blondy 1 Posted April 19, 2007 Report Share Posted April 19, 2007 Hallo Leute,bin irgendwie sehr verwirrt. Hab an Flensburg geschrieben zur Auskunft meines Punktestandes. Das hat mir aber irgendwie kein Stück geholfen. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Also während der Probezeit verjähren keine Punkte. OK- aber wann verjähren diese dann? Zwei Jahre nach Beendigung der Probezeit? Das wäre krass. Genaue Daten: 1. Verstoß rechtskräftig 06.05.2004 (in der Probezeit) 3 Punkte -> Aufbauseminar 2. Verstoß rechtskräftig 26.10.2006 (in der verl. Probezeit) 4 Punkte -> Verwarnung Probezeitende März 2007 3. Verstoß rechtskräftig vorrausätzlich Anfang Mai 2007 3 Punkte So, jetzt schreibt mir Flensburg das ich 7 Punkte hab, und der erste in der Überliegefrist ist. Aber irgendwie versteh ich das nicht. Wann verjährt da jetzt was? Ich hab nämlich wenn der andere noch rechtskräftig wird schon 10 Punkte...Aber eigentlich müsst der erste Verstoß ja weg sein, ist ja nur wegen der Probezeit noch da. Wisst ihr wann da jetzt was verjährt?? Gruß,blondy Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 19, 2007 Report Share Posted April 19, 2007 Durch das Ende der Probezeit verfällt auch der erste Eintrag, da zwischen 1. und 2. Eintrag mehr als zwei Jahre liegen. Somit schreibt das KBA ja auch richtig, dass dieser Eintrag noch bis März 2008 in der einjährigen Überliegefrist ist. Er wird noch aufbewahrt, darf aber nicht mehr verwendet werden. Das heißt, du hast nur noch 4 Punkte. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted April 19, 2007 Author Report Share Posted April 19, 2007 Ist das sicher so? Weil mein momentaner Punktestand wurde von dem KBA mit 7 benannt. Und wenn jetzt dann im Mai noch die anderen 3 dazu kommen wären es 10 und ich bekäme ja wieder ne Verwarnung... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 19, 2007 Report Share Posted April 19, 2007 Wenn der erste in der Überliegefrist ist, zählt er nicht mehr mit. Aber du kannst ja auch mal beim KBA nachfragen, warum sie dir 7 schreiben. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 19, 2007 Report Share Posted April 19, 2007 Das sehe ich genauso wie "dagegen": die ersten 3 Punkte sind verjährt. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 19, 2007 Report Share Posted April 19, 2007 Ergänzung: Im StVG heißt es:Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war. Wird nun die Eintragung "Fahrerlaubnis auf Probe" getilgt, so ist der Tilgungsgrund für Eintrag 1 ja weggefallen. Weitere Gründe gibt es nicht. Also muss auch Eintrag 1 getilgt werden. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted April 19, 2007 Author Report Share Posted April 19, 2007 Danke. Na dann hoff ich mal das die das auch so sehen. Denn mit 7 Punkten lebt sichs schon angenehmer als mit 10 ;-) Quote Link to post Share on other sites
Guest JoeLeCabDriver Posted April 19, 2007 Report Share Posted April 19, 2007 Also, ich hatte das so verstanden, daß die Punkte, die in der Überliegefrist liegen, wieder bei einem neuen Verstoß herausgekramt werden.Daß also de facto, drei Jahre lang kein neuer mit Punkten belegter Verstoß begangen werden darf. Aber vielleicht liege ich da ja auch falsch? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 19, 2007 Report Share Posted April 19, 2007 Ja, damit liegst du falsch. Die Überliegefrist dient nur dazu, die alten Punkte wieder rauszukramen, wenn neue hinzukommen, deren Tattag noch vor der Tilgung, der Tag der Rechtskraft aber nach der Tilgung liegt. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted April 21, 2007 Author Report Share Posted April 21, 2007 Ist in diesem Fall aber sowieso ein totaler Schwachsinn weil der Verstoß ja 2004 war und eigentlich 2006 schon verjährt wäre. Und es ja keinen Verstoß geben könnte den ich mit Einspruch oder ähnlichem rauszögern könnte das dieser nicht gelöscht wird. Quote Link to post Share on other sites
