Guest cooper Posted September 27, 2004 Report Share Posted September 27, 2004 Hallo, ich war fuer meine Firma mit einem Europcar Leihwagen unterwegs und bekomme jetzt aus unserer Buchhaltung einen Schrieb der Polizei, dass ich angeblich 45km/h zu schnell war (Autobahn 120km/h beschraenkung), und als Beweismittel eine Videomessung gemacht wurde. Der Leihwagen war im Namen der Firma gemietet, und jetzt moechte die Polizei den Fahrer von uns wissen...Ist es in so einem Fall schlau wenn meine Firma meinen Namen weitergibt, oder ist der Fahrer einfach nicht bekannt? (Laut unserem internen Fahrtenbuch war def. ich an diesem Tag unterwegs)Ist diese Videomessung (auch wenn mich die Polizei nicht direkt angehalten hat) ueberhaupt zulaessig? Ich kann mich naemlich daran nicht mehr erinnern, ob und wo dort ueberhaupt 120km/h Schilder gestanden haben sollen...Welche moeglichkeiten gibt es in so einer Situation? Soll man das Video einsehen? Ueber schnelle Infos bedanke ich mich schonmal... Ciao cooper Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted September 27, 2004 Report Share Posted September 27, 2004 Wann genau fand der Vorfall statt? Ist es in so einem Fall schlau wenn meine Firma meinen Namen weitergibt, oder ist der Fahrer einfach nicht bekannt?Wenn dich die Firma angibt, bedeutet das einen Monat Fahrverbot. Sofern deine Firma jedoch mitspielt, gibt es u.U. gewisse Möglichkeiten, die sich innerhalb einer Grauzone der Legalität bewegen. Soll man das Video einsehen?Wenn man sich ans Messer liefern möchte, wäre das der beste Weg Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted September 27, 2004 Report Share Posted September 27, 2004 Wenn du nette Kollegen hast und das ganze ein bisschen clever und nett gegenüber den Behörden gemacht wird, solltest du da rauskommen. Allerdings solltest du da ein bisschen mehr Fakten reinscheiben ohne dich gleich ganz auszuziehen. Feind hört mit... Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 "Wenn man sich ans Messer liefern möchte, wäre das der beste Weg" Nicht unbedingt: Es kann sich ein anderer Mitarbeiter anbieten, das Video anzusehen (natürlich ohne Schuldanerkenntnis). Falls dieser dann einen AB/BG erhalten sollte, und das ganze herauszögert, dürfte die Sache für den Fahrer gelaufen sein. Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 "Wenn man sich ans Messer liefern möchte, wäre das der beste Weg"Ich bin davon ausgegangen, dass sich cooper persönlich das Video anschauen wollte. Auf diese Vermutung bezog sich meine Aussage. Quote Link to post Share on other sites
Guest cooper Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Erstaml Danke fuer die Antworten... also meine Firma gibt jetzt mich als Fahrer an. D.h. ich werde einen lustigen Anhoerungsbogen bekommen. Was ist denn nun die schlauste idee? Streite ich das ganze ab?Ist es bei einem Leihwagen so, dass, wenn der eigentliche Fahrer nicht ermittelt werden kann, derjenige, der das Auto geliehen hat die Strafe bekommt? Oder ist das falsch?Der Mitarbeiter auf dessen Namen das Auto geliehen wurde kann per Fahrtenbuch nachweisen, dass ich das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt hatte.... Weitere Frage zum "Videobeweis" ... Mir erzaehlte jemand, dass dies nur als Beweis gilt, wenn ich auch gleich nach Begehung der VOWI von der Polizei angehalten werde und mir mein Verstoss auf Video gezeigt wird.Das ist falsch, oder? Desweiteren ist es mir immernoch ein Raetsel wie ich bei 120 mit mindestens 170km/h gefahren sein soll.... Sonst werde ich in Baustellen immer von LKWs angeblinkt weil ich strich 60 fahre...Entweder habe ich das echt uebersehen, oder die ganze Sache ist nicht ganz korrekt.... Naja.... klassische "Saure Apfel" Aktion wuerde ich mal sagen.... Danke fuer eure Hinweise.... Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 also meine Firma gibt jetzt mich als Fahrer an. D.h. ich werde einen lustigen Anhoerungsbogen bekommen.Das ist der Worst Case Streite ich das ganze ab?Das wird dich kaum vor dem zu erwartenden Schaden bewahren. Ist es bei einem Leihwagen so, dass, wenn der eigentliche Fahrer nicht ermittelt werden kann, derjenige, der das Auto geliehen hat die Strafe bekommt? Oder ist das falsch?Das ist falsch. In der BRD ist es immer noch so, dass ein Unschuldiger nicht bestraft werde darf. Immerhin könnte es ja sein, dass du zwar das Fahrzeug mietest, es aber einem Dritten, der dann die OWI begeht, überlässt. Wenn deine Firma eine harte Linie fährt, sieht's leider sehr, sehr mau aus Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 "Weitere Frage zum "Videobeweis" ... Mir erzaehlte jemand, dass dies nur als Beweis gilt, wenn ich auch gleich nach Begehung der VOWI von der Polizei angehalten werde und mir mein Verstoss auf Video gezeigt wird.Das ist falsch, oder?" Ja, das ist falsch. Nur muß ohne Anhalten der tatsächliche Fahrer noch ermittelt werden. Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Kannst du nicht nochmal mit dem Verantwortlichen in der Firma bei dir reden? Wann war denn nun eigentlich der Tattag (wg. Verjährung und Rauszögern)? Und ist deine Firma nicht daran interessiert, wenn du deinen Führerschein eben nicht für nen Monat abgeben mußt? Quote Link to post Share on other sites
