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Trunkenheitsfahrt


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hallo,

bin neu hier, weil ich bis dato noch keinerlei erfahrungen mit der polizei machen musste :kopfschuettel:

bin letzte woche von der polizei aufgehalten worden (nach einer geburtstagsfeier) hatte zuviel getrunken und bei mir wurde ein bluttest gemacht! ca. 1 h nach dem bluttest, war ich dann auf der dienststelle und durfte endlich auch einen atemtest machen, weil ich wissen wollte wieviel ich denn überhaupt ungefähr habe :nick: ergebnis war 1,14 (wenn ich mich richtig erinnere) also aufjedenfall sehr kanpp über der 1,1 grenze!

jetzt meine fragen

1. könnte ich glück habe und der bluttest (der normal genauer ist denke ich) fällt etwas niedriger und damit unter die 1,1 grenze

- wie genau gehen die einfachen atemtests (also ohne ausdruck des ergebnisses)?

2. wenn ich über 1,1 hab was erwartet mich? bin 24 j (zur zeit azubi umschulung) und zum ersten mal überhaupt polizei auffällig geworden?

3. eu-führerschein möglich oder nicht?

 

viele fragen auf einmal - über antworten würde ich mich mehr als freuen, da ich den führerschein beruflich brauche (deshalb auch der gedanke eu führerschein in tschechien)...

also danke für infos - dass es doof war noch zu fahren weiß ich selber.....

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Servus,

schwer zu sagen was beim Bluttest rauskommt. Könnte sein, dass du noch am aufbauen warst, dann ist der Bluttest geringer. Im Allgemeinen sind die mobilen Atemalkoholmessgeräte aber eher Schätzeisen, also sehr ungenau. An EU-Führerschein brauchst du nicht denken, denn MPU blüht dir nicht, wenn du unter 1,6 Promille bleibst. Der Führerschein wird dir wohl bei über 1,1 Promille für ca. 10-12 Monate entzogen werden, plus 7 Punkte. Ausserdem liegt ab 1,1 eine Straftat vor was heißt dass die Sache 10 Jahre in Flensburg vermerkt bleibt. Wenn du darunter bist, hast vielleicht Glück und musst nur 1 Monat laufen. Ausserdem gibts unter 1,1 Promille: 4 Punkte und 250€ Strafe. Wart erstmal die Blutprobe ab.

MfG

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Hi,

also erfahrungsgemäß liegt der AAK meist unter dem BAK. Aber kann mit glück auch anders sein, aber würde mich schonmal darauf einstellen

ca. 12 monate ohne lappen zu sein.

eu-führerschein geht nicht, solange eine sperrfrist gegen dich verhängt ist, und diese noch nicht abgelaufen ist. also falls der BAK min. 1,1 prom.

sein sollte, wirst du wahrscheinlich 12 monate auf deinen lappen verzichten müssen.

 

VG Tom

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das freut mich aber garnicht sowas zu hören :rofl:

 

aber ergebnis vom bluttest hab ich bis dato noch keins - werde aufjedenfall berichten, wie was weitergeht-

ist ja vielleicht auch für andere interessant! bin gespannt was noch alles auf mich zukommt - hoffentlich nicht all zu viel :cop01:

werde sicher bei zeiten eine verkürzung beantragen (hab mittlerweilen so einiges gelesen) nachdem ich einen entsprechenden kurs beim adac etc. besucht habe - aber im endeffekt erst mal abwarten, was sich jetzt aus der ganzen situation ergibt.

 

habe mittlerweilen auch erfahren, dass die freunde in grün ausfallerscheinungen festgestellt haben.

der arzt im krankenhaus meinte alles "top" i.o. - was da jetzt mehr zählt???

der fall wird also auch für mich immer komplexer......

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Im Allgemeinen sind die mobilen Atemalkoholmessgeräte aber eher Schätzeisen, also sehr ungenau.

 

Im Radio sagten sie gerade, dass demnächst die Blutkontrollen abgeschafft werden sollen, weil die mobilen Dinger schon so genau sind (WDR2).

Kommt darauf an mit welchen Gerät der Atemtest gemacht wurde.

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Im Allgemeinen sind die mobilen Atemalkoholmessgeräte aber eher Schätzeisen, also sehr ungenau.

