Guest Miriam Posted June 14, 2003 Report Share Posted June 14, 2003 Hallo, ich wurde am 26.04.03 in stuttgart beim überfahren einer roten ampel 2 mal geblitzt.ich hab sie einfach zu spät gesehen,war aber keinesfalls zu schnell.bin grad beim gelb-auf-rot rüber,aber anscheinend wars dann schon über ne sekunde rot.ich bin noch in der probezeit. heute 14.06.03 kam der anhörungsbogen an meinen vater (fahrzeughalter).wenn ich das richtig sehe wäre das in 5 wochen(also nach 3 monaten) verjährt,oder?sie haben mich wies aussieht noch nicht identifiziert und wir wollen es mit der alberto-methode versuchen. hat irgendjemand eine bessere idee oder sonst noch tipps?mein vater schreibt einfach in ner woche zurück,dass er nicht weiß,wer gefahren ist,da mehrere personen das auto genutzt haben könnten.ist das schon zuviel information? liebe grüße und schonmal danke Quote Link to post Share on other sites
Papa_Schlumpf 0 Posted June 14, 2003 Report Share Posted June 14, 2003 heute 14.06.03 kam der anhörungsbogen an meinen vater (fahrzeughalter).wenn ich das richtig sehe wäre das in 5 wochen(also nach 3 monaten) verjährt,oder?sie haben mich wies aussieht noch nicht identifiziert und wir wollen es mit der alberto-methode versuchen.Stimmt nicht ganz, es sind 3 Monate + 14 Tage Postzustellung bis es komplett verjährt ist. mein vater schreibt einfach in ner woche zurück,dass er nicht weiß,wer gefahren ist,da mehrere personen das auto genutzt haben könnten.ist das schon zuviel information? Dann bekommt er mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Fahrtenbuch auferlegt. Das will doch dein Vater sicherlich nicht, oder? Am besten nichts sagen und einfach nicht drauf reagieren. Quote Link to post Share on other sites
Guest Miriam Posted June 14, 2003 Report Share Posted June 14, 2003 ja das stimmt.ich weiß nur nicht ob ich meinen vater dazu kriege,nicht zu reagieren (er hatte letztes jahr selber 1 monat fahrverbot und will sich nix zuschulden kommen lassen).was passiert wenn er nicht antwortet?dann kommt irgendwann ein BuGeBe oder? was ist eigentlich mit der probezeit?wenn ichs einfach zugeben würde,müsste ich zur nachschulung oder?das alles ist arschteuer und das nur weil man einfach dem stop-and-go-verkehr gefolgt ist und nicht richtig aufgepasst hat... Quote Link to post Share on other sites
Papa_Schlumpf 0 Posted June 14, 2003 Report Share Posted June 14, 2003 Wenn er nicht reagiert, bekommt einen BuGBe. Er muss dann unbedingt fristgerecht Einspruch einlegen, ansonsten wird er rechtkräfitg (ich glaub 2 Wochen hat man dazu Zeit). Mit ein bisschen Glück wirst du um die Nachschulung herum kommen, vorausgesetzt die Behörden lassen es gemütlich angehen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Miriam Posted June 14, 2003 Report Share Posted June 14, 2003 also bis jetzt weigert er sich und will unbedingt schreiben dass ers halt nicht war.was mach ich jetzt?kann ich damit auch irgendwie rumkommen? er meint,er fragt ob die ein foto haben,das er sich anschauen kann und entweder das zögerts noch raus oder ich bin eh nicht zu erkennen oder irgend sowas. ich seh schon,ich habs verbockt... Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted June 14, 2003 Report Share Posted June 14, 2003 Und wenn dein Vater auf dem AB keine Angaben macht ändert sich für ihn auch nichts, denn auf dem Foto wird man wohl erkennen, dass der tatsächliche Fahrer eine Frau war und somit kann man deinem Vater dafür kein Bußgeld auferlegen und man erkennt sowieso, dass er es nicht gewesen ist, also brauch er dies auch nicht schreiben. Quote Link to post Share on other sites