Guest cooper Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Die wollten mich angeben, da das Fahrzeug auf einen Mitarbeiter von uns angemietet war, und der keinen Bock auf unnoetiges Theater hat.... leider :-( Tattag war der 25.8.04 Gesetzt dem Fall, dass ich widerspreche. und angebe nicht gefahren zu sein... wie soll mir das denn nachgewiesen werden, ausser meine Firma macht auf bloed und gibt dann das Fahrtenbuch raus...Bei einem Leihwagen ist doch keiner verpflichtet ein Fahrtenbuch zu fuehren!? Gibt es die Moeglichkeit sich bei der Autobahnmeisterei oder sonstwo zu informieren, ob es dort ueberhaupt eine Beschraenkung gab? Weil mir das echt recht komisch vorkommt, dass ich gleich so viel zu schnell war...Wobei mich das Video echt interessieren wuerde.... naja.. mal sehen Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted September 29, 2004 Report Share Posted September 29, 2004 Die wollten mich angeben, da das Fahrzeug auf einen Mitarbeiter von uns angemietet war, und der keinen Bock auf unnoetiges Theater hatBesteht die Möglichkeit, dass du mit diesem Mitarbeiter ganz offen und ruhig redest und ihm deine Situation unter vier Augen erläuterst? Oder gehört er dieser Strafe-muss-auf-jeden-Fall-sein-Fraktion an? Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted September 29, 2004 Report Share Posted September 29, 2004 Also bei ein bisschen kollegialem Geist sollte das zu schaffen sein. Wir haben in der Firma bereits erfolgreich 2 Strafen im FV-Bereich in die Verjährung getrieben und kein Fahrtenbuch kassiert da wir absolut kooperativ rübergekommen sind. Dem Kollegen kann nur Besuch oder Anrufe der Polizei passieren, aber wenn man ein entspanntes Verhältnis zu unserem Freund und Helfer hat, dann geht das gut über die Bühne. Du kannst ihm ja sagen, dass du bei Komplikationen dich stellst. allerdings sollte dies eben frühestens Anfang Dezember geschehen. Kannst du ihn nicht bei einem Bierchen überreden? Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted September 29, 2004 Report Share Posted September 29, 2004 Na ja, wenn der Kollege mitspielt passiert keinem von euch beiden etwas - und Vater Staat geht vollkommen leer aus..... Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted September 29, 2004 Report Share Posted September 29, 2004 Aber ein Fahrtenbuch droht. Oder ist das bei Verleihfirmen anders, so dass nur der Verleihfirma Fahrtenbuch droht? Oder haben die dann was in den AGBs dazu stehen, so wg. Schadensersatz etc. Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted September 29, 2004 Report Share Posted September 29, 2004 Wenn dann droht ein Fahrtenbuch nur dem Halter. Die Mietwagenfirma zeigt sich ja gegenüber den kooperativ und benennt ja den Mieter. Wenn überhaupt droht dann diesem das Fahrtenbuch. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist jedoch äusserst gering - auch wenn die in diesem Forum sicherlich etwas anderes behaupten werden Quote Link to post Share on other sites
FoxSierra 0 Posted October 2, 2004 Report Share Posted October 2, 2004 Mal eine Frage zu dem angeblichen Videobeweis. Wenn die dem Beschuldigten mit dem Fahrzeug nur nachfahren, und da kein Gesicht zu sehen ist, was wäre dann? Dann braucht Cooper doch immer nur abzustreiten, und keiner kann ihm das Gegenteil beweisen. Wie sieht das mit der Augenscheinnahme der Beweismittel aus? Nur der Beschuldigte persönlich auf der Dienststelle, oder schicken die das auch zum Wohnort des Beschuldigten? Kann auch ein Bevollmächtigter dorthin? Quote Link to post Share on other sites
Guest jochen Posted October 2, 2004 Report Share Posted October 2, 2004 (edited) Die schauen sich das Gesicht sehr selten an. Wenn man mit schlagkräftigen Argumenten kommt (vieleicht auch etwas tricksen) geht das..aber schau am besten hier nach link gelöscht nochmals danke @gast225 Edited October 2, 2004 by indy Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 2, 2004 Report Share Posted October 2, 2004 Die schauen sich das Gesicht sehr selten an. Wenn man mit schlagkräftigen Argumenten kommt (vieleicht auch etwas tricksen) geht das..aber schau am besten hier nach http://www.ichbineindealerx.deVorsicht die Abfrage des Bußgeldrechners führt zu einem Dealerprogramm. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.