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Verkehrsüberwachung


Guest Gast_Thomas

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Guest Gast_Thomas

Hallo,

Kurz zur Sachlage :

Im Februar 2003 war ich mit meinem Wagen beim TÜV.

Damals haben mir die Prüfer aber eine falsche Plakette aufgeklebt und zwar nur bis Februar 2004!

In den Fahzeugschein stand aber das richtige Datum "nächste HU Februar 2005"!

 

Im Januar wurde ich zum ersten mal auf diesen Fehler aufmerksam gemacht als mich die Polizei herausgewunken hat. Wie gut das das richtige Datum im Schein stand. Damals habe ich gedacht dass ich ja sowieso in einem Monat zum TÜV muss und habe auf den Austausch der Plakette verzichtet.

 

Am 08.03.2005 war ich also wieder beim TÜV, natürlich wurden Mängel festgestellt die ich erst beseitigen muss bevor eine neue Plakette zugeteilt werden konnte. Mit dem Mängelbericht habe ich mich dann auf den Weg gemacht und diverse Schrottplätze aufgesucht um meine defekten Teile zu erneuern. Hab ja einen Monat Zeit um den Wagen wieder flott zu machen.

 

Heute 14.03.2005 haben die Kollegen von der Polizei mich tatsächlich wieder angehalten und seitdem fühl ich mich als einer der größten Verbrecher in Deutschland.

Nichts, aber auch gar nichts konnte man den Polizisten sagen. Obwohl die Plakette ja bis Februar 2005 galt,

obwohl ich den Bericht vom TÜV dabei hatte bestanden die darauf dass der Wagen nur bis Februar 2004 TÜV hatte ( dass die mich nicht sofort eingesperrt haben hat mich gewundert ) !

 

Infolge dessen haben die mir eine Mängelkarte ausgeschrieben die ich vom TÜV abstempeln lassen soll und innerhalb von 10 Tagen zur Polizeidienststelle schicken muß. Desweiteren werden sie eine Anzeige schreiben mit der Bemerkung ich könne ja Einspruch erheben und ich soll still sein weil Zitat" ich glaube ihnen erst einmal sowieso nichts"!

 

Was soll ich dazu sagen, wie soll ich mich jetzt verhalten ?? Hab ich nicht das Recht diesen einen Monat auszunutzen um meinen Wagen zu reparieren?

 

Ich muß wirklich sagen dass war ein ziemlicher Hammer für mich.

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Also meines Erachtens waren die Herren in Grün diesmal doch etwas übereifrig. Du hast doch passende und richtige Dokus dabeigehabt - verstehe nicht, wieso sie das nicht akzeptiert haben. Vielleicht Verdacht auf Fälschung.

 

Was soll denn Gegenstand der Anzeige sein? Selbst wenn du den TÜV überzogen hättest, wäre das nur eine Owi, aber kein Straftatbestand.

 

Mir selbst ist das auch schon passiert, dass ich - damals gabs noch die 3-Monatsregelung - aufgeschrieben wurde, obwohl ich noch innerhalb der drei Monate war.

 

Tip: Nochmal bei der Dienststelle bei den Vorgesetzten den Fall schildern und dann nochmal posten hier.

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Ja das stimmt, aber wenn schon eine Mängelkarte ausgestellt wurde, hätte die Owi doch gleich dabei sein können. Daher ging ich davon aus, dass die Sachlage von den Beamten strenger bewertet wurde.

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Guest Tom111

Hallo,

Tja,... ich weiß auch nicht was die da zur Anzeige bringen wollen. Wie ich bereits erwähnt habe ließen sich die Beamten auf keinerlei Diskusion ein.

Ob so oder so,... am Donnerstag wäre ich eh wieder beim TÜV gewesen ( hab ich denen auch versucht klar zu machen ) !

Meine Frage war ja :..... wenn ich doch vorher beim TÜV war und man hat mir diese Bescheinigung zur Mängelbeseitigung innerhalb von einem Monat in die Hand gedrückt,..... was soll jetzt diese Mängelkarte mit der Frist von 10 Tagen ???? Also meines erachtens wiederspricht sich da irgendetwas ganz gewaltig !

 

Gruß

Thomas

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Ja, ist sehr merkwürdig. Die einzige Erklärung, die mir im Moment einleuchtet, ist vielleicht, dass die den TÜV-Bericht nicht genau gelesen haben und daher so handeln. Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein.

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  • 3 weeks later...
Ja, ist sehr merkwürdig. Die einzige Erklärung, die mir im Moment einleuchtet, ist vielleicht, dass die den TÜV-Bericht nicht genau gelesen haben und daher so handeln. Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein.

Im Streifenwagen sitzt doch immer nur einer, der lesen kann und einer, der schreiben kann.

 

Ich bin für Viererbesetzung im Streifenwagen, damit wenigstens zwei Leute versuchen können, sich die schwarzen Dinger auf dem komischen Zettel zu erklären. :rolleyes:

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@Rouven1982

 

*megagähn*

 

Ist 1982 Dein Geburtsjahr? Man, allmählich müßtest Du die Kindergartenphase aber schon abgeschlossen haben.

 

P.S.: Der ist alt. Der ist sogar sowas von alt, der staubt schon.

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P.S.: Der ist alt. Der ist sogar sowas von alt, der staubt schon.

 

Alt aber gut, ich kannte den jedenfalls noch nicht :rolleyes:

 

Ich dachte immer, das lesen und schreiben hängt mit den Sternen auf den Schulterklappen zusammen, also, 1 Stern kann lesen, 2 Sterne kann lesen und schreiben - und so weiter............. :huh:

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Hab ja einen Monat Zeit um den Wagen wieder flott zu machen.

 

Da liegt der eigentliche Knackpunkt bzw. Denkfehler. Der Wagen muss innerhalb eines Monats wieder vorgeführt werden, und zwar in einem einwandfreien technischen Zustand. Die Fehler müssen jedoch unverzüglich (= ohne schuldhaftes Verschulden) behoben werden.

 

Das gleiche gilt für die 10tages-Frist der Mängelkarte. Wenn Tom nach 9 Tagen wieder angehalten wird und die Mängel bis dahin noch nicht behoben sind kann er durchaus eine neue Anzeige bekommen. Es sei den er kann belegen, dass er keine Möglichkeit hatte, die Fehler zu beseitigen.

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Das gleiche gilt für die 10tages-Frist der Mängelkarte. Wenn Tom nach 9 Tagen wieder angehalten wird und die Mängel bis dahin noch nicht behoben sind kann er durchaus eine neue Anzeige bekommen. Es sei den er kann belegen, dass er keine Möglichkeit hatte, die Fehler zu beseitigen.

Stimmt. Allerdings darf er dann - abhängig von den festgestellten Mängeln - ggf. trotzdem nicht mit dem betr. Fahrzeug fahren. Andernfalls riskiert er eine erneute Anzeige und weitergehende Maßnahmen, damit sichergestellt ist, daß das Fahrzeug erst dann wieder bewegt wird, nachdem die Mängel behoben wurden.

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