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Auspuff zu laut?!? was passiert?


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Hallo alle zusammen.

 

Ich Habe da mal eine Frage, und zwar wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich mit einem Eingetragenen EG-Auspuff am Motorrad in eine Kontrolle komme und die PB eine dB Messung durchführen und diese ergibt, das der Auspuff den eingetragenen Grenzwert überschreitet? (ohne das man Änderungen an dem Auspuff vorgenommen hat, so ein Auspuff kann ja auch durch gebrauch im laufe der Zeit "ausbrennen") Gängige Praxis ist dann bei den PB die Beweissicherung des Auspuffes und somit die vorläufige "Stillegung" des Motorrades.

Meine Fragen nun sind,

 

- darf die Polizei überhaupt solche Messungen durchführen (vor Ort)?

(sagt die StVZO § 49 da nicht etwas anderes?)

 

- darf die Polizei den Auspuff überhaupt Beschlagnahmen/Sicherstellen?

 

- ist das nun eine OWi oder Straftat?

 

Vielen Dank schon mal für die Antworten

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- darf die Polizei überhaupt solche Messungen durchführen (vor Ort)?

(sagt die StVZO § 49 da nicht etwas anderes?)

Ja

 

- darf die Polizei den Auspuff überhaupt Beschlagnahmen/Sicherstellen?

 

Ja, um z. B. zu klären, ob der Auspuff doch nicht ganz von selbst so laut geworden ist. Normalerweise wird einem jedoch nur die Weiterfahrt untersagt werden, wobei die Polizei schon man länger in der Nähe bleibt.

 

- ist das nun eine OWi oder Straftat?

 

Das hängt davon ab, ob an dem Auspuff nachträglich manipuliert wurde oder nicht.

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- ist das nun eine OWi oder Straftat?

Grundsätzlich eine OWi. Führen die Manipulationen am Auspuff aber dazu, daß das Fzg. deutlich schneller fährt und damit führerscheinpflichtig wird oder in eine andere FE-Klasse rutscht, Du aber nicht im Besitz der erforderlichen FE bist, DANN ist's eine Straftat, weil Fahren ohne Fahrerlaubnis. :geil: Gleiches gilt auch für den Fall, wo zwar keine Veränderungen am Auspuff vorgenommen wurden, dieser aber derart "ausgebrannt" ist, daß diegleiche Wirkung eintritt. Ein deutliches Mehr an Geschwindigkeit muß man merken.

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der thread war von nem kumpel.

 

aber fast die selben vorrausetzungen bei mir.

 

125er, als motorrad zugelassen, habe den motorradführerschein (offen), die kiste hat ca 28ps, alles original...

 

beim tüv wurde erstmal bemängelt der original auspuff sei zu laut. 2,3 mal messen und dann war es angeblich doch ok. wenn nun aber ein polizist meint der sei zu laut habe ich also mit den oben genannten konsequenzen zu rechnen? (der auspuff sieht nach mehr aus, ist original mit carbon überzogen usw.)

 

ALSO alles ORIGINAL, KEINE Veränderungen, Richtiger Führerschein...

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Hi Speedy,

Das was die <_< machen können, ist das sogenannte Standgeräusch ermitteln.

 

Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.

 

Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zum Auspuff aufgestellt. Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000 U//min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000 U//min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. Achte also darauf daß die :blink: die 5000 U/min auch einhalten. Mindestens 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.

 

Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden!! Tun die ;) das nicht, dann halt blos den Mund. Gegen diese Messung kannst du später sehr gut Einspruch erheben.

 

Bei meiner RD500 muß also bei höchstens 5000 U/min gemessen werden. (Nenndrehzahl 9500 U/min). Ich habe 96 dB Standgeräusch und erfülle diese Norm nur dann, wenn auch wirklich so gemessen wird. Denn wenn bei 7000 U/min die Auslaßschieber aufgehen dann brüllt der Motor richtig los. Ich habe mal aus Interesse auf einem Dynojet Leistungsprüfstand das Geräusch unter Nennlast gemessen. Das waren satte 112 dB bei 11000 U/min. Aber trotzdem ist bei meinem Motorrad alles Original und der TÜV hat bisher auch noch nichts bemängelt.

