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Informationspflicht Des Halters


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Guest Gast_John

Hallo an alle,

 

ich habe eine Frage, die mittlerweile sehr wichtig geworden ist, weil die Behoerde meine Eltern nervt.

 

Ich wohne in England und bin bei einem Besuch bei meinen Eltern in Deutschland am 3.1.05 geblitzt worden. Das Auto ist auf meine Mutter angemeldet. Auf dem Foto ist wohl auch deutlich zu erkennen, dass meine Mutter nicht gefahren ist. Als sie den Anhoerungsbogen bekommen hat, hat sie auch angegeben, dass sie nicht gefahren ist und hat sowohl meine Andresse in England als auch meinen Namen angegeben.

Dorthin habe ich bis jetzt KEINE Post bekommen.

Da ich nicht permanent, sondern nur temporaer in England bin bzw. sein werde, bin ich noch in Deutschland gemeldet. Die Behoerde hat deshalb einen neuen AB an diese Adresse geschickt.

 

Jetzt meine Frage:

 

Ist es rechtens fuer die Behoerde, obwohl sie meine Adresse besitzt, die Verwarnung an die deutsche Adresse zu schicken? Ist die Sache verjaehrt, da ich ja bisher keinen Strafzettel mit meiner Adresse (die von meiner Mutter ohne Verzoegerung angegeben worden ist) bekommen habe?

Es kann ja nicht sein, dass man sich fuer kurzzeitige Auslandsaufenthalte immer gleich komplett ab und anmelden muss, oder doch??!!!

Und, muss ich so einen Strafzettel bezahlen, wenn ich im Ausland lebe?

 

Im Voraus schon mal vielen Dank fuer Eure Antworten und Hilfe,

 

John

 

Bitte um Antwort an: ohg1996-lebenslauf@yahoo.de

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Es ist doch rechtlich gar nichts dagegen einzuwenden, wenn die Behörde den Brief an deine deutsche Meldeadresse schickt. Für die Behörde ist erstmal die Meldeanschrift die Kontaktadresse, da eigentlich davon auszugehen ist, dass die betreffende Person dort auch hauptsächlich aufhältig und in der Lage ist, Post entgegen zu nehmen. Den Grund, warum der Brief nicht an die Adresse in England geschickt wurde, kann dir nur die Behörde beantworten.

Ab wann du dich bei einem längeren Auslandsaufenthalt umzumelden bzw. als Zweitwohnsitz zu melden hast, kann ich nicht sagen. Vielleicht mal in entsprechenden Meldegesetzen nachschauen.

 

Selbstverständlich muss, mit einigen Ausnahmen, jeder Verkehrsteilnehmer für eine begangene Ordnungswidrigkeit bezahlen, egal ob er im In- oder Ausland lebt. Die Frage ist nur, ob bei im Ausland lebenden Personen die Sache bis zum bitteren Ende verfolgt wird (Verhältnis zwischen Aufwand und Erfolg?).

Aber du scheinst ja deutscher Staatsbürger mit deutschem Wohnsitz und nur zwischenzeitlichem Auslandsaufenthalt zu sein. Da ist die Verfolgung doch absolut kein Problem und du bist, zumindest formell, immer erreichbar.

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Ich würde gar nicht mit der Behörde kommunizieren und meinen Eltern sagen, daß sie sich da einfach raushalten sollen. Wenn die Behörde was will, soll sie zu mir kommen (der Knochen kommt auch nicht zum Hund).

 

Und wenn Du aus dem Land der Inselaffen zurück bist und die Behörde noch was will, dann kannst Du ja immer noch sagen, daß Du im Urlaub warst und deshalb nicht reagieren konntest. Dann kannst Du Deinen Kopf noch mal aus der Schlinge ziehen.

 

So würde ich... bla bla..... mach was draus :100:

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Und wenn Du aus dem Land der Inselaffen zurück bist und die Behörde noch was will, dann kannst Du ja immer noch sagen, daß Du im Urlaub warst und deshalb nicht reagieren konntest. Dann kannst Du Deinen Kopf noch mal aus der Schlinge ziehen.

Hmmm damit kommst du aber nicht sehr weit .

 

John ist offiziell in Deutschland gemeldet also kommt alle Post natürlich an die deutsche Adresse wenn er jetzt auf einen AB nicht reagiert und die Behörde erläßt einen Bußgeldbescheid so wird der natürlich rechtskräftig.

