kai33 0 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Hallo,Bin im Januar bei Regen und ortsfremd bei nem Rotlichtverstoß unter 1sec geblitzt worden, der Wagen ist allerdings auf meinen Vater angemeldet. Da ich noch in der Probezeit bin und diese schon wegen einem 21 kmh!! Geschwindigkeitsverstoß auf 4 Jahre verlängert worden ist hat mein Vater in dem AB den er bekommen erst mal keine Aussage zur Sache gemacht, aber jetzt ist denen wohl doch aufgefallen dass das mit dem alter nicht ganz hinkommen kann und da waren heute die ######n bei uns und haben meine Mutter gefragt ob sie mich kennt leider hat sie gesagt wer ich bin und jetzt befürchte ich dass ich einen zweiten probezeitverstoß bekomme und da mit mein führerschein in großer gefahr ist, da ich fast 2000km im monat fahre und ich noch 2 Jahre Probezeit habe. Hat jemand eien Idee wie ich da noch raus kommen kann?? Ich war ortsfremd und habe auf den schildern gelesen und dann war auf einmal eine orange Ampel 20m vor mir die wohl dann im letzten moment noch rot geworden seien muss, hätte ich da noch gebremst wär ich irrgendwo in der mitte der Kreuzung zum stehen gekommen, obwohl ich nicht schneller als 50 war. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Schon Nachschulung gemacht? Wenn Ja, dann kommt Aufforderung zur Teilnahme an einem Seminar. Ist aber freiwillig, wobei zwei Monate nach Aufforderung die "heiße Zeit" beginnt, da ein weiterer Verstoß den FS kostet. Wenn Nein, dann keine Relevanz. ----------Über 1 Sekunde kostet allerdings Fahrverbot.Aus der Sache kommst du wegen deiner Mutter wohl nicht mehr heraus. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Man man, das versteht man ja kaum. Wie wärs denn mit ein paar zusätzlichen Satzzeichen ? http://restposten-onlineshop.de/1.jpg Noch Fragen ? Quote Link to post Share on other sites
kai33 0 Posted February 18, 2005 Author Report Share Posted February 18, 2005 Ja, die Nachschulung hab ich schon vor nem Jahr gemacht!Was für ein Seminar ist das zu dem die mich auffordern?? Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Du wirst zum Verkehrspsychologen eingeladen. Hingehen musst du nicht, wenn du es tust gibts 2 Punkte Rabatt. Quote Link to post Share on other sites
kai33 0 Posted February 18, 2005 Author Report Share Posted February 18, 2005 Wegen Nässe und ortsfremd kann man nicht auf gnade hoffen, oder?? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 nee..... Grade dann solltest du besonders aufmerksam fahren. Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Wegen Nässe und ortsfremd kann man nicht auf gnade hoffen, oder?? Nein, gerade dann solltest du besonders gut aufpassen. Quote Link to post Share on other sites
kai33 0 Posted February 18, 2005 Author Report Share Posted February 18, 2005 Aber bei jedem weiteren Verstoß muss ich den FS abgeben auch wenn ich zum Verkerhspsychologen gehe? Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 Aber bei jedem weiteren Verstoß muss ich den FS abgeben auch wenn ich zum Verkerhspsychologen gehe? Beim nächsten A-Verstoß ist die Karte weg, richtig. Quote Link to post Share on other sites
kai33 0 Posted February 18, 2005 Author Report Share Posted February 18, 2005 Mit was für Kosten musste ich rechnen wenn dieser Fall eintritt um meine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen? Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted February 18, 2005 Report Share Posted February 18, 2005 So hoch sind die Kosten sicher nicht. Das was die Führerscheinstellen haben will eben und eventuell ein Sehtest. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted February 19, 2005 Report Share Posted February 19, 2005 Du müsstest dann der Fs-Stelle ein positives Fahreignungsgutachten vorlegen (siehe Grafik). Das wird sicher nicht für 3,50 zu haben sein. Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted February 19, 2005 Report Share Posted February 19, 2005 Du müsstest dann der Fs-Stelle ein positives Fahreignungsgutachten vorlegen (siehe Grafik). Das wird sicher nicht für 3,50 zu haben sein. Nach dem dritten A-Verstoß ist noch keine MPU fällig, erst wenn man den Schein entzogen und dann wiedererteilt bekommen hat und erneut einen A-Verstoß begeht. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted February 19, 2005 Report Share Posted February 19, 2005 @ Hugo Jetzt schau dir mal die Grafik an, der dritte A-Verstoss führt zur Entziehung. Wiedererteilung nach Erfüllung der Kriterien in 4a . Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted February 19, 2005 Report Share Posted February 19, 2005 Stimmt, das steht da so drin. Mein Kenntnisstand war bisher der, dass eine MPU erst nach dem 4. A-Verstoß fällig wird. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted February 19, 2005 Report Share Posted February 19, 2005 Naja, die Grafik scheint auch nicht ganz richtig zu sein. StVG § 2a (5) ist hier entscheidend. Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted February 19, 2005 Report Share Posted February 19, 2005 Und da steht dies: Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. M.E. ist nach dem dritten A-Verstoß noch keine MPU fällig. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted February 19, 2005 Report Share Posted February 19, 2005 Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. In welchem Fall ? Aber imho offensichtlich doch ein Fehler in der Grafik. Sollte jemand abschliessend diesbezügliche eine verlässliche Aussage treffen können, dann bitte.Andernfalls werde ich zur entgültigen Klärung wohl am Monatg mal ne Mail an unsere Führerscheinstelle schicken. Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted February 19, 2005 Report Share Posted February 19, 2005 Der Fall ist der, wenn der Führerschein wegen drei A-Verstößen entzogen wurde und nach der Sperrfrist wieder erteilt. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted February 19, 2005 Report Share Posted February 19, 2005 Seh ich eigentlich auch so, hätte aber gern noch ein paar Meinungen gehört. @ Hugo Hab die Grafik geändert........(auf deine Verantwortung ) Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted February 19, 2005 Report Share Posted February 19, 2005 Goose kann sicher auch was dazu sagen. Warten wir mal ab, bis er hier reinschaut. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 19, 2005 Report Share Posted February 19, 2005 Eine MPU kann jederzeit angeordnet werden. Von einer Regel-MPU nach dem dritten A-Verstoß ist mir nichts bekannt. Quote Link to post Share on other sites
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