Guest Frank Posted February 2, 2003 Report Share Posted February 2, 2003 Ich habe ein Problem. Ich wohne in einer Straße, die den Namen eigentlich nicht verdient. Sie ist unbefestigt, von großen Löchern und Pfützen übersäht, sandig und nicht sehr breit. Nun parke ich vor unserem Haus immer gerade so, wie ich in die "Straße" reinfahre. Ein Wenden ist auch nicht möglich. Letztens jedoch hat sich eine Politesse in unsere "Straße" verirrt, und mir ein Knöllchen angesteckt. Nun ist meine Frage: Ist der Begriff "Straße" irgendwo fest definiert? Oder gilt das Parken auf der rechten Seite auch für jeden Feldweg? Frank Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted February 2, 2003 Report Share Posted February 2, 2003 Was wird dir denn überhaupt vorgeworfen, d.h. warum hast du denn ein "Knöllchen" bekommen? Quote Link to post Share on other sites
andi 82 Posted February 2, 2003 Report Share Posted February 2, 2003 Du hast vermutlich für "Parken entgegen der Fahrrichtung" gezahlt. Es würde dir helfen wenn die Strasse Privatbesitz wäre. Mein Arbeitkollege bekam einen Strafzettel da AU abgelaufen war. Ist gleich zur nächsten Polizeidienststelle gefahren, und musste nicht bezahlen, da er bei uns auf dem Firmenparkplatz stand. Gruss Andi Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 2, 2003 Report Share Posted February 2, 2003 Der Begriff "Straße" war mal im § 1 StVZO definiert. Jetzt steht er im § 1 FeV. Definiert ist er dort aber leider nicht. Ich habe Dir deshalb mal die Erläuterungen dazu kopiert: § 1 der FeV entspricht der bisherigen Regelung des § 1 StVZO.Bußgeldvorschrift: keineÖffentliche Straßen – vgl. auch E. zu § 1 Ziff. 1 StVGAls Straße gelten alle für den Straßenverkehr oder für einzelne Arten des Straßenverkehrs bestimmten Flächen. Der Oberbegriff „Straße“ umfasst alle für den fließenden und ruhenden Straßenverkehr oder für einzelne Arten des Straßenverkehrs bestimmten Flächen einschließlich der Plätze, der Sonderwege für Radfahrer, Reiter und Fußgänger und der öffentlichen Parkplätze. Quote Link to post Share on other sites
Helmo 0 Posted February 2, 2003 Report Share Posted February 2, 2003 Hab mal ein Urteil gelesen (ADAC-Motorwelt???), welches besagt, dass das Parken entgegen der Fahrtrichtung in "Tempo-30-Zonen" erlaubt sei, da sowieso mit erhöhter Aufmerksamkeit und verminderter Geschwindigkeit gefahren werden muss und somit auch ein "Verwirrtsein" durch das falschrumparkende Fzg. ("Bin ich inne Einbahnstrasse oder was?") nicht eintreten sollte. Vielleicht liegt Dein Feldweg ja in einer 30er Zone. Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted February 2, 2003 Report Share Posted February 2, 2003 Hab mal ein Urteil gelesen (ADAC-Motorwelt???), welches besagt, dass das Parken entgegen der Fahrtrichtung in "Tempo-30-Zonen" erlaubt seiFalsch! Das entsprechende Urteil - OLG Köln, Az.: Ss 136/97 (Z) - bezieht sich lediglich auf verkehrsberuhigte Bereiche. Hier sei nach Meinung des Senates das Parken in Fahrtrichtung links erlaubt, da ein verkehrsberuhigter Bereich keine Fahrbahn darstelle; daher gelte § 12 Abs. 4 StVO in diesem speziellen Fall nicht. Quote Link to post Share on other sites
Helmo 0 Posted February 2, 2003 Report Share Posted February 2, 2003 also eine sog. "Spielstrasse"? Mit dem großen blauen Schild (Kind, Ball, Haus)? Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted February 2, 2003 Report Share Posted February 2, 2003 jawoll, genau das hier: http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/42/42_325.gif Quote Link to post Share on other sites
Guest Achim Posted February 2, 2003 Report Share Posted February 2, 2003 Die Antwort findes Du hier http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=16264...d=180&t=1096723 Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted February 2, 2003 Report Share Posted February 2, 2003 Die Antwort im dortigen Forum hat ihn wohl nicht sonderlich befriedigt... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 3, 2003 Report Share Posted February 3, 2003 Eine Straße endet normalerweise am Bordsteinrand. Der Bordstein und der Rest gehört zum Gehweg. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted February 3, 2003 Report Share Posted February 3, 2003 Also ich habe seinerzeit in der Fahrschule folgendes gelernt zum Thema „Rechts-vor-Links“: eine Straße von Rechts sei nur dann vorfahrtsberechtigt, wenn sie ein Schild mit einem Straßennamen habe. Gibt es ein solches Schild nicht, sei dies keine Straße sondern nur eine (Grundstücks-)Zufahrt und somit nicht vorfahrtsberechtigt. Vielleicht kannst Du ja daraus auf den Status „Straße“ schließen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Achim Posted February 3, 2003 Report Share Posted February 3, 2003 Lieber Newbie, es wäre lobenswert, mal in Dein Landesstraßengesetz zu sehen. Demnach gehört zur u.a. Die Fahrbahn u.a. die Gehbahn, die Radbahn, Grünstreifen, die Seitenstreifen, die Verkehrszeichen, die Straßenentwässerung (Straßengraben), die Straßenbeleuchtung und sonstiges Straßenzubehör. Selbst der Luftraum über der Straße gehört zur Straße.Lesen bildet! Ich wollte Dir die entsprechende Passage schicken, kenne aber Dein Bundesland nicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Jens Posted February 22, 2003 Report Share Posted February 22, 2003 Hallo ! Was hier meiner Meinung nach noch garnicht beachtet wurde ist die übrig bleibende Fahrbahnbreit !!!Das müßte glaub ich so 3m sein ? Aber das werden andere hier wohl genauer wissen . MfG Jens Quote Link to post Share on other sites
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