 

John hat dafür zu sorgen das er an seine Post kommt und muß sich die nachschicken lassen oder in BRD kümmert sich halt einer um seine Post aber der Behörde intressiert das nicht.

 

Nun kann man zwar bei einen Urlaub/Krankheit eine 'wiedereinsetzung in den Vorigen Stand beantragen' das geht aber nur wenn man Schuldfrei daran ist und bei einen längeren außlandsaufenthalt muß man sich halt im vorraus darum kümmern das die Post geregelt ist .

 

Falco

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Schon mal danke an alle fuer die Antworten.

Seid Ihr sicher, dass, wenn die Behoerde meine Adresse bekommen hat, die den Brief nicht dahinschicken muss (da der Brief nach England genauso viel kostet wie innerhalb Deutschlands) und es nicht ein unverhaeltnismaessig hoher Aufwand ist.

Ich mache in England meine Ausbildung und bin alle 4 Monate wieder in Deutschland. Das kann ja wohl nicht sein, dass ich mich dann alle 4 Monate ummelden muss, oder doch?

Alle anderen Behoerden und Institutionen schaffen es ohne grossen Aufwand die Post nach England zu schicken. Es kann doch nicht sein, dass die Stadt dazu zu bloede ist, oder?

 

Wenn meine Mutter die Adresse nicht rausgerueckt haette, wuerde ich zustimmen aber so wissen sie von meiner Adresse und auch, dass ich nicht im Lande bin, da Ihnen genau das mitgeteilt wurde. Dann noch absichtlich Post an jemanden zu schicken, von dem man weiss, dass er nicht da ist und reagieren kann, ist ja wohl nicht in Ordnung.

 

Also, seid Ihr sicher, dass die Behoerde nicht erstmal versuchen muss, an die angegebene Adresse zu schreiben und erst DANACH dann wieder an die Meldeadresse schreiben kann?

Alternativ kann ich mich auch jetzt noch abmelden, denn dann ist die Behoerde in meiner Heimatstadt nicht mehr zustaendig und kann nicht vollziehen.

 

John

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Du bist in Deutschland noch gemeldet? Dann ist es auch in Ordnung, wenn die Post an diese Adresse geschickt wird. Der Anhörungsbogen an dich hat die Verjährung unterbrochen, als nächstes wird wohl der Bußgeldbescheid ausgestellt. Zwei Wochen nach Zustellung (durch Einwurf in deinen Briefkasten in Deutschland) ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

 

Gruß

Goose

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@ Goose:

 

Dann frage ich mich allerdings, wieso meine Mutter meine Adresse angeben muss, wenn sie eh di gemeldete Adresse benutzen. Das macht doch wirklich keinen Sinn, oder?

 

Dann koennen sie es auch sein lassen und meine Mutter sagt nur, ich sei gefahren (ohne Adressangabe), denn die haben sie ja sowieso.

 

Was ist denn, wenn ich mich gleich abmelde? Dann ist mein neuer Wohnort dafuer zustaendig, oder nicht? Und der ist in England, wo es keine Melderegister gibt.

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Wenn du dich nun abmeldest, so können § 33(1)Nr. 5 und Nr. 6 OWiG greifen:

 

(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch

 

 

[...]

 

5. die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen durch die Verfolgungsbehörde oder den Richter sowie jede Anordnung der Verfolgungsbehörde oder des Richters, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens zur Ermittlung des Aufenthalts des Betroffenen oder zur Sicherung von Beweisen ergeht,

 

6. jedes Ersuchen der Verfolgungsbehörde oder des Richters, eine Untersuchungshandlung im Ausland vorzunehmen,

 

Irgendwann kommst du doch zurück nach Deutschland, oder?

 

Gruß

Goose

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@ Goose:

 

Dass muss nicht unbedingt sein. Im Ausland zahl ich auch weniger Steuern. Aber abgesehen davon jagen die Behoerden durch solche Idiotien viele Gutverdiener weg.

 

Aber wegen 25 Euro werden sie auch keine Fahndung ausschreiben (Verhaetnismaessigkeit) und wenn ich mich z.B. in Muenchen anmelde, bekommt Hamburg da nichts von mit.