 

Im Radio sagten sie gerade, dass demnächst die Blutkontrollen abgeschafft werden sollen, weil die mobilen Dinger schon so genau sind (WDR2).

 

http://www.rp-online.de/public/article/akt.../verkehr/508902

 

 

Ich wäre mir da nicht so sicher, die Begründung der Innenminister ist da eher schwach: Weil ein Bluttest ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist. Ich meine, wenn jemand das Risiko eingeht mit 1,1 oder mehr Promille Auto zu fahren, der muss auch damit rechnen, einen kleine Spritze in den Arm zu bekommen.

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mal ne andere frage - warum darf die polizei meinen führerschein eigentlich einbehalten,

wenn ein ergebnis vom bluttest noch nicht da ist - und es kam ja auch noch zu keiner verhandlung...

nur so aus interesse - kann ich mir den nicht holen bis dann alles offiziell ist :rolleyes:

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So nun ist es amtlich 1,2 ergab der Bluttest.

Mal kucken wielang ich nun bekomme oder eben wie lang ich ihn nun nicht mehr bekomme

(8 Monate werdens schon werden denk ich) <_<

 

Ah und Angaben habe ich bis jetzt noch keine gemacht - wollte mich erst noch mal informieren...

Bin mir noch nicht ganz im klaren, wie ich den Fall schildern soll - so, dass es nicht all zu schlimm wird.

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So nun ist es amtlich 1,2 ergab der Bluttest.

Mal kucken wielang ich nun bekomme oder eben wie lang ich ihn nun nicht mehr bekomme

(8 Monate werdens schon werden denk ich) :P

 

Ah und Angaben habe ich bis jetzt noch keine gemacht - wollte mich erst noch mal informieren...

Bin mir noch nicht ganz im klaren, wie ich den Fall schildern soll - so, dass es nicht all zu schlimm wird.

Da gibt es keine mildernden Umstände! <_<

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So nun ist es amtlich 1,2 ergab der Bluttest.

Mal kucken wielang ich nun bekomme oder eben wie lang ich ihn nun nicht mehr bekomme

(8 Monate werdens schon werden denk ich) <_<

 

Ah und Angaben habe ich bis jetzt noch keine gemacht - wollte mich erst noch mal informieren...

Bin mir noch nicht ganz im klaren, wie ich den Fall schildern soll - so, dass es nicht all zu schlimm wird.

 

naja, das ist pech. aber ich bin mir ziemlich sicher dass es mehr als 8 monate werden. rechne mal nicht unter 10 monate.

alles andere würde mich überaschen. ich tipp ja eher auf 11.

und wie tuvok schon schrieb, das ist ein klassischer 316 stgb, da gibts nicht viel was du noch an angaben machen könntest.

das sind absolute standardfälle, mit meistens auch sehr ähnlichen urteilen.

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Machts dann überhaupt keinen Sinn die Sache zu schildern <_<

Der Polizist meinte schon.

Wie siehts eigentlich mit den ADAC Kursen aus zwecks Verkürzung der Sperrzeit.

Also ich mein ich warte jetzt sowieso erst mal ab - aber dann macht man so einen Kurs und reicht

die Teilnamebestätigung bei der Staatsanwaltschaft ein und bittet um Verkürzung (sehe ich das richtig).

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Ob du es glaubst oder nicht:

 

Man kann sogar so betrunken Auto fahren, dass man wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung schuldunfähig i.S.d. §20 StGB ist und somit strafrechtlich nicht vorwerfbar handelt.

 

Genauso kann auch die Schuldfähigkeit gem. §21 StGB vermindert sein.

 

Auch kann die Tat fahrlässig oder vorsätzlich begangen worden sein.

 

 

Je nach Umständen kann ein Sachvortrag also durchaus Sinn machen.

 

 

Viele Grüße

Mace

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Ob du es glaubst oder nicht:

 

Man kann sogar so betrunken Auto fahren, dass man wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung schuldunfähig i.S.d. §20 StGB ist und somit strafrechtlich nicht vorwerfbar handelt.

 

Genauso kann auch die Schuldfähigkeit gem. §21 StGB vermindert sein.

 

Auch kann die Tat fahrlässig oder vorsätzlich begangen worden sein.

