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hawethie

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Everything posted by hawethie

  1. Hi dann hättest du doch besser die 25 EUR Verwarnungsgeld zahlen sollen, oder? Gruß HaWeThie
  2. Hi abgesehen davon, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen immer von Anfang bis Ende gelten gibt es eine Möglichkeit, auf die die Behörde oder auch das Gericht aber nicht eingehen müssen. du musst dir genau das hier geschriebene vom Chef bestätigen lassen und höflich darum bitten, das FV gegen eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Das geht nur, wenn du "unbeschrieben" bist. Dann kannst du dir aber auch innerhalb von vier Monaten aussuchen, wann du den FS abgibst. Gruß HaWeThie
  3. Hi vielleicht hast du das nicht mitbekommen, aber die MAUT wird durch eine private Firma eingezogen. Geschwindigkeitsmessungen dürfen nur erfolgen, wenn eine Körperschaft öffentlichen Rechts (Polizei, Gemeinde etc.) die Messung durchführt oder zumindest überwacht. Gruß HaweThie
  4. Hallo Eike, wäre schön, wenn du die Formulierung aus dem Bescheid hier genannt hättest. "gemessene Geschwindigkeit (abzügl. Toleranz)" heißt, dass die Toleranz schon abgezogen ist. Gruß HaWeThie
  5. Kein, aber auch wirklich kein Mitarbeiter würde wegen einer OWi eine Urkundenfälschung begehen - die hätte nämlich die Entlassung zur Folge. Woher diese Weisheit? Seit wann gibt es jährliche Beförderungen für Beamte? Wieso bist du sicher, das Beamte die Bußgeldsachen bearbeiten? Beweise hat keiner von euch vorgelegt; nicht dass ich es ausschließen will, das so etwas passiert (schwarze Schafe gibt es überall) aber das als schon fast übliche Methode darzustellen ist eine Frechheit sondergleichen.
  6. Schau doch mal in § 164 StGB. Da steht in etwa, dass, wer einen anderen wissentlich beschuldigt, eine Straftat begeht. Wenn dir das lieb ist, wegen so etwas vor Gericht zu landen..... Außerdem haben die dich ja als Fahrerin ermittelt - dein Schwager dürfte als Fahrerin nicht in Betracht kommen -dafür gibt es ja auch Fotos. Gruß HaweThie
  7. Wer ist der größere Spinner? Die, die Verkehrsregeln überwachen, oder jemand der meint schlauer zu sein als die Physik?
  8. hi die Angabe der Punkte ist nicht notwendig Gruß HaWeThie
  9. Das kann was dauern Aber meinst du nicht, das Blutkonserven zu wichtig sind, um sie durch mangelnden Abstand und zu hohe Geschwindigkeit zu gefährden? Wofür laufen denn immer die Aufrufe, das Konserven fehlen? Gruß HaWeThie
  10. Hallo, Sie will ihn mit dem Foto vergleichen, er hat ja angegeben, dass er nicht gefahren ist. Ein Bescheid darf nur gegen den Fahrer erlassen werden - ist doch klar, oder? Das ist keine "Auftstand" sondern nennt sich "Ermittlungstätigkeit". Gruß HaWeThie übrigens: 1. einer Vorladung der Pol. braucht man nicht Folge zu leisten 2. Dein Bruder kann es dennoch, er wars doch nicht, oder?