 

John

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Wegen 25 Euro (zu denen übrigens, wenn du so weiter machst, noch 25,60 Euro Gebühren und Auslagen hinzukommen) willst du einen solchen Aufwand machen?

Soviel zum Thema "Verhältnismäßigkeit" :100:

 

Mach nur, aber wundere dich nicht, wenn es dich irgendwann einholt.

 

Ach ja: Und schuld sind natürlich die bösen Behörden, die den armen Verkehrsteilnehmer ins Ausland treiben...... :130:

 

Gruß

Goose

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>Aber wegen 25 Euro werden sie auch keine Fahndung ausschreiben ...

 

Also braucht nach der Logic keiner knöllchen unter 25 Euro bezahlen ....

 

So wird es vermutlich weitergehen wenn du nichts machst:

Behörde schickt AB , dann BGB , der wird nach ein paar wochen noch einmal normal angemahnt, dann gibt es ein Gerichtliches Mahnverfahren und gegen dir wird ein Vollstreckbarer Titel erlassen.

 

Nun wird ein Gerichtsvollzieher versuchen das Geld einzutreiben wen du dann wirklich nicht in BRD anzutreffen bist und keinen Besitz/Konten zum pfänden hier hast wird die Sache wirklich derzeit nicht weiter eingetrieben.

 

Bis das EU weite Rechtshilfeabkommen in ein paar Jahren in kraft tritt.

 

Falco

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@ Goose:

 

Warum denkst Du, dass sie nicht nach England schreiben, obwohl nicht teurer? Doch nur, weil sie wissen, dass sie dort nicht eintreiben koennen. Soviel zum Thema "Verkehrssicherheit" contra Geldschneiderei.

 

Aber danke fuer Deine Ratschlaege. Werde denen anbieten, das zu zahlen, wenn sie mir einen ordnungsgemaessen Bescheid mit meiner richtigen Adresse ausstellen. Wenn die Stadt es dann trotzdem vor Gericht zerrt, wird der Richter sie fuer dieses unverhaeltnismaessige Verhalten abstrafen (aufgrund meines Jobs kenne ich alle Amtsgerichtrichter meiner Heimatstadt).

 

Koennen sie sich dann aussuchen. :100:

 

John

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Oh ja, wenn du natürlich die Richter am AG kennst...... :100: Das solltest du der Bußgeldstelle natürlich schreiben, das beeindruckt die nämlich gewaltig.

 

Sorry, aber du solltest wirklich darauf achten, es nicht zu übertreiben. So manch ein Schuss geht schnell nach hinten los und dann wird es nur noch teurer.

 

Du hast eine aktuelle Adresse in Deutschland, es besteht also kein Anlass, die Post nach England zu schicken.

 

Gruß

Goose

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@ Goose

 

Ok, dann melde ich mich eben jetzt ab. Ist mir doch egal, ob ich in Deutschland gemeldet bin, oder nicht. Aendert ja nichts an der Passberechtigung. Nur schlecht fuer die Stadt, weil die eben keine Steuern mehr bekommt. Im Endeffekt verliert sie so nur. Aber soll mir egal sein. Ich wuerde ja bezahlen, wenn der Schrieb an meine Adresse geschickt werden wuerde.. aber wenn sie dazu zu bloed sind. Naechstes mal dann eben luegen und sagen, mein Cousin aus den USA ist gefahren (der mir wie ein Zwilling gleicht). Sollen sie dahinschreiben.

 

John

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Manchmal mache ich mir wirkliche Sorgen um unsere Zukunft, wenn sich erwachsene Menschen wie kleine Kinder benehmen. Dieser Aufwand für 25 Euro? Was kostet dich denn das Ummelden? Wie hoch sind die Gebühren, wie intensiv ist der Zeitaufwand? Aber mach nur. Berichte aber bitte weiter, was aus der ganzen Sache wird und was es dich am Ende gekostet hat.

 

Gruß

Goose

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Hier geht's nicht mehr um die Kosten, sondern um das Prinzip. Erst meine Muter belaestigen und Ihr drohen, wenn sie die Adresse nicht angibt (per Telefon) und dann die angegebene Adresse nicht nutzen. Das geht doch wirklich nicht.