 

 

Je nach Umständen kann ein Sachvortrag also durchaus Sinn machen.

 

 

Viele Grüße

Mace

Bei 1,2 %o sicher nicht.

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Du hast auch pauschal geschrieben, dir würden keine Gründe zur Verharmlosung einfallen.

Solche kann es aber, gemessen am Einzelfall, durchaus zu Hauf geben.

 

Auch kann die verminderte Schuldfähigkeit im Einzelfall bei deutlich geringeren Werten als 2,0 Promille nicht auszuschließen sein und ist in die gerichtliche Prüfung einzubeziehen (so u.a. von vielen BGH NStZ 97, 384 und 00, 136 sowie in NStZ-RR 97, 162 oder auch BGH in NStZ 90, 384 und in StV 90, 402).

Allerdings wird man bei geringfügigeren Delikten in der Tat als Erfahrungswert die 2,0-Promille-Grenze ausreichen lassen müssen.

 

Es gibt aber keine Gewähr dafür, dass nicht auch mal bei Werten unter 2,0 Promille eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen ist.

 

 

Viele Grüße

Mace

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Man kann sogar so betrunken Auto fahren, dass man wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung schuldunfähig i.S.d. §20 StGB ist und somit strafrechtlich nicht vorwerfbar handelt.

 

Zwar etwas o.t., aber trotzdem:

 

Wie ist es eigentlich generell begründet, daß der mit vollem Bewußtsein getrunkene Alkohol am Ende vor Gericht ggf. zu einer Schuldunfähigkeit führen kann? Das dient doch in der Praxis immer mal wieder dazu, sich nach Straftaten sozusagen "aus der Affäre zu ziehen"?

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@Gast 225: Yep, gerade Verfahren wegen Alkohol im Straßenverkehr (insbesondere in so kritischen Mengen) sollte man nie ohne anwaltlichen Beistand angehen; was man da alles falsch machen kann, denkt man gar nicht..

 

@Schuetzin: Der Unrechtsgehalt der Trunkenheit im Verkehr liegt ja gerade darin, dass man die Fahrt im betrunkenen Zustand antritt; zu diesem Zeitpunkt also schon vermindert einsichtsfähig ist. Würde man bereits das Trinken als solches zum Tatbestandsmerkmal machen, würde man den Tatzeitpunkt unzumutbar weit nach vorne verlegen.

 

Außerdem hilft in Fällen, in denen der Täter sich bewusst schuldunfähig trinkt, um noch Auto zu fahren, die Rechtsfigur der actio libera in causa weiter, um den Schuldausschließungsgrund der Schuldunfähigkeit zu überwinden.

 

 

Viele Grüße

Mace

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Man muß aber sagen, das die alic hoffnungslos umstritten ist und sogar schon für bestimmte Anwendungen für verfassungswidrig erklärt wurde.

 

Grund ist eben die Vorverlagerung des Tatzeitpunktes.

 

Notlösung ist dann immer noch § 323a StGB (Vollrausch).

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Oh Gott - too mutch input.

 

Naja entweder mach ich keine Aussage->

Oder ich rufe morgen bei der Polizei an und mach eine Aussage - aber ich mein letztendlich

was soll man da groß sagen. Ich war mit nem Bekannten unterwegs und aus Dummheit bin ich dann noch gefahren und

habe eben kein taxi genommen.

Das war ja schon die ganze Geschichte nix vorsätzlich also ich mein, dass war ja nicht so geplant

- ist aber dann halt so gekommen warum im nachhinein auch immer.

 

Weiß auch nicht ob ich bei der Aussage groß auf die Tränendrüse drücken soll fakt ist aber leider,

dass ich Ende Jan. 08 (aufgrund von Lehrzeitverkürzung) vorzeitig fertig bin mit meiner Ausbildung (Umschulung)

& aufgrund der Aktion nicht übernommen werde.

Ich rechne auch damit, dass ich während der Sperrzeit keinen Job bekomme, weil ich am Land wohne und dort den

Job nicht ausüben kann. Öffentliche Verkehrsmittel fahren so gut wie keine und die letzten bis 22 uhr - arbeite aber im

Gastgewerbe und da fast tätlich bis 24 Uhr....

