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Zahlungsaufforderung Wegen Parkverstoßes Von Einer Firma?


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Folgendes ist einen Bekannten von mir passiert.

 

Er hatte am letzten Samstag einen Brief bekommen mit einer Mahngebühr, mit der Aufforderung 48€ wegen Parken ohne Bezahlung eines Parktickets an einem P+R Parkplatz zu bezahlen.

 

Der Verstoß soll um eine Uhrzeit gewesen sein als er Arbeiten war und seine Frau, beteuert das Auto nicht benutzt zu haben, was er natürlich ihr auch glaubt. Zu der Zeit soll das Auto bei Ihm zu Hause gestanden haben.

 

Der Brief kam von einer Firma die anscheinend die Oberhand über diese Parkplätze haben soll und nicht das Ordnungsamt. Laut Brief soll angeblich damals an der Windschutzscheibe ein Zahlschein mit Kontonummer usw. gehongen haben aber da er dessen nicht nachgegangen sei, hat er nun 1,5 Monate später nach dem angeblichen Verstoß einen Brief mit erhobenen Mahnkosten bekommen.

Die Strafe belief sich auf 28€ wo nun noch 20€ Mahnkosten draufgeschlagen worden sind.

 

 

Wie ist das denn nun, haben mittlerweile Firmen die Möglichkeit über eine Behörde den Halter feststellen zu können um die Möglichkeit zu haben ihn anzuschreiben und Strafe zu erheben?

Da das anscheinend keine Beamten sind ist das denn so einfach, zwecks der Beweisflicht, das die einfach sagen können so war es und so ist das dann auch?

Wie sollte er jetzt reagieren und welche Möglichkeiten hat er?

 

Grüße

KS

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Zunächst mal prüfen, ob er sich nicht doch im Datum geirrt hat, passiert öfter als man denkt. Oder kann es komplett ausgeschlossen werden, dass das Fz. jemals dort war?

Dann würde ich mal nachsehen, ob an betreffendem Parkplatz die nutzungsbedingunen entsprechend einsehbar sind.

 

Sollte dies der Fall sein, ist es nicht auszuschliessen, dass die Forderung ggf. berechtigt ist; ähnlich einem privat bewirtschaftetem Parkhaus. Mit Nutzung des Angebots geht man nämlich einen Vertrag mit dem Parkflächenbetreiber ein.

 

Ein bisserl spanisch kommt mir das ganze allerdings schon vor. Sollte das Fahrzeug tatsächlich nicht dort gewesen sein, können sie ja mal versuchen, die Kosten per Zivilklage einzutreiben.

 

 

Soviel gibt mir mein hier angelesenes Hobbyjuraverständnis zumindest her; ohne Gewähr. Die Rechtmäßigkeit der Mahnkosten würde ich selbst bei einer berechtigten Forderung anzweifeln, könnte ja sonstwer den Zahlschein weggenommen haben.

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Soviel gibt mir mein hier angelesenes Hobbyjuraverständnis zumindest her; ohne Gewähr. Die Rechtmäßigkeit der Mahnkosten würde ich selbst bei einer berechtigten Forderung anzweifeln, könnte ja sonstwer den Zahlschein weggenommen haben.

 

Das habe ich mir auch schon gedacht, weil dann könnten sie das ja bei jeden machen und Mahnkosten erheben, indem sie einfach sagen, wir haben ihn einen Zettel mit einer Zahlungsaufforderung drangehängt.

 

 

Also er hatte gesagt, das er noch nachschauen war und am Parkticketautomat würde das Firmenembelem dieser Firma zu sehen sein.

Sind die also wirklich so glaubwürdig wie Beamte, das denen mehr Glauben geschenkt werden würde wenn man es drauf ankommen lässt?

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Macht es doch nicht so kompliziert

 

war Papi da :rolleyes:

war Mammi da :rolleyes:

war Auto da :rofl:

 

Also anrufen, wir waren es nicht, es muss bei euch ein Fehler sein. :wacko:

 

Bis jetzt Aufwand Halterermittlung, Porto usw. das läppert sich. 20€ sind da schnell beieinander.

 

MfG.

 

hartmut

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Und das Wichtigste:

 

Die Forderung kann nur vom Fahrer beigetrieben werden. Ist der nicht zu ermitteln, hat sich die ganze Sache ohnehin :rolleyes:

 

 

Da brauchst du noch nicht mal abstreiten, dass überhaupt das Auto da war.

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Macht es doch nicht so kompliziert

 

war Papi da :rolleyes:

war Mammi da :rolleyes:

war Auto da :rofl:

 

Also anrufen, wir waren es nicht, es muss bei euch ein Fehler sein. :wacko:

 

Bis jetzt Aufwand Halterermittlung, Porto usw. das läppert sich. 20€ sind da schnell beieinander.

 

MfG.

 

hartmut

 

Besser ist: warten bis die Gegenseite eine Klage einreicht um die Kosten beizutreiben. Bis jetzt sind angeblich € 48,00.- an Kosten aufgelaufen. Ob sich diese Geschäftemacher dazu entschließen können noch mit den Gerichts- und Anwaltskosten in Vorlage zu gehen bei diesem Streitwert, würde ich zumindestens abwarten.

 

Und wenn schon.........im Termin die Zeugen mit dabei haben, die dann entsprechend aussagen.

 

Und wenn ich mich nicht irre, sind Mahnkosten nicht einklagbar.

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Ein Zettel am Auto mit Kontonummer zählt nicht als zugestellt - es kann also erstmal keine Mahngebühr erhoben werden wenn nicht erstmal ein Schreiben per Post gesendet wurde. Eine Firma die so anfängt, kann man getrost als Betrüger bezeichnen. Also wegschmeissen und ablachen. Warten bis ein Mahnbescheid kommt - alles andere kannste in die Mülltonne schmeissen solange es von Privatpersonen oder Firmen kommt. Sollte wirklich mal ein Mahnbescheid kommen Widerspruch einlegen. Kommt die Sache dann wirklich vor Gericht, muss die Firma beweisen das die Forderung berechtigt ist, kann sie das nicht bleiben sie auch noch auf den ganzen Gerichtskosten sitzen und überlegen sich das nächste mal genauer ob sie die Leute verarschen wollen. Ist die Forderung berechtigt, dann zahle lieber.

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Jap, da geht es nur um Anschleppkosten, nicht aber um Mietkosten.

 

Bei Abschleppkosten kann ich die Argumentation über die GoA noch nachvollziehen; für Mietkosten würde man mit dieser Argumentation nicht durchkommen..

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