Ich werde der Stadt auch eine Kostenpauschale berechnen fuer den (offensichtlich) unnoetigen Zeitaufwand meiner Mutter. Musste die Stadt bei uns schonmal zahlen und dazu gibt es genug Urteile. 25 Euro Pauschale darf ich nehmen.

Insofern ist das von der Stadt daneben und ich sehe wirklich nicht mehr ein, dass man sich alles gefallen lasssen muss und die sich nicht an ihre eigenen Regeln halten.

Tut mir wirklich leid, wenn Euch das laecherlich erscheint aber die Stadt verschickt auch Briefe mit Erscheinungspflicht zur Nachzahlung von 1 Cent (hatte ich schon), obwohl die den Fehler gemacht haben und zuweinig Geld verlangt haben. Was ist jetzt laecherlich? :100:

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Du weißt aber auch, daß die Verfahrenskosten nach § 107 OWiG von dir zu tragen sind?

 

Wie gesagt, das Verhalten erscheint mir doch recht albern. Ich kann dir nur dringend empfehlen, es genauestens zu überdenken, damit du keine böse Überraschung erlebst.

 

Gruß

Goose

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@ Goose

 

Ja, aber das macht nichts, denn das hole ich mir eben anderweitig wieder.

Habe einen Abmahnbrief weg. Verletzung des Teledienst- und Mediengesetzes schon geschrieben, denn die Webseite meiner Heimatstadt verletzt dieses. Dafuer darf ich dann - gesetlich bestimmt- meine Kosten geltend machen und das sind bei einem Studendsatz von 150 Euro eben 150 Euro. Insofern komme ich da immer noch gut weg. Wenn die Stadt meint, sie muss so sein und drohen, werde ich jetzt eben auch auf genaueste Regeleinhaltung pochen.

 

Mir soll's recht sein. Pech fuer die Stadt, denn diese Ausgabe muessen sie erstmal rechtfertigen.

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Mach du nur, mach du nur. Wenn du dich überall so auskennst wie im Ordnungswidrigkeitenrecht, in dem du ja augenscheinlich nicht einmal wusstest, daß du selber am Ende die Auslagen zahlst, die du für deine Mutter einforderst, solltest du dich aber von kundiger Seite unterstützen lassen.

 

Und wenn du auf genaueste Regeleinhaltung pochen willst, wäre es dann nicht irgendwie sinnvoll, wenn du bei dir selber anfängst? Nur zur Erinnerung: Diese Posse begann mit einem von dir begangenen Regelverstoß gegen § 3 StVO.

 

Wie ich schon sagte: Es ist manchmal befremdend, wie sich erwachsene Menschen aufführen...... :100:

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Du hast ja Recht nur Frage ich mich dann, wieso in diesem Forum zuhauf Tips gegeben werden, um Punkte etc. zu vermeide. Dem muesstest Du dann doch auch mit diesem Argument begegnen.

 

Und zu Deiner Anmerkung: leider mache ich keine Strassenverkehrsrecht, sondern Medienrecht und int. Wirtschaftsrecht (wo ich mich uebrigens bestens auskenne). Strassenverkehrsrecht ist naemlich fuer Anwaelte nicht sonderlich profitabel, es sei denn man hat ein hohes Aufkommen und aenhlich gelagerte Faelle. Dass sich Beamte des Ordnungsamtes damit auskennen, ist ja ncht verwunderlich, denn die machen ja nichts anderes. :100:

Aber das die Stadt alle Kosten auf die Buerger abwaelzt, war mir schon klar. Leider wird aber eben nicht publik gemacht, dass die Stadt auch einige Kosten tragen muss, wie z.B. fuer anscheinend ungerechtfertigte und unnoetige Adressangaben bzw. sollte die Stadt schon fuer das Verhalten Ihrer Angestellten (Drohungen am Telefon -Zeugen vorhanden) geradestehen muessen, oder findest Du das in Ordnung?

Ausserdem moechte ich nur einen Schrieb an meinen Wohnort - mehr nicht. Dann zahle ich auch gerne. Das ist doch wohl nicht zuviel verlangt, oder?

Aber Du weisst auch, dass Die Stadt das nicht macht, weil sie genau weiss, dass man im Ausland nicht eintreiben kann, oder nicht?

