Mark-RE 0 Posted May 2, 2005 Report Share Posted May 2, 2005 1 Jahr führerschein und zum Geburtstag gabs mein zweites Knöllchen und einmal blitzen bitte.Fuck. Es hat geregnet und ich habs schild nicht gesehen. (Knöllchen) Beim Blitzen weis ich immernochnicht genau wieso und wo...Aber den AB habbich schon.Das Foto ist ne Frechheit. És ist 4x6cm groß und ich kann ja nichtmal mein Opelzeichen drauf erkennen. Hab denen nun zurückgeschrieben, dass ich ein gescheites Foto will. Sollte ich dadrauf nicht zu erkennen sein (sieht auf dem 4x6er so aus, als täte ich gerade unterm Amaturenbrett hängen um die Uhr im Auto aufzuziehen), kann ich dann die Zahlung verweigern, ohne dass mir eine Fahrtenbuchauflage im Wiederholungsfall droht? Ist die Polizei verpflcihtet, die Feststellung des Fahrers durch Foto/Video/Anhalten zu ermöglichen oder ist das ausschließlich Sache des Halters? mfg, Mark Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 2, 2005 Report Share Posted May 2, 2005 Wenn auf dem Foto der Fahrer nicht zu erkennen ist, so ist das Verfahren einzustellen. Quote Link to post Share on other sites
Mark-RE 0 Posted May 2, 2005 Author Report Share Posted May 2, 2005 Wenn auf dem Foto der Fahrer nicht zu erkennen ist, so ist das Verfahren einzustellen. Und wie oft kannich das Spielchen machen, ohne Fahrtenbuchauflage zu bekommen? mfg, Mark Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 2, 2005 Report Share Posted May 2, 2005 Solange, bis der AB mal schneller als ca. 2-3 Wochen nach der Tat auftaucht. Dann sollte sich der Halter noch an den Ausleiher erinnern können. Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted May 2, 2005 Report Share Posted May 2, 2005 [...]Sollte ich dadrauf nicht zu erkennen sein (sieht auf dem 4x6er so aus, als täte ich gerade unterm Amaturenbrett hängen um die Uhr im Auto aufzuziehen) [...] Ein Glück, daß Du bei dem Regen nicht noch den Wagen angekurbelt hast, als das Foto entstand. Quote Link to post Share on other sites
Mark-RE 0 Posted May 3, 2005 Author Report Share Posted May 3, 2005 Ein Glück, daß Du bei dem Regen nicht noch den Wagen angekurbelt hast, als das Foto entstand. Hallo?Ich fahr doch kein Vorkriegsoldtimer... Ich fahre einen Modernen Opel Motorwagen mit 45 PS, Hydraulischer Bremse, Elektrischem Scheibenwischer, Kompletter Beleuchtungsanlage und sogar Warmwasserheizung ! mfg, MarkPS: www.Opel-P1.de Quote Link to post Share on other sites
GET_low 0 Posted May 3, 2005 Report Share Posted May 3, 2005 Yo genau, halt nen Vorkriegsmodel ... 45 PS *LOOOOOOOOOHOOOOOOOOOOOL* da frage ich mich eigentlich, wie man bei Stromendem regen mit dem Auto überhaupt vorwärts kommt ohne schieben zu müssen Lass dich aber bitte nicht von der "Qualität" des dir geschickten Bildes beinflussen. Es ist definitiv davon auszugehen, dass die in der Bhörde nen viel besseres rumzuliegen haben und da es sich um dein Auto handelt, wirste es schwerer haben dich um die Strafe zu drücken ... Umd was für ne Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich den Konkret? Weil je höher die Strafe, destoh höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei dich versucht zu ermitteln, bzw. gegen dich ermittelt Quote Link to post Share on other sites
Mark-RE 0 Posted May 3, 2005 Author Report Share Posted May 3, 2005 Hehe. 7 km /h.37 inner 30 Zone.Deswegen ja net so schlimm. Aber heute hab ich noch n Knöllchen bekommen, für meinen Daimler. So ne Frechheit. 35€ für Parken in ner Feuerwehrzufahrt, dabei hab ich da garnicht drin geparkt.Ich hab nur im Regen das scheiss Schild übersehen und die Parkscheibe vergessen.Hab demnach aber auf ner Parkfläche geparkt.Hab mir nix gedacht, naja, 5€ wirds kosten, nu kriegich wegen Feuerwehrzufahrt 35€ Strafe. Einspruch ist schon geschrieben. Dann gibts als Beweis: Ventilstellung 91V.Was ist dass denn bitte für ein Beweis?Wie gut ist bei dem Vergehen meine Chance, nur 5€ für meine Parkscheibe zu zahlen? mfg, MarkDers irgendwie gerade dicke kriegt... Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted May 3, 2005 Report Share Posted May 3, 2005 Feuerwehrzufahrt kann es nicht gewesen sein, die hätte 40€ (+Flenspunkt) gekostet. Wahrscheinlich hast du nur einige Zeit ohne Parkscheibe geparkt. Ab 3 Stunden (?) kostet das auch 35€. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted May 3, 2005 Report Share Posted May 3, 2005 Die Ventilstellung wird aufgeschrieben damit sie sehen ob du die ganze Zeit da gestanden hast oder zwischendurch weg warst,das auch nur ein Ventil bei einer Fahrt um den Block die gleiche Stellung hat wäre schon grosser Zufall,ab zwei notierten Stellungen fast unmöglich. Quote Link to post Share on other sites
Mark-RE 0 Posted May 8, 2005 Author Report Share Posted May 8, 2005 Es war Feuerwehrzufahrt und ich hab da nur 10 min gestanden. Bzw. soll gestanden haben. mfg, Mark Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted May 8, 2005 Report Share Posted May 8, 2005 Also war es doch eine Feuerwehrzufahrt! Dass du das Schild nicht gesehen hast, schützt dich vor der Strafe nicht. Die Person, die diese Ordnungswidrigkeit festgestellt hat, wird bezeugen, dass dein Pkw in dieser Feuerwehrzufahrt geparkt hat. @ Hugo Klein Parken in einer Feuerwehrzufahrt/ - bewegungszone kostet immernoch 35,- Euro. Die 40,- Euro und den Punkt gibt es erst, wenn man an einer engen Stelle parkt und dabei konkret ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert. In einer Feuerwehrzufahrt parken und dabei ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindern kostet 50,- Euro und ein Pünktchen. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.