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Gast225 ist glücklich.

 

Nein die Nachbarn sind nicht wegen des hohen Alters gestorben, sondern nach fast 11 Monaten wurde die OWI nun endlich durch das Gericht nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.

 

Die Kosten zahlt dabei jeder selber.

 

Zur Geschichte:

 

Gast225 holte Anfang Juli 2005 für seine Oma zwei Mineralwasserkisten in einem Supermarkt. Da vor der Wohnung leider kein „legaler“ Parkplatz frei war, stellte sich Gast225 eben in die zweite Reihe, um die Kästen schnell in die Wohnung zu tragen.

 

Die Straße ist dabei relativ breit und niemand wird dadurch behindert, zumal wenig Verkehr in der Straße herrscht.

 

Als Gast225 nach 1 bis 1,5 Minuten wieder zum Auto kam, offerierte ihm sein Beifahrer, das eben die Polizei angehalten habe und man ihm mitgeteilt habe, das in den nächsten Tagen Post eintreffe. Der Polizeiwagen ist dann sofort weitergefahren.

 

Gegen Ende Juli erhielt tatsächlich der Halter Post aus Magdeburg wegen Parken in zweiter Reihe. Das lies sich Gast225 nicht gefallen und schrieb zurück, daß der Halter nicht in zweiter Reihe geparkt hat.

 

Daraufhin schrieb die Bußgeldstelle das Polizeirevier an und erbat eine Stellungnahme des aufnehmenden Polizisten.

 

Vier Tage später schrieb dieser zurück und sagte das Entladetätigkeiten nicht feststellbar waren. Und man nicht warten konnte, da man einen dringenden Einsatz gehabt hätte.

 

Daraufhin bekam der Halter erneut Post und wurde gebeten die Buße zu zahlen, da seine Zeugenaussage widerlegt wäre.

 

Sodann ging Gast225 in die Offensive und offenbarte sich als Betroffener also als Fahrzeugführer. Das war notwendig, denn der Halter hätte die Sache nie durchgezogen.

Gleichzeitig bot Gast225 seinerseits Zeugenaussagen für den Vorfall an.

 

Etwa 2 Wochen später erhielt daraufhin Gast225 den selben Anhörungsbogen wie der Halter. Daraufhin schrieb er nochmals den selben Brief und der Bitte endlich seine Entlastungszeugen anzuhören.

 

Dann geschah erst einmal nichts.

 

Zwei Wochen für der Verjährung wurde dann Mitte November der BGB erlassen, gegen den Gast225 selbstverständlich Einspruch einlegte.

Dabei rügte er das immer noch nicht seine Zeugen gehört worden und bat um Akteneinsicht.

 

Ende November lies die Bußgeldstelle Gast225 eine Kopie der Akte zukommen.

Nach Studium der Akte schrieb Gast225 Mitte Dezember wiederum seine Ansicht der Dinge an die Bußgeldstelle.

 

Anfang 2006 bat die Bußgeldstelle Gast225 sich die Sache noch einmal zu überlegen, da man ansonsten die Sache ans Gericht abgeben werden.

 

Sodann gab die Bußgeldstelle irgendwann die Sache an das Amtsgericht ab und dieses bestimmte Mitte Mai einen Termin zur Hauptverhandlung auf Anfang Juni 2006, wobei die zwei Polizisten als Zeugen geladen wurden waren.

 

Gast225 mußte aber diesen Termin wegen eines Konfliktes mit einen wichtigeren absagen und bat um Neuansetzung und Ladung der Polizisten sowie seiner eigenen Zeugen.

 

Einige Tage später lag wiederum ein Brief vom Amtsgericht im Briefkasten mit dem Inhalt, daß die zuständige Bußgeldrichterin beabsichtige das Verfahren nach § 47 Abs. 2 einzustellen.

Gast225 griff sogleich zum Telefon, rief an und teilte mit, das er nichts dagegen habe.

Eine Woche später erhielt Gast225 ein Schreiben, daß die Sache eingestellt wurde.

 

 

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Fazit:

Es lohnt sich doch zu kämpfen, auch wenn es lange dauert.

 

Kosten für Gast225 ein paar mal Porto und etwas Zeit die er gerne geopfert hat.

 

Was Gast225 aber nicht in den Kopf will ist, warum die Polizei auf einer dringenden Einsatzfahrt solche Sachen verfolgt und bei Pkw die im absoluten Halteverbot stehen und andere Verkehrsteilnehmer behindern sehr oft vorbeifahren (wenn ich es sehe-keine Verallgemeinerung).

Sie sind dabei auch nicht im Einsatz, da sie dann zurück auf ihren Abstellort

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warum die Polizei auf einer dringenden Einsatzfahrt solche Sachen verfolgt

 

Weil es offensichtlich nicht dringend genug war. Wer keine andere Arbeit hat, macht sich halt welche. :kopfschuettel:

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  • 2 weeks later...
Anfang 2006 bat die Bußgeldstelle Gast225 sich die Sache noch einmal zu überlegen, da man ansonsten die Sache ans Gericht abgeben werden.

Plumper Droh- und Einschüchterungsversuch. Wirkt halt nicht immer.

@gast225: ;)

:cop01:

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Es gibt halt solche und solche :cop01: . Wobei das Verhalten hier echt unter aller Kanone war. Insbesondere dann, wenn, so wie von Gast225 beschrieben, nichts los war. Ich kann es nicht nachvollziehen.

 

Also daher: Daumen hoch und Respekt.

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