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Frage, Wegen Fahrerflucht


Guest dr-g

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heute ist mir etwas dummes passiert.

 

Ein Bekannter (aus Italien) und ich sind mit meinem Fahrzeug innerorts die Straße lang gefahren, an einem Stück an dem etwas mehr Schnee am Rand lag streifte ein entgegenkommender PKW meinen Spiegel (Fahrerseite).

 

Dazu muss ich sagen, dass mein Spiegel bereits defekt war (hat jemand anderer bereits abgefahren, als das Auto geparkt war, der Spiegel war nur provisorisch an der Gummiummantelung befestigt)

 

Mein Spiegel hing dann herunter, wir haben nochmals abgebremst und in den Rückspiegel geschaut, der andere ist nicht wirklich stehengeblieben und ist auch nicht ausgestiegen, also sind wir weitergefahren, da ich für mich sowiso bereits einen neuen Spiegel geordert habe und nur leicht gestreift wurde.

 

nach ca 1 Stunde stand dann die Polizei an meiner Arbeitsstelle wegen dem "Unfall" und meinte, dass ich mich unerlaubt vom Unfallort entfernte.

Ich soll morgen Mittag zur Polizeistelle kommen.

 

Was meint ihr zu dem Fall?

 

Kann mir oder ihm (meinem Bekannten) Fahrerflucht vorgeworfen werden?

 

danke

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Moin dr-g,

 

ein interessanter Fall!

Beide haben also abgebremst (nicht angehalten), auf den anderen geschaut und sind dann weitergefahren?

 

Also haben de facto auch beide Fahrerflucht begangen, wobei die Erstmeldung bei der Polizei durch den Unfallgegner für Dich eher schlecht ist...

 

Ralph

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Hab vergessen zu erwähnen, dass 3 Polizisten da waren.

 

ich hab mich vorhin mit dem Unfallgegner unterhalten.

 

Er würde die Anzeige zurücknehmen. (ich denke mal das heist nicht, dass auch die Polizei das macht)

 

Er war fest der Meinung, dass eine Junge Dame am Steuer saß, er war sich auch nicht ganz sicher was es für ein Auto war und hatte ersteinmal auch kein Kennzeichen (er ist später durch Zufall erneut vorbeigefahren und sein sohn hat es erkannt), so wie er es dann auch der Polizei gesagt hat, Er hat auch nicht gesagt/gesehen, dass ich "einfach weggefahren" bin, er hat nur gesagt, ich war dann einfach weg.

 

Er selbst hat scheinbar umgedreht und wollte mir nachfahren, und da hat er mich dann nicht mehr gesehen.

 

Abgesehen davon, dass man beim Anhalten die Straße blockiert hätte und dabei ca 15 meter weiter ein Parkplatz war (eines Geschäftes, also als eine art Einfahrt) könnte ich auch in den Parkpatz gefahren sein, um den Verkehr nicht zu behindern.

Der andere hätte währenddessen umgedreht und hat mich dort einfach nur übersehen.

 

Ich habe der Polizei heute gesagt, dass ich nicht direkt angehalten habe, da ich nicht von einem Schaden ausging.

 

Ich habe aber nicht gesagt, wer am Steuer saß, und sie haben nur mich kurz befragt und haben meinen Führerschein sehen wollen.

 

Ist das auch Fahrerflucht, wenn ich an der nächsten gelegenheit (ca 15 meter also gerademal 2 oder 3 Autos weiter) mein Auto abstelle um mich dann zu Fuß dem Unfallgegner zu nähern? Der andere hat dann währenddessen umgedreht um mir hinterherzufahren.

 

Muss ich sagen, wer am Steuer saß? Ist das auch so, dass wenn gegen den Verursacher innerhalb von 3 Montaten nicht ermittelt wurde, der Fall verjährt ist?

Was ist, wenn nach 3 Montaten mein Bekannter oder Bekannte kommt und sagt, er/sie ist gefahren?

Das Auto ist auch mich angemeldet (kann da auf mich auch etwas zukommen, nur weil ich der Halter bin und ich auch am Steuer gewesen sein könnte?)

 

Danke

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Muss an dieser Stelle auch mal loswerden, dass mein KFZ bereits 4 mal angefahren wurde, beim ersten mal hab ich es noch gemeldet, aber wenn so ein Fall nur auf Schmierpapier notiert wird und ein einziges lächerliches Digitalfoto vom Schaden (ca 2000 Euro) gemacht wird, so macht es keine großen Hoffnungen die weiteren auch zu melden. Das meiste wird dann vermutlich unter den Tisch gekehrt wird (das könnte man fast angehmen) und man hört dann auch nichts mehr davon, auf Nachfragen bekommt man auch keine Auskunft mehr, was will die Polizei eigentlich nun?

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Erst mal: Fahrerflucht ("Verkehrsunfallflucht" § 142 StGB) ist keine Ordnungswidrigkeit, das ist eine Straftat.

 

Es geht dabei nicht um Bußgeld und Fahrverbot sondern um Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis, evtl. für lange Zeit.

 

Daher war es schon nicht gut, dieses erste Gespräch ohne Absprache mit einem Anwalt zu führen. Ob das plausibel war, was du bisher ausgesagt hast, kann man so schlecht beurteilen. Bevor du dich um Kopf und Kragen redest, nimm einen versierten Anwalt, Adressen gibt es beim ADAC.

 

Die Verjährungsdauer sind 5 Jahre.

 

Die Polizei verfolgt das unabhängig von einer Anzeige des Unfallgegners.

 

Dich selber als Fahrer benennen mußt du nicht und ich würde das auch nicht machen.

