fritz the cat 163 Posted March 7, 2005 Report Share Posted March 7, 2005 Das Gericht in Bern-Laupen hat einen 19-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Mann und drei Mitfahrer kamen nachts von einer Party, als sie mehrmals absichtlich mit überhöhter Geschwindigkeit an Radarfallen vorbeifuhren.Ganzer TextDer Typ war ja vor ein paar Wochen das Thema eines Threats,jetzt hat er seine Quittung.In Deutschland wäre es billiger gewesen.Dürfte aber beim Nachdenken helfen. Quote Link to post Share on other sites
Gast_Ben 4 Posted March 7, 2005 Report Share Posted March 7, 2005 tja ob das nicht etwas unverhältnismäßig ist?(klar, war es dumm von ihm, aber ihn so zu kriminalisieren und ihm sein gesamtes leben zu verbauen halte ich für unangebracht) Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted March 8, 2005 Author Report Share Posted March 8, 2005 Als Schweizer sollte er gewusst haben was ihm blühen kann,das man dort auch im Bau landen kann ist ja kein Geheimniss. Zusätzlich wird ein Blödheitsanteil dabei sein wenn man dazu ein Auto verwendet das man ohne Kennzeichen finden kann. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 8, 2005 Report Share Posted March 8, 2005 Wieso verbaut die Justiz jemandem sein Leben?Das macht man doch selbst!Schließlich hat niemand den Typen gezwungen, sich so zu verhalten Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 8, 2005 Report Share Posted March 8, 2005 Da hat er noch einen guten Mengenrabatt bekommen. Der damals 19-jährige Lehrling liess sich nach einem Party- Besuch in Bern mit sieben bis acht Gläsern Bier intusIn Ostermundigen wurden die Partygänger 13 Mal geblitzt - mit übersetzter Geschwindigkeit von durchschnittlich 40 km/h innerorts. In Bern wurden die jungen Leute 6 Mal geblitzt; da wurden Tempoüberschreittungen von 18 bis 40 km/h innerorts registriert. Laut Bundesgericht ist ein einmaliges Übertreten der Höchstgeschwindigkeit von über 30 km/h innerorts mit 40 bis 50 Tagen Gefängnis zu bestrafen. Eine Strafe von vier Monaten Gefängnis bedingt und eine Busse von 1000 Franken plus Gerichtskosten von 800 Franken erachte er daher als angemessen. Könnte das bedingt soviel wie Bewährung bedeuten? Dann wäre er echt billig davongekommen. http://www.20min.ch/news/crash_and_crime/s.../story/17733616 MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted March 9, 2005 Report Share Posted March 9, 2005 Laut Bundesgericht ist ein einmaliges Übertreten der Höchstgeschwindigkeit von über 30 km/h innerorts mit 40 bis 50 Tagen Gefängnis zu bestrafen. M.W. gibt es ab 36 km/h zuviel innerorts 3 Tage Gefängnis, für höhere Überschreitungen maximal 10. Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted March 10, 2005 Report Share Posted March 10, 2005 Könnte das bedingt soviel wie Bewährung bedeuten? Dann wäre er echt billig davongekommen. http://www.20min.ch/news/crash_and_crime/s.../story/17733616 MfG. hartmutja, bedingt heisst "auf bewährung" für schweizer verhältnisse war das ganz angemessen. idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
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