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Fehler bei "Drugwipe"


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Man hat den Verdacht einer Straftat (u.a. Verstoß gegen das BtmG). Man bietet dem Beschuldigten die Durchführung eines Drugwipe an (ist der Test negativ folgen keine weiteren Maßnahmen, da er sich durch den Test entlastet hat, ist er positiv oder wird er verweigert geht es zum Aderlass, denn wie gesagt, der Verdacht war schon vorher da)

Müssen Folgemaßnahmen getroffen werden, so kann man wohl schlecht bis zum Ergebnis der rechtsmedizinischen Blutuntersuchung warten, da diese mehrere Tage dauert.

Wie gesagt, der Verdacht der Straftat (nicht die Verurteilung wegen dieser Straftat) besteht.

 

Selbstverständlich kann hier Gefahr im Verzug vorliegen, wenn das AG oder die StA nicht zu erreichen ist werde ich die Maßnahme nach § 102 StPO anordnen.

 

Gruß

Goose

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Man hat den Verdacht einer Straftat (u.a. Verstoß gegen das BtmG). Man bietet dem Beschuldigten die Durchführung eines Drugwipe an (ist der Test negativ folgen keine weiteren Maßnahmen, da er sich durch den Test entlastet hat, ist er positiv oder wird er verweigert geht es zum Aderlass, denn wie gesagt, der Verdacht war schon vorher da)

Aha, der Arzt sagte jedoch nach der Blutuntersuchung "keine Ausfallerscheinungen". Also stützt sich die Annahme des BTM-Mißbrauchs ausschließlich auf den Drugwipe. Bissl dünne, würde mein Anwalt da sagen :D

 

Selbstverständlich kann hier Gefahr im Verzug vorliegen, wenn das AG oder die StA nicht zu erreichen ist werde ich die Maßnahme nach § 102 StPO anordnen.

Warum bitte Gefahr im Verzug? Der Verdächtige ist in Gewahrsam, es ist deshalb nicht zu erwarten, das er Beweismittel zur Seite bringen (lassen) kann. Ich halte das für unverhältnismäßig! Und ich wette, das dir kein Staatsanwalt deswegen eine Durchsuchung unterschreiben würde.

 

Prickelpitt

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Man hat den Verdacht einer Straftat (u.a. Verstoß gegen das BtmG). Man bietet dem Beschuldigten die Durchführung eines Drugwipe an (ist der Test negativ folgen keine weiteren Maßnahmen, da er sich durch den Test entlastet hat, ist er positiv oder wird er verweigert geht es zum Aderlass, denn wie gesagt, der Verdacht war schon vorher da)

Aha, der Arzt sagte jedoch nach der Blutuntersuchung "keine Ausfallerscheinungen". Also stützt sich die Annahme des BTM-Mißbrauchs ausschließlich auf den Drugwipe. Bissl dünne, würde mein Anwalt da sagen :D

 

 

Ich kenne die einzelnen Punkte nicht, die den Verdacht begründet haben, daher kann ich dazu wohl nichts sagen. Worauf stützt sich deine Behauptung, der einzige Verdachtsmoment sei der Drugwipe gewesen? Wie gesagt, ohne Anfangsverdacht gibt es auch kein Drugwipe, daher kann ich deine Aussage nicht nachvollziehen.

 

Alwälte sagen oft viel, aber nicht alles, was sie sagen, zählt am Ende auch ;)

 

Selbstverständlich kann hier Gefahr im Verzug vorliegen, wenn das AG oder die StA nicht zu erreichen ist werde ich die Maßnahme nach § 102 StPO anordnen.

Warum bitte Gefahr im Verzug? Der Verdächtige ist in Gewahrsam, es ist deshalb nicht zu erwarten, das er Beweismittel zur Seite bringen (lassen) kann. Ich halte das für unverhältnismäßig! Und ich wette, das dir kein Staatsanwalt deswegen eine Durchsuchung unterschreiben würde.

Du hälst also die Aufrechterhaltung der freiheitsentziehenden Maßnahme (also die Verlängerung des Grundrechtseingriffs in die Freiheit der Person) für Verhältnismäßiger als den Grundrechtseingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung?

 

Interessant, interessant. :(

 

Da würde mich jetzt natürlich interessieren, was der Richter dazu sagt (dessen Meinung, entgegen der des Rechtsanwaltes, maßgeblich ist)

 

Gruß

Goose

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Worauf stützt sich deine Behauptung, der einzige Verdachtsmoment sei der Drugwipe gewesen
Verdachtsmoment war vielleicht das falsche Wort, Beweismittel wäre besser gewesen...sorry.

