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Falschparken In Nl


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Hallo!

War am Sonntag den04.03.2006 in Haarlem und habe dort an der Hauptstrasse den Parkautomat nicht gesehen :rolleyes: Gab direkt ein Knöllchen von ca. 50 € welches ich aber dank meiner Super Holländisch Kentnisse nicht bezahlen konnte weil ich auf dem Ticket nicht erkennen konnte wo! Im Hotel in Amsterdam an die Rezeption un die haben dann mit Haarlem Telefoniert wo mir dann mitgeteilt wurde das ich Dienstag zw. 12 und 15 Uhr Zeit habe zu bezahlen was natürlich ganz toll war da Montag morgen abfahrt war! Die nette Dame an der Rezeption meinte ich solle mal abwarten!

So , heut dann Post im Kasten von EPC LONDON mit einer Zahlungsaufforderung von 78,30€ :rolleyes:

Muss ich jetzt Überweisen oder soll ich es lassen,nicht das dann wie geschrieben die nächste Forderung bei 107,30€ liegt!? :o

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Nicht bezahlen, es gibt kein Abkommen mit den NL. Lass ruhig die Drohungen kommen, darfst nur nicht in nächster Zeit nach NL fahren.

 

Gilt das abkommen nur für Österreich oder wie?

Und das abkommen was im Gespräch ist gilt erst ab 2007?

Da war doch auch was das ab 70€ gilt,oder war das ab 2007?

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  • 2 months later...
Guest Dingens

Moin

ich haäng emich mal hier ran:

Nachdem ich drei Briefe aus Holland vom Centraal Justitee Incasso Bureau erhalten habe und diese ignoriert habe, schreibt heute die Continental Inkasso GmBh aus Deutschland und möchte Geld haben...Zitat aus dem Brief:

 

" Der Zwangsbefehl entfaltet Rechtswirkung nur in den Niederlanden, im Falle eines erneuten Aufenthaltes dort, kann die Forderung vollstreckt werden"
Soweit ist das ja bekannt.

Für mich neu:

In Deutschland kann sie zwar nicht aus dem Zwangsbefehl vollstreckt, aer gleichwohl zivilrechtlich gegen Sie geltend gemacht werden.

 

Es geht um Parkgebühren in Höhe von 46,20€.

 

Alles nur heiße Luft und leere Drohungen oder ist da was dran?

Danke

Der Dingens

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Klingt, als wollten sie dich vor einem deutschen Gericht verklagen. Die sind ja lustig drauf. Nicht einschüchtern lassen.

 

Das ist die Frage, wenn die NL ihre Forderung an eine Deutsche Inkassefirma verkauft haben, ob die dann nicht auch die Forderung eintreiben dürfen.

 

Bin aber kein Rechtsanwalt.

 

So long

 

Noc

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Ich denk ma das ich nich zahle....hab mich schon beim ADAC informiert...hab zwar das Juristendeutsch nich verstanden aber die meinen wohl das man es in D nich einfordern kann....ansonsten nehm ich mir Rechtsbeistand vom ADAC...wenn die mir sowas raten sollen sie im Zweifelsfall auch dazu stehen...

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  • 2 months later...
  • 1 month later...

Das Problem ist, dass es sich bei Parkverstöße nicht um Ordnungswirdigkeiten (sog. "Mulderfeiten") handelt, sondern um Steuerrecht. Der Einspruchsfrist für Steuersachen ist 6 Wochen nach bekanntgabe des Verstoßes. Zwar wird gedroht mit Inkasso in Deutschland, da es sich aber um Steuergeschichten handelt findet dies (fast) nie statt.

 

Ausgestellt werden diese Steuerbescheide auf Kennzeichen, nicht auf Person. Passiert das Fahrzeug erneut die Grenze, so kann an jeder Stelle diesen Steuer, inkl. Zuschläge, nachgefordert werden vom Fahrer. Zahlt man nicht, wird das Fahrzeug Sichergestellt.

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