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rth

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Posts posted by rth

  1. Hat schon jemand gesehen, daß auf dem Schild 'Zufahrt BITTE freihalten' steht?

    Steht das auf den korrekt amtlichen (Feuerwehrzufahrt-)Schildern auch so? Hab ich noch gar nicht drauf geachtet.

    Wie war das doch gleich, Bitten muß man nicht entsprechen?

     

    Gruß Hawk

     

    Poizeiwagen haben im Heckfenster oft ein Schild: Bitte folgen. Das Bitte ist nur die höfliche Umschreibung einer Weisung / Befehls / Anordnung.

  2. Ich bleibe bei meinem "Unglauben"! Ausgangslage ist doch: Ich fahre auf der Fahrbahn (und nicht auf dem Radweg).

    Dann lies es doch bitte selbst nach.

    Die Ampel mit dem Fahrradsymbol gilt für die gesamte Kreuzung und nicht nur für den Radweg.

     

    Allerdings verstoße ich dabei, wie so oft, gegen das Nutzungsgebot für Radwege. Sind ja sowieso meist zugeparkt, Oberfläche schadhaft usw.

    Und dazu käme dann noch ein Rotlichtverstoß.

    Den nehme ich gerne in Kauf, bevor ich mich vor einer "Grünen" Ampel als Radfahrer überfahren lasse.

    Edit: Ich zweifle nicht die Richtigkeit deiner Auskunft an.

  3. dagegen, Du weißt aber schon, dass auch auf der Fahrbahn fahren für Dich die Radfahrer-Ampel gilt, oder? :kopfschuettel:

     

     

    ~ Janus

    Das glaube ich nicht.

    Das ist keine Glaubensfrage, das ist so.

    Siehe § 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 StVO und VwV-StVO Rndnr. 43.

    Ich bleibe bei meinem "Unglauben"! Ausgangslage ist doch: Ich fahre auf der Fahrbahn (und nicht auf dem Radweg).

     

    Allerdings verstoße ich dabei, wie so oft, gegen das Nutzungsgebot für Radwege. Sind ja sowieso meist zugeparkt, Oberfläche schadhaft usw.

  4. Hallo,

     

    ich wurde mit 20 zuviel geblitzt, auf dem Foto bin ich zu sehen, man könnte aber auch sagen, dass es mein Bruder war.

     

    Mein Bruder wohnt jedoch im Ausland und ich habe von ihm keine Adresse. Seine Wohnhaft in Deutschland, hat er abgemeldet.

     

    Könnte ich die Sache meinem Bruder zu schieben und letztlich davon kommen, da ja der Fahrer nicht ausfindig zu machen ist. ( Verjährung).

     

    Danke, dass Ihr euch die Zeit nehmt.

     

     

     

    MfG

    Natürlich, geht. Ist nur eine schwere Straftat. Ob sich das Risiko lohnt für + 20 km/h? :kopfschuettel:

  5. Ermitteln werden sie sicher. Es kann jedoch sein, dass ihr davon gar nichts mitbekommt, wenn das Fahrzeug korrekt geparkt war, wird eben dass als Ergebnis dieser Ermittlungen kurz notiert und fertig

    Dr. Stein

     

    @Dr. Stein: Danke für die Stellungnahme. So ähnlich hatte ich auch argumentiert.

    MfG

    rth

  6. Jetzt bin ich mal gespannt, was unsere Herren von der Rennleitung zu einem Rudge Zentralverschluss sagen, der immer noch original auf dem 300 SL zu haben ist und ca. 5 - 6 cm aus der Felge ragt. Eigentlich sieht`s aus wie beim römischen Wagenrennen :rolleyes: , ist aber trotzdem original.

    Wer das Privileg und Vergnügen hat einen original 300 SL fahren zu dürfen ist vorsichtig. Oder er gehört gesteinigt. :rolleyes:

  7. Hallo,

    Frage an die „Kundigen“: Auf das korrekt innerorts geparkte Auto meiner Ex- Frau ist eine andere Frau aufgefahren und hat sich erheblich verletzt. (Abtransport ins Krankenhaus.) An dem Auto entstand vermutlich Totalschaden. Meine Ex war in der Wohnung und hat den Unfall nicht gesehen. Grund ist unklar, wahrscheinlich missglücktes Ausweichmanöver bei überhöhter Geschwindigkeit. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.