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@Goose

 

Du hast ja Recht nur Frage ich mich dann, wieso in diesem Forum zuhauf Tips gegeben werden, um Punkte etc. zu vermeide. Dem muesstest Du dann doch auch mit diesem Argument begegnen.

Ja, hier werden häufig Tipps gegeben. Jedoch sollte man nicht von anderen die Einhaltung der Regeln erwarten (obwohl die Behörden diese ja einhalten), wenn man selber dazu nicht bereit ist. Sowas nenne ich Doppelmoral.

 

Und zu Deiner Anmerkung: leider mache ich keine Strassenverkehrsrecht, sondern Medienrecht und int. Wirtschaftsrecht (wo ich mich uebrigens bestens auskenne). Strassenverkehrsrecht ist naemlich fuer Anwaelte nicht sonderlich profitabel, es sei denn man hat ein hohes Aufkommen und aenhlich gelagerte Faelle. Dass sich Beamte des Ordnungsamtes damit auskennen, ist ja ncht verwunderlich, denn die machen ja nichts anderes.  :100:
Wenn du mich damit meinst: Ich bin kein Beamter des Ordnungsamtes. Jedoch sollten die Kostenregelungen doch im Grundsemester besprochen werden, oder? Und selbst wenn nicht ist es doch für jeden halbwegs interessierten Laien möglich, nach einem kurzen Blick ins OWiG die Kostenregelung zu finden.

 

Aber das die Stadt alle Kosten auf die Buerger abwaelzt, war mir schon klar. Leider wird aber eben nicht publik gemacht, dass die Stadt auch einige Kosten tragen muss, wie z.B. fuer anscheinend ungerechtfertigte und unnoetige Adressangaben bzw. sollte die Stadt schon fuer das Verhalten Ihrer Angestellten (Drohungen am Telefon -Zeugen vorhanden) geradestehen muessen, oder findest Du das in Ordnung?
Drohungen welcher Art? Wie genau sah das Gespräch denn aus?

 

Ausserdem moechte ich nur einen Schrieb an meinen Wohnort - mehr nicht. Dann zahle ich auch gerne. Das ist doch wohl nicht zuviel verlangt, oder?
Wie schon gesagt, ist das Verhalten zum einen albern, zum anderen auch unbegründet. Du hast einen Wohnsitz im Inland, also geht deine Post an diesen. Wenn du nicht willens oder in der Lage bist, deine Post an deiner Meldeanschrift im Inland regelmäßig einzusehen, so kann das nicht das Problem der Behörde sein.

 

Aber Du weisst auch, dass Die Stadt das nicht macht, weil sie genau weiss, dass man im Ausland nicht eintreiben kann, oder nicht?
Sie macht es nicht, weil sie dazu nicht verpflichtet ist. Die Zustellung an deine Adresse im Inland reicht aus. Auch das solltest du, auch wenn du dich juristisch auch nur ansatzweise auskennst, wissen.

 

Gruß

Goose

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@ Goose

 

Hmm, in einigen Gerichtsentscheidungen wird das aber anders gesehen (ja, die finde ich sehr wohl.). Habe gerade mit der Stadt gesprochen und es sieht so aus, als ob sie es einsehen und das Verfahren einstellen, denn sie wissen genau, dass wenn ich mich jetzt abmelde eh nichts daraus wird.

Soviel also zu: Oh, da ist die Stadt iim Recht. Meistens hast Du vielleicht Recht aber in diesem Fall zum Glueck nicht.

 

Und mach Dir mal um meine Faehigkeiten und Qualifikationen keine Sorgen: habe die Staatsexamen mit 2 bestanden. Nur, warum soll ich nicht jemanden fragen, der die Antworten sofort weiss und ich mir dadurch die Lektuere vom Ordnungwidirgkeitengesetz sparen kann?

 

Und abschliessend, da Du es immer noch nicht verstanden hast: ich bin BEREIT zu zahlen und mich an die Regeln zu halten aber nicht ohne vollkommen korrekten Bescheid.

 

Der beamte beim Gespraech war unverschaemt und hat meiner Mutter damit gedroht, dass wenn sie die Adresse nicht angibt, in den Knast etc. muss (auch dafuer gibt's Zeugen). Aber da verteidigst Du jetzt wahrscheinlich auch damit, dass der "arme" Beamte einen schlechten Tag hatte.