 

Jemand anders falsch benennen darfst du nicht (das wäre die nächste Straftat).

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Er würde die Anzeige zurücknehmen. (ich denke mal das heist nicht, dass auch die Polizei das macht)

Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt. Anzeige zurücknehmen ist nicht möglich.

 

Ich habe der Polizei heute gesagt, dass ich nicht direkt angehalten habe, da ich nicht von einem Schaden ausging.

 

Wenn du das so gesagt hast, hast du deine Fahrereigenschaft doch schon zugegeben :(

Schwerer Fehler!

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Er würde die Anzeige zurücknehmen. (ich denke mal das heist nicht, dass auch die Polizei das macht)

Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt. Anzeige zurücknehmen ist nicht möglich.

 

Ich habe der Polizei heute gesagt, dass ich nicht direkt angehalten habe, da ich nicht von einem Schaden ausging.
Wenn du das so gesagt hast, hast du deine Fahrereigenschaft doch schon zugegeben :(

Schwerer Fehler!

na ja, also in meinem Bekanntenkreis müssten dann manchmal 5 Leute am Steuer sitzen.

 

Da wird nicht of zwischen am Steuer sitzen und Beifahrer unterschieden, und wenn man allein angesprochen wird, wird aus wir ich. Ich weiß nicht wie das sonst so ist, aber ich kenne das so.

 

Eine wichtige Frage, die da noch wäre, ist das auch Fahrerflucht, wenn man nicht sofort anhält, sondern sein Auto an einer freien Fläche (ein paar Meter weiter) abstellt oder man einfach ersteinmal wenden möchte um sein Auto neben dem anderen abzustellen.

 

Wann ist es eine Fahrerflucht?

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Eine wichtige Frage, die da noch wäre, ist das auch Fahrerflucht, wenn man nicht sofort anhält, sondern sein Auto an einer freien Fläche (ein paar Meter weiter) abstellt oder man einfach ersteinmal wenden möchte um sein Auto neben dem anderen abzustellen.

 

Wann ist es eine Fahrerflucht?

das ist auch meine Frage,

 

Wenn ich ca 15 Meter an einer geeigneten Stelle

 

wenn ich bzw. mein bekannter das Auto dort abstellen um dann zu Fuß zur Unfallstelle/Unfallgegner gehen und der andere wendet und ersteinmal denkt, wir haben uns aus dem staub gemacht, da er uns nicht mehr gesehen hat

 

danke

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Eine wichtige Frage, die da noch wäre, ist das auch Fahrerflucht, wenn man nicht sofort anhält, sondern sein Auto an einer freien Fläche (ein paar Meter weiter) abstellt oder man einfach ersteinmal wenden möchte um sein Auto neben dem anderen abzustellen.

 

Wann ist es eine Fahrerflucht?

das ist auch meine Frage,

 

Wenn ich ca 15 Meter an einer geeigneten Stelle

 

wenn ich bzw. mein bekannter das Auto dort abstellen um dann zu Fuß zur Unfallstelle/Unfallgegner gehen und der andere wendet und ersteinmal denkt, wir haben uns aus dem staub gemacht, da er uns nicht mehr gesehen hat

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wenn ich bzw. mein bekannter das Auto dort abstellen um dann zu Fuß zur Unfallstelle/Unfallgegner gehen und der andere wendet und ersteinmal denkt, wir haben uns aus dem staub gemacht, da er uns nicht mehr gesehen hat

Ja, aber dann wirst DU doch sicher die Polizei wegen des Unfalls rufen, oder?

Und nicht auch einfach wegfahren ...

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wenn ich bzw. mein bekannter das Auto dort abstellen um dann zu Fuß zur Unfallstelle/Unfallgegner gehen und der andere wendet und ersteinmal denkt, wir haben uns aus dem staub gemacht, da er uns nicht mehr gesehen hat

Ja, aber dann wirst DU doch sicher die Polizei wegen des Unfalls rufen, oder?

Und nicht auch einfach wegfahren ...

Nein, ihm ist ja eigentlich kein Schaden entsanden. Der Spiegel war schon kaputt und doppelt über ein Vesicherung abrechnen wollte er auch nicht. Er hat auf dem Parkplatz angehalten, der andere war nicht mehr zu sehen, selbst kein Schaden, also nichts gemacht. Einer Anzeige seinerseits wegen Fahrerflucht hätte ja ein Schaden vorausgehen müssen.

 

Ich würde auch sagen, ab zum Anwalt, vielleicht sogar zusammen mit dem Unfallgegner. Gab's bei Fahrerflucht auch Schadensgrenzen? Was für Schäden sind am anderen Fahrzeug?

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wie ist das eigentlich, wenn meine Schwester gefahren ist, (denn der unfallgegner ist fest der Meinung meine Schwester (die beschreibung pass überein)

Muss ich das "Familienmitglied" dann benennen/belasten bzw. muss sich der Fahrer dann selbst angeben?

Oder besser die Frage, kann der Fahrer dann überhaupt festgestellt werden?

 

danke

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wie ist das eigentlich, wenn meine Schwester gefahren ist, (denn der unfallgegner ist fest der Meinung meine Schwester (die beschreibung pass überein)

Das ist übel !! Da müsst ihr aber aufpassen, dass aufgrund der Zeugenaussage nicht noch eine Unschuldige verurteilt wird. Meiner Meinung nach geht da ohne Anwalt gar nichts mehr!

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Da wird nicht of zwischen am Steuer sitzen und Beifahrer unterschieden, und wenn man allein angesprochen wird, wird aus wir ich. Ich weiß nicht wie das sonst so ist, aber ich kenne das so.

ich kenne das auch so, vom Stammtisch ... :lol:

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