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Alkohol Auf Dem Radl


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Hallo, Biber,

Es ist völlig egal, was er gemacht hat. Entscheidend ist, daß er kein Recht hat, den Radfahrer präventiv an der Weiterfahrt zu hindern.

ohne eindeutige Kenntnis des Sachverhaltes ist diese Aussage nicht haltbar.

 

Es mag sein, dass der Beamte vor Ort keine eindeutigen Ausfallerscheinungen feststellen konnte, so dass eine Strafanzeige nicht gerechtfertigt wäre, aber trotzdem könnte es sein, dass der Beamte befürchten musste, dass sich dies im weiteren Verlauf der Fahrt ändern würde.

 

Somit wäre es in BW z. B. nach §§ 1 und 3 PolGBW möglich, eine Weiterfahrt zu untersagen.

 

Um es mal mit einem PKW - Lenker zu vergleichen: Für PKW - Lenker gibt es keine gesetzlichen Lenk - und Ruhezeiten.

 

D. h., sie dürfen rein rechtlich rund um die Uhr fahren, solange nichts passiert.

 

Wenn nun ein Polizeibeamter bei der Kontrolle feststellt, dass ein PKW - Lenker völlig übermüdet ist, aber Ausfallerscheinungen liegen keine vor, gibt es keine Möglichkeit, ihn hieb - und stichfest zur Anzeige zu bringen.

 

Es gibt allerdings die Möglichkeit, diesem PKW - Lenker die Weiterfahrt zu untersagen und ggf. das Fahrzeug zur Verhinderung der Weiterfahrt an die Kette zu legen.

 

Nichts anderes wäre es nach Lage der Dinge, wenn der Beamte befürchten müsste, dass der Radfahrer nicht heil nach Hause kommt (oder wo auch immer er hin möchte).

 

Im vorliegenden Fall glaube ich jedoch aufgrund der Schreibweise im Artikel, dass es sich nur um einen gut gemeinten Rat handelte, ohne jegliche Folgen für den Radfahrer.

 

Viele Grüße,

Nachteule

 

 

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Du mußt doch nicht gleich wieder lospoltern, bloß weil Dir keine Antwort einfällt.

Meine Antwort hast Du bekommen. Reicht Dir nicht? Tja,.... Pech für Dich.

 

Mein Beispiel ist sicherlich extrem, aber durchaus nicht unrealistisch. Und zur Gefahrenlage: das kommt dann doch sehr darauf an, ob man die aus Sicht der Eltern der Minderjährigen einschätzt oder nicht.

Es ist nicht nur extrem, es ist und bleibt genau das, was ich bereits schrieb. Es geht übrigens nicht um die Sicht der Eltern, genauso wenig geht es um die Sicht eines Verkehrsteilnehmers, der womöglich dem angetrunkenen Radfahr "nur" die Beine platt fährt, nachdem dieser unmittelbar vor ihm stürzte.

 

So ungefähr dachte ich mir das. Und da Du keinerlei tatsächliche Konsequenzen zu befürchten hast (also z.B. den Ersatz von Taxikosten), wenn hinterher festgestellt wird, daß die Maßnahme rechtswidrig war, kommen wir recht schnell in den Bereich von Willkür.

Laß das mit dem Denken. Klappt offenkundig nicht! Konsequenzen müßte ich sehr wohl ausgesetzt sehen, wenn ich falsch gehandelt hätte. Denn die Kosten für ein Taxi könnte der Betroffene ggf. der Behörde in Rechnung stellen. Für den Fall, daß er Recht bekäme, bekäme ich einiges zu hören und im Wiederholungsfall auch mehr als das.

 

Du hast offensichtlich keine Ahnung, was Willkür wirklich ist.

 

Es ist sicher immer interessant zu lesen, wie irgendwo was gemacht wird. Noch interessanter ist es allerdings, zu lesen, wie etwas rechtlich korrekt gemacht wird.

Im Gegensatz zu Dir weiß ich auch, daß es auch rechtlich korrekt ist.
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Ja, klar. Wollten wir uns nicht ein wenig mäßigen?

