Das Problem ist, dass es sich bei Parkverstöße nicht um Ordnungswirdigkeiten (sog. "Mulderfeiten") handelt, sondern um Steuerrecht. Der Einspruchsfrist für Steuersachen ist 6 Wochen nach bekanntgabe des Verstoßes. Zwar wird gedroht mit Inkasso in Deutschland, da es sich aber um Steuergeschichten handelt findet dies (fast) nie statt. Ausgestellt werden diese Steuerbescheide auf Kennzeichen, nicht auf Person. Passiert das Fahrzeug erneut die Grenze, so kann an jeder Stelle diesen Steuer, inkl. Zuschläge, nachgefordert werden vom Fahrer. Zahlt man nicht, wird das Fahrzeug Sichergestellt.