Ich denke, dass ich jetzt doch einen Anwalt hinzuziehe, wenn die Meinungen hier schon so außeinander gehen...

Welche Kosten kommen dann da noch auf mich zu (gibts da Richtwerte)??

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Man muß aber sagen, das die alic hoffnungslos umstritten ist und sogar schon für bestimmte Anwendungen für verfassungswidrig erklärt wurde.

Stimmt schon.. Aber wie ich unsere Rechtsprechung einschätze, wird sie wohl irgendwie an dieser Rechtsfigur festhalten; zumindest so weit dies eben verfassungsrechtlich möglich ist..

 

Du kennst doch unsere ergebnisorientierten Freunde :rolleyes:

 

Viele Grüße

Mace

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Ich denke, dass ich jetzt doch einen Anwalt hinzuziehe, wenn die Meinungen hier schon so außeinander gehen...

Welche Kosten kommen dann da noch auf mich zu (gibts da Richtwerte)??

Zu den Kosten kann man nichts sagen, da dies von der Strafhöhe abhängt. Auskunft dazu gibt das RVG, also das Gesetz an das die Anwälte bei ihrer Abrechnung gebunden sind.

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Man muß aber sagen, das die alic hoffnungslos umstritten ist und sogar schon für bestimmte Anwendungen für verfassungswidrig erklärt wurde.

 

Grund ist eben die Vorverlagerung des Tatzeitpunktes.

 

Notlösung ist dann immer noch § 323a StGB (Vollrausch).

 

naja, aber § 323a statt 316 bringt ja auch nicht wirklich was.

 

 

 

Oh Gott - too mutch input.

 

Naja entweder mach ich keine Aussage->

Oder ich rufe morgen bei der Polizei an und mach eine Aussage - aber ich mein letztendlich

was soll man da groß sagen. Ich war mit nem Bekannten unterwegs und aus Dummheit bin ich dann noch gefahren und

habe eben kein taxi genommen.

Das war ja schon die ganze Geschichte nix vorsätzlich also ich mein, dass war ja nicht so geplant

- ist aber dann halt so gekommen warum im nachhinein auch immer.

 

Weiß auch nicht ob ich bei der Aussage groß auf die Tränendrüse drücken soll fakt ist aber leider,

dass ich Ende Jan. 08 (aufgrund von Lehrzeitverkürzung) vorzeitig fertig bin mit meiner Ausbildung (Umschulung)

& aufgrund der Aktion nicht übernommen werde.

Ich rechne auch damit, dass ich während der Sperrzeit keinen Job bekomme, weil ich am Land wohne und dort den

Job nicht ausüben kann. Öffentliche Verkehrsmittel fahren so gut wie keine und die letzten bis 22 uhr - arbeite aber im

Gastgewerbe und da fast tätlich bis 24 Uhr....

Ich denke, dass ich jetzt doch einen Anwalt hinzuziehe, wenn die Meinungen hier schon so außeinander gehen...

Welche Kosten kommen dann da noch auf mich zu (gibts da Richtwerte)??

 

also ehrlich gesagt spar dir die mühe. letzten endes kannst du noch soviel auf die tränendrüse drücken, das wird nichts

ändern. das kann ich dir leider mit 90 proz wahrscheinlichkeit sagen, dass du nicht unter 9 monate, eher 10 bis 11, bekommen

wirst. sorry, ist halt so.

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Also hab keine Aussage gemacht!

Mein Bekannter der mit im Auto war, wurde jetzt auch zur Polizei vorgeladen und er musste

angeblich aussagen - hat der nicht auch das Recht auf Aussageverweigerung??

Weiß nicht ob die Jungs von der Polizei Ihn nur eingeschüchtert haben :nick:

Man aber das warten langweilt mich, will endlich wissen wie lange 12 Monate und ob MPU usw.

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  • 2 weeks later...

Ich melde mich nochmals!

Der Polizist meinte damals (als er bei mir war wg. einer möglichen Aussage), dass ich nach ein

paar Wochen nochmal bei ihm anrufen könnte um mir die Telefonnummer vom Staatsanwalt geben zu lassen.

Mit dem könnte man dann per Tel. evtl. verhandeln --> etwas weniger Sperrfrist dafür mehr Geldstrafe.

Ist sowas realistisch?

