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Traffipax Speedophot


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Zunächst einmal möchte ich als Forumsneuling alle ganz herzlich begrüßen und komme gleich mit einer Frage bzw. Bitte:

 

Bei einer mit einem Speedophot durchgeführten Radarmessung liegen mir die Kal-Fotos vor. In der ersten Zeile steht dort 120 km/h, darunter "cal". Es ist also eine Geschwindigkeit angegeben, obgleich kein Fahrzeug auf dem Foto zu sehen ist. Von anderen Meßgeräten weiß ich, dass bei der Geschwindigkeitsanzeige im cal-Verfahren =, 0 der x steht.

Könnt Ihr mir Eure Kal-Fotos zur Verfügung stellen oder aber zumindest sagen, was bei Euren bei der Geschwindigkeit steht?

 

Vielen Dank schon einmal

Carsten

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... ich hatte vor kurzem das Vergnügen, an einer Bußgeldsache vor Gericht anwesend zu sein.

 

In dem Fall wurden unter anderem diese Fotos als Beweisstücke für die Richtigkeit der Messung vorgelegt.

 

Die so genannten "cal" Calibrierungsfoto ??? werden jedoch vom Messbeamten gemacht und werden nicht an den Betroffenen - gemessenen verschickt...

 

 

Von daher geh ich mal davon aus, das keien Privatperson an solche Fotos gelangt.

 

Grüße

 

Zivilstreife

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Stimmt, kann aber sein, dass ein Anwalt nach Abschluß der Angelegenheit auch die Verwaltungsakte dem Mandanten herausgibt. Ich finde es schon merkwürdig, dass das Gerät 120 km/h mißt, ohne dass auch nur ein Fahrzeug in der Nähe ist, es sei denn, die Zahl bedeutet etwas anderes.

Beim Einseitensensor werden zum Beispiel in der ersten und letzten Aufnahme dokumentiert, dass alle möglichen LEDs funktionieren, als zweites und vorletztes kommen die Cal-Fotos eben mit 0 km/h. Für mich zumindest erscheint das logischer!

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lirum larum, ich denke das weder ein Rechtsanwalt ( der hier im Forum liest :koch: ) oder gar Behörden solche Fotos raus geben.

 

Es sei denn du stellst dich mit einem Messbeamten gut, um eventuell an eine Kopie etc. zu kommen.

 

Ansonsten Viel Glück :D

 

Grüße

 

Zivilstreife

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Na ich weiß nicht. Die Kal-Fotos habe ich ja von der Behörde bekommen. Nur eben würde ich gerne wissen, warum da eine Geschwindigkeit gemessen wird, wo nichts zu messen war. Spätestens der Richter hat sich dann mir der Frage zu beschäftigen.

 

In einem anderen Fall (wegen 15 Euro Verwarnungsgeld) hat der Arme nun ein Gutachten einholen müssen, weil aus dem Meßauto mit Reichweite 2 gemessen wurde und die Meßstelle vorher nicht auf Reflexionsfreiheit geprüft wurde. Tja, manchmal sollten sich die Meßbeamten auch erst einmal die Bedienungsanleitung durchlesen, bevor sie mit geschwollener Brust den Gerichtssaal betreten. Ok, ok, ich weiß: Die meisten machen das natürlich ;)

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Guest dakar007

Hallo zusammen, bin soeben ganz frisch registriert.

 

Ich habe das von Carsten gelesen und folgende Antwort dazu.

Mit dem Speedophot wird bei einer "Cal" Auslösung immer der eingestellte Wert angezeigt. Das heisst wenn der Messbeamte im Innerortsbereich ein Limit von z.B. 56 eingibt, wird diese Gechwindigkeit auch im Cal Foto eingeblendet.

Mit CAL wird die Antenne simuliert und so die Richtigkeit geprüft.

Somit hat der Messbeamte auch die Gewissheit, das er die Einstellungen richtig vorgenommen hat.

So ist es zumindest in Helvetien. ;)

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Der Wert war vllt noch von einer vorherigen Messung auf 110 eingestellt. Der Grenzwert kann auch nach dem Cal-Foto geändert werden. Deshalb muß auch kein neues Cal-Foto erfolgen.

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  • 2 weeks later...

So, nun der Versuch einer Auflösung:

 

Weiteren Recherchen haben ergeben, dass dieser Wert auf den Cal-Fotos der Anfangsgeschwindigkeitswert ist, also ab wann das Gerät überhaupt erst Geschwindigkeiten aufnimmt. Hier also 110 km/h. Der Betroffene wurde jedoch mit 80 km/h geblitzt. Auch das kann noch möglich sein bei einer manuellen Auslösung, wie z.B. bei Lkw-Überprüfungen (vorliegend auch der Fall gewesen) Allerdings spielte sich alles nun einmal bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h ab.

 

Das waren dann auch für die Behörde zu viele Ungereimtheiten, so dass der Bußgeldbescheid zurückgenommen wurde. STRIKE! :(

 

Es lohnt sich eben doch, auf jede Einzelheit bei der Messung zu achten :unsure:

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