magnum88
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Hallo VP-User wer war das gewesen? Gibt es noch mehr Versprengte?
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Deinem Bekannten (aus Italien ) nur, wenn er gefahren sein sollte...
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Kann Ich Irgend Wie Strafminderung Bekommen 0,68 Promille
magnum88 replied to ripper08's topic in Führerschein
Dieser Thread zusammen mit dem geschlossenen hat mich um mindestens 20 Jahre jünger gemacht, so sehr habe ich gelacht... Super Antworten für diesen Troll ! -
ok, unterschiedliche Ansichten gibts nun mal... dann dürfte der TE nicht mehr lange selbständig bleiben, ohne dass ich ihm zu nahe treten will... - ein echter Selbständiger faselt wohl kaum ein Dreivierteljahr später von Ruhezeiten.... da will ich dir mal nicht widersprechen... Er kann sich ab morgen aber auch auch weitere Meinungen eine Ecke weiter zu seinem Problem einholen. Die VP-User sind (zwangsweise) ausgeruht...
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Der Knackpunkt ist, dass der TE, wenn alles so in Ordnung wäre, hier doch nicht fragen müsste. Denn wenn ich einen selbständigen Kurierfahrer beauftrage, etwas von A nach B zu bringen, oder für mich ein Kfz zu überführen, dann brauche ich mir bezüglich der Ruhepausen dieses Fahrers keine Gedanken mehr zu machen. Da kann mir keine Behörde ans Leder, egal wie sie heißt, wenn der Mann wirklich selbständig ist. Dann bekomme ich auch eine steuerlich abzugsfähige Rechnung und muss keine Hilfskonstruktionen, wie z.B. Vereinbarung unterschreiben lassen für eigene Versteuerung zu sorgen usw., ben
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Auch auf der "Lkw"-Spur wird ab und zu geblitzt. Sonst könntest du theoretisch ungestraft mit da runter fahren und das würde sich in gewissen Kreisen doch ziemlich schnell herumsprechen... Diese Fahrbahn ist nicht alleine für Lkw und Pkw mit Hänger da, sondern auch jeder Pkw kann diese Bergabfahrt benutzen. Manchmal, vor allem Sonn- und Feiertags, wenn Lkw-Fahrverbot besteht, ist man da schneller, als auf der anderen Fahrbahn.
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:Kommt ganz darauf an, bei wem der schwarze Peter liegt. Wenn der TE einen Vertrag hatte, der regelt, daß z.B. "der Fahrzeuglenker für die Versteuerung des erhaltenen Entgeltes" selbst verantwortlich ist, dann liegt das Problem nicht beim TE... Ralph Der steuerliche Gesichtspunkt ist doch nur ein Teil des Ganzen... Mit Vergnügen würden die Beamten genau solche "Verträge" unter die Lupe nehmen, um die entsprechenden Umgehungstatbestände auseinander zu klamüsern. Eine solche Vereinbarung, die ein Arbeitssuchender nebenbei mit unterschreibt, weil er auf die paar Euronen angewiesen ist,
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Für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls sind solche Vorgänge ein gefundenes Fressen... Ich kenne so manche Anekdote von einem dort tätigen Bekannten. Mit diesen Beamten braucht man bei einem solchen Sachverhalt wirklich keine Diskussion über Dienst- oder Werkvertrag anzufangen, die dröseln innerhalb kürzester Zeit den Sachverhalt auf und dann wird es m.E. gewaltig rauchen. Dem TE ist aus meiner Sicht (bin selbst ein paar Jahrzehnte selbständig gewesen) anzuraten, dass er sich mit seinem Fahrer schnellstmöglich gütlich einigt, bevor dieser oder dessen Anwalt auf die Idee kommt, etw
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Es sind nicht 0,06 Promille zuviel, sondern im Grunde genommen 0,56 Promille zuviel... Was wäre bei einer Auffälligkeit gewesen? Dann würde die relative Fahruntüchtigkeit greifen und ab 0,3 Promille (mit 0,56 locker überschritten) wäre es sogar eine Straftat mit mindestens sechs Monaten FE-Entzug und Geldstrafe. Von Probezeitverlängerung und Aufbauseminar ganz zu schweigen... Um 0,56 zu erreichen braucht ein ca. 80 kg schwerer bzw. leichter Mann schon ungefähr anderthalb Liter Bier. Und da dürften wir uns einig sein, das ist etwas zu viel, wenn man ein KFZ noch sicher führen will.