 

Gruß, Sester

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@ sester:

 

Inwieweit an deinem Text was dran ist, kann ich nicht nachvollziehen, da ich mich zu wenig mit der Materie beschäftigt habe.

Was ich jedoch mit Sicherheit sagen kann: Kommt mir der Auspuff eindeutig zu laut vor, so kann ich im Zuge der Beweismittelsicherung im Owi- bzw. Strafverfahren, den Auspuff oder das Motorrad sicherstellen/beschlagnahmen.

Das ist auch gängige Praxis.

Es gibt auch durchaus Kollegen, die ein Messgerät mit draußen auf der Straße haben. Und auch wenn die von dir beschriebenen Vorraussetzungen nicht eingehalten werden, so ergibt sich auf Grund der Messungen dennoch ein Anfangsverdacht.

Eine "ordnungsgemäße" Messung wird sowieso in jedem Fall noch mal durch einen Sachverständigen angeordnet.

 

Von daher ist die Aussage:

 

Tun die  <_<  das nicht, dann halt blos den Mund. Gegen diese Messung kannst du später sehr gut Einspruch erheben.

eher zweitrangig.

 

mfg matze

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@ sester:

 

Was ich jedoch mit Sicherheit sagen kann: Kommt mir der Auspuff eindeutig zu laut vor, so kann ich im Zuge der Beweismittelsicherung im Owi- bzw. Strafverfahren, den Auspuff oder das Motorrad sicherstellen/beschlagnahmen.

Das ist auch gängige Praxis.

 

Diese Praxis ist mir ausreichend bekannt, obwohl sie rechtlich auf wackeligen Füßen steht. Denn eine Aussage: der Auspuff kommt einem zu laut vor, ist immer sehr subjektiv. Wie will denn ein Polizist ohne techn. Hilfsmittel beurteilen, ob der Auspuff beispielsweise meiner RD500 zu laut ist?. Von diesen Motorrädern gibt es nur noch 500 angemeldete Exemplare. Und die Karre höhrt sich nun mal an wie eine (vier) Kettensäge(n).

 

Dazu noch folgende Anmerkung:

 

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

 

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZOausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.

 

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:

 

Besteht Anlass zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt... Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZOabgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

 

Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München

 

Gruß, Sester

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@ sester:

 

Bluey hat völlig Recht. Durch ständiges Wiederholen dieses Textes wird er auch nicht glaubwürdiger.

Zudem weiß ich immernoch nicht was für ein "geheimes" Polizeihandbuch da ständig zitiert wird.

 

Die konkrete Ermächtigungsgrundlage findest du in der StPO bzw. im OwiG die Paragraphen hatte glaub ich Goose in dem anderen Thread schon mal genannt. Inkl. der Transformationsvorschrift also die, welche es erlaubt bestimmte Paragraphen aus der StPO auch im OwiG zu verwenden.

 

Im übrigen: Warum führt denn wohl regelmäßig ein erhöhter Geräuschpegel bzw. eine Veränderung am Abgas- und Geräuschverhalten zum Erlöschen der Betriebserlaubnis?

Denk mal drüber nach und vergleich das dann mal mit dem von dir so oft zitierten Grundgesetz!

 

mfg matze

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@Sester:

Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten
.Aber gerne noch mal

 

§ 94 StPO (ggf. iVm § 46 OWiG)

 

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZOausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.
Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch

(meine Quellen: Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)

 

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu

 

Was für ein Buch meinst du?

 

Gruß

Goose

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der beitrag mit den messmethoden hat mir erstmal weitergeholfen. jetzt versteh ich auch wieso die bei der hu die falschen werte gemessen haben.

 

scheint mir als wüssten sogar manche tüv prüfer nicht wie sie messen müssen...

