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An Ampel Links Vorbei Am Lkw, Überholverbot --> Polizei


Guest Suzi-Racer

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Guest Suzi-Racer

Hallo Leute,

 

kaum 2 Wochen ne Suzi unterm Arsch und schon habe ich Probleme mit der Polizei. Mal wieder ne ganz dumme Geschichte (wie immer)!! Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen bzw. nen Tipp geben.

 

Also, wollte mal wieder ein bisschen Mopped fahren. Einfach so.

Komme an eine Ampel mit zwei Spuren, eine die nach links führt und eine die geradeaus geht. Wollte aber nach links abbiegen, also habe ich mich links einsortiert. 20 m bevor ich anhalten wollte, wird die Ampel für geradeaus grün. Ich denke mir: na dann fahren wir eben geradeaus (weil ich eben kein Ziel hatte ...) Beschleunige ein bisschen und fahre locker an einem stehenden LKW vorbei. 200 m weiter fahre ich auf einen PKW auf (ab da galt Übergolverbot). Der PKW fährt nach ca. 100 weiteren m auffälig rechts, so dass ich dachte, dass der mich vorbeilassen will. Nachdem ich sehen konnte dass vorne keiner kommt habe ich den dann auch überholt. Ca. 500 m weiter sehe ich hinter mir plötzlichen nen Polizeiwagen mit Blaulicht. Bin rechts rangefahren. Und das ist das Problem: da ich links abbiegen wollte und geradeaus gefahren bin heisst das: ROTE AMPEL überfahren. Zudem überholen im Überholverbot (was ja an sich keine Absicht war).

 

Naja, dann meinten die ich bekäme in 4-6 Wochen Post. Mind. einen Monat Fahrverbot sollen's sein......

 

Jetzt die Frage an Euch: kann man da noch was machen?!

Ich meine meine Version ist die, dass ich an dem stehenden LKW langsam vorbeifahren wollte. Als ich fast vor dem LKW war, sprang die Ampel um. Da der LKW nicht anfuhr (bzw. im Vergleich zum Motorrad rückwärts fuhr), bin ich dann zügig am LKW vorbeigefahren.

 

Dann das Überholen: ich konnte die Sirene am Fahrzeug nicht hören (wg. den starken Windgeräuschen im Helm). Aber der Autofahrer vor mir!! Da er plötzlich stark rechts fuhr, dachte ich mir, dass er mich vorbeilassen wollte. Dieses ist ja nicht unüblich bei Autos.

 

Was haltet ihr davon? Könntet ihr mir bitte einen Tipp für das weitere Verhalten geben? Habt ihr evtl. auch schon solche Sachen durchgemacht? Darf man an Ampeln überhaupt langsam an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren? Bin für jede Antwort dankbar.

 

Gruß,

Racer

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Das Fahrverbot ergibt sich daraus da die Ampel sicherlich mehr als 1 Sekunde rot war.

 

Macht 125+25,60 Euro, vier Punkte, 1 Monat ÖPNV.

 

Beim Überholverbot kommt es auf die Anordnung an, Schild, durchgezogene Linie.

 

Da sie deinen Namen haben ist da nicht mehr viel zu machen.

 

An einer Schlange darf man nicht links mit dem Zweirad vorbeifahren. In der Praxis wird es meist toleriert, wobei dein Verhalten doch etwas abweichend hiervon ist.

 

Die Aussage bezgl. des Überholverbots wird dir keiner abnehmen.

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Noch ne Frage: wenn man den Motorradführerschein erst mit 25 macht, hat man da noch eine Probezeit?!

Wenn's Dein erster Führerschein ist, ja. Wenn nicht, dann nicht => hattest Du schon seit mehr als 2 Jahren z.B. Klasse B, dann ist die Probezeit vorbei.

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Guest Trekkerfahrer
Noch ne Frage: wenn man den Motorradführerschein erst mit 25 macht,...