Fakt ist doch: Drugwipe war positiv, Blutprobe negativ. Also gehe ich davon aus, das er nichts genommen hat, oder?

FS ist er los, aber natürlich nicht wegen BTM, sondern wegen der fT.

Und ich darf dich nochmal zitieren:

 

Wenn das Ergebnis der Blutprobe doch eindeutig negativ war, warum hast du deinen Führerschein dann noch nicht zurück?

 

Das mit dem FS hat sich ja geklärt, ich würde den zweiten Halbsatz nur ändern in "...warum haben sie dann noch die Wohnung durchsucht?"

 

Prickelpitt

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Sagte ich doch oben schon, aber ich erkläre es auch gerne noch Mal.

 

Man hat den Verdacht einer Straftat (neben dem Unfall ein Verstoß gegen das BtmG), aus mir nicht bekannten Gründen, die sich in der Anzeige jedoch sicher finden, bestand der Verdacht, daß sich auch in der Wohnung des Beschuldigten Btm befindet.

Der Verdacht auf Btm-Konsum wurde durch den Drugwipe verstärkt (nicht gesetzt, sondern nur verstärkt).

 

Nun hat man zwei Möglichkeiten:

1: Entweder man sperrt den Beschuldigten (und am besten auch alle anderen, die Zutritt zu seiner Wohnung haben) solange ein, bis das Ergebnis der Blutprobe da ist (dauert, wie gesagt, ein paar Tage)

 

2: Man durchsucht die Wohnung des Beschuldigten nach Beweismitteln.

 

 

Hier bestünde der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr (§§ 112 ff StPO, nur bei evtl. anderen Personen, die Zutritt zur Wohnung haben könnte es problematisch sein), diese Gefahr kann man jedoch durch die Wohnungsdurchsuchung (§ 102 StPO) ausräumen.

 

Sollen wir uns nun wirklich fragen, welche von beiden Maßnahmen rechtmäßig wäre?

 

Ich hoffe, dir ist klar, daß in diesem Fall niemand die Untersuchungshaft bis zur Auswertung der Blutprobe als ernsthafte Alternative in Betracht ziehen würde.

 

Gruß

Goose

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wie gesagt, der drogentest wurde nach dem unfall gemacht, mir wurde gesagt es sei normal das man das macht, alktest wurde auch gemacht...

 

nach dem der schnelltest positiv auf kokain regierte, wurde ich durchsucht und man nahm mir alle schlüssel ab ohne einen grund zu nennen...

 

erst später wurde mir gesagt was los sei, man sagte mir des test sei positiv...

 

 

dann wurde die hausdurchsuchung angekündigt und man fragte mich ob ich einverstanden sei, im gleichen atemzug sagte man mir auch das es aber egal sei da der staatsanwalt sowie ja sagt...

 

 

ich habe in den so tollen polizei-reportagen immer gesehen das die getesteten immer dabei sind wenn der schnelltester reagiert und die sehen wenn der umschlägt...

 

bei mir jedoch wurde der test durchgeführt (an der stirn) und dann sind die wieder raus aus dem raum und nach ca. 10min. kamen sie wieder und durchsuchten mich...

 

ich habe nie gesehen das er wirklich was angezeigt hat...

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Ja

 

Und nochmal (ich glaube, in diesem Thread mittlerweile zum 50'sten Mal)

 

Es ist ein Vortest, er ist nicht gerichtsfest und dient ausschließlich dazu, uns die Möglichkeit zu geben, einen bestehenden Verdacht zu erhärten oder dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, diesen bestehenden Verdacht zu entkräften.

 

Kein Mensch wird aufgrund dieses Vortests verurteilt.

 

Wenn ich den Verdacht auf Btm im Straßenverkehr habe, dann kann ich auch ohne vorausgegangenen Drugwipe meine Maßnahmen treffen (das habe ich auch all die Jahre, bevor dieser Vortest eingeführt wurde, so gemacht)

 

Gruß

Goose

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Sorry wenn ich so dämlich bin:

 

1.Drugwipe durchgeführt, positiv

2.Unmittelbar danach war ein Arzt vor Ort, der eine Blutprobe und andere Tests durchgeführt hat, mit den Worten "Keine Ausfallerscheinungen".