Der Grund warum ich so dahinter bin ist, dass ich ab Feb. einen neuen Job brauch. Privat brauche ich keinen Führerschein.

Aber die Ganze Sache ist ja jetzt schon einige Wochen her und ich weiß noch nicht mal wie lange die Sperrfrist sicher ist und ob

Mainz77 o.ä. anerkannt wird. Mit diesen ungewissen Voraussetzungen stellt mich verständlicherweise kein Mensch ein...

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Natürlich ist diese Wartezeit schlecht, aber die StA hat ja noch anderes zu tun.

 

Ich denke als Normalo wirst du keine Verschiebung Sperrzeit etc. erreichen können. Hierfür ist meiner Ansicht nach ein Anwalt erforderlich der auch in Bezug auf den neuen Arbeitsplatz was machen könnte.

Allerdings sind bei einen Entzug solche Sachen wie berufliche Aussichten bzw. Probleme idR NICHT zu berücksichtigen.

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  • 1 month later...

so freunde der sonne. wie versprochen schreibe ich wie die sache ausgeht (best. interessant für betroffene).

das warten hat mir zu lange gedauert und deshalb habe ich die tage mal beim gericht angerufen.

die dame war mehr als nett und meinte 9 mo. strafe 2 sind ja jetzt schon um. also 7!

verkürzung evtl. mögl. - führerscheinstelle!

wann fragt man da am besten an und führerschein beantragen 3 monate vor sperrfristende richtig???

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so freunde der sonne. wie versprochen schreibe ich wie die sache ausgeht (best. interessant für betroffene).

das warten hat mir zu lange gedauert und deshalb habe ich die tage mal beim gericht angerufen.

die dame war mehr als nett und meinte 9 mo. strafe 2 sind ja jetzt schon um. also 7!

 

sicher dass sie 9 monate insgesamt gemeint hat? im normalfall gilt die verhänge sperrfrist, ab datum des

strafbefehles. ab da ab fangen die 9 mon. erst an zu laufen. das wären dann also gesamt 11 monate.

was ich für wahrscheinlicher halte.

 

verkürzung evtl. mögl. - führerscheinstelle!

wann fragt man da am besten an und führerschein beantragen 3 monate vor sperrfristende richtig???

 

falls du verkürzen willst, mach das so schnell wie möglich. aber die verkürzung muss bei gericht beantragt werden.

nur das entscheidet über die sperrfrist. die führerscheinstelle hat damit nichts zu tun.

 

ja 3 monate vor ende, würde ich den lappen neu beantragen

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@ Tom_

 

Deine Aussagen sind fast komplett anders als die der Staatsanwältin :(

Sie meinte Verkürzung (z.B. über ADAC) damit hat das Gericht nix zu tun läuft komplett über Führerscheinstelle (hab da extra noch einmal

bei Ihr nachgefragt, weil ich auch dachte, das man sowas beim Gericht beantragen muss) komisch...

 

Wegen Sperrzeit meinte Sie: Sie hat 9 verhängt, das Vergehen is 2 Monate her (Führerschein wurde sofort abgegeben), also sinds noch 7 Monate...

Sie hat am Telefon relativ jung geklungen evtl. hat se selber keinen Plan :licht:

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Hi,

die sperrfrist wird vom gericht angeordnet. nur ein gericht kann diese verkürzen.

 

hmm, also wenn sie 9 monate verhängt hat, gelten diese ab strafbefehl. die zeit vorher wird zwar bei

der bemessung der sperrfristdauer berücksichtigt. aber diese wird definitiv nicht davon abgezogen.

aber so oder so, die staatsanwältin hat die sperrfrist von 9 mon beantragt. letztendlich entscheidet

der richter darüber und erst wenn er den strafbefehl erlässt, laufen die 9 monate.

 

VG Tom

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ich kapier garnix mehr führerschein hab ich am 31 nov gleich abgegeben.

die staatsanwältin meinte 9 monate sperrfrist sind beantragt

und die zeit in der der führerschein schon wech is wird abgezogen also 2 monate -> bleiben 7

wie gesagt ich hab extra noch nachgefragt: also sinds jetz noch 7 uns sie meinte ja..

des is so eine scheiße ich muss mich bewerben und sowas ja auch angeben bzw. den arbeitgeber darüber informieren :licht:

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Es war doch noch gar keine Verhandlung, und somit ist doch noch garnicht sicher, wie lange der Entzug der FE sein wird. Die Sperre legt erst der Richter fest. Er wird sicher die Zeit, die du ohne FE warst dann berücksichtigen, aber die Frist läuft erst ab Urteil, imho.

