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HugoKlein

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  1. Also wie nun? Michael meinte das die Tempolimits abwechselnd gelten, du sagst jetzt wieder was anderes. Wenn also das Leuchtschild 100 anzeigt, gilt das 130er Blechschild, das zwei km später kommt nicht? Kann mir das jemand mit StVO-Paragraphen begründen?
  2. @ Polizist: Warum müssen denn die Schilder schräg stehen? Man kann sich doch auch so merken was die Pfeile bedeuten (obwohl ich finde, das der Pfeil für Anfang Halteverbot von links nach rechts zeigen sollte und nicht andersrum). Ich merk mirs halt immer so: Pfeil oben - Anfang, Pfeil unten - Ende. Bei zwei Pfeilen bin ich mittendrin. Ich habe übrigens noch nie schräg stehende Halteverbotsschilder gesehen.
  3. Is ja echt komisch. Da wechseln die Tempolimits obwohl sich an der Fahrbahnbeschaffenheit bzw. Verkehrsdichte nichts geändert hat. Ich muss auch sagen dass ich den 130er-Bereichen der Einzige war, der 130-140 gefahren ist, die anderen waren alle bei 100-110 km/h. Aber so wie sich das anhört bist du dir sicher, deshalb danke! Ist ja nicht das erste mal dass was im deutschen Recht etwas unlogisch ist.
  4. Folgender Sachverhalt: Ich war vor einige Zeit auf der A4 unterwegs, muss irgendwo zwischen Erfurt und Jena gewesen sein. Am Strassenrand stehen mehrere Schilder mit Tempolimit 130 km/h im Abstand von einigen km. Dazwischen sind Leuchtmatrixzeichen über der Fahrbahn angebracht, die zu diesem Zeitpunkt 100 km/h Tempolimit anzeigen. Normale Schilder und Matrixzeichen wechseln sich ab. Nun meine Frage: Setzen die Matrixzeichen die normalen Vorschriftszeichen außer Kraft, d.h. gilt hier auch die Regel dass Lichtzeichen grundsätzlich „höherwertig“ sind als normale Vorschriftszeichen, wie es z.B. au
  5. HugoKlein

    airbag

    Aber wie wollen die das denn prüfen? Das Auto einmal mit dem kompletten Frequenzband elektrischer bzw. elektromagnetischer Wellen beschießen? Man kann doch nicht grundsätzlich allen alten Autos mit Airbag die Plakette verweigern.
  6. @ goose: Ist mir schon klar das ich tatsächlich jemanden gefährden muss. Wollte damit nur sagen: Wenn ich einfach in die Kreutzung einfahre ist die Chance im Berufsverkehr niemanden zu gefähren nahe null. Wollte nur mal wissen ob ich das mit der Gefährdung noch richtig in Erinnerung hatte.
  7. @ Landy: Da gebe ich dir vollkommen Recht. Anders kommt man ja gar nicht an mittig fahrenden Bummlern vorbei. Und wenn man ein bisschen auf den Gegenverkehr achtet, ist das auch nicht wirklich gefährlich. Rechts würde ich aber nie überholen, schon gar nicht in so einer Situation. Denn wer auf solch einer Strasse nicht mal die zulässigen 60 ausnutzt...da muss man echt ganz vorsichtig sein.
  8. HugoKlein

    airbag

    Welchen Sinn soll das denn haben? Ist bei alten Airbags etwa die Gefahr höher dass die ungewollt auslösen als bei neuen? Ansonsten gäbe es keinen Grund, ich bekomme ein Auto ohne Airbag ja auch noch durch den TÜV.
  9. Seh ich genauso. Außerdem fehlt schon vielen 18-jährigen die Reife um ein KFZ sicher führen zu können, das wird sicher nicht besser wenn man schon ein Jahr früher fahren darf. Begleites fahren schön und gut, aber was ist wenn auch die Eltern einen Fahrstil haben, der nach normalen Maßstäben schon jenseits von gut und böse liegt? Heizt dann der Sohn mit 120 durch die Stadt weil Papa das auch macht? Mein sollte doch die Ausbilderei allein den Fahrlehrern überlassen, so schlecht machen die das ja nun nicht.
  10. Wenn die Ampel Rot ist heisst das ja das die andere Fahrtrichtung (sprich der Querverkehr) grün hat. Wenn ich dann in die Kreutzung einfahre gefährde ich doch recht schnell andere VT. Oder wann spricht man von Gefährdung? Wenn ein anderer wegen mir Bremsen muss? Mit Gefärdung wären es ja dann doch schon 125€, 4 Punkte und ein Monat zu Fuss gehen. Kann mich da mal jemand aufklären?
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