Besorgter 51 Posted April 25, 2007 Report Share Posted April 25, 2007 Allgemeine Frage mal: Es ergeht ein Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit an eine GmbH als Halterin des Fahrzeugs. Kann sich die GmbH als juristische Person auch auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen? Wars schon ... danke. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 25, 2007 Report Share Posted April 25, 2007 Nö, höchstens der Gesellschafter als natürliche Person. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted April 25, 2007 Author Report Share Posted April 25, 2007 Also der Gesellschafter "im Auftrag der GmbH" ? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 25, 2007 Report Share Posted April 25, 2007 Damit legst Du aber eine Spur die so breit ist, als wäre eine Elefantenherde durch gekommen. Falls die kommen und den Gesellschafter fragen kann er immer das Recht in Anspruch nehmen. Angehöhrige braucht er nicht belasten. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted April 25, 2007 Report Share Posted April 25, 2007 Der Gesellschafter oder auch der Geschäftsführer ist nicht zwangsläufig der Ansprechpartner. Er Kann eine Person zum Beauftragten für den Einsatz von Fahrzeugen benennen, der dann auskunftspflichtig ist. Die Polizei fragte bei uns in der Vergangenheit schon mal nach dieser Person, als sie Bilder für eine Firma ähnlichen Namens vorlegen wollte. Natürlich kann man aber solche Beauftragten auch gelegentlich wechseln.... MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 25, 2007 Report Share Posted April 25, 2007 Diesmal keine Weihnachtsfeier gehabt? Die Zeugnisverweigerung ist in der StPO geregelt (§§ 52ff. StPO). Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 25, 2007 Report Share Posted April 25, 2007 Ist eben immer der Mist wenn Fahrzeuge von sooooooooooooo vielen benutzt werden und der ZBB versehentlich an den Falschen weitergeleitet wird. Der sich irrtümlich auch noch dort einträgt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 25, 2007 Report Share Posted April 25, 2007 Poh ey, seid ihr fies! dete Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 26, 2007 Report Share Posted April 26, 2007 Erstens mal sollte ja wohl bekannt sein, dass es bei Owis gegenüber Bußgeldstelle und Polizei ein faktisches Recht für jeden Zeugen gibt, nichts oder auch unwahres zu sagen, weil es ganz einfach nicht strafbar ist. Und zweitens ist ein AB an eine GmbH meiner Meinung nach Schwachsinn. Wäre die Frage, was passiert, wenn die GmbH den Verstoß zugibt. Da sie keinen Führerschein hat wird sie vielleicht sogar noch wegen FoFE angeklagt. Quote Link to post Share on other sites
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