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Bei einen Strafbefehl gibt es keine Verhandlung. Das ist ja der Sinn des SB.

 

Die StA fertigt in ihren Diensträumen den Strafbefehl und schickt diesen an den Richter. Dieser gibt sein ok zu dem Strafbefehl oder veranlasst eine Hauptverhandlung wenn er der Ansicht ist ohne geht es nicht.

Dann wird der Strafbefehl zur Anklageschrift.

 

Sollte der Richter das Ok geben so wird der Strafbefehl förmlich zugestellt und man hat 14 Tage Zeit dagegen Rechtsmittel einzulegen.

 

Ansnsten wird der Strafbefehl rechtskräftig.

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:blush::D Ich sag nur eines LEUTE ! Wer sich nicht endscheiden kann ALK oder Fahrzeug der tut mir Leid ! Ich rede dabei nicht von einem Glas Bier aber 1,2 Pm war nicht 1 - 2 Glas ( 0,3 ) Bier !

 

Und jeder der sich Hinter das Steuer setzt is für mich eine Potenzielle Gefahr für die Menschheit und auch für sich !

 

Nun gut wenn einer Bock drauf hat sein leben zu Verkürzen oder sich zumindest in Gefahr zu bringen naja was will man machen aber dann soll er nicht andere mit einbeziehen !

 

Wie Scheisse das ausgehen kann sieht man in den Nachrichten ! SCHLAGZEILE: Mann mit Auto um Baum gewickelt !!! Was war im Spiel Alkohol *klar* Was sagen wir dazu ??? Selber Schuld !

 

 

Schlagzeile: Fahrerin mit anderem Wagen auf Landstrasse Kolidiert beide Tod !!! Was sagen wir dazu ??? Frau am Steuer *lol* NEIN denn Schuld war nicht die Frau sondern das Entgegenkommende Fahrzeug und warum ??? Weil er zu Schnell gefahren ist ! Und WARUM weil ehr etwas Übrmütig war und in seinem Suff aufs Gas gehen musste und somit Natürlich auch nicht den Wagen unter Kontrolle hatte !

 

ALSO ! Denkt mal drüber nach WIEVIELE Nachrichten gibt es über Autounfälle im Jahr wo immer wieder Alk mit im Spiel war ??? Und MEISTENS enden diese mit mindestens 1 Toten wobei mich dann Ärgert wenn der Besoffene überlebt hat *grrr*!!

 

Also man merkt es doch oder ??? Es hat keinen Sinn sich mit Alk hinter das Steuer zu setzen ! Dann fragt nen Bekannten der Nüchtern ist ob er Euch fahren kann oder Nehmnt nen Taxi oder geht Gleich zu Fuss und lasst das Auto stehen !

 

Dieser Text ist Natürlich an Alle gerichtet wobei ich Junge Fahrer am liebesten mit Anspreche weil die meisten Unfalltoten zwischen 18 und 28 Jahren sind !

 

Wer mal Richtig HEIZEN will ... Fahrt zum Nürburgring oder Hockenheim da ist einmal im Monat sogar Freies Privat Rennen gegen eine kleine Gebühr aber auch da Empfehle ich KEIN ALK !

 

also have Fun und fragt euch nicht über die Bestrafung wie hoch sie ausfallen wird und so ! Hätte man nichts Getrunken hätte man nun dieses Thema hier nicht und müsse sich keine Sorgen machen !

 

Ich denke da werden sich Viele meiner Meinung anschliessen !

 

Danke und Grüße Peddy

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Ich denke da werden sich Viele meiner Meinung anschliessen !

 

@Peddy: Wer braucht hier Belehrungen?

Das begangene Unrecht wird jedem einzelnen schon ausreichend durch den staatlichen Sanktionenapparat verdeutlicht.

 

Wenn sich hier jemand mit Fragen ans Forum wendet, legt er jedenfalls als Letztes Wert auf neunmalkluge Belehrungen.