Born in WL 0 Posted April 26, 2007 Report Share Posted April 26, 2007 Wann wurde denn der Verstoß 2006 begangen? Wenn zwischen Rechtskraft des 2004 Verstoßes und dem Tattag des 2006 Verstoßes weniger als 2 Jahre liegen, wird der 2004 Verstoß erst einmal noch nicht getilgt. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted April 28, 2007 Author Report Share Posted April 28, 2007 Der Verstoss 2006 wurde Mitte Juli begangen- also mehr als 2 Jahre dazwischen. Aber es zählt doch sowieso nur die Rechtskraft, oder? Eigentlich ja auch ziemlich unfähr, weil um so länger die Schnarchnasen brauchen um so länger dauerts dann bis die Punkte wieder verjährt sind. Oder zählt doch der Tattag? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 29, 2007 Report Share Posted April 29, 2007 Hallo blondy Der 2004er-Verstoß sollte mit Ende der PZ getilgt sein, da zwischen Rechtskraft Mai 2004 und Tat Juli 2006 mehr als zwei Jahre sind. Du solltest somit 4 Punkte haben, ggf. plus die 3 neuen. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted April 29, 2007 Author Report Share Posted April 29, 2007 Also zählt beim ersten Verstoss die Rechtskraft und beim zweiten der Tattag oder wie ist das jetzt genau mit den 2 Jahren? Tattag- TattagRechtskraft-TattatRechtskraft-Rechtskraft ??? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 29, 2007 Report Share Posted April 29, 2007 Die zwei Jahre laufen immer von Rechtskraft bis Tattag. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted April 29, 2007 Author Report Share Posted April 29, 2007 Die zwei Jahre laufen immer von Rechtskraft bis Tattag.Tattag bis Tattag wäre meiner Meinung nach gerechter, da zwischen Tat und Rechtskraft auch mal zwei bis drei Monate liegen können, oder bei Einspruch sogar noch länger. Aber ok. Was ist in unserem Staat schon gerecht!? Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted September 15, 2007 Author Report Share Posted September 15, 2007 Halli Hallo, nun bin ich auch mal wieder da und nach so langer fast Polizei freier Zeit kommt doch heute schon wieder der Hammer!!! (obwohl da die Polizei nix dafür kann ) Verwarnung vom Landratsamt wegen 10 Punkten Ihr habt mir doch allle gesagt und es steht doch auch im Gesetz sio das die ertsen verjährt sind!! Aber wie kann ich mich dagegen jetzt wieder wehren??? Man kann ja nichtmal meht wiedersprechen!! Liebe Grüße,blondy Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 15, 2007 Report Share Posted September 15, 2007 Ihr habt mir doch allle gesagt und es steht doch auch im Gesetz sio das die ertsen verjährt sind!! Aber wie kann ich mich dagegen jetzt wieder wehren??? Man kann ja nichtmal meht wiedersprechen!!Mache doch erst einmal eine Liste, wann und warum Punkte entstanden sind. Damit hängt es zusammen welche Punkte noch aktuell sind, welche nicht.Von wann bis wann die Probezeit ging, weil in der Probezeit werden auch keine Punkte gelöscht. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 15, 2007 Report Share Posted September 15, 2007 Noch Probezeit, denn dann werden keine Punkte gelöscht. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted September 15, 2007 Author Report Share Posted September 15, 2007 Mache doch erst einmal eine Liste, wann und warum Punkte entstanden sind. Damit hängt es zusammen welche Punkte noch aktuell sind, welche nicht.Von wann bis wann die Probezeit ging, weil in der Probezeit werden auch keine Punkte gelöscht. MfG. hartmutHallo Hartmut,ist doch am Anfang des Threads, Mfg, blondy Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 15, 2007 Report Share Posted September 15, 2007 Na dann will ich mal 1. Verstoß (3 Punkte)Rechtskräftig 6.5.04 2.Verstoß (4 Punkte)Begangen Juli 06Rechtskräftig 26.10.06 =>PZende März 07 3. Verstoß (3 Punkte)Begangen Rechtskräftig Mai 07 Ich denke hier hat sich wohl was überschnitten oder die Punkte aus der PZ bleiben länger erhalten sofern neue dazu kommen. Leider habe ich keinen Kommentar zur Verfügung. Wie wäre es das Telefon zu nehmen und sich die Sache vom Bearbeiter vorrechnen zu lassen. Sollte ein Verstoß in der Überliegefrist sein, so ist er NICHT verwertbar. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted September 16, 2007 Author Report Share Posted September 16, 2007 Ich denke hier hat sich wohl was überschnitten oder die Punkte aus der PZ bleiben länger erhalten sofern neue dazu kommen. Leider habe ich keinen Kommentar zur Verfügung. Wie wäre es das Telefon zu nehmen und sich die Sache vom Bearbeiter vorrechnen zu lassen. Sollte ein Verstoß in der Überliegefrist sein, so ist er NICHT verwertbar.Danke für die nochmalige Auflistung... Klar werd ich da morgen erstmal anrufen. Nur denk ich nicht, dass die die Verwarnung so einfach zurück ziehen. Und Rechtsmittel gibt es ja keine mehr dagegen, außer die Klage. Hm, oder die PZ Punkte verjähren doch nicht mit Ablauf der Probezeit?? Aber wann dann?? Gibt es dazu nicht irgend einen aussagekräftigen § ??? Lg, blondy Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted September 17, 2007 Author Report Share Posted September 17, 2007 Klar werd ich da morgen erstmal anrufen. Nur denk ich nicht, dass die die Verwarnung so einfach zurück ziehen. Und Rechtsmittel gibt es ja keine mehr dagegen, außer die Klage. Da habe ich wohl falsch gedacht.Die Sachbearbeiterin war überaus freundlich und hats gleich eingesehen das da wohl ein Fehler vorliegt. Sie schickt mir jetzt ein Schreiben in dem sie die Verwarnung zurück nimmt.Ich bin ja so verwundert!! Aber scheinbar gibt es doch noch nette und korrekte Beamten in einer Führerscheinstelle. Das ändert ja gleich meinen Weltbild Danke für eure Tipps lg,blondy Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 17, 2007 Report Share Posted September 17, 2007 Na siehste wieder ein Weltbild erschüttert. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted September 17, 2007 Report Share Posted September 17, 2007 Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_29.php Mit anderen Worten: Mit Ende der Probezeit im März 07 musste auch der erste Eintrag gelöscht werden, somit aktuell nur 7 Punkte. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted October 1, 2007 Author Report Share Posted October 1, 2007 Manoman, hab mich mal wieder zu früh gefreut.... Vor zwei Wochen habe ich mit der Frau telefoniert und sie meinte, sie schickt mir gleich nen Widerspruch... bis heute nichts erhalten und bis 10. ten müsste ich zahlen. Die gesamte letzte Woche war die nette Frau nicht zu erreichen, erst heute hatte ich mal Glück!!Da meinte sie, sie muss die Angelegenheit noch mit ihrem Chef besprechen aber der ist momentan im Urlaub... aber die Zahlungsfrist ist erstmal ausser Kraft gesetzt! Nett das mir das auch mal mitgeteilt wird... Soviel zu meinem doch nicht geänderten Weltbild!! Lg, blondy Quote Link to post Share on other sites
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