Vielleicht bist Du ja wirklich Staatsdiener in irgendeiner Form?? :100:

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@ Goose:

 

Und noch was: wenn die Stadt ausdruecklich davon in Kenntnis gesetzt worden ist, dass sich jemand nicht bei der gemeldeten Adresse aufhaelt, sondern anderswo, und dann trotzdem sich nicht darum kuemmert, ist das -auch wenn Du es noch tausend Mal behauptest- juristisch gesehen in den meisten Faellen nicht in Ordnung. Schau mal nach...

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Dann nenn mir die Entscheidungen doch bitte.

 

Natürlich ist es manchmal einfacher, sich auf die Meinung anderer zu verlassen als selber zu suchen, nur passieren dann solche Peinlichkeiten wie das "Vergessen" des § 107 OWiG.

 

Gruß

Goose

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@ Goose: Ich hab's nicht vergessen. Nur einfach nicht nachgesehen. Ganz einfach. Und auswendig kenne ich dieses Gesetz nun wirklich nicht, da ich damit beruflich null zu tun habe.

 

Und wie hast Du vorhin gesagt: selbst suchen macht den interessierten Laien klug. :100:

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Richtig, ich bin Polizeibeamter.

Lass uns doch einfach an deinem Wissen teilhaben und nenn uns die Entscheidungen. Bisher ist von dir in diesem Thread doch noch nichts Konstruktives gekommen. Hier und jetzt hast du die Chance, das zu ändern.

 

Gruß

Goose

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Aber das die Stadt alle Kosten auf die Buerger abwaelzt, war mir schon klar. Leider wird aber eben nicht publik gemacht, dass die Stadt auch einige Kosten tragen muss, wie z.B. fuer anscheinend ungerechtfertigte und unnoetige Adressangaben bzw. sollte die Stadt schon fuer das Verhalten Ihrer Angestellten (Drohungen am Telefon -Zeugen vorhanden) geradestehen muessen, oder findest Du das in Ordnung?

Um mich mal einzumischen. :130:

 

Wie hast du denn die Zeugen bekommen. Wie du aus dem Studium ja sicherlich wissen solltest, ist das heimliche Mithören eines Telefongespräch nicht statthaft und grundsätzlich nicht verwertbar. :100:

 

Ansonsten zahle die 25 Euro und sie es ein, daß DU den Fehler gemacht hast. DU hast dich nicht umgemeldet. Folglich kommt der Brief an die deutsche Adresse.

Du müßtest wissen, das man sich an dem Ort anmelden muß wo man sich mindestens 185 Tage im Jahr aufhält.

 

Besitzt du überhaupt die Aktivlegitimierung für die Abmahnung der Stadt bezgl der Internetseite.

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Und mach Dir mal um meine Faehigkeiten und Qualifikationen keine Sorgen: habe die Staatsexamen mit 2 bestanden.

 

Welche Staatsexamina sind das, wenn ich fragen darf? In Deutschland werden die juristischen Staatsprüfungen schon seit vielen Jahren nur noch mit Punkten, nicht mit (Schul-)Noten bewertet.

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@ Seb:

 

Du Schlaumeier! Was denkst Du denn, was "VB" bedeutet? Voll betrunken??

Auch Schulnoten werden in Punkten bewertet, zumindest wenn Du Abi gemacht hast.

 

VB heisst voll befriedigend und ist in einem Jura Studium sehr gut. Jedes jahr gibt es in NRW ungefaehr fuenf "gut" - Du kannst Dir jetzt slebst ausrechnen, wie das zu bewerten ist.

 

Google mal nach Uninoten, da wird es Dir erklaert.

 

@ Gast 225:

 

Ja, habe alle Legitimierungen. Und meine Kanzlei (gleiche Kategorie wie Clifford Chance) auch. Gar kein Problem. Mache schon nichts, was ich nicht darf.

 

 

Und lieber Gast: ich habe gar nicht bestritten, dass ich zu schnell gefahren bin. Aber die muessen sich eben auch an Regeln halten. Frage mich aber wirklich, wieso bei solchen Einstellungen die Tips zur Umgehung von Strafen zustandekommen bzw. immer mehr Leute Radarmessungen anzweifeln. Einfach bezahlen, denn die werden schon Recht haben, oder nicht? :100:

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Und obwohl "deine Kanzlei" so erfahren ist wendest du dich zur Beantwortung solch leichter Fragen an ein Internetforum?

