen lassen und keine brauchbaren Aufnahmen ge-

liefert. Das, so die Richter, reiche für eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung aus. Eine Substanzverletzung sei

ebenso wenig erforderlich wie eine dauerhafte Verschlechterung der Brauchbarkeit. Dass die Reflektoren die Funktion

der Anlage nur für einen sehr kurzen Moment verhinderten, spiele ebenfalls keine Rolle. Schließlich sei es dem Auto-

fahrer nur darauf angekommen, dass gerade im entscheidenden Moment keine brauchbare Aufnahme von ihm gemacht

werden konnte.

.

 

http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/3761345.html

Der Nebeneffekt aber war, dass der Fotoautomat repariert werden musste

Da hat der MDR wohl übertrieben :rolleyes:

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Reflektorfolie

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Guest lichterloh

Ich meine, dass wir dieses Thema in 2005 oder 2006 schon mal hatten, finde es nur gerade nicht. Und nach wie vor halte ich den Vorwurf der Sachbeschädigung hier für deutlich übertrieben.

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Guest
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