rth
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Posts posted by rth
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Die Antwort war sehr spartanisch, gehts auch noch ein wenig genauer.
Was passiert mit dem Fahrer, wenn er sich in Deutschland wieder blicken lässt.
MfG
+ 2okm / h = 35 Euro Bussgeld + Gebühren. Dagegen das Risiko mit einer Straftat aufzufallen. Das lohnt sich nicht. Ist das Ausführlich genug???
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Bei uns hält man sich i.d.R. an die 50 km/h. Damit kann ich und mein Nachwuchs gut leben.
MfG
Prince
Bis auf die "erfahrenen" Fahranfänger, die grundsätzlich +20 fahren.
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Es gibt auch andere Sicherungsmethoden als Tempolimitschilder, z.B. bauliche Trennung des Gehwegs von der Fahrbahn mit Geländer etc. Zaun in der Fahrbahnmitte zur Verhinderung von Fußgängerquerung, Fußgängerampel usw.
Fußgängerampel, gute Idee. Damit sie angenommen werden max. Anforderungszeit 20 Sekunden.
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@nebelhoernchen:
Wie oft begehst Du eigentlich Rotlichtverstoesse an Fussgaengerampeln, da gibt es auch keine Gelbphase?
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@ dagegen
@ janus
ich zweifle eure Aussage nicht - mehr - an. Nur, ich werde mein Verhalten nicht ändern. Ich bin doch nicht lebensmüde.
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Ich bleibe bei meinem "Unglauben"! Ausgangslage ist doch: Ich fahre auf der Fahrbahn (und nicht auf dem Radweg).
Dann lies es doch bitte selbst nach.
Die Ampel mit dem Fahrradsymbol gilt für die gesamte Kreuzung und nicht nur für den Radweg.
Allerdings verstoße ich dabei, wie so oft, gegen das Nutzungsgebot für Radwege. Sind ja sowieso meist zugeparkt, Oberfläche schadhaft usw.Und dazu käme dann noch ein Rotlichtverstoß.
Den nehme ich gerne in Kauf, bevor ich mich vor einer "Grünen" Ampel als Radfahrer überfahren lasse.
Edit: Ich zweifle nicht die Richtigkeit deiner Auskunft an.
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dagegen, Du weißt aber schon, dass auch auf der Fahrbahn fahren für Dich die Radfahrer-Ampel gilt, oder?
~ Janus
Das glaube ich nicht.
Das ist keine Glaubensfrage, das ist so.
Siehe § 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 StVO und VwV-StVO Rndnr. 43.
Ich bleibe bei meinem "Unglauben"! Ausgangslage ist doch: Ich fahre auf der Fahrbahn (und nicht auf dem Radweg).
Allerdings verstoße ich dabei, wie so oft, gegen das Nutzungsgebot für Radwege. Sind ja sowieso meist zugeparkt, Oberfläche schadhaft usw.
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dagegen, Du weißt aber schon, dass auch auf der Fahrbahn fahren für Dich die Radfahrer-Ampel gilt, oder?
~ Janus
Das glaube ich nicht.
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Hallo,
ich wurde mit 20 zuviel geblitzt, auf dem Foto bin ich zu sehen, man könnte aber auch sagen, dass es mein Bruder war.
Mein Bruder wohnt jedoch im Ausland und ich habe von ihm keine Adresse. Seine Wohnhaft in Deutschland, hat er abgemeldet.
Könnte ich die Sache meinem Bruder zu schieben und letztlich davon kommen, da ja der Fahrer nicht ausfindig zu machen ist. ( Verjährung).
Danke, dass Ihr euch die Zeit nehmt.
MfG
Natürlich, geht. Ist nur eine schwere Straftat. Ob sich das Risiko lohnt für + 20 km/h?
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5 m Anhalteweg mit dem Fahrrad? Kein Problem: Über den Lenker Natürlich plus Luftweg für den Fahrer
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Ermitteln werden sie sicher. Es kann jedoch sein, dass ihr davon gar nichts mitbekommt, wenn das Fahrzeug korrekt geparkt war, wird eben dass als Ergebnis dieser Ermittlungen kurz notiert und fertig
Dr. Stein
@Dr. Stein: Danke für die Stellungnahme. So ähnlich hatte ich auch argumentiert.
MfG
rth
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Jetzt bin ich mal gespannt, was unsere Herren von der Rennleitung zu einem Rudge Zentralverschluss sagen, der immer noch original auf dem 300 SL zu haben ist und ca. 5 - 6 cm aus der Felge ragt. Eigentlich sieht`s aus wie beim römischen Wagenrennen , ist aber trotzdem original.
Wer das Privileg und Vergnügen hat einen original 300 SL fahren zu dürfen ist vorsichtig. Oder er gehört gesteinigt.
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Hallo,
Frage an die „Kundigen“: Auf das korrekt innerorts geparkte Auto meiner Ex- Frau ist eine andere Frau aufgefahren und hat sich erheblich verletzt. (Abtransport ins Krankenhaus.) An dem Auto entstand vermutlich Totalschaden. Meine Ex war in der Wohnung und hat den Unfall nicht gesehen. Grund ist unklar, wahrscheinlich missglücktes Ausweichmanöver bei überhöhter Geschwindigkeit. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.