:100:

 

Sorry, aber trägst du hier nicht ein bisschen dick auf?

 

Gruß

Goose

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Und lieber Gast: ich habe gar nicht bestritten, dass ich zu schnell gefahren bin. Aber die muessen sich eben auch an Regeln halten.

Die haben sich schon an Regeln gehalten, im Gegensatz zu dir. Nur solltest Du auch akzeptieren, dass nicht Du die Regeln aufstellst, sondern andere.

 

@Goose,

Mann hast Du eine Engelsgeduld :100:

 

MfG.

 

hartmut

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Du Schlaumeier! Was denkst Du denn, was "VB" bedeutet? Voll betrunken??

Auch Schulnoten werden in Punkten bewertet, zumindest wenn Du Abi gemacht hast.

 

VB heisst voll befriedigend und ist in einem Jura Studium sehr gut. Jedes jahr gibt es in NRW ungefaehr fuenf "gut" - Du kannst Dir jetzt slebst ausrechnen, wie das zu bewerten ist.

 

Google mal nach Uninoten, da wird es Dir erklaert.

Vielen Dank, die Punkteskala in der juristischen Staatsprüfung kenne ich zur Genüge, denn ich habe dort ein weitaus besseres Ergebnis als nur ein lächerliches VB erzielt. Daher weiß ich aber auch, daß es die Note "2" in Deutschland nach den Vorgaben der Verordnung des Bundesministers der Justiz über eine Noten- und Punkteskala für die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung nicht (mehr) gibt. Darum meine Frage, was Du damit sagen möchtest.

 

Ja, habe alle Legitimierungen. Und meine Kanzlei (gleiche Kategorie wie Clifford Chance) auch. Gar kein Problem. Mache schon nichts, was ich nicht darf.

 

:100:

Du Experte! Aktivlegitimation ist eine Prozeßvoraussetzung und hat nichts mit einer Erlaubnis o. ä. zu tun...

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@ SEB

 

Habe alle Prozessvoraussetzungen, die ich benoetige. Uebrigens, wie das Wort schon sagt ist eine AktivLEGITIMATION eine Legitimation, also immer schoen ruhig.

Aber abgesehen davon: seit wann benoetigt man zur Abmahung eine Aktivlegitimation? Wir reden hier von kostenpflichtiger Abmahnung, nicht von irgendwelchen Prozessen. :100:

 

Und wenn Dir 1,7 lieber ist, bitte! Aber Du weisst doch was gemeint ist, deshlab ist das doch wohl nun etwas haarspalterisch.

 

@ Goose

 

Du bist ja wirklich lustig. Glaubst Du wirklich irgendeine Grosskanlzei in Deutschland gibt sich mit Strassenverkehrsrecht ab? Wie gesagt, Wirtschaftskanzlei! Ich kann Dir gerne was ueber Fusionen, das Bankenrecht, oder Telekommunikationsrecht erzaehlen aber nicht ueber Strassenverkehrsrecht, denn das lohnt sich fuer so eine Kanlzei (leider) nicht.

Schau mal nach unter Clifford Chance und schau, was fuer Rechtsgebiete Du da findest. So ist das bei allen Kanzleien dieser Kategorie. :120:

 

@ Hartmut

 

Du hast ja so Recht. Deshalb habe ich ja auch Bescheid bekommen von der Stadt, dass sie den Anhoerungsbogen doch nach England haetten schicken muessen und das jetzt nachholen. ;-) Frage mich, warum die das machen, wenn sie nicht meinen, dass das doch die richitge Vorgehensweise ist? Erklaere, wenn Du kannst. :130:

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Und natürlich kennst du auch keinen Kollegen, der sich mit solch minderwertigen Fällen abgibt oder in der Lage ist, von den wirklich großen und wichtigen Sachen, mit denen du und deinesgleichen sich befasst, Rückschlüsse auf diesen Kleinkram zu ziehen.

 

Jaja :100:

 

Gruß

Goose

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Aber Du weisst doch was gemeint ist,

 

Nein, ich verstehe es ehrlich nicht. Auch die Note 1,7 gibt es nicht, es gibt überhaupt keine Schulnoten. Daher nochmals die Frage, wovon Du eigentlich sprichst.

