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Bei Überholverbot überholt


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Vor ein paar Tagen war ich auf einer Bundesstraße unterwegs und bin auf einen anderen Wagen aufgelaufen, der bei erlaubten 100 mit ca. 70 geschlichen ist. Quasi reflexartig habe ich den Schleicher überholt. Daß ich mich in einem Überholverbot befand, war mir nicht bewußt. Wenige Kilometer später hatte ich die grün-weiße Rennleitung hinter mir, die auch gleich eine Kontrolle durchgeführt haben. Ergebnis: 40 Euro und ein Punkt.

Ich habe mir die Stelle nochmal angeschaut und folgendes festgestellt: nach dem Überholverbotsschild kommt eine kleine Einmündung von rechts, dann eine größere Einmündung von links und dann wird das Überholverbot aufgehoben. Es ist also möglich, in die Strecke mit Überholverbot einzufahren, ohne an einem Überholverbotsschild vorbeizukommen.

Mir ist klar, daß ein Streckenverbot nicht durch eine Einmündung aufgehoben wird. Allerdings ist die Stelle weit genung von meinem Wohnort entfernt, so daß ich problemlos behaupten könnte, ich käme da nur alle Schaltjahre mal vorbei.

Die Strecke zwischen der ersten und der zweiten Einmündung ist relativ kurz, ich weiß nicht, ob man da realistisch ohne "Anlauf" ein Fahrzeug, das mit 60 unterwegs ist, überholen kann.

Ich weiß nicht, wo die Polizei zum Zeitpunkt des Überholvorganges war. Ich kann also nicht sagen, ob die gesehen haben, woher ich tatsächlich gekommen bin. Es hat allerdings eine Weile gedauert, bis die mich eingeholt hatten, sie müssen also weiter weg gewesen sein. Wie wahrscheinlich ist es, daß sich die Polizisten in ein paar Wochen nicht mehr an diesen speziellen Vorgang erinnern können?

Wenn der Sachbearbeiter uneinsichtig ist und es zu einer Verhandlung kommt, müßte ich den Richter frech anlügen. Die Polizisten werden als Zeugen geladen und könnten u. U. das Gegenteil behaupten, was die Sache zum Scheitern brächte. Da sich Richter wohl nicht gerne anschwindeln lassen, könnte er das Bußgeld erhöhen o. ä. oder bleibt es bei den maximal 40 Euro und einem Punkt?

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1. Als Betroffener darfst du lügen, dass sich die Balken biegen

2. Wenn die Polizei dich beim Überholvorgang gesehen hat, wird sie wohl auch gesehen haben, woher du gekommen bist. (glaube ich)

3. Der Richter kann das Bußgeld erhöhen. Der Punkt bleibt.

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Hallo @Black Spy,

 

poste doch mal, welche Bundesstrasse Du meinst und wo Du überholt hast. Das Überholverbotschild steht doch nicht ohne Grund da? Entweder genau wegen den Einmündungen oder wegen anderer Gefahrstellen. Oft wird ja das Überholverbot auch durch eine durchgezogene Fahrbahnmarkierung ergänzt (bei Hügeln, Kurven, oder anderen Gefahrstellen).

 

Gruss

Spritsparer

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wenn du so argumentierst könnte der richter doch auch ganz locker sagen: "wenn sie aus dieser einmündung gekommen sind und diese strecke sonst nie fahren, woher wissen sie denn das dort :lesen: gilt und nicht das der vorrausfahrende sich an eine bestehende begrenzung von 70 kmh hält? diese wär aufgrund dieser einmündungen durchaus denkbar. wenn sie nicht wissen was sache ist, müssen sie sich dem verkehrsgeschehen anpassen laut paragraph schlagmichtot"

 

was sagst du dann?

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