Bad Karma 3 Posted September 8, 2007 Report Share Posted September 8, 2007 Schade, da ist der TE wohl an zwei übermotivierte Sternesammler geraten. Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted September 8, 2007 Report Share Posted September 8, 2007 Auf der Landstraße nachts nur mit Fernlicht sehe ich genug.Aber nur wenn sie schnurgerade ist. Sonst lauert hinter jeder Kurve eine Gefahrenstelle! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted September 8, 2007 Report Share Posted September 8, 2007 Jo, Sichtfahrgebot halt. Aber Fernlicht leuchtet eine Straße schon schön aus, auch an den Seiten. Mit Abblendlicht fahre ich da auf der Landstraße deutlich langsamer. Quote Link to post Share on other sites
Polo75 0 Posted September 11, 2007 Author Report Share Posted September 11, 2007 Ich meine nur dies: Einer, der am helligten Tage im berufsverkehr so fahren würde, wie ich nachts auf autoleerern straßen, müsste härter bestraft werden, als ich...Warum ?Weil sonst mehr Autos und Radfahrer in Gefahr gebracht werden... Gegenverkehr und Querverkehr... Weil du nachts so viel besser und weiter siehst als am Tag ? Und den Rad- oder Mofafahrer in der Nacht natürlich auch viel besser erkennst ... Von allerlei nachtaktivem Getier im Wald mal ganz abgesehen. ... Da hast du ja völlig Recht. Naja, aus dem Gesichtspunkt is ja egal, ob Tag oder Nacht. Oje. Vollkommen schuldig... :-( STVO §3: (1) ... Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. ...Wenn Du natürlich Infrarot oder Röntgenaugen a la Superman hast, gilt das natürlich nicht für Dich.Dann solltest Du aber ein Attest vorlegen. Sonst glaubt Dir das nämlich keiner . Nein, ich bin doch nicht superman, aber ich könnte jetzt nicht sagen, ob ich nicht immer 200m vorrausschau hätte. Also vor allem das letze Stück (1km), er gut messen konnte, war echt gerade... Aber klar, zu schnell war ich und das ist nix gut. Ich verstehe. Und ich steh dazu und lasse mich bestrafen. Aber was könnte ich noch anbringen oder im Schriftverkehr erwähnen, um etwas milder bestraft zu werden? Quote Link to post Share on other sites
Hellskorpion 0 Posted September 11, 2007 Report Share Posted September 11, 2007 Ich meine nur dies: Einer, der am helligten Tage im berufsverkehr so fahren würde, wie ich nachts auf autoleerern straßen, müsste härter bestraft werden, als ich...Warum ?Weil sonst mehr Autos und Radfahrer in Gefahr gebracht werden... Gegenverkehr und Querverkehr... Weil du nachts so viel besser und weiter siehst als am Tag ? Und den Rad- oder Mofafahrer in der Nacht natürlich auch viel besser erkennst ... Von allerlei nachtaktivem Getier im Wald mal ganz abgesehen. ... Da hast du ja völlig Recht. Naja, aus dem Gesichtspunkt is ja egal, ob Tag oder Nacht. Oje. Vollkommen schuldig... :-( STVO §3: (1) ... Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. ...Wenn Du natürlich Infrarot oder Röntgenaugen a la Superman hast, gilt das natürlich nicht für Dich.Dann solltest Du aber ein Attest vorlegen. Sonst glaubt Dir das nämlich keiner . Nein, ich bin doch nicht superman, aber ich könnte jetzt nicht sagen, ob ich nicht immer 200m vorrausschau hätte. Also vor allem das letze Stück (1km), er gut messen konnte, war echt gerade... Aber klar, zu schnell war ich und das ist nix gut. Ich verstehe. Und ich steh dazu und lasse mich bestrafen. Aber was könnte ich noch anbringen oder im Schriftverkehr erwähnen, um etwas milder bestraft zu werden? "Ich war betrunken" ne scherz.Schreibe jedenfalls nichts, was man dir als Vorsatz auslegen könnte, wie "Ich hatte es sehr eilig" Quote Link to post Share on other sites
Polo75 0 Posted September 25, 2007 Author Report Share Posted September 25, 2007 ich sag nur ehrlich: Ich hätte natürlich nicht genau nach Schildern gefahren, wenn ich nicht diesen "Verfolger" hinter mir hätte. Sonst halte ich mich nämlich an "nicht mehr als 20 km/h drüber". Und ich habe nur wegen denen so viel mehr die Geschwindigkeit überschritten. Quote Link to post Share on other sites
Polo75 0 Posted November 8, 2007 Author Report Share Posted November 8, 2007 Liebe Leute, nun ist der busgeldbescheid mit FV da... und ich will nun wissen, wie ich etwas milderung erhalten kann?!? oder geht da garnichts? außßerdem fragten mit die Polizisten, ob ich jetzt oder später stellung nehmen wollte, und ich sagte eindeutig, ich regel das alles lieber schrifltich: Muss ich nicht zuerst einen Anhörungsbogen bekommen?! Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted November 8, 2007 Report Share Posted November 8, 2007 Du musst keinen AB mehr bekommen weil deine Anhörung schon vor Ort stattfand....du hast jetzt nurnoch die Möglichkeit gegen den BGB Einspruch binnen 14 Tagen nach Erhalt einzulegen und deine Gründe dann zu nennen.... mE macht das in deinem Fall aber keinen Sinn mehr....Gnade ist mE nicht zu erwarten! Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
Polo75 0 Posted November 8, 2007 Author Report Share Posted November 8, 2007 ih will keine Gnade sondern Strafmilderung ... Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted November 8, 2007 Report Share Posted November 8, 2007 Wäre eine Strafmilderung nicht gnädig? Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
Polo75 0 Posted April 2, 2008 Author Report Share Posted April 2, 2008 jup. keine gnade.ich habe zuerst einspruch eingelegt, aber weil es ja zum Gericht ging habe ich mich dann doch entschieden, ihn zurüpckzuziehen, weil meine Chancen schlecht standen. Nun ist er Rechtskräftig. Quote Link to post Share on other sites
Polo75 0 Posted February 9, 2009 Author Report Share Posted February 9, 2009 ... übrigens:Ich habe ja zuerst Einspruch erhoben, wurde dann zu Gericht geladen und habe dann 3 Wochen vorher den Einspruch zurück genommen. Die Aussicht auf Erfolg war mir zu gering.Schade eigentlich, aber ich habe den einen Monat FV und das Geld gezahlt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 9, 2009 Report Share Posted February 9, 2009 ...und dieses 'uebrigens' nun, nach fast einem Jahr? Was hat Dich bisher davon abgehalten, uns dieses mit zu teilen? Quote Link to post Share on other sites
Polo75 0 Posted February 9, 2009 Author Report Share Posted February 9, 2009 Ooooops, das steht da ja schon. So ein sch****Was mich davon abgehalten hat? - Ich habe seitdem dieses Forum erstmal nicht besucht.Nun dachte ich, ich hätte es damals nicht geschrieben gehabt, wie es ausging, weil ich nur den letzten Eintrag der 1. Seite laß, sorry... Und da wollte ich der Vollständigkeitshalber die Info geben. Und dann habe ich da auch nichts neues geschrieben. Kann man das eigenlich löschen? (und dann diesen EIntrag auch?) Danke... Quote Link to post Share on other sites
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