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Nicky

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  1. Unveränderte Sachlage. Zum ersten Verstoß ist immer noch nichts gekommen - da das an der gleichen Stelle passiert ist, werd ich an Weihnachten wohl einen Sektkorken mehr knallen lassen :-)
  2. jupp, eine Anschlußfrage bleibt aber noch. Da ich normal gern im Nicht-Bepunkteten Bereich leicht zu schnell bin (+10 - +20) ... Es ist ja so, daß bei vergangenen Auffälligkeiten das Bußgeld höher als nach Katalog bzw. mehr Punkte als nach Katalog vergeben werden können. Trifft das auch bei diesen OWis zu oder nur bei den Punkteverstößen ? Sprich, muß ich nun pedantisch 50 fahren bei 50 um kein Fahrverbot zu erhalten, oder kann ich mit dem Verkehrsfluß bei +10 oder +15 gefahrlos (also ohne Gefahr von Punkten oder Fahrverbot) mitschwimmen ?
  3. Man lernt nie aus - vielen Dank, das hört sich ja alles ganz positiv an
  4. mhm ? D.h. sollte der Bescheid zum 1. Vergehen noch eintreffen, also nach dem ersten - und der 2. vor dem ersten rechtskräftig werden - gäbe es dann kein Fahrverbot ?
  5. Das mit dem 1 Punkt für 2x über 25 ist mir schon geläufig - das Argument mit dem Fahrverbot kann hier auch nicht ziehen, denn der erste Verstoß per se (+ ca. 35 mh/h außerorts auf BAB) führt nicht zu Fahrverbot, und da meine Weste vorher rein wie Persil war, kann das eigentlich kein Verzögerungsgrund sein. Für das 1-monatige potentielle Fahrverbot wäre ja letztlich gerade der zweite Bescheid relevant und nicht der erste Komisch. Daher empfinde ichs als wundersam.
  6. So, nach 9 jährigem anstandslosen Fahren habe ich das Meisterstück geschafft, mich 2mal an genau derselben Stelle innerhalb von 2 Wochen ablichten zu lassen (2mal mobiler blitzer, aber an gleicher Position) - ironischerweise trug ich an den beiden Tagen auch die exakt selbe Kleidung, nunja. Einmal das Schild falsch interpretiert, beim 2. mal das Schild schlicht übersehen Das erste mal Ende Oktober, das zweite mal am 22.11., mehr als 3 Wochen später. Beide male klar im Punktebereich (einmal 28, das andere mal ca. 35 zu schnell) - nun kam für den Verstoß vom 22.11. ein Anhörungsbogen - s
  7. okay, mir scheint ich muß auf den Bußgeldbescheid warten um Aufklärung zu bekommen. Dennoch danke an alle schreibenden
  8. An der Klärung wäre ich immer noch interessiert :-)
  9. Tja, ist wohl die Fahrschule zu lang her ... scheiße gelaufen ich habs irgendwie während der Fahrt beides auf 3,5 t interpretiert. . Jedenfalls vielen Dank für die Aufklärung *sfz* P.S.: Manchmal wären klare Verkehrszeichen eben auch hilfreich
  10. Hallo und liebe grüße erstmal, ich hab eine Frage zu einem Verkrhsschild. Ich wurde geblitzt (PkW), wie man unschwer an meiner Frage erkennen kann Nun war die ganze Zeit Tempo 120 und dann kommt ein Triple Schild.... oben ein Schild "100", direkt darunter hängt "Überholverbot" und nochmal direkt darunter ein viereckiges weißes Schild, was sagt 3,5 tonnen. 3,5 t sollte ja eigentlich heißen, daß dieses Schild für Vehikel ab 3,5 Tonnen gilt. Gilt das dann nur für das Schild direkt drüber (Überholverbot), oder gilt dies dann auch für das Schild Tempo hundert. Der Blitzer kam danach.
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