TheOne 0 Posted June 15, 2003 Report Share Posted June 15, 2003 Bei Rotlichtverstößen geht’s um Sekunden. Doch es gibt Hoffnung: Die automatisierten Kameras arbeiten nicht perfekt, die Werte sind oft falsch. Blitz! Bei Dunkelgelb erwischt? Das wird teuer. Doch nicht jeder, der murrend zahlt und die Punkte in Flensburg knurrend einsteckt, hätte dies tun müssen. Für die Rotlichtüberwachung werden hauptsächlich automatische Kameras eingesetzt. Sie werden durch Sensoren im Straßenbelag ausgelöst, sobald ein Sünder nach Rotwerden der Ampel darüber fährt. Aber: Blitzampel-Anlagen sind nicht grundsätzlich zuverlässig. Denkbar ist unter anderem eine technisch bedingte Veränderung der Gelbphasen. Innerorts beträgt die Gelbphase bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h drei Sekunden, in 70-km/h-Zonen fünf Sekunden. Normal reicht das aus, um das Auto gefahrlos bis zum Stillstand abzubremsen. Probleme gibt es insbesondere dann, wenn man 50 oder 70 km/h fährt, die Ampel von Grün auf Gelb wechselt und man noch drei oder fünf Sekunden davon entfernt ist. Oder bei Nässe, Schnee- und Eisglätte. Wenn es um die Fahrerlaubnis geht, können diese Umstände zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden. Ein rechtzeitiges Anhalten wäre dann nur noch möglich, wenn man sich der Ampel von vornherein mit weniger als dem erlaubtem Tempo genähert hätte. Die Messung beginnt, wenn das Fahrzeug in den von der Ampel gesicherten Bereich einfährt. Der Rotlichtverstoß beginnt mit dem Überfahren der Haltelinie durch die Spitze des Fahrzeugs. In der Regel befindet sich die erste Induktionsschleife, die die Messung auslöst, hinter der Haltelinie. Dies hat zur Folge, dass der im ersten Foto eingeblendete Wert immer eine zu lange Rotlichtzeit enthält. Man kann daher nicht die auf dem ersten Foto eingeblendete Rotlichtzeit übernehmen, sondern muss diejenige Rotlichtzeit ermitteln, die gegeben war, als der Haltebalken überfahren wurde. Hierfür ist von der auf dem ersten Foto eingeblendeten Rotlichtzeit diejenige Zeit abzuziehen, die zwischen dem Überfahren der Haltelinie bis zum Auslösen des ersten Rotlichtfotos zurückgelegt wurde. Sofern, wie fast immer üblich, ein zweites Rotlichtfoto geschossen wird, lässt sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und damit die zurückgelegte Strecke anhand der Differenz der beiden Zeiten sowie der Position des Fahrzeugs auf den jeweiligen Fotos ermitteln. Bereits hier können für den Betroffenen oft die Sekundenbruchteile gewonnen werden, die über das Fahrverbot entscheiden. Dieser vorzunehmende Abzug wird sowohl von der Polizei als auch von den Gerichten häufig nicht berücksichtigt. Es gibt vier Gruppen von Rotlichtverstößen: 1) Rotlichtzeit weniger als eine Sekunde; 2) Rotlichtzeit zwischen einer und eineinhalb Sekunden; 3) Rotlichtzeit mehr als 1,5 Sekunden; 4) extrem lange Rotlichtzeit von etwa 20 und mehr Sekunden. Fall 1: Es drohen ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro sowie drei Punkte in Flensburg. Fall 2: Fahrverbot, 125 Euro Strafe sowie vier Punkte in Flensburg. Da die auf dem ersten Foto eingeblendete Rotlichtzeit jedoch nicht die rechtlich relevante ist, kann eine Überprüfung (siehe oben) lohnenswert sein. Fall 3: hoffnungslos. Bei einer Rotlichtzeit von 1,5 Sekunden führt in aller Regel auch die Berücksichtigung sämtlicher oben aufgeführter Umstände, die zugunsten des Betroffenen sprechen können, nicht zu einer Rotlichtzeit von weniger als einer Sekunde. Fall 4: Bei einer extrem langen Rotlichtzeit spricht viel dafür, dass der Autofahrer nicht die für ihn geltende Ampel erkannt hat. Hier muss überprüft werden, ob die bauliche Anordnung der Ampel zu einer Verwechslungsgefahr führt. Dann kann eventuell erreicht werden, dass das Fahrverbot aufgehoben wird. Quote Link to post Share on other sites
