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Taxifahrer Wollen Dänische Grenze Blockieren


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Flensburger Taxifahrer wollen morgen mit ihren Autos die Grenze zu Dänemark blockieren. Sie wollen damit gegen die Inhaftierung eines Kollegen protestieren, der als angeblicher Schleuser vor Gericht soll.

...

Ein Taxifahrer war bei einer Fahrt über die Grenze festgenommen worden. "Seine aus Afghanistan stammenden Fahrgäste hatten keine Ausweispapiere bei sich", gab der Geschäftsführer des betroffenen Taxi-Unternehmens, Frank Hofeditz, am Mittwoch als Grund für die Festnahme an. Die Fahrt hatte in der Flensburger Innenstadt begonnen und sollte über Padborg nach Kopenhagen gehen. Noch im Grenzgebiet wurde der Taxifahrer gestoppt und als Schleuser beschuldigt.

...

Trotz des Schengen-Abkommens und der zwischen Dänemark und Deutschland nicht mehr durchgeführten Grenzkontrollen müssen Einreisende einen Ausweis bei sich haben. Die IHK empfiehlt Taxifahrern bei grenzüberschreitenden Fahrten, sich die Ausweise zeigen zu lassen oder sonst die Fahrt abzulehnen.

 

SHZ.de

 

Dazu kam im Radio noch der Kommentar, dass keine Regelung bekannt sei, nach der ein Taxifahrer sich die Ausweise der Fahrgäste zeigen lassen muss.

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Guest NiliQB

Ich fahre, wenn ich nicht gerade Bus fahre, Taxi an der deutsch/französischen Grenze. In den nun fast 6 Jahren, in denen ich diese Tätigkeit ausübe, wurde ich scon mindestens 25x an der Grenze zu Strasbourg von französischen Zollbeamten gestoppt zwecks Kontrolle der Fahrgäste. Etwa zehnmal war die Fahrt an der Grenze für mich zu Ende, weil mit dem Drogenmilieu zu vertraute Menschen im Taxi saßen. Etwas weniger häufig waren die Fälle, in denen illegal tätige Damen des Horizontalgewerbes im Wagen saßen.

 

Aber noch nie!!! wurde auch nur ansatzweise unterstellt, dass ich damit etwas zu tun haben könnte. Es wurde zwar immer das Kennzeichen des Wagens notiert, ebenso meine Peronalien, aber Ärger gab es noch nie.

 

Wie lebensfremd ist es denn, dass Taxifahrer bei der heutigen Auftragslage bei Fahrten (noch dazu bei Fahrten über das Stadtgebiet hinaus) irgend etwas tun sollten, das im entferntesten an Bedingung / Auflage / Gefährdung des Zustandekommens der Fahrt erinnert? :rolleyes:

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Laut meinen Unterlagen von der IHK Taxi-/Mietwagengewerbe gelten folgende Bestimmungen, Grundsätze und Verhaltensansätze:

  1. Grenzüberschreitender Verkehr mit Taxen ist im § 52 PBefG geregelt, der bestimmt, daß hierbei deutsches Recht gilt, solange kein anderes Recht anzuwenden ist.
  2. ... zugelassen ist die Einreise (in einen anderen EU-Mitgliedsstaat) mit einem Fahrgast sowie die (eventuelle) Rückbeförderung (desselben) ...
  3. [Weitere Absätze betreffen die Mitnahme von Haustieren, Waffen, Sprengstoffen und Rauschmitteln]
  4. BEKÄMPFUNG ILLEGALER EINREISEN
    • ... Denkbare Gefahren [des illegalen Grenzübertritts unter Nutzung eines Taxis] ergeben sich in der Nähe von Überseehäfen.
    • ... Grundsätzlich ist es verboten, Personen, die illegal über die Grenzen nach D eingereist sind, mitzunehmen oder an deren Zielort zu bringen. Vom BGS liegen Informationen vor, daß einige Taxifahrer sich von skrupellosen Schleusern haben überreden lassen, an der Einschleusung von Ausländern zu beteiligen. Die Beihilfe bei der Einschleusung von illegalen Personen führt zu einer Freiheitsstrafe und zu erheblichen Geldstrafen
    • Lassen Sie sich nicht von Schleuserbanden mißbrauchen.
    • Nehmen Sie keine offensichtlich illegal eingereisten Personen in Ihrem Taxi oder Mietwagen mit.
    • Teilen Sie Anwerbungsversuche ... dem BGS mit.
    • Bei der Mitwirkung ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:
      • Freiheits- oder Geldstrafe
      • Evtl. Einziehung des FZ
      • Entzug der Konzession als Taxi- oder Mietwagenunternehmer

Des Weiteren wurde seitens der IHK bei Lehrgängen eingehend darauf hingewiesen, sich bei Grenzüberschreitungen auf jeden Fall immer Ausweispapiere zeigen zu lassen. (Steht auch irgendwo in den Unterlagen; ich kann jetzt aber die dementsprechenden Passagen nicht finden.)

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Wie lebensfremd ist es denn, dass Taxifahrer bei der heutigen Auftragslage bei Fahrten (noch dazu bei Fahrten über das Stadtgebiet hinaus) irgend etwas tun sollten, das im entferntesten an Bedingung / Auflage / Gefährdung des Zustandekommens der Fahrt erinnert? :P

@NiliQB

Gerade mit den Ostseehäfen Kiel u. Lübeck in der Nähe wird seitens der Grenzbehörden/ des Zolls an der dänische Grenze u. U. strenger kontrolliert als an der dt-französischen, könnte ich mir vorstellen. (siehe die o. g. Passagen der IHK bzgl. Seehäfen).