     

    Frage: Ich habe gehört, bei einem Unfall mit Personenschaden erstattet die Polizei Anzeige gegen alle Beteiligten. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegen welchen Verkehrsteilnehmer weiter ermittelt wird und welche Verfahren eingestellt werden. Ist der Halter eines geparkten Autos auch „Unfallbeteiligter“. (Ich denke ja)

    Wird auch gegen meine Ex ermittelt? (Ich denke ja)

     

    Da wir eine längere Diskussion über dieses Thema hatten bitte ich um Auskunft.

    MfG

    rth

  8. Ein abgesenkter Bürgersteig bedeutet "Parkverbot". Daraus schließe ich nicht abgesenkt, kein Parkverbot. In der Regel kann man für sein Grundstück eine Zufahrt beanspruchen. TBA beauftragen den Bürgersteig wieder absenken zu lassen. :think:

    Das ist unabhängig voneinander, denn

     

    „Das Parken ist unzulässig

    (...)

    3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

    (...)

    9. vor Bordsteinabsenkungen.“ [§ 12 Abs. 3 StVO]

     

    Ohne Jurist oder Polizist zu sein: Keine Bordsteinabsenkung ->keine Grundstücksausfahrt. Private Schilder interessieren mich nicht. In der Regel wird eine Zufahrt pro Grundstück genehmigt - und auf Kosten des Antragsstellers gebaut.

  9. Bsp.:

     

    Rotlichtverstoß begangen am 1.1.2008, Rechtskraft durch Einspruch (bspw.) am 4.6.2008.

    Geschw.-Verstoß im Punktebereich, begangen am 3.3.2008, Rechtskraft durch bezahlung 14 Tage später, am 17.3.2008.

     

    2 Jahre nach Rechtskraft des zuletzt eingetragenen Punktes!

    Punktefrei ab 5.6.2010

     

    Gruß

    Pizza

    Hallo,

    gibt es dann nicht noch die "Überliegerfrist??" von 1 Jahr? Bei schweren Verstößen werde die auch mit berücksichtigt.

    MfG

    rth

  10. Und auch eine Standheizung ist nicht der Weisheit letzter Schluß. Schon einige Male verursachte unsere Standheizung eine leere Batterie, so daß sich das Fahrzeug ohne Starthilfe nicht mehr starten ließ.

    Zu einer Standheizung gehört eine 2. Batterie oder eine Schaltung, die eine Entladung der Batterie über einen bestimmten Bereich hinaus verhindert. Das Fahrzeug muss sich sicher starten lassen. so zumindest ist die Webasto - Heizung in meinem Wagen ausgestattet.

  11. Möglicherweise stand dort jedoch eine Reihe von Autos im Halteverbot, weil der eine nur mal eben zur Post rein musste, der nächste nur mal eben was aus der Reinigung abholen wollte, der nächste nur mal eben...

     

    Jeder hat irgendeinen Grund.

     

    Und welcher Grund ist nun gewichtig genug?

     

    Gruß

    Goose

     

    Wenn ich in so einem Fall eine Knolle von einer Politesse erhielte, und andere nicht: Sofort Dienstaufsichtsbeschwerde. :cheer: Wenn sie sogar mit dem "Anderen" geredet hat, Anzeige wegen Bestechlichkeit im Amt. :whistling:

    Entweder alle oder keiner. :blush:

  12. Für mich sind Politesse wie "Parkuhren". Diskussionen nicht möglich. Wenn sie etwas sehen müssen sie einschreiten. Ermessensspielraum hat ein Richter, in Grenzen einem erfahrenen Polizeibeamten. Politessen nicht.

    Wegen einer Knolle von 15 Euro eine Politesse vorsätzlich anfahren, 2 Monate Fahrverbot ist viel zu milde. Das schreit nach „MPU“

  13. heut nachmittag die A40 Essen - Dortmund gefahren...

     

    in der Buderus-Kurve sind die Radarkisten bestückt....

     

    frage mich nur, ob die verwertbare Messungen hinbekommen, da die Kontaktschleifen durch die Baustelle von beiden Spuren aus berührt werden können :80:

     

    Laut WAZ schaffen die Blitzer mehrere Tausend Fotos pro Woche.

    Außerdem wurde berichtet, dass die Auslösegeschwindigkeit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit angepasst werden. Demnächst ab 60km/h.

    Die Dinger machen sich bezahlt. :unsure:

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