Guest Miriam Posted June 15, 2003 Report Share Posted June 15, 2003 also wenn ich das mit dem verzögern nichtmehr hinkriege kann ich dann eine überprüfung beantragen? das fahrverbot würde mich nichtmal so stören,ich hab nur leider absolut kein geld weil ich noch schülerin bin und dann so ne nachschulung... Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted June 15, 2003 Report Share Posted June 15, 2003 @theone: was erzählst du da eigentlich?Oder bei Nässe, Schnee- und Eisglätte. Wenn es um die Fahrerlaubnis geht, können diese Umstände zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden.mit sicherheit nicht... man hat mit der angemessenen geschwindigkeit zu fahren, dass man auch noch rechtzeitig anhalten kann. solche ausreden können also eher gegen einen ausgelegt werden. Sofern, wie fast immer üblich, ein zweites Rotlichtfoto geschossen wird, lässt sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und damit die zurückgelegte Strecke anhand der Differenz der beiden Zeiten sowie der Position des Fahrzeugs auf den jeweiligen Fotos ermitteln. Bereits hier können für den Betroffenen oft die Sekundenbruchteile gewonnen werden, die über das Fahrverbot entscheiden. Dieser vorzunehmende Abzug wird sowohl von der Polizei als auch von den Gerichten häufig nicht berücksichtigt. das 2. foto ist dazu da, damit man sieht ob er nur zu spät zum stillstand kam...und falls du mit dem abzug die gefahrene strecke (und damit zeit) zwischen ampel und sensoren meinst: vergiß es... auch bei gelb hat man anzuhalten und man darf nur noch fahren, wenn es gefahrlos nicht anders möglich ist. und deine aufgeführten fälle sind schön und gut... aber ihr gehts nciht ums fahrverbot, sondern um das verhindern der nachschulung, und die ist auch schon bei einer rotlichtphase unter einer sekunde fällig Quote Link to post Share on other sites
TheOne 0 Posted June 15, 2003 Report Share Posted June 15, 2003 @devil Lies dir mal meinen Text noch mal dursch glab hast es nicht verstanden. Probleme gibt es insbesondere dann, wenn man 50 oder 70 km/h fährt, die Ampel von Grün auf Gelb wechselt und man noch drei oder fünf Sekunden davon entfernt ist. Oder bei Nässe, Schnee- und Eisglätte. Wenn es um die Fahrerlaubnis geht, können diese Umstände zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden. Ein rechtzeitiges Anhalten wäre dann nur noch möglich, wenn man sich der Ampel von vornherein mit weniger als dem erlaubtem Tempo genähert hätte. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted June 15, 2003 Report Share Posted June 15, 2003 @Schlaubi Schlumpf Wenn er nicht reagiert, bekommt einen BuGBeWenn es, wie hier, um Fahrverbot geht sicher nicht! Warum gibst du meist immer "Pauschal"-Tips, die meist gerade zum Erfolg der ermittelnden Behörde beitragen ? @miriam also wenn ich das mit dem verzögern nichtmehr hinkriege kann ich dann eine überprüfung beantragen?Das weckt doch eher den Ermittlungsdrang der Behörde!Beste Taktik: Einschläfern. Gib ihnen einen "Schuldigen", damit sie zufrieden sind. Stellt sich später raus, er wars doch nicht, ists wohl gegen den echten Täter leider schon verjährt! Durchsuch das Forum (Geschwindigkeitsverstoß) und du wirst sicher fündig werden! Stichwort: Verjährung! PS: Schreibt dein Vater der Behörde, dass ers nicht war, garantiere ich dir mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass sie auf dich kommen! Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted June 16, 2003 Report Share Posted June 16, 2003 @theone: habs nochmal durchgelesen und nochmals genauso verstanden.... wenn ichs falsch aufgefasst habe, tuts mir leid, wenn nicht solltest du das richtig stellen Quote Link to post Share on other sites