Frage: Ich habe gehört, bei einem Unfall mit Personenschaden erstattet die Polizei Anzeige gegen alle Beteiligten. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegen welchen Verkehrsteilnehmer weiter ermittelt wird und welche Verfahren eingestellt werden. Ist der Halter eines geparkten Autos auch „Unfallbeteiligter“. (Ich denke ja)
Wird auch gegen meine Ex ermittelt? (Ich denke ja)
Da wir eine längere Diskussion über dieses Thema hatten bitte ich um Auskunft.
MfG
rth
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@Volkswagen
Frage beim Kraftfahrbundesamt deinen Punktestand ab. Ist einfach und kostenfrei.
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@sandro007: Solange ich einen durchgehenden Bordstein sehe interessiert mich die Breite aller dahinter befindlichen Einrichtungen, Schilder, Türen und Tore nicht.
Rechtliche Definitionen, Normen und Vorschriften, da müssen "Andere" Auskunft geben.
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Ein abgesenkter Bürgersteig bedeutet "Parkverbot". Daraus schließe ich nicht abgesenkt, kein Parkverbot. In der Regel kann man für sein Grundstück eine Zufahrt beanspruchen. TBA beauftragen den Bürgersteig wieder absenken zu lassen.
Das ist unabhängig voneinander, denn
„Das Parken ist unzulässig
(...)
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
(...)
9. vor Bordsteinabsenkungen.“ [§ 12 Abs. 3 StVO]
Ohne Jurist oder Polizist zu sein: Keine Bordsteinabsenkung ->keine Grundstücksausfahrt. Private Schilder interessieren mich nicht. In der Regel wird eine Zufahrt pro Grundstück genehmigt - und auf Kosten des Antragsstellers gebaut.
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.Der Buergersteig ist nicht mehr abgesenkt.
mfg
sandro
Ein abgesenkter Bürgersteig bedeutet "Parkverbot". Daraus schließe ich nicht abgesenkt, kein Parkverbot. In der Regel kann man für sein Grundstück eine Zufahrt beanspruchen. TBA beauftragen den Bürgersteig wieder absenken zu lassen.
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@Tiefkühlpizza.
Danke für die Info.
MfG
rth
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Bsp.:
Rotlichtverstoß begangen am 1.1.2008, Rechtskraft durch Einspruch (bspw.) am 4.6.2008.
Geschw.-Verstoß im Punktebereich, begangen am 3.3.2008, Rechtskraft durch bezahlung 14 Tage später, am 17.3.2008.
2 Jahre nach Rechtskraft des zuletzt eingetragenen Punktes!Punktefrei ab 5.6.2010
Gruß
Pizza
Hallo,
gibt es dann nicht noch die "Überliegerfrist??" von 1 Jahr? Bei schweren Verstößen werde die auch mit berücksichtigt.
MfG
rth
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Und auch eine Standheizung ist nicht der Weisheit letzter Schluß. Schon einige Male verursachte unsere Standheizung eine leere Batterie, so daß sich das Fahrzeug ohne Starthilfe nicht mehr starten ließ.
Zu einer Standheizung gehört eine 2. Batterie oder eine Schaltung, die eine Entladung der Batterie über einen bestimmten Bereich hinaus verhindert. Das Fahrzeug muss sich sicher starten lassen. so zumindest ist die Webasto - Heizung in meinem Wagen ausgestattet.
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Möglicherweise stand dort jedoch eine Reihe von Autos im Halteverbot, weil der eine nur mal eben zur Post rein musste, der nächste nur mal eben was aus der Reinigung abholen wollte, der nächste nur mal eben...
Jeder hat irgendeinen Grund.
Und welcher Grund ist nun gewichtig genug?
Gruß
Goose
Wenn ich in so einem Fall eine Knolle von einer Politesse erhielte, und andere nicht: Sofort Dienstaufsichtsbeschwerde. Wenn sie sogar mit dem "Anderen" geredet hat, Anzeige wegen Bestechlichkeit im Amt.
Entweder alle oder keiner.
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Nein.
Zumindest nicht "erfolgreich."
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Für mich sind Politesse wie "Parkuhren". Diskussionen nicht möglich. Wenn sie etwas sehen müssen sie einschreiten. Ermessensspielraum hat ein Richter, in Grenzen einem erfahrenen Polizeibeamten. Politessen nicht.
Wegen einer Knolle von 15 Euro eine Politesse vorsätzlich anfahren, 2 Monate Fahrverbot ist viel zu milde. Das schreit nach „MPU“
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heut nachmittag die A40 Essen - Dortmund gefahren...
in der Buderus-Kurve sind die Radarkisten bestückt....
frage mich nur, ob die verwertbare Messungen hinbekommen, da die Kontaktschleifen durch die Baustelle von beiden Spuren aus berührt werden können
Laut WAZ schaffen die Blitzer mehrere Tausend Fotos pro Woche.
Außerdem wurde berichtet, dass die Auslösegeschwindigkeit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit angepasst werden. Demnächst ab 60km/h.
Die Dinger machen sich bezahlt.
Amtlich Gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt
in Ruhender Verkehr
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Poizeiwagen haben im Heckfenster oft ein Schild: Bitte folgen. Das Bitte ist nur die höfliche Umschreibung einer Weisung / Befehls / Anordnung.