Dann hat man doch gleich den "offenen" Schein, oder ? Ab 25 ist das doch möglich..., oder ?

 

Und Probezeit ist bei dir natürlich schon lange vorbei...!

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Ist es tatsächlich so, wenn eine Linksabbiegerampel rot ist, man aber gerade aus fährt, dies einen Rotlichtverstoß darstellt?

Gleiches "Problem" hatten wir hier vor kurzem, als ich mit dem Krad fahrend einen anderen Kradfahrer bei genauso einem Verhalten beobachtete.

 

Aus den Erläuterungen zu § 37 StVO:

Einen Rotlichtverstoß begeht auch derjenige, der auf einer mit einem Linksabbiegepfeil versehenen Fahrspur bei Grün in die Kreuzung eingefahren ist, diese dann aber geradeausfahrend passiert hat, obwohl da für Geradeausfahrer geltende Lichtzeichen beim Erreichen der Haltelinie Rotlicht zeigte (OLG Hamm v. 17. 2. 1998 in DAR 1998, 244).

Gleiches gilt für den, der bei Grün in die Geradeausspur einfährt und dann auf den durch Rotlicht gesperrten Linksabbiegefahrstreifen wechselt (BayObLG vom 27. 6. 2000 in NZV 2000, 422 und in NZV 2001, 386).

Aber auch die „umgekehrte“ Fahrweise führt zum Rotlichtverstoß. So handelt ein Kraftfahrer ordnungswidrig im Sinne des § 37 StVO, wenn er auf einem markierten Linksabbiegefahrstreifen in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Ampel Rot zeigt und er anschließend in Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens weiterfährt (BGH in NZV 1998, 119).

 

=> es ist auch in diesem Fall ein Rotlichtverstoß.

 

Kann man sich behelfen, indem man vor der Ampel die Spur wechselt?  :wub:

Aus meiner Sicht ja. Wechselt jemand noch vor der Ampel die Spur, dann fährt er auf dem Fahrstreifen in die Kreuzung ein, für den das Grünlicht gilt. Nur muß er auch seine Fahrt entspr. fortsetzen.

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Von der falschen Spur über die rote Ampel fahren ist auch ein Rotlichtverstoß. Hätten beide Ampeln grün gezeigt, wäre das Missachten der Richtungspfeile nur 10 Euro teuer gewesen.

 

Nur weil der Autofahrer weit rechts fuhr, gilt das Überholverbot trotzdem. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn er rechts geblinkt hätte.

 

Der Rotlichtverstoß und der Überholverstoß haben ja nichts miteinander zu tun, sind also keine Tateinheit. Also werden sie auch einzeln geahndet.

 

Rotlichtverstoß: 125 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Überholverstoß: 40 Euro, 1 Punkt

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Hi Suzi,

 

ist es denn definitiv der Fall, dass du von der Linksabbiegerspur aus Gerade aus gefahren bist oder bist du zumindest ein paar Zentimeter vor dem gesperrten Bereich wieder auf die Geradeaus-Spur gefahren?

 

Eventuell könnte man dich ja dann auch mit "über die durchgezogene Line fahren" davon kommen lassen.

 

Ist es denn eindeutig, dass die Polizisten deinen Fall korrekt gesehen haben (warum hast du die dann nicht gesehen? - ich erwarte keine Antwort!)?

 

Wenn alles glücklich läuft und die Argumente vor Ort wohlwollend ausgetauscht sind, kann man in solch einem Fall auch mal mit 'ner - von mir aus auch gebührenpflichtigen- Verwarnung davon kommen. Aber dann muß natürlich zwischen allen Beteiligten die Chemie stimmen.

 

Grüße

 

bube

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Ist es denn eindeutig, dass die Polizisten deinen Fall korrekt gesehen haben (warum hast du die dann nicht gesehen? - ich erwarte keine Antwort!)?

