Guest Golffahrer Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 Hallo Member, heute bin ich in eine Situation geraten, bei der ich mir nicht sicher bin, ob ich nun im Recht oder Unrecht war. Und zwar begab es sich so: Ich bin von der Autobahn runtergefahren und wollte mich auf einer Bundesstraße einfädeln, Bundesstraße 2spurig und nicht gerade stark befahren, gewissermaßen befand sich in der gleich geschilderten Situation exakt ein Auto außer meinem auf diesem Stück Bundesstraße. Ich will also auf die Straße auffahren, und komme auf exakt gleicher Höhe mit dem sich bereits auf der Bundesstraße befindlichen Auto am Auffahrtspunkt an. Da ich im Schwung bin, gebe ich Gas und schere am Ende der Auffahrtsspur ca. 50 Meter vor dem Auto auf die BS. Der Autofahrer (weiblich, ca 50) drehte dann völlig durch, Lichthupe, Hupe etc.. An der sich ca 2km weiter befindlichen Ampel, die natürlich gerade ihren Rot-Zyklus begonnen hatte, kamen die Dame und ich natürlich auf gleicher Höhe zum Stehen. Ich hatte Fenster ein Stück auf, sie machte ihr Beifahrerfenster auf und motze los, wie ich dazu käme sie rechts zu überholen etc... naja, hab nicht reagiert und bin dann rechts abgebogen, sie dann geradeaus. Jetzt möchte ich mal wissen, rein aus Interesse, wie hier die Rechtslage ist. Bei der Autobahnauffahrt ist es ja legitim, langsamere Autos (LKW etc) bereits auf der Beschleunigungsspur zu überholen, aber wie ist das bei einer 2spurigen Bundesstr. (Limit )? Danke für eure Antworten! Gruß vom Golffahrer Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 Wenn sie deinetwegen nicht vom Gas gehen oder gar bremsen musste, hast du alles richtig gemacht. Beschleunigungsstreifen gibt es per Definition nicht nur auf Autobahnen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Golffahrer Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 Wenn sie deinetwegen nicht vom Gas gehen oder gar bremsen musste, hast du alles richtig gemacht. Beschleunigungsstreifen gibt es per Definition nicht nur auf Autobahnen. Sie musste definitiv nicht von Gas gehen, ich war ja schon auf gleicher Höhe bestimmt 10-15 KM/H schneller als sie und zog ihr auf dem Auffahrstreifen ca 50 Meter davon! Gruß Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 Ich meine auch, dass man auf Beschleunigungsstreifen schneller fahren darf als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Aber wo steht das? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 StVO §42 (6) 1 e"sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen;" Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 Mach ich jeden Tag so auf dem Ring zur A1. Ca 500m Beschleunigungsstreifen. Und der wird voll genutzt. An "guten" Tag macht man da schnell mal 7-8 Autolängen gut Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 @dagegen: Danke für das Stöbern in der StVO! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 Gern geschehen! Quote Link to post Share on other sites
sladaloose 6 Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 Mach dir keinen Kopf Golffahrer. Ich mach das regelmäßig. Bei einer BAB-Ausfahrt komme ich mit 130 an (ja, die kann man so schnell fahren; wenn die Straße trocken ist - nass ist es nicht empfehlenswert), bis das Autobahn-Ende Schild ist darf ich auch so schnell fahren wie ich mag, da keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Warum soll ich abbremsen, wenn ich doch noch vorbeikomme?! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 @sladaloose: Das gilt aber nicht für Verzögerungsstreifen. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 bis das Autobahn-Ende Schild ist darf ich auch so schnell fahren wie ich mag, da keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Nicht unbedingt. Je nach Gestaltung könnten auch nur 100 zulässig sein, sofern nichts anderes angeordnet ist. Quote Link to post Share on other sites
harry583 0 Posted June 16, 2006 Report Share Posted June 16, 2006 Warum muss in Deutschland eigentlich ALLES reglementiert werden? - Das ist ja langsam zum Haare ausreißen.Die Frau, die dem Golffahrer die Lichthupe gegeben hat, könnte man eigentlich wegen Nötigung anzeigen.Was die verlangt hat, wäre praktisch Freiheitsberaubung im höchsten Grade. Glaubt die etwa die Straße gehört ihr alleine? Möchte mal eure Kommentare zu meiner Meinung hören. harry583 Quote Link to post Share on other sites
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