Guest Miriam Posted June 17, 2003 Report Share Posted June 17, 2003 ich werd meinen vater zwingen,sich diese seite mal anzuschauen,das wird ihn davon überzeugen.was soll der angeblich schuldige eigentlich sagen,wenn er dann einspruch einlegt?hups hab mich geirrt?geht das einfach so ohne rechtliche folgen für ihn? Quote Link to post Share on other sites
Guest Miriam Posted June 20, 2003 Report Share Posted June 20, 2003 ich hab mich rechtlich schlau gemacht:die polizei muss mindestens 2-4 wochen nach dem vorfall informieren,sonst ist eine fahrtenbuchauferlegung gar nichtmehr möglich.bei uns kam der wisch nach 7 wochen und dann müsste ja eigentlich bei beweismittel: foto dranstehen,aber da steht gar nix.also haben sie evtl kein foto vom fahrer,sondern nur vom nummernschild.das erklärt auch warum sie meinem vater nicht gleich geschrieben haben er soll den fahrer identifizieren,sondern es ihm zur last legen.sie haben keine ahnung wer es war.also wenn ich jetzt glück habe,können die uns gar nix... allerdings bei so einem fall werden sie wohl ein bisschen aufmerksamer sein Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 20, 2003 Report Share Posted June 20, 2003 Es ist richtig, daß, wenn die erste Anhörung mehr als zwei Wochen nach dem Vorfall bei euch einging und kein Photo dabei ist, eine Fahrtenbuchauflage recht unwahrscheinlich ist. Zu bedenken ist auch, daß die Verjährungsmethode (zunächst eine andere Person angeben, damit gegen diese ermittelt wird) objektiv eine Straftat ist (§164 StGB) Das wird hier zwar immer wieder gerne verschwiegen, es kommt auch in den seltensten Fällen zum Verfahren wegen dieser Straftat, es ist jedoch nicht völlig ausgeschlossen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted June 20, 2003 Report Share Posted June 20, 2003 LOL goose - den vorsatz weiss erstmal nach! Quote Link to post Share on other sites
Guest fritz the cat Posted June 20, 2003 Report Share Posted June 20, 2003 Ich kann deinen Vater verstehen das er deinen Fehler nicht auf seine Kappe nehmen will,er hat dank seinem Fahrverbot Punkte in Flensburg,die Zeit bis zur Löschung ist etwa zur hälfte abgesessen.Wenn er jetzt deinen Verstos übernehmen würde hätte er nochmal Punkte und das ganze würde von vorne laufen,wieder 2 Jahre bis die Punkte weg sind.Wegen der Kohle kannst du ja einen Kleinkredit bei deinem Vater aufnehmen, er spart ja dann 4 Wochen Benzingeld das du nicht verfahren kannst. Quote Link to post Share on other sites
Guest X Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 das fahrverbot würde mich nichtmal so stören,ich hab nur leider absolut kein geld weil ich noch schülerin bin und dann so ne nachschulung...@miriam: schon mal dran gedacht, dass dir auch die probezeit verdoppelt wird? Quote Link to post Share on other sites
Guest Miriam Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 ja das mit der probezeitverlängerung ist auch nicht grad toll.ich hab mir echt vorgenommen vorsichtiger zu fahren,aber es passiert immer mal was dummes.es war auch keine absicht,dass ich die rote ampel überfahren hab.ich war einfach nicht aufmerksam genug. 125 euro sind ja nicht die welt,aber es würde ja auch noch eine nachschulung mitkommen und dann läufts insgesamt doch auf die 300-400 euro zu. Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 und dann müsste ja eigentlich bei beweismittel: foto dranstehen,aber da steht gar nix.also haben sie evtl kein foto vom fahrer,sondern nur vom nummernschild wenn du von einem stationären blitzer erwischt wurdest, haben die auch ein fahrerfoto... die fotografieren schon alles wenn du nur beobachtet wurdest, können dir die eh nicht mehr viel anhaben aber wie ich grad sehe, sagst du ja, dass du geblitzt wurdest. aber sobald du das bild siehst, muß auch der richtige fahrer angegeben werden, wenn das bild einigermassen gut ist... deshalb isses auch ein risiko es zu beantragen Quote Link to post Share on other sites
