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Welches Rechtsmittel Fahrtenbuchauflage?


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Dieselschräubchen hat mal wieder Post bekommen:

 

"Die Staatsanwaltschaft hat uns eine Ermittlungsakte mit der Bitte übersandt, eine Fahrtenbuchauflage für Dieselschräubchens Fahrzeug anzuordnen, da mit diesem Fahrzeug ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen wurde, und der verantwortliche Fahrer aufgrund fehlender Mitwirkung nicht ermittelt werden konnte.

 

Da nach unserer Ansicht die erfolglos verlaufenden Ermittlungen zur Feststellung des Fahrzeugführers nicht gänzlich Ihnen angelastet werden können, sehen wir zum jetzuigen Zeitpunkt von der Fahrtenbuchauflage ab.

 

Sollten wir jedoch in den nächsten drei Jahren Kenntnis darüber erlangen, dass bei einem mit Ihrem Fahrzeugen begangener erheblicher Verkehrsverstoß der Fahrzeugführer erneut nicht zu ermitteln war, müssen Sie mit der Anordnung zum Führen eins Fahrtenbuches nach §31 a StVZO rechnen."

 

Bis jetzt ist das ganze ja folgenlos. Ich hab Bewährung.

 

Da ich aber bei der Ermittlung gar nicht viel rumgezickt und einfach nur gegenüber der Polizei die Aussage verweigert habe und gar nicht gefragt wurde, wer denn nun der Fahrzeugführer war, möchte ich gerne gegen die Bewährungsstrafe vorgehen. Welche Rechtsmittel sind da möglich?

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Welche Rechtsmittel sind da möglich?
Sind welche aufgeführt? Nein? Dann wohl keine.

 

Da aus dem Schreiben hervorgeht, daß auch bei einer weiteren erfolglosen Fahrerermittlung eine Fahrtenbuchauflage nicht zwingend erfolgen muß, dürfte es sich hier einfach um ein freundliches Hinweisschreiben handeln, daß man Dich im Auge behält. Ist doch nett von den Herrschaften, finde ich, da kannst Du Dich doch drauf einrichten... :rolleyes:

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Du meinst die Fahrzeuge? Nee, das ist mir zu viel Act. Ich war etwas schnell unterwegs, mehr nicht, kein Fahrverbot. Das sind auch diesmal meine allerersten Punkte. Da es aber über 25 Km/h ist und ich nie den Führerschen verlieren darf wollte ich auf Nummer sicher gehen. So gibts halt ein Jahr lang eine angezogene Handbremse :whistling:

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Danke für den Hinweis. Den kann ich hier bei der sehr kontrollintensiven Gegend gut gebrauchen.

 

Sonderbar finde ich, dass der Fall von der Staatsanwaltschaft aus einem anderen Bundesland bearbeitet wird. Sowohl der Ort des Geschehens als auch mein Wohnort liegen in Rheinland-Pfalz, die veranlassende Behörde in Hessen.

 

Noch sonderbarer finde ich dass trotz ansonsten weisser Weste und keiner Verschleierung der Fahrereigenschaft in der Vergangenheit gleich ein Fahrtenbuch auferlegt werden soll. Ist das normal?

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Guest GM_
Sonderbar finde ich, dass der Fall von der Staatsanwaltschaft aus einem anderen Bundesland bearbeitet wird. Sowohl der Ort des Geschehens als auch mein Wohnort liegen in Rheinland-Pfalz, die veranlassende Behörde in Hessen.
Das ist in der Tat seltsam.

 

 

Noch sonderbarer finde ich dass trotz ansonsten weisser Weste und keiner Verschleierung der Fahrereigenschaft in der Vergangenheit gleich ein Fahrtenbuch auferlegt werden soll. Ist das normal?
Wird ja nicht, diesmal.

 

Bedeutend ist eben primär, ob der Fahrer - trotz Ausschöpfung der naheliegenden Emittlungsmöglichkeiten durch die Behörden - nicht ermittelt werden kann. In zweiter Linie kommt es dann auch noch darauf an, welche Rolle du bei der Ermittlung gespielt hast.

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Die Staatsanwaltschaft begehrt aber die Auflage des Fahrtenbuches. Mein Spezi von der hiesigen Zulassungsbehörde, der mich angeschrieben hat war so frei es abzulehnen.

 

Es handelte sich um eine Straftat, eine Anzeige von privat wegen Nötigung. Zur Sache kann ich nichts sagen, da ich an den Vorfall keine Erinnerung habe und mir beim besten Willen nicht vorstellen kann was da gewesen sein soll. Ich fahre zwar flott, aber anständig.

 

Ich hatte eine Vorladung, der ich aber gar nicht folgen konnte, weil sie am Tag des Termins erst zugestellt wurde. Beim Öffnen des Couverts sollte ich schon dort am Vwernehmungstisch sitzen.

 

Dann hatte ich noch Besuch von der Polizei. Diese hat mich aber nicht über den Vorfall informiert, mir nur vorgehalten warum ich trotz Vorladung nicht bei ihnen gewesen bin. Dann kam nach meiner Erklärung noch eine Frage ob mir bei der Fahrt irgendetwas aufgefallen ist. Ich hatte geantwortet, dass ich zur Sache keinerlei Aussage an der Tür machen werde. Danach wurde das Verfahren eingestellt und ich darüber schriftlich informiert.

 

Heute kam das Fahrtenbuchbegehren.

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Im Punktebereich ist ohnehin schon ein Fahrtenbuch möglich, wüsste auch nicht wo diese Drohung vermerkt wird wenn du z.B. ein Verfahren mit einer anderen Behörde hast.

Ist das Bild zu schlecht oder wieso wäre die Bußgeldsache so leicht wegzukriegen?

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Nein, das Foto ist einwandfei, die Messung garantiert wasserdicht.

 

Es war halt Ostern dazwischen. Tattag: 11.4., Anhörungsbogen kam jetzt. Das ist zwar nicht so lange her, könnte mir aber von der Zeit her einen kleinen argumentativen Vorteil verschaffen.

 

Ich hätte versucht, über einen alternativen Fahrer die Sache in die Verjährung laufen zu lassen, was ich nach der Androhung jetzt lieber nicht machen möchte. Ich zahl das halt und fahre das nächste Jahr etwas vorsichtiger.

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Da ich aber bei der Ermittlung gar nicht viel rumgezickt und einfach nur gegenüber der Polizei die Aussage verweigert habe und gar nicht gefragt wurde, wer denn nun der Fahrzeugführer war, möchte ich gerne gegen die Bewährungsstrafe vorgehen. Welche Rechtsmittel sind da möglich?

:whistling:

 

- SCNR -

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