 

ok, also moped kann beschlagnahmt werden. was passiert denn dann wenn alles ok ist? also bin ich dann quasi der pechvogel weil der subjektive eindruck enstanden ist das der auspuff zu laut ist? (heimfahrt, tüv kosten, zeit...)

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Wenn bei der amtlichen Untersuchung festgestellt wird, daß das Fahrzeug doch entgegen den Vermutungen der Beamten in Ordnung war, so trägt natürlich die Behörde die Kosten für die Untersuchung, den Transport etc. Ob und in wie weit du den Nutzungsaufall geltend machen kannst weiß ich nicht.

 

Gruß

Goose

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Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZOausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.
Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch

(meine Quellen: Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)

OK. Hast Recht. Ich hatte dies wohl zu schnell gepostet ohne es näher zu prüfen.

Allerdings war es vor Jahren noch üblicher bei zu lauten Auspuffanlagen Mängelberichte zu schreiben. Heute wird schneller beschlagnahmt als früher.

 

Gruß, Sester

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vielleicht bisschen ot, aber darf man nach festgestellten erlischen der be (weil ja zuviel krach) noch weiterfahren?

 

muss die weiterfahrt sogar untersagt werden?

 

bei wem bekommt man die kosten zurück? muss ich mich an die polizeidienstelle, zulassungstelle oder an wen sonst wenden? habe hier mal nachgefragt, plozei meint das macht das landratsamt und die von der zulassungstelle sagen das ist sache der polizei :cop01:

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vielleicht bisschen ot, aber darf man nach festgestellten erlischen der be (weil ja zuviel krach) noch weiterfahren?

 

muss die weiterfahrt sogar untersagt werden?

Wenn die Weiterfahrt ausdrücklich untersagt wurde, darfst Du natürlich nicht weiterfahren. Andernfalls schon.

 

bei wem bekommt man die kosten zurück? muss ich mich an die polizeidienstelle, zulassungstelle oder an wen sonst wenden? habe hier mal nachgefragt, plozei meint das macht das landratsamt und die von der zulassungstelle sagen das ist sache der polizei

Also, Sache der Polizei ist's nicht und die der Zulassungstelle auch nicht. Müßte Sache der Behörde sein: Kreis, Stadt, Landrat o.ä., denn es heißt ja z.B. so schön:

 

Der Landrat als Kreispolizeibehörde XYZ :cop01:

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Allerdings war es vor Jahren noch üblicher bei zu lauten Auspuffanlagen Mängelberichte zu schreiben. Heute wird schneller beschlagnahmt als früher.

Leider. So ist es schon vermehrt vorgekommen dass z.B. Porsche mit Werksseitiger und 100% legaler Sportabgasanlage an der Weiterfahrt gehindert wurden.

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ich kenn einen prüfer der DEKRA der sich sehr darüber aufregt was die herren in grün so alles beschlagnahmen und vorstellen lassen.

Kaum zu glauben, verdienen die sich doch nicht zuletzt auch damit ihre "goldenen Nasen".

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Guest fritz the cat
:cop01: Nein,aber jede Prüfung kostet Gebühren.Gehen wir mal davon aus das eine örtliche Dienstelle jährlich 100 Fahrzeuge zur Überprüfung schickt und die im Schnitt 100€ kostet.Das sind mal schlapp 10000€ Mehrumsatz alleine bei dieser Tüv/Dekrastelle anfallen.Jetzt mal auf ganz Deutschland hochgerechnet...,das Rentiert sich.Ist dann am Ende auch eine gewisse Absicherung ihrer Arbeitsplätze.
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Aha. Bekommen TÜV- bzw. Dekra-Prüfer denn eine Provision pro abgenommenem Fahrzeug?

Nö. Aber wie @Fritz the cat schon sagte, bekommen sie für jede Überprüfung je Nach Art und Umfang ihre Gebühren bezahlt. Und die sind mitunter recht saftig. Liegen nach meinem Kenntnisstand nicht selten sogar bei mind. ca. 200,- € pro Gutachten. Wenn das kein Geld ist?!

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