Ganz genau: WIR. Es gibt da nur jemanden, der nach wie vor den Elefanten spielt.
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Ah. Woher weißt du, dass, wenn die Maßnahme rechtswidrig ist, keine Konsequenzen folgen? Ich meine, dass bei rechtswidrigen Polizeiverfügungen immer die dienst- und strafrechtliche Verantwortung geprüft wird und dass der Staat für entstanden Schäden zur Rechenschaft gezogen werden kann. (wobei die hier diskutierte Anordnung eher rechtmäßig als rechtswidrig ist)

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Im vorliegenden Fall glaube ich jedoch aufgrund der Schreibweise im Artikel, dass es sich nur um einen gut gemeinten Rat handelte, ohne jegliche Folgen für den Radfahrer.

 

 

 

Das vermute ich fast auch, der Rest dürfte dem Schreiberling der Presse geschuldet sein, die doch gerne mal etwas aufbauschen ohne zu merken, wie sehr sie die Aussage dadurch verändern.

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Ich denke nicht, dass es ein Rat war. Jedoch wissen wir es nicht. Beim trunkenen Radfahrer gibt es wenige Konstellationen wo so ein Ratschlag tatsächlich angebracht ist. In den überwiegenden Fälle wird es besser sein entweder zu schweigen oder zu verfügen.

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(...)

Bevor Du Dich weiter echauffierst und auf Deiner nach oben offenen Beleidigungsskala womöglich ungeahnte Höhen erklimmmst, hören wir hier einfach auf.

 

Ah. Woher weißt du, dass, wenn die Maßnahme rechtswidrig ist, keine Konsequenzen folgen? Ich meine, dass bei rechtswidrigen Polizeiverfügungen immer die dienst- und strafrechtliche Verantwortung geprüft wird und dass der Staat für entstanden Schäden zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Ach Blaulicht. Auch Du hast natürlich völlig recht. Es wird geprüft wie blöd, und vielleicht muß sich der arme Staatsdiener dann ganz fürchterliche Schelte anhören, die ihn regelmäßig nur deshalb nicht in psycholgische Behandlung treibt, weil er so ein starker Charakter ist.

 

Und wenn der Staat irgendwelche Schäden ersetzt, wird sich der verantwortliche Staatsdiener, so er denn davon erfährt, sicherlich ganz schlecht vorkommen, weil die Allgemeinheit und nicht er für seinen Fehler zur Kasse gebeten wird.

 

Wobei es für den Staatsbürger ja ganz einfach ist, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Wenn einem z.B. vom SEK fälschlicherweise die Wohnungstür eingerammt und die Wohnung ein wenig auf links gedreht wurde, dann lässt man das einfach reparieren, geht damit zur zuständigen Stelle (gut, es könnte schwierig sein, die überhaupt herauszufinden), legt die Rechnung vor und zack - schon wird die Kohle überwiesen.

 

Und der Radfahrer, dem Dein Kollege die Weiterfahrt verbietet und das Rad wegnimmt, der braucht auch nur ein bißchen gegen die Maßnahme klagen und anschließend auf Ersatz der Kosten und zack - schon wird die Kohle überwiesen.

 

Alles ganz einfach, gell?

 

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Lustig, wie du ganz unterschwellig Sachverhalte ab änderst.

Bzw falsche Dinge als Tatsachen darstellst.

Und nicht nur das. Tut er doch so, als könne er kein Wässerchen trüben.... sorry, daß ich da echt mal herzhaft lachen muß.
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Lustig, wie du ganz unterschwellig Sachverhalte ab änderst.

Bzw falsche Dinge als Tatsachen darstellst.

Liebes Blaulicht, wenn Du an meinen Beiträgen irgendwas lustig findest, hast Du regelmäßig irgendwas nicht (richtig) verstanden. So auch hier. Und zu Deinem zweiten Satz: gibt es den auch in grammatikalisch korrekt mit Inhalt?

 

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Und zu Deinem zweiten Satz: gibt es den auch in grammatikalisch korrekt mit Inhalt?

Um es mal mit Deinen Worten (sinngemäß) aus einem anderen Thread zu sagen: für einen intellektuell Minderbemittelten mag der abgekürzte Satz grammatikalisch falsch und unverständlich sein..... gleiches gilt für seinen Inhalt bzw. seine Aussage.
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für einen intellektuell Minderbemittelten mag der abgekürzte Satz grammatikalisch falsch und unverständlich sein..... gleiches gilt für seinen Inhalt bzw. seine Aussage.

Du hast ihn also auch nicht verstanden.

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