Dieselschraeubchen 46 Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 Dieselschräubchen hat mal wieder Post bekommen: "Die Staatsanwaltschaft hat uns eine Ermittlungsakte mit der Bitte übersandt, eine Fahrtenbuchauflage für Dieselschräubchens Fahrzeug anzuordnen, da mit diesem Fahrzeug ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen wurde, und der verantwortliche Fahrer aufgrund fehlender Mitwirkung nicht ermittelt werden konnte. Da nach unserer Ansicht die erfolglos verlaufenden Ermittlungen zur Feststellung des Fahrzeugführers nicht gänzlich Ihnen angelastet werden können, sehen wir zum jetzuigen Zeitpunkt von der Fahrtenbuchauflage ab. Sollten wir jedoch in den nächsten drei Jahren Kenntnis darüber erlangen, dass bei einem mit Ihrem Fahrzeugen begangener erheblicher Verkehrsverstoß der Fahrzeugführer erneut nicht zu ermitteln war, müssen Sie mit der Anordnung zum Führen eins Fahrtenbuches nach §31 a StVZO rechnen." Bis jetzt ist das ganze ja folgenlos. Ich hab Bewährung. Da ich aber bei der Ermittlung gar nicht viel rumgezickt und einfach nur gegenüber der Polizei die Aussage verweigert habe und gar nicht gefragt wurde, wer denn nun der Fahrzeugführer war, möchte ich gerne gegen die Bewährungsstrafe vorgehen. Welche Rechtsmittel sind da möglich? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 Welche Rechtsmittel sind da möglich?Sind welche aufgeführt? Nein? Dann wohl keine. Da aus dem Schreiben hervorgeht, daß auch bei einer weiteren erfolglosen Fahrerermittlung eine Fahrtenbuchauflage nicht zwingend erfolgen muß, dürfte es sich hier einfach um ein freundliches Hinweisschreiben handeln, daß man Dich im Auge behält. Ist doch nett von den Herrschaften, finde ich, da kannst Du Dich doch drauf einrichten... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 7, 2011 Author Report Share Posted May 7, 2011 Von wegen. Hab hier gerade einen punktebewehrten Strafzettel liegen Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 Von wegen. Hab hier gerade einen punktebewehrten Strafzettel liegenIst doch gut, dann schau in die Aufzeichnungen wer dafür verantwortlich ist und melde das entsprechend weiter. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 Wogegen willst du Rechtsmittel einlegen, die Behörde hat ja garnichts gemacht. Wenn es dann tatsächlich dazu kommt - dann kannst du Rechtsmittel einlegen. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 7, 2011 Author Report Share Posted May 7, 2011 Shit Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 Na, wenn es dich juckt, hindert dich ja nichts, deinerseits einen Brief zu schreiben und deine Sichtweise darzustellen. Aber - ob das irgendwas nützen wird? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 7, 2011 Author Report Share Posted May 7, 2011 Ich hatte nach Rechtsmitteln gefragt. Ein nettes Schreiben dürfte verpuffen und damit wirkungslos sein. Den Punkteverstoß werde ich dann wohl schlucken. Hab keine Lust, mich mit Fahrtenbuchgedöns rumzuärgern. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 ...nur so laut Nachgedacht, wie siehts eigentlich aus, wenn das Fahrzeug bei Fahrtenbuchauflage einfach z.B. auf ein anderes Familienmitglied umgemeldet wird... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 7, 2011 Author Report Share Posted May 7, 2011 Du meinst die Fahrzeuge? Nee, das ist mir zu viel Act. Ich war etwas schnell unterwegs, mehr nicht, kein Fahrverbot. Das sind auch diesmal meine allerersten Punkte. Da es aber über 25 Km/h ist und ich nie den Führerschen verlieren darf wollte ich auf Nummer sicher gehen. So gibts halt ein Jahr lang eine angezogene Handbremse Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 Punkte soll man nicht unterschätzen, wenn man mal damit anfängt sammelt sich das schneller als man denkt. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 7, 2011 Author Report Share Posted May 7, 2011 Danke für den Hinweis. Den kann ich hier bei der sehr kontrollintensiven Gegend gut gebrauchen. Sonderbar finde ich, dass der Fall von der Staatsanwaltschaft aus einem anderen Bundesland bearbeitet wird. Sowohl der Ort des Geschehens als auch mein Wohnort liegen in Rheinland-Pfalz, die veranlassende Behörde in Hessen. Noch sonderbarer finde ich dass trotz ansonsten weisser Weste und keiner Verschleierung der Fahrereigenschaft in der Vergangenheit gleich ein Fahrtenbuch auferlegt werden soll. Ist das normal? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 Sonderbar finde ich, dass der Fall von der Staatsanwaltschaft aus einem anderen Bundesland bearbeitet wird. Sowohl der Ort des Geschehens als auch mein Wohnort liegen in Rheinland-Pfalz, die veranlassende Behörde in Hessen.Das ist in der Tat seltsam. Noch sonderbarer finde ich dass trotz ansonsten weisser Weste und keiner Verschleierung der Fahrereigenschaft in der Vergangenheit gleich ein Fahrtenbuch auferlegt werden soll. Ist das normal?Wird ja nicht, diesmal. Bedeutend ist eben primär, ob der Fahrer - trotz Ausschöpfung der naheliegenden Emittlungsmöglichkeiten durch die Behörden - nicht ermittelt werden kann. In zweiter Linie kommt es dann auch noch darauf an, welche Rolle du bei der Ermittlung gespielt hast. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 7, 2011 Author Report Share Posted May 7, 2011 Die Staatsanwaltschaft begehrt aber die Auflage des Fahrtenbuches. Mein Spezi von der hiesigen Zulassungsbehörde, der mich angeschrieben hat war so frei es abzulehnen. Es handelte sich um eine Straftat, eine Anzeige von privat wegen Nötigung. Zur Sache kann ich nichts sagen, da ich an den Vorfall keine Erinnerung habe und mir beim besten Willen nicht vorstellen kann was da gewesen sein soll. Ich fahre zwar flott, aber anständig. Ich hatte eine Vorladung, der ich aber gar nicht folgen konnte, weil sie am Tag des Termins erst zugestellt wurde. Beim Öffnen des Couverts sollte ich schon dort am Vwernehmungstisch sitzen. Dann hatte ich noch Besuch von der Polizei. Diese hat mich aber nicht über den Vorfall informiert, mir nur vorgehalten warum ich trotz Vorladung nicht bei ihnen gewesen bin. Dann kam nach meiner Erklärung noch eine Frage ob mir bei der Fahrt irgendetwas aufgefallen ist. Ich hatte geantwortet, dass ich zur Sache keinerlei Aussage an der Tür machen werde. Danach wurde das Verfahren eingestellt und ich darüber schriftlich informiert. Heute kam das Fahrtenbuchbegehren. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted May 8, 2011 Report Share Posted May 8, 2011 Im Punktebereich ist ohnehin schon ein Fahrtenbuch möglich, wüsste auch nicht wo diese Drohung vermerkt wird wenn du z.B. ein Verfahren mit einer anderen Behörde hast.Ist das Bild zu schlecht oder wieso wäre die Bußgeldsache so leicht wegzukriegen? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 8, 2011 Author Report Share Posted May 8, 2011 Nein, das Foto ist einwandfei, die Messung garantiert wasserdicht. Es war halt Ostern dazwischen. Tattag: 11.4., Anhörungsbogen kam jetzt. Das ist zwar nicht so lange her, könnte mir aber von der Zeit her einen kleinen argumentativen Vorteil verschaffen. Ich hätte versucht, über einen alternativen Fahrer die Sache in die Verjährung laufen zu lassen, was ich nach der Androhung jetzt lieber nicht machen möchte. Ich zahl das halt und fahre das nächste Jahr etwas vorsichtiger. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 8, 2011 Report Share Posted May 8, 2011 Da ich aber bei der Ermittlung gar nicht viel rumgezickt und einfach nur gegenüber der Polizei die Aussage verweigert habe und gar nicht gefragt wurde, wer denn nun der Fahrzeugführer war, möchte ich gerne gegen die Bewährungsstrafe vorgehen. Welche Rechtsmittel sind da möglich? - SCNR - Quote Link to post Share on other sites
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