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KingChaos sollte uns noch nähere Infos liefern. Die Fahrt fand bereits am 2. März 2005 statt. Anscheinend läuft die Sache schon länger. Wir wissen nicht, was für Fahrzeuge es waren, es können durchaus auch Lkw's gewesen sein. Immer wieder sehe ich auf der BAB solchen Kolonnen von 3,5 bis 7,5tonnern, die mit roten, Kurzzeit- oder sonstigen Kennzeichen irgendwo hin verfrachtet werden. Entscheidend wäre im konkreten Fall natürlich, was der Fahrer für ein Kfz führen musste. Wenn er schon explizit wg. "Ruhezeiten" verklagen will, dann könnte dies durchaus einen realen Hintergrund haben.
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Servus falco1 Das mit dem Werkvertrag bezweifle ich im Falle des Studenten stark. Im Übrigen auch beim vorliegenden Fall, der hier diskutiert wird. So eine "Aktion" kann durchaus eine Aushilfstätigkeit sein, auf der dann die einschlägigen Vorschriften eben anzuwenden sind. Gerade Studenten (Jura, BWL, VWL etc) kennen sich bei solchen Dingen manchmal besser aus, als der Auftraggeber... Vielleicht war der Fahrer ein solcher? Hast du eine Begründung dafür, warum das ein Werkvertrag sein sollte?
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Das meinte ich z.B. mit Unannehmlichkeiten, wenn Behörden auf eine solche Gestaltung aufmerksam würden. Ich glaube nicht, dass die eventuellen Verstöße der Fahrer groß verfolgt würden. Eher nehme ich an, dass die Gewerbeaufsicht, einen solchen Vorfall zum Anlass nehmen wird, die, vermutlich kleine, Firma des TE einmal genau unter die Lupe zu nehmen. In Zusammenarbeit mit Zoll, Finanzamt und den gesetzlichen Krankenkassen, evtl. BAG, kann da eine ganze Lawine auf KingChaos zukommen... Aus eigener Erfahrung heraus, würde ich mich mit dem Aushilfsfahrer in Form eines zusätzlichen Schei
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Ich glaube nicht, dass hier die Kriterien für eine selbständige Tätigkeit erfüllt waren. Insbesondere der "selbständig" gewählte Beginn und das Ende einer Arbeitsleistung (freie Zeiteinteilung) ist eines der Merkmale von "Selbständigen". Hier war alles vorgeschrieben: Beginn der Fahrt. Zeitpunkt des spätesten Ende der Fahrt, leider mit völlig unzureichenden Pausen. Kein eigenes Arbeitsmittel. Diese Tätigkeit (Fahren eines fremden Pkw) wird i.d.R. von Nichtselbständigen ausgeübt. Es dürfte noch weitere Anhaltspunkte für eine unselbständige Tätigkeit geben. Das sollten aber Juris
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Gut passend zum Thema ein Urteil des BGH:
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Ich wäre mir an Stelle von "KingChaos" nicht so sicher, dass z.B. das Gewerbeaufsichtsamt einen solchen Vorfall nicht zur Kenntnis nehmen und evtl. handeln würde. Ein Tag entspricht 24 Stunden.Fahrzeit 22 Stunden. Auch für "erwachsene", angeblich Selbständige, was sie m.E. nicht waren, egal was für Vereinbarungen getroffen wurden, ist das eine unzumutbare Ochsentour. Warum sollte, nur weil man einen Pkw fährt, die Fahrzeit fast zweieinhalb mal so lange dauern dürfen, wie sie für Fahrpersonal maximal erlaubt wäre. Bei einem solchen Auftrag, bei dem von vorneherein absehbar war, dass d