 

Zur Aktivlegitimation: Diese ist natürlich auch zur außergerichtlichen Rechtsdurchsetzung nötig. Oder meinst Du, Du könntest einem x-beliebigen Schuldner eine Abmahnung schicken, weil dieser gegenüber einem y-beliebigen Gläubiger seine Pflichten nicht erfüllt?

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@ Goose

 

Du wirst es kaum glauben aber Recht hast Du.

Hier zur Info:

 

http://www.cliffordchance.com/home/default.aspx

 

Wenn Du einen findest, der Strassenverkehrsrecht als Spezialisierung hat, sag Bescheid, denn das waer mir neu.

Alternativ kannst Du gerne mla Juve durchblaettern, damit Du bewiesen bekommst, dass Wirtschaftskanzleien sowas nicht machen. Und meine Freunde sind leider auch alle in solchen Kanzleien. Es hat sich keiner in Gelsenkirchen oder so alleine niedergelassen und macht Scheidungsrecht oder Verkehrsrecht. Und dann finde ich es schon gerechtfertigt, Leute zu fragen, die zumindest angeben, dass sie sich damit auskennen (was nicht heisst, dass ich die Paragraphen nicht ueberpruefe).

 

Uebrigens: meiner Erfahrung nach scheint sich in der Praxis die Polizei auch viel, viel besser auszukennen als das Ordnungsamt und menschlicher sind die Jungs auch. Also nochmals vielen Dank Goose.

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@ Seb

 

Was hast Du denn fuer Noten bekommen? Also, bei mir stehen sowohl Punkte als auch gut auf meinen Unterlagen. Dann bin ich wohl um einiges aelter als Du oder habe meine Pruefungen etwas eher gemacht.

 

Uebrigens: meine Kanzlei verlangt immer noch mindestens VB (zweimal). Sind die wahrscheinlich auch bescheuert. Muss ich mal dem Chef sagen, der 30 Jahre Beruferfahrung hat, dass er keine Ahnung hat. E-mail mir doch mal, dann schick ich Dir seine Adresse, damit Du ihm das selbst sagen kannst. :100:

 

Du hast bestimmt gerade erst die Pruefungen gemacht.

 

Und jetzt sage ich Dir mal, wie das in der Praxis laeuft. Die Stadt bekommt das Schreiben, die lassen das durch ihre Rechtsabteilung pruefen, die Jungs da sehen, dass sie das uebersehen haben und zahlen ganz bereitwillig, weil sie wissen, dass sie sonst noch mehr an Kosten zahlen muessen.

So ist bisher jedes(!) Mal gelaufen, denn die sind doch auch nicht bloed da.

Warum muss ich jetzt irgendwas gerichtlich durchsetzen? Es gibt auch Leute, die nicht so klagefreudig sind, wie Du es anscheinend bist.

 

Und nochmals zum Mitschreiben: ich habe Prozessrechte bis zum OLG und auch fuer den EuGH. Reicht das wohl fuer sowas? :130:

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@ Goose

 

Vielleicht sollten wir das SEB ueberlassen, da ich ja keine Ahnung habe und er als Experte bstimmt ganz leicht Zugang zu Beck-Online besitzt.

Werde vielleicht gleich mal zum Managing Partner gehen und sagen, dass ich gar keine Ahnung habe und an der Fusion jemand anders mitarbeiten soll, vielleicht SEB. ;-)

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bei mir stehen sowohl Punkte
Was jetzt - Noten (z. B. 1,7 oder 2,0) oder Punkte (z. B. 4.25 oder 7,83 oder 12,53)?

 

ich habe Prozessrechte bis zum OLG und auch fuer den EuGH. Reicht das wohl fuer sowas?

Verzeihe, daß ich Deine Kompetenz ein wenig anzweifle. Denn hier geht es nicht um die Postulationsbefugnis (die Du auch als einfacher Rechtsanwalt vor dem EuGH besitzt), sondern um die Aktivlegitimation. Das hat nichts mit der anwaltlichen Zulassung zu tun, sondern bezeichnet die Befugnis, ein Recht in eigenem Namen geltend zu machen. Wenn Du nicht weißt, was das ist, kann ich mir kaum vorstellen, wie Du es durch ein juristisches Examen gebracht hast.

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