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JoeLeTaxi

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  1. Bislang ist noch kein weiteres Schreiben eingetroffen. Das ist schon mal ganz gut. Kann da noch was kommen? Gibt es denn einen Zeitraum, bis wann die Bußgeldstelle mir antworten muß, insofern sie mir überhaupt antworten will? Oder ist das jetzt vielleicht "verjährt", weil der Tag des Geschehens bereits drei Monate zurück liegt?
  2. Na gut. Dann heisst es jetzt ja erstmal: Abwarten und Tee trinken. Vielen Dank für die Antworten. Danke auch für den Hinweis in der "Gefährdungsfrage".
  3. Bisher haben sie mir noch nicht geantwortet. Weiß jemand, ob die Frist zur Beantwortung der Anhörung durch meinen Brief verlängert wird?
  4. Hatte mich schon immer interessiert: Werden FS-Inhaber, die als Fahrradfahrer eine rote Ampel mißachten, ebenfalls mit Flens-Punkten oder gar mit 'nem PKW-Fahrverbot bedacht?Ja und wenn du noch in der Probezeit bist eine Nachschulung hinten dran. FV gibt es allerdings nicht. 1. auch ohne einen FS erhalten sie einen Punkt, wenn sie eine rote Ampel mißachten. Und bei 8 Punkten die für den, der einen FS besitzt, genau dieser erstmal WECH.2. nein, ein Fahrverbot erhält er nicht. Da hat er es ein wenig besser als seine motorisierten VT-Kollegen. Edit: sehe gerade, daß @Gast225 die Frage
  5. Nun habe ich an die Behörde einen Brief mit der Bitte um nähere Auskünfte bzw. Beweismittel geschrieben. Damit habe ich mich noch nicht abschließend zum Sachverhalt geäußert und somit immer noch die Möglichkeit, den Vorwurf abzustreiten. Ich hoffe, daß sie mir zeitnah antworten werden, damit ich anschließend die "Anhörung im Bußgeldverfahren" beantworten kann. Wird durch meine Anfrage eigentlich die Frist zur Beantwortung der "Anhörung im Bußgeldverfahren" aufgeschoben? Das wäre eine Straftat wenn Du das wider besseren Wissens machst. Nee, ich werde nicht wider besseren Wissens jemand
  6. Hatte mich schon immer interessiert: Werden FS-Inhaber, die als Fahrradfahrer eine rote Ampel mißachten, ebenfalls mit Flens-Punkten oder gar mit 'nem PKW-Fahrverbot bedacht?
  7. Vielen Dank für die Antworten. Zwischen Tattag und Ankunft des Schreibens sind zehn Tage vergangen. Ein Foto wurde wirklich nicht auf das Schreiben gedruckt. Lediglich steht unter den Bemerkungen: "Zeugen: Herr xxx, Stadt yyy". Das Feld unter Beweismitteln ist frei geblieben. Das kann auch der Gefährdete sein und der wird sich dann wohl an den Vorfall erinnern. Außerdem hast du eine Anhörung bekommen. Die suchen den Fahrer wohl nicht mehr. Gruß Meinst du damit, daß die Behörde davon ausgeht, ich sei der Fahrer? Das dachte ich mir auch. Daher hatte ich vor, die Behörde um nähere
  8. Kürzlich hat der Postbote eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" gebracht. Mir wird vorgeworfen, an einer Kreuzung folgende Owi begangen zu haben: Als Bemerkung wird weiterhin ein Zeuge angegeben, jemand der wohl bei der Stadt arbeitet bzw. angestellt ist. Leider sind in dem Schreiben keinerlei weitere Details zu dem Geschehen angegeben worden. Weder zum Hergang des Rotlichtverstosses (Aus welcher Richtung ist mein Fahrzeug auf die Kreuzung gefahren / In welche Richtung hat es die Kreuzung verlassen / Wie lange sei die Rotlichtphase bereits aktiv / Konnte ein Fahrer gesichtet werden, män
  9. @bluey @m3 Meine Güte, wie habt ihr euch aber wieder lieb ... http://www.wuerziworld.de/Smilies/lv/lv12.gif Grüße, ... Joe ...
  10. Nun, ich meine ja nur, daß man selbstverständlich bremst oder langsamer fährt, wenn die Situation das erfordert. Sei es nun mit Schild oder ohne. Und gerade, wenn Leib und Leben davon abhängen. Pardon, sollte nicht aggressiv 'rüberkommen. Das bezog sich auch nur auf die von mir zitierte Frage aus deinem Beitrag, und ist nicht persönlich gemeint. Nichts für ungut.
  11. Vielleicht deshalb, um andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Opa, Oma, Mutti, Töchterchen, Ehemann, etc.) - und ganz nebenbei natürlich auch sich selbst - nicht zu verletzen? Vielleicht auch noch darüberhinaus deshalb, weil man als VT Verantwortung für sich und für andere VT übernimmt?? (Schon mal das Wort langsam über die Lippen gleiten lassen: V-E-R-A-N-T-W-O-R-T-U-N-G?) Oh mann, Fragen über Fragen Grüße, ... Joe
  12. @glückspilz Äähh, seit wann kann die Polizei eine MPU anordnen? Ich dachte, das macht die FS-Behörde. Oder läuft es so, daß die Polizei der Behörde den Vorschlag unterbreitet, eine MPU anzuordnen; und diese folgt dem Vorschlag (oder auch nicht)? Grüße, ... Joe
  13. @Boetzel Falls es dir nichts ausmacht, wäre es mal interessant zu erfahren, wie die Sache weitergeht. Grüße, ... Joe
  14. Is mir schon klar. Jedoch befürchte ich, daß ein dreimonatiges FV nicht drastisch genug ist, um diesen Herrn ein völliges Umdenken in Bezug auf solches Verhalten zu "lehren". Der Rest (Punkte, Geldstrafe) ist eh geschenkt. Zahlt uU sogar Papi. Würde mich nicht wundern, wenn derjenige nach seinem FV wieder ins Auto steigt, und er dann vllt mal "nur" mit 180 auf der Landstraße geblitzt würde. Verstehst, was ich meine? Ja, das wunderte mich auch. Sehr eigenartig. Ich vermute mal, daß er nicht viel Erfahrung hat, so daß ihn der Blitzer dermaßen geschockt hatte. Mit zwanzig Jahren könnte er ja
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