 

 

Viele Grüße

Mace

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Ich denke da werden sich Viele meiner Meinung anschliessen !

 

@Peddy: Wer braucht hier Belehrungen?

Das begangene Unrecht wird jedem einzelnen schon ausreichend durch den staatlichen Sanktionenapparat verdeutlicht.

 

Wenn sich hier jemand mit Fragen ans Forum wendet, legt er jedenfalls als Letztes Wert auf neunmalkluge Belehrungen.

 

 

Viele Grüße

Mace

 

Ganz genauso sehe ich das auch.

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  • 2 weeks later...

So Mädels und Jungs - jetzt ist es amtlich.

Wie versprochen, will ich die Sache bis zum Schluss berichtsmäßig durchziehen...

Auch aus dem Grund, weil das Forum sehr hilfreich war ABER unterm Strich doch "alles" anders gekommen ist!!!

Strafe insgesamt 900 € (ich mache zur Zeit eine 2 Ausbildung) soll heißen die 900 € sind fast 2 Monatslöhne-nicht einer!!!

 

Ihr Führerschein wird Ihnen entzogen..... für die Dauer von 7 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt!!!

Nix mit 12 Monaten - und die jetzt vergangenen 2 1/2 Monate wurden nicht BERÜCKSICHTIGT sondern voll angerechnet, soll heißen abgezogen.

Habe nochmals mit der Staatsanwältin telefoniert - die sagte, selbstverständlich wird das abgezogen Strafe eigentlich 9 Mo. - 2 macht 7 Mo.

 

Alles in allem gut gelaufen (oder sagen wir so, könnte schlimmer sein). Das die Geldstrafe wesentlich höher ist als ein Monatsnetto ist mir völlig egal

und belastet mich auch nicht - aber eben nur zur Info für vielleicht andere betroffene, die €mäßig nicht so locker sind - für die kannst schlimm sein.

 

So noch ein Fazit von mir: Der Fall hat mir gezeigt, das sowas "völlig" willkürlich abläuft - nix mit wirklich festen Gesetzen und Abläufen. Ich habe 2 Polizisten im Freundeskreis und jeder hat andere Sachen erzählt und alles ist auch bei mir ein bischen anders gekommen - das ist für mich naja egal deutschland halt... :nolimit:

 

Was die Anwaltssache angeht - vergesst es, man braucht wirklich keinen.

 

Was mich abschließend noch interessieren würde - rein aus Interesse: das Vergehen wird 10 Jahre gespeichert, wärend dieser Zeit gilt für mich 0,0 Promill sonst Mpu usw richtig. oder die normale 0,5 Grenze? Soll nicht heißen, dass ich sobald ich den Lappen wieder habe besoffen fahre, aber man muss ja bescheid wissen.

 

Danke für eure Hilfe.

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Guest Simineon
So noch ein Fazit von mir: Der Fall hat mir gezeigt, das sowas "völlig" willkürlich abläuft - nix mit wirklich festen Gesetzen und Abläufen.

 

Willkürlich würde ich nicht sagen ... individuell trifft es schon eher.

 

Sei froh, dass Dein spezieller Fall (wie alle anderen auch) individuell bearbeitet wurde und nicht von oben herab mit nem Standardvorgehen, einer Standardstrafe etc.

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So jetz muss ich mich doch noch mal zu Wort melden :D

Ich blicke bei der Beantragung der Sperrzeitverkürzung nicht richtig durch.

Antrag soll man ca. 3 Monate vor normalem Sperrzeitende stellen, Führerschein auch 3 Monate vorher beantragen.

Aber was macht das dann für einen Sinn? Wenn ich verkürzen darf laut Gericht, aber die Führerscheinstelle sowieso 3 Monate

braucht bis sie mir einen neuen FS ausstellt - dann bringt die ganze Sache doch nix oder zumindest nicht mehr als 1 - 2 Wochen

wenn ich Glück habe und die Führerscheinstelle schnell arbeitet! Also stopp einem bringts doch was - demjenigen bei dem ich den

Kurs mache um zu Verkürzen :rolleyes:

Sperre läuft ja jetzt vom 20 Jan. - 20 Aug. wann sollte man da strategisch was machen oder beantragen?

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