Guest Vadda Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 @Miriram, wie ähnlich sieht dir dein Vater? Falls sein Bart kürzer als deiner ist sollte er ihn wachsen lassen. Das ist GANZ wichtig! Ansonsten: Soll das doch deine Mum auf die Kappe nehmen, oder braucht sie ihren Lappen? Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 @Vadda Was hast du denn für mördermäßige Tips auf Lager ? Wie wärs, wenn du gleich zu ner Geschlechtsumwandlung rätst ?! Quote Link to post Share on other sites
Guest Vadda Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 @rennfahrer², bisher ist noch keiner auf die Idee gekommen, dass die Cops sich mal das Blitzfoto anschaun. Die sehen doch ob ein kleines Mädel am Steuer hockt oder ein gestandener Mann! Und wenn Papi dann kommt mit "Irrtum" - ROFL, "hab gedacht die kleine mit den Zöpfen wär ich"!!!!!!!1 Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 @vadda: wer sagt hier denn um gottes willen, dass sie das foto ansehen sollen? auch für dich gilt: erst denken , dann schreiben Quote Link to post Share on other sites
Guest Miriam Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 als meine freundin geblitzt wurde mit dem auto ihres opas,kam gleich ein netter brief,dass er unmöglich der fahrer sein könnte und daher zahlen soll oder sich das foto anschauen kommen und identifizieren.er hat dann eben bezahlt. aber da der brief an meinen vater gerichtet war und nichts von einem foto drinsteht... vielleicht ist es so schlecht geworden?es war nachts.mein vater wurde auch mal nachts geblitzt und man konnte kaum was drauf erkennen.mal abgesehen davon wird es dauern bis die uns n foto vorlegen können und dann kann mein vater auch die aussage verweigern,weil es u familienangehörige geht.damit wissen die ###### dann natürlich wo sie suchen müssen. meine mutter hat absolut keinen bock das auf sich zu nehmen und sie wollen auch nix mit bescheissen oder so zu tun haben.tja... Quote Link to post Share on other sites
Guest Miriam Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 man merkt aber an so einem fall gleich mal,was man für freunde hat.ein kumpel von mir war dabei als ich geblitzt wurde und meinte:"ich würd das ja alles auf meine kappe nehmen,ich brauch den führerschein nicht,hab ja eh kein auto (ist seit über nem jahr nicht mehr gefahren) und die punkte jucken mich auch nicht.die strafe müsstest du eben zahlen.ABER LEIDER GEHT DAS JA NICHT,DA DIE JA AUF DEM FOTO SEHN,DASS DU DAS BIST" als ich ihn dann gebeten hab,einfach nur den schuldigen zu spielen (wir hätten ja beim zurückziehen sagen können (nach der verjährung) dass wir nichtmehr wussten wer grad gefahren is weil wir uns abgewechselt haben) meinte er:"och nö,tut mir leid,aber das is echt n bisschen zu riskant."so ein ######!erst die klappe aufreissen und dann das. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 @Guest:LOL goose - den vorsatz weiss erstmal nach!Das ist natürlich nicht immer problemlos möglich, es ist aber auch nicht völlig ausgeschlossen.Wie gesagt, objektiv ist es eine Straftat, der "Irrtum" ist nur eine Schutzbehauptung und wenn man viel Pech hat, wird man erwischt.Mir ist klar, daß ich hier auf diesem Weg niemanden von der Begehung einer Straftat abhalten kann, ich denke nur, es ist fair, wenn man darauf hinweist, daß es eine Straftat ist (wenn man die meisten Postings hier verfolgt könnte man meinen, der Irrtum sei keine Schutzbehauptung, die reden es sich so sehe ein, daß es für sie, aber leider eben nur für sie, schon