Nicky 0 Posted December 8, 2007 Report Share Posted December 8, 2007 So, nach 9 jährigem anstandslosen Fahren habe ich das Meisterstück geschafft, mich 2mal an genau derselben Stelle innerhalb von 2 Wochen ablichten zu lassen (2mal mobiler blitzer, aber an gleicher Position) - ironischerweise trug ich an den beiden Tagen auch die exakt selbe Kleidung, nunja. Einmal das Schild falsch interpretiert, beim 2. mal das Schild schlicht übersehen Das erste mal Ende Oktober, das zweite mal am 22.11., mehr als 3 Wochen später. Beide male klar im Punktebereich (einmal 28, das andere mal ca. 35 zu schnell) - nun kam für den Verstoß vom 22.11. ein Anhörungsbogen - soweit wie erwartet, allerdings kam der eben zum letzten Verstoß. Zum Verstoß 3-4 wochen DAVOR kam bis heute nichts. Da beides an exakt gleicher Stelle aus mobilem Blitzer stattfand, kann ich davon ausgehen, daß selbige Stelle auch Anhörungsbögen bzw. Bußgeldbescheide versendet ? Wenn ja, wieso kommt Nummer 2 vor Nummer 1, zumal beide ja vom Tatbestand her gleich zu behandeln sind (mal von den 7 km/h abgesehen, aber beides im Punktebereich). Ich find das komisch .... Liebe Grüße Nicky Quote Link to post Share on other sites
snake 0 Posted December 8, 2007 Report Share Posted December 8, 2007 lol jetzt weißt du ja, welche Kleidung du nie anziehen solltest also wenn es an der selben Stelle war, dann war es sicherlich die gleiche Behörde. Eigentlich sollte Nr. 1 vor Nr. 2 kommen, da hast du recht, aber warum das so ist, ich weiß auch nicht, wie die Behörde arbeitet, ob sie die ABs zuerst bearbeiten, die als erstes geblitzt wurden oder zuerst die ABs arbeiten, wo es ein Fahrverbot gibt. Was du aufjeden Fall machen solltest, dass du dich im Forum reinliest, denn soweit ich das mitbekommen habe, hast du ein größeres Problem wenn du innerhalb eines Jahres über 25km/h geblitzt wirst. Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber du kannst dann event. es erreichen, dass beide Anträge gleichzeitig bearbeitet werden und somit kein Antrag rechtskräftig ist, damit er als Vorstrafe dienen kann. Quote Link to post Share on other sites
Nicky 0 Posted December 8, 2007 Author Report Share Posted December 8, 2007 Das mit dem 1 Punkt für 2x über 25 ist mir schon geläufig - das Argument mit dem Fahrverbot kann hier auch nicht ziehen, denn der erste Verstoß per se (+ ca. 35 mh/h außerorts auf BAB) führt nicht zu Fahrverbot, und da meine Weste vorher rein wie Persil war, kann das eigentlich kein Verzögerungsgrund sein. Für das 1-monatige potentielle Fahrverbot wäre ja letztlich gerade der zweite Bescheid relevant und nicht der erste Komisch. Daher empfinde ichs als wundersam. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted December 9, 2007 Report Share Posted December 9, 2007 solange der 1. Verstoß noch nicht rechtskräftig geworden ist greift auch nicht die 2 x 26km/h Regel nicht. Da du nicht wußtest das du dich zurück halten solltest., Das du vom ersten Brief (noch) nichts bekommen hattes könnte daran liegen. es war ein TestblitzFoto ist nicht verwertbar FAhrverbot gibt es außerorts ab +41 km/h. Quote Link to post Share on other sites
Nicky 0 Posted December 9, 2007 Author Report Share Posted December 9, 2007 solange der 1. Verstoß noch nicht rechtskräftig geworden ist greift auch nicht die 2 x 26km/h Regel nicht. mhm ? D.h. sollte der Bescheid zum 1. Vergehen noch eintreffen, also nach dem ersten - und der 2. vor dem ersten rechtskräftig werden - gäbe es dann kein Fahrverbot ? Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted December 10, 2007 Report Share Posted December 10, 2007 es gibt kein Fahrverbot. So jetzt ist Ostern und Weihnachten auf einem Tag gefallen wäre dein erster Verstoß Rechtskräftig und du nochmal mit über 25km/h geblitzt worden sein dann gebe es ein Fahrverbot.wenn jetzt noch dein 1. Verstoß nach dem 2. Verstoß Rechtskräftig werden gibt es auch kein Fahrverbot.auch wenn dein 1. Verstoß vor dem 2. Verstoß rechtskräftig werden sollte aus irgenteinem Grund gibt es kein Fahrverbot, hengt damit zusammen das du nach deinem ersten Verstoß noch nicht benachrichtigt worden bist das es ein FAhrverbot geben könnte. Quote Link to post Share on other sites
Nicky 0 Posted December 10, 2007 Author Report Share Posted December 10, 2007 Man lernt nie aus - vielen Dank, das hört sich ja alles ganz positiv an Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted December 10, 2007 Report Share Posted December 10, 2007 Dein Weihnachtsgeschenk hast du also schon bekommen....und ab jetzt heisst es, immer schön Regelkonform rasen. Quote Link to post Share on other sites
Nicky 0 Posted December 10, 2007 Author Report Share Posted December 10, 2007 jupp, eine Anschlußfrage bleibt aber noch. Da ich normal gern im Nicht-Bepunkteten Bereich leicht zu schnell bin (+10 - +20) ... Es ist ja so, daß bei vergangenen Auffälligkeiten das Bußgeld höher als nach Katalog bzw. mehr Punkte als nach Katalog vergeben werden können. Trifft das auch bei diesen OWis zu oder nur bei den Punkteverstößen ? Sprich, muß ich nun pedantisch 50 fahren bei 50 um kein Fahrverbot zu erhalten, oder kann ich mit dem Verkehrsfluß bei +10 oder +15 gefahrlos (also ohne Gefahr von Punkten oder Fahrverbot) mitschwimmen ? Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted December 10, 2007 Report Share Posted December 10, 2007 Bei uns messen verschiedene Messteams (Ordnungsämter, Polizei) an den gleichen Messtellen. Beim Ordnungsamt sind das noch zusätzlich verschiedene Privatfirmen, die unterschiedliche Technik (digital vs. Nassfilm) verwenden. So kann es durchaus vorkommen, dass die Bescheide in nicht-chronologischer Reihenfolge eintreffen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 10, 2007 Report Share Posted December 10, 2007 Sollten zuviele unter 21 zu schnell Verstöße festgestellt werden und es auffallen das immer die selbe Person so kann die Geldbuß auch in die Punkteverstöße hin erhöht werden. Dafür müssen aber schon viele Dinge zusammen kommen. Quote Link to post Share on other sites
Nicky 0 Posted December 22, 2007 Author Report Share Posted December 22, 2007 Unveränderte Sachlage. Zum ersten Verstoß ist immer noch nichts gekommen - da das an der gleichen Stelle passiert ist, werd ich an Weihnachten wohl einen Sektkorken mehr knallen lassen :-) Quote Link to post Share on other sites
JosefStadler 0 Posted December 24, 2007 Report Share Posted December 24, 2007 Den Sektkorken würde ich Ende Januar knallen lassen, da wäre der erste Verstoß nämlich verjährt. Quote Link to post Share on other sites
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