 

Klar, welcher Taxifahrer möchte sich eine lukrative Tour entgehen lassen bzw. diese gefährden, indem er dem potenziellen Fahrgast erstmal mit Auflagen u. Ausweiskontrollen ankommt?

 

Da die aber nunmal existenziell für den Unternehmer (bzw. dessen Vertreter, nämlich dem Taxifahrer) sind, darf man auf die Ausweiskontrolle auch nicht verzichten. :rolleyes:

 

In diesem Fall würde ich die Tour erstmal annehmen und die Fahrgäste einsteigen lassen. Dann, wenn man sich bereits auf dem Weg Richtung Grenze befindet, schon mal erwähnen, daß man nachher noch die obligatorischen Ausweiskontrollen machen muß.

Tja, und später, an der Grenze, macht man dann halt die Kontrolle. Fahrgast kann eh nicht mehr weglaufen.

 

Ausweise da? Alles klar.

Ausweise nicht da? Oh, das geht aber nicht mit dem Grenzübertritt. :D

Unter Umständen hat der Kutscher wenigstens zusätzlich die Rückfahrt in die nächstgrößere Ortschaft, wo der Fahrgast sein Glück an einem anderen Taxistand bzw. am Fahrkartenschalter der DB suchen kann.

 

Aber auf die Ausweiskontrolle verzichten, weil man befürchtet, der Fahrgast hat gar keinen gültigen Ausweis, geht für mich überhaupt nicht klar.

Dies impliziert m. E. bereits den Vorsatz: "Ich fahre den Fahrgast sowieso, auch wenn er keinen Ausweis hat. Allerdings frage ich ihn gar nicht erst danach, um dann anschließend Nicht-Wissen vortäuschen zu können."

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Ich fahre, wenn ich nicht gerade Bus fahre, Taxi an der deutsch/französischen Grenze. In den nun fast 6 Jahren, in denen ich diese Tätigkeit ausübe, wurde ich scon mindestens 25x an der Grenze zu Strasbourg von französischen Zollbeamten gestoppt zwecks Kontrolle der Fahrgäste. Etwa zehnmal war die Fahrt an der Grenze für mich zu Ende, weil mit dem Drogenmilieu zu vertraute Menschen im Taxi saßen. Etwas weniger häufig waren die Fälle, in denen illegal tätige Damen des Horizontalgewerbes im Wagen saßen.

Hat der Kunde wenigstens die Fahrt bis dorthin bezahlt, oder bist Du auf den Kosten sitzen geblieben? :rolleyes:

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@HarryB:

 

Wenn die französische Polizei mir jemanden aus dem Auto pflückt, sorgt sie immer dafür, dass derjenige die Fahrt bis dahin auch bezahlt.

 

@JoeLeTaxi:

 

Deine Idee gefällt mir, wobei ich dann bei uns eher direkt beim Einstieg fragen würde. Die Grenze ist nämlich gerade mal 400 Meter vom Taxistandplatz entfernt und für eine 3,20-Euro-Fahrt den 1. Platz verlassen, lohnt ja nun nicht wirklich :rolleyes:

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@JoeLeTaxi:

 

Deine Idee gefällt mir, wobei ich dann bei uns eher direkt beim Einstieg fragen würde. Die Grenze ist nämlich gerade mal 400 Meter vom Taxistandplatz entfernt und für eine 3,20-Euro-Fahrt den 1. Platz verlassen, lohnt ja nun nicht wirklich :P

Okay, nee, ... klar. :rolleyes:

In dem Fall haste wohl recht.

Wenn man da dann jeden Tag direkt an der Grenze steht, geht man wahrscheinlcih doch schon ganz anders mit der Materie um.

 

Gruß ... Joe

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  • 2 weeks later...

Gestern Mittag war im Fernsehen die rede davon das deutsche taxifahrer gar kein Recht haben sich den Ausweis der Fahrgäste zeigen zu lassen.Sie können zwar darum beten aber haben keine Handhabe wenn der Fahrgast nicht will.Wenn der Taxifahrer daraufhin den Fahrgast nicht befördern will hat er die Wahl ob er gegen die Beförderungspflicht verstößt oder gegen das Antidiskriminierungsgesetz. ;) Auf gut Deutsch ist ein deutscher Taxifahrer immer der Depp egal was er macht.

Vielleicht sollten unsere Büroschläfer in Brüssel mal was sinnvolles machen und dieses Problem europaweit einheitlich regeln.Aber immerhin hat dieser Vorfall die Büroschläfer schon mal geweckt,kommt nur noch darauf an was sie ausbrüten.Vermutlich Schwachsinn.

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@firtz the cat:

 

Das siehst Du jetzt nicht ganz richtig. Die Beförderungspflicht erstreckt sich immer nur auf das so genannte "Pflichtfahrgebiet", das ist jenes Gebiet, für die man auch eine Ortskundeprüfung ablegen muss, in der Regel die Stadt oder Gemeinde, in der der Taxiunternehmer seinen Betriebssitz hat. Für mich beispielsweise Kehl. Alles, was über die Gemeindegrenzen hinaus geht, ist freiwillig. Gegen eine Beförderungspflicht verstößt sicher kein deutscher Taxifahrer, der eine Auslandsfahrt nicht annimmt.

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harrsträubend, einfach irre...demnächst werden die lokführer verhaftet, weil in ihrem zug jemand ohne papiere saß? oder mehdorn wandert in den knast, weil der schaffner die ausweise nicht gründlich geprüft hat? diese irren bürokraken sind auf dem besten wege, auch noch den morgenschiß so zu regulieren, daß nix mehr bei rauskommt.....

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  • 1 month later...

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