fast Realität wird) und daß man die möglichen Folgen dieser Straftat aufzeigt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest X Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 "och nö,tut mir leid,aber das is echt n bisschen zu riskant."so ein ######!erst die klappe aufreissen und dann das.du redest wie en kerl ist auf jeden fall super scheisse sowas, wie du schon sagtest, watt en ###### ich würd sowas auf mich nehmen. wenn das allerdings nicht gerade meine freundin / der beste freund ist, dann müsste derjenige schon was für den schwindel springen lassen (10 kästen pils ) ... Quote Link to post Share on other sites
Guest stecker Posted June 24, 2003 Report Share Posted June 24, 2003 @miriam:es war nachtswo ist denn nachts stop-and-go verkehr???und vor allem... wie kann man nachts eine ampel übersehen?? wahrscheinlich ist eine nachschulung das richtige für dich, du hast anscheinend noch nicht genug übung, ein kfz sicher über die straßen zu steuern. Quote Link to post Share on other sites
Hampton 0 Posted June 25, 2003 Report Share Posted June 25, 2003 "Irrtum" - ROFL, "hab gedacht die kleine mit den Zöpfen wär ich"!!!!!!!1 LöL, ich lach mich kaputt...das müsst man echt mal bringen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Miriam Posted June 25, 2003 Report Share Posted June 25, 2003 @ Stecker also nachm canstatter wasen sind nachts um 23-24 uhr rum die straßen ziemlich überfüllt,was du dir natürlich nicht denken konntest und ich hab die ampel übersehen,weil ich einfach auf das auto vor mir geschaut hab und erst im letzten moment im augenwinkel gesehn hab,dass da ne ampel is,die grad von gelb auf rot springt.wenn ich da angehalten hätt,wär ich schon halb über die haltelinie gewesen und der hinter mir,wär möglicherweise aufgefahren.zufrieden?! Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted June 25, 2003 Report Share Posted June 25, 2003 @Miriam: und der hinter mir,wär möglicherweise aufgefahrenNun, das soll nicht DEIN Problem sein. so ein ZENSIERT!erst die klappe aufreissen und dann das Sag mal, wie bist du denn drauf? Dein Kumpel hat's wenigstens kapiert, daß man zu seinen Fehlern stehen sollte anstatt sich mit irgendwelchen dubiosen Tricks aus der Affäre zu ziehen... Quote Link to post Share on other sites
Guest Miriam Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 @ michael erstens wusste ich net dass es hier zeug zensiert und zweitens kennst du meinen kumpel nicht.es ist ein aufdringlicher idiot für den ich jetzt monatelang in einer krise immer da war und dann sowas. erzähl du mir nicht,du würdest dich freuen und sagen: ja ok,was solls.was sind schon 400 euro...ich weiß schon,dass ich einen fehler gemacht habe,aber es war kein vorsatz und du kannst mir auch glauben,dass ich mittlerweile sehr viel vorsichtiger fahre. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 @Miriam: wusste ich net dass es hier zeug zensiertZensiert habe ich lediglich deinen Kraftausdruck in meinem Quoting. erzähl du mir nicht,du würdest dich freuen und sagen: ja ok,was solls.was sind schon 400 euro... Nein, die 400 € wären auch für mich ne satte Stange Geld, zumal die Kohle anderweitig besser angelegt wäre. Aber wer einen Fehler macht, muß eben dafür geradestehen und Lehrgeld ist bekanntlich teuer. aber es war kein vorsatzDas unterstellt dir auch niemand - sonst wäre die Geldbuße nämlich auch höher ausgefallen. du kannst mir auch glauben,dass ich mittlerweile sehr viel vorsichtiger fahre Schön. Du hast es wenigstens begriffen und aus deinem Fehler gelernt - was man von vielen anderen Verkehrsteilnehmern leider nicht behaupten kann. Quote Link to post Share on other sites
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