  11. Nö, zur Verjährungsunterbrechung reicht es aus, dass die Anhörung angeordnet wurde. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass der Bogen den Empfänger auch erreicht hat. @ racer: Entscheidend ist das Anhörungsdatum, nicht, wann du den Bogen erhalten hast. Dü könntest also ungerechtfertigterweise Glück gehabt haben. Gruß HaWeThie
  12. Hallo, wenn die Fläche jedermann jederzeit zugänglich ist, handelt es sich um "tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum". Dort gelten sämtliche (!!) Verkehrsregeln - inkl. der Möglichkeit der Ahndung. Gruß HaWeThie
  13. Hi waren das alles Halte- und Parkverstöße??????? (das war es doch aus dem Ursprungstread) Nur für Verstöße im ruhenden Verkehr gebit es die sog. "Halterhaftung". Gruß HaWeThie
  14. Normalerweise musst du, wenn du links parkst, die Gegenspur benutzen: GEFAHR. Beim Ausparken musst du doppelt aufpassen: Gegenverkehr und der "normale" Richtungsverkehr : GEFAHR DAVOR will der Verordnungsgeber die Autofahrer schützen. Hinzu kommt das von Aalex gesagte. Gruß HaWeThie
  15. Hi du brauchst gar nichts zu machen und kannst auf Verjährung hoffen. Ein Foto wird nur auf Anforderung zugeschickt. Gruß HaweThie
  16. Hi Mein Eindruck ist der einer gewillkürten Auslegung oder eines partiellen Kennens der Verkehrsregeln. Sorry, aber du hast gegen Vorschriften verstoßen - wo liegt da die Abzocke? Gruß HaWeThie
  17. Ich wusste es: wenn man hier nicht den Rasern und bei ROT-Fahrern den Hintern küsst, ist man ein..... Unsinn: die Schleifen liegen ca 1 m hinter der Haltelinie.Es soll nämlich festgestellt werden, ob du die Haltelinie bei Rot überfahren hast, nicht, ob du nach xx sek. Rotlicht noch in der Kreuzung bist. Die Verw.Vorschrift schreibt 3 sek innerort vor, außerorts gestaffelt nach Geschwindigkeit. Schon mal § 3 der StVO gelesen - oder mal davon gehört??Bei Glatteis etc. können sogar 20 km/h zu schnell sein. - DU hast deine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen. Taschenrechne
  18. Wie wär's mit ordentlich Auto fahren?
  19. Hi das ist Unsinn, die Dinger stehen a) zu unregelmäßig b) selten in gleichem Abstand und c) muss eine konkrete Überschreitung und nicht eine Durchschnittsgeschwindigkeit worgeworfen werden. Außerdem ändert sich ja zwischen zwei Brücken auch mal die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Mautbrücken stehen "über" der Straße und dienen wirklich nur zur Mauterfassung. Auf der A3 bei Köln sind aber wirklich ortsfeste Blitzer aufgestellt. Gruß HaWeThie
  20. Hi ich versuch's mal: 1. Vor Erlass eines Bußgeldbescheides ist der Betr. anzuhören, was auch schriftlich geschehen kann. Bei "lässlichen Sünden" kann die Behörde den Betroffenen gebührenpflichtig verwarnen, muss aber nicht. Das heißt, dass auch bei einer Tat, für die eigentlich ein Verwarnungsgeld vorgesehen ist, die Behörde nicht verpflichtet ist, ein Verwarnungsgeld anzubieten - klingt komisch, ist aber so 2. Um festzustellen, ob die vorgeschriebene Anhörung überhaupt erfolgt ist, reicht es aus, wenn aktenkundig vermerkt ist, dass die Anhörung angeordnet wurde; die Rechtsprechung mö
  21. Anscheinend. Also: Wenn du gefahren bist und das zugibst, bist du dran - es wird dann ein Bußgeldbescheid gegen dich erlassen mit dem ursprünglichen Verwarnungsgeld plus 25,60 EUR Gebühren und Auslagen. Deine Begründungen hier im Forum helfen dir in keinster Weise. Es wird neben dem Kennzeichen auch die Fz-Marke, der Typ und die Farbe notiert, so dass Verwechslungen so gut wie ausgeschlossen sind (von wegen "ähnliches Kennzeichen" und so). Wenn du schreibst, du weisst nicht wer gefahren ist, dass wird das Verfahren eingestellt und du musst die Kosten des Verfahrens tragen (15,00 EUR Gebühr
  22. Hi. 1, Das mit den zwei Metern ist wohl ein Witz. Da die Gelbphase mind. 3 Sek. beträgt müsstest du per "Hochgeschwinidkeitsschnecke" unterwegs gewesen sein,, um noch nach ROT die Linie zu überqueren. 2. mind 3 Sek Gelb sind vorgeschreiben 3. du musst deine Geschwindigkeit so einrichten, dass du innerhalb der Gelbphase anhalten kannst 4. Wenn die Zeit gereicht hat, die Hand vors Gesicht zu nehmen - wer soll dir die 2 Meter glauben?????????????????????????? Gruß HaWeThie
  23. Das ist die einzige Möglichkeit. Komisch, dass den Leuten die Wichtigkeit der FE erst einfällt, wie sie weg ist. Gruß HaWeThie
  24. Hi, 1. die Behörde kann, muss aber nicht verwarnen. 2. es muss (kann) nicht nachgewiesen werden, ob die Verwarnung dich erreicht hat. Zur Rechmäßigkeit reicht die anordnung der Verwarnung aus (ein Behördeninterner Vorgang) Gruß HaweThie
  25. Hi wieso bekommst du den Wieder bzw. warum ist der weg?? (Fahrverbot oder Entziehung der FE?)
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