 

Wem wurde mehr geglaubt?

 

Worauf stützte sich der Anfangsverdacht auf BTM, der zur Durchführung des Drugwipe führte? Weil ein Zeuge sagte "Der is aber gefahren wie besoffen oder zugeknallt?"

 

Spätestens wenn der Arzt seine o.g. Aussage getroffen hatte, konnte man doch gar nicht mehr von BTM Mißbrauch ausgehen?

 

Dann wär es auch nicht zur Wohnungsdurchsuchung gekommen?

 

Wir hätten dann "lediglich" (sorry) eine fT.

 

Bitte um Aufklärung

Prickelpitt

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Kein Mensch wird aufgrund dieses Vortests verurteilt.

 

 

Gruß

Goose

aber Vorverurteilt...

Nein, verdächtigt, Drogen konsumiert zu haben. Eine Verurteilung findet nicht statt. Und eine Vorverurteilung auch nicht.

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Sorry wenn ich so dämlich bin:

Macht ja nichts :lol::D

 

1.Drugwipe durchgeführt, positiv

2.Unmittelbar danach war ein Arzt vor Ort, der eine Blutprobe und andere Tests durchgeführt hat, mit den Worten "Keine Ausfallerscheinungen".

 

Wem wurde mehr geglaubt?

Wir haben bei einer Blutprobe einen ärztlichen Bericht und den polizeilichen Bericht zur Bewertung des momentanen Zustandes. Wenn der eine vom anderen abweicht ist es trotzdem noch kein Beweis, da sich beides auf subjektive Eindrücke stützt. Wenn der Arzt beurteilt, daß er momentan keine Ausfallerscheinungen feststellen kann, der Unfallhergang jedoch auf solche hindeutet, andere Verdachtsmomente vorliegen und der Vortest positiv verläuft, wem soll man dann mehr glauben.

(ich bitte zu bedenken, was man in dieser Phase des Verfahrens nicht ermittelt, wird man nie wieder nachholen können. Du kannst garnicht so schnell gucken, wie eine Klospülung spülen kann)

Worauf stützte sich der Anfangsverdacht auf BTM, der zur Durchführung des Drugwipe führte? Weil ein Zeuge sagte "Der is aber gefahren wie besoffen oder zugeknallt?"
Das kann ich dir beim besten Willen nicht sagen, das musst du schon die Kollegen vor Ort fragen
Spätestens wenn der Arzt seine o.g. Aussage getroffen hatte, konnte man doch gar nicht mehr von BTM Mißbrauch ausgehen?

 

Dann wär es auch nicht zur Wohnungsdurchsuchung gekommen?

Wie gesagt: Wenn mehrere Gründe dafür sprechen und einer dagegen, was soll man dann wohl machen?

 

Gruß

Goose

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Wenn daneben noch andere Verdachtsmomente bestehen, kommt das vor, ja.

 

Gruß

Goose

zum Beispiel????

Ich sagte doch schon weiter oben folgendes:

 

Das kann ich dir beim besten Willen nicht sagen, das musst du schon die Kollegen vor Ort fragen

 

Ich war nicht dabei, woher um alles in der Welt soll ich wissen, was in deinem Fall den Verdacht begründet hat?

 

Allgemeine Hinweise auf den Konsum von Opiaten sind z.B.:

 

- Leichte Benommenheit und Schläfrigkeit, langsame Bewegungen

 

- Motorische Störungen (Taumeln, Torkeln)

 

- Extreme Pupillenverengung (Miosis) ohne Dunkeladaptation

(Pupillenverengung bleibt in der Dunkelheit bestehen), kann bei gleichzeitiger Anwendung von Benzodiazepinen oder Cocain (Speedball) zeitweise fehlen

 

- Hängende Augenlider (Ptosis)

 

- Verwaschene Sprache

 

- Häufiges Lecken der Lippen (Mundtrockenheit)

 

- Plötzlicher Wechsel zwischen Erregungszustand und "weggetreten sein"

 

- Atemstörungen, Gefahr von Krampfanfällen

 

 

Gruß

Goose

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Ja, solche Einwürfe fördern natürlich jede Diskussion :)

 

Gruß

Goose

nun ja was soll ich denn davon noch halten???

 

weiß echt nicht womit ich denen einen grund für die hausdurchsuchung gegeben habe,

 

ich rauche nicht mal.......

 

 

habe mich sonst nicht komisch oder auffälligverhalten oder so....

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