Der Kradfahrer in meinem Fall hatte mich auch nicht gesehen, obwohl ich schon seit einiger Zeit hinter ihm herfuhr.

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dafür ist das Beschleunigungsvermögen einfach zu unterschiedlich

dann sollten wir die StVO einfach ändern:

Fahrzeuge mit einem Beschleunigungsvermögen von mindestens x Sekunden auf 100 km/h sind von der Pflicht zur Befolgung von Richtungspfeilen auf der Fahrbahn ausgenommen.

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@ :ph34r:

Ist das nicht ein bisschen kleinlich mit dem Rotlichtverstoß? Suzi hat den LKW, das Fahrzeug auf der richtigen Spur, weder behindert noch gefährdet, dafür ist das Beschleunigungsvermögen einfach zu unterschiedlich.

Kleinlich hin, kleinlich her. In diesem Fall mag es ohne Behinderung oder Gefährdung abgegangen sein. Nur voraussehen kann man das idR nicht. Um es nicht zu verfolgen, müßte man die StVO ändern bzw. die Gerichte müßten die Rechtslage anders auslegen und dementspr. auch anders urteilen. Vergessen sollte man nicht, daß vielfach nicht nur aus dem Stand heraus beschleunigt wird, sondern an einer bereits angefahrenen Fz.-Schlange vorbeigefahren und erst im Kreuzungsbereich wieder nach rechts gefahren wird. Nicht selten quetscht sich der Kradfahrer in eine kaum vorhandene (kleine) Lücke und zwingt den nachfolgenden Verkehr zum Abbremsen.

 

Kräder sind schnell, gar keine Frage. Aber eben genau deswegen ergibt sich idR immer irgendwo die Möglichkeit, schnell mal zu überholen. Und zwar dort, wo es problemlos möglich ist. So wie beschrieben muß es nicht sein.

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@ :ph34r:

Ist das nicht ein bisschen kleinlich mit dem Rotlichtverstoß? Suzi hat den LKW, das Fahrzeug auf der richtigen Spur, weder behindert noch gefährdet, dafür ist das Beschleunigungsvermögen einfach zu unterschiedlich.

Kleinlich hin, kleinlich her. In diesem Fall mag es ohne Behinderung oder Gefährdung abgegangen sein. Nur voraussehen kann man das idR nicht. Um es nicht zu verfolgen, müßte man die StVO ändern ..

Ermessensspielraum?

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Ermessensspielraum?

Den hab ich im Anzeigenbereich nicht. Wenn ich trotzdem anders agiere, so beinhaltet das immer die latente Gefahr, Ärger zu bekommen. Muß nicht sein, KANN aber sein. Von daher kann ich Kollegen, die eben an dieser Stelle eine "Grenze" gesetzt haben und sagen: "ab diesem Moment handele ich so wie vorgeschrieben", durchaus verstehen. Sie handeln absolut korrekt und versuchen, möglichem Ärger aus dem Wege zu gehen.

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Ist es denn eindeutig, dass die Polizisten deinen Fall korrekt gesehen haben (warum hast du die dann nicht gesehen? - ich erwarte keine Antwort!)?

Hi Bube,

 

die Polizisten haben es sicherlich nicht genau gesehen. Denn nachher fragte mich einer wieso ich nicht geblinkt hätte wenn ich doch abbiegen wollte. Ich habe jedoch geblinkt, nur nachdem die Entscheidung feststand geradeaus zu fahren, habe ich den Blinker sofort wieder ausgemacht.

 

Sagen wir es mal so: ich hätte wissen können, dass die Polizei dort steht. Bin gut 45 Minuten vorher an der gleichen Stelle vorbeigefahren (jedoch aus ner anderen Richtung) und habe sie da stehen gesehen.

 

Nachher kam ich aus einer anderen Richtung (hatte inzwischen vergessen dass die da stehen) und habe vor allem auf die Ampel geachtet.

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