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Parken An Einer T-Kreuzung


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Hallo,

 

wie verhält es sich denn mit dem Parken an einer T-Kreuzung auf der Seite, an der keine Straße einmündet? Ich komme quasi aus einer Straße und kann nur links oder rechts abbiegen, geradeaus stehen Häuser. Darf ich an diesen Häusern dort im Kreuzungsbereich parken oder gilt auch hier die 5m-Regelung?

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Klasse Antwort :mellow:

 

Die fünf Meter gelten ab Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, an Einmündungen und Kreuzungen.

 

Wenn du keine Einmündung an deiner Seite hast, können sich die Fahrbahnkanten auch nicht schneiden und es gibt keinen fünf-Meter.Bereich.

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Wenn die Straß zu schmal ist, dann darf da gar nicht geparkt werden. ^_^

 

Das mit den 5 Metern ab den Fahrbahnschnittkanten gilt in erster Linie für die Sichtachsen, zum gucken eben.

 

Wie will man vor allem die 5 Meter berechnen? Auf der Seite ohne Einmündung gibt es keine Fahrbahnschnittkanten ;)

 

 

Und ausserdem hilft es gegenüber der Einmündung frei zu lassen gar nicht beim Abbiegen.

 

Stell dir mal eine T-Kreuzug vor in dem die durchgehende Straße von West nach Ost geht und die Einmündung aus Süd kommt.

 

Kommt man aus Süd, und man fährt gegenüber einen freien Bereich, dann verkeilt man sich. Da hat man nix zu suchen.

Beim Abbiegen passt aber die Schleppkurve in die 5 m Bereiche die freigehalten werden müßen.

Und man kann wegen des 5 m Bereichs gut gucken.

 

Kommt man jeweils aus West oder Ost und will nach Süd, dann passt die Schleppkurve auch jeweils in die 5 m Bereiche und man kann gucken.

 

Will man jeweils gerade aus, braucht man gar keine 5 m Bereiche weil man ja gerade aus fährt.

Schauen kann man trotzdem gut.

 

Was bringt dann ein freier Bereich gegenüber der Einmündung? Gar nix.

 

Wie gesagt muß man von den Schnittpunkten der gedachten Verlängerung der Fahrbahnkanten 5 Meter rückwärts gemessen frei lassen.

 

Hier was zum lesen wo auch geschrieben steht, daß nicht das Gegenüber gemeint ist (AnwaltOnline)

 

Hier ein Urteil aus dem hervorgeht, daß es um die Sichtachsen geht (verkehrslexikon)

 

Hier wurde das im radarforum schon mal diskutiert

 

Und hier ein pdf-Aufsatz eines Rechtsanwalts, aus dem auch herforgeht, daß es um die Sichtachsen geht

 

Da eine Berechnung gegenüber einer Einmündung nicht geht, kann auch kein Tatbestand konkretisiert werden :P

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Vielen Dank für die Antworten, besonders an dich, janr.

 

Worum es mir speziell ging ist bei uns im Dorf eine Kreuzung, grundsätzlich parkt dort jemand auf den Millimeter genau auf der anderen Seite. Platz ist nicht besonders viel. Will man in deinem Beispiel also nach Süd abbiegen, schneidet man zwangsläufig die Kurve, will einer mal zu schnell nach Ost abbiegen und von da kommt einer, wirds brenzlig.

 

Aber wenn der da stehen darf, lassen wir ihn eben. Danke für eure Hilfe :)

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Will man von Süd nach Ost abbiegen muß man eh rvl beachten, da is nix mit schnell mal abbiegen.

 

Da muß man mit angemessener Geschwindigkeit fahren.

 

Rvl gilt für die gesamte Straße und nicht nur für eine Straßenseite.

 

Wenn da also jemand parkt und der von Ost kommende muß dementsprechend ausweichen hat er trotzdem Vorfahrt.

 

So ein Fehlgedanke ist gar nicht so selten. Man weiß, wenn man von Süd kommt, hat mal gegenüber West Vorfahrt und denkt: "Wenn ich auf meinem Fahrstreifen* bleibe kann ich mal eben flott nach rechts abbiegen." Pustekuchen.

 

Bedenke vor allem, daß auch ein augenscheinlich (man kann ja dessen Freigabe nicht sehen) auf dem freigegebenen Gehweg radelnder Geisterradler Vorfahrt hat.

 

Sogar wenn jemand rückwärts auf dem Dach daher geschlittert kommt gilt rvl.

 

 

*Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. §7 StVO Abs 1 Satz 2

Also nix markiertes

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Was bringt dann ein freier Bereich gegenüber der Einmündung?
Die kann sehr viel bringen. Vor allem geht dein Szenario davon aus das der 5 Meter-Bereich frei ist.

 

http://goo.gl/maps/lMywm wäre eine Stelle an der die Fläche gegenüber der Einmündung -also die vorhandene Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbot- genutzt werden könnte um mit dem Führerhaus einzufahren, um dann rückwärst einem Korrekturzug des Lkw (dessen Heck dann über dem Gehweg schwebt) Problemlos nach rechts abzubiegen. Durch den Korrekturzug ist dann die Hinterachse weiter links.

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Wer so um die Kurve fahren muß sollte den Schein noch mal machen :wacko:

 

Fakt ist, daß es gegenüber einer Einmündung keinen 5 m Bereich gibt.

 

Bei deinem Beispiel ist Z 299 nur wegen der Einfahrt, und das ist auch umstritten aber ein anderes Thema.

 

Wenn du da mit dem Führerhaus drin steckst kannst du gar nicht lenken ohne an einem der Parkenden FZen hängen zu bleiben.

Du mußt gerade wieder zurück ;)

 

Viele meinen ja, dße 5 m messen sich Kreisförmig um die zwei vorhandenen Schnittpunkte und da wären wohl die Parkenden in deinem GSV voll drin.

 

Da ist das Abbiegen mit einem LKW wohl überhaupt kein Problem, alles breit genut :)

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Wenn du da mit dem Führerhaus drin steckst kannst du gar nicht lenken ohne an einem der Parkenden FZen hängen zu bleiben.

Du mußt gerade wieder zurück ;)

Die Lücke ist bestimmt 5 Meter breit. Da kannst du drin lenken wie ein Weltmeister. Das vorher schon möglichst links rangefahren werden sollte, sollte klar sein. Mitdenken und räumliches Vorstellungsvermögen ist nicht jedermanns Sache.
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Da ist das Abbiegen mit einem LKW wohl überhaupt kein Problem, alles breit genut
Sag an: wieviel Kilometer bist Du schon mit einem Hänger- / Sattelzug unterwegs gewesen?
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Aber daß man beim Beispiel-GSV aus Stuttgart zuerst in die Einfahrt rein soll und dann rückwärts, halte ich für Schwachsinn.

Da verkeilt man sich selber.

 

Wenn der 5 Meter Bereich bei einer 3 Meter breiten Straßen, da wo es rum geht, eingehalten wird, gehts auch rum.

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Man verkeilt sich eher weil man denkt das man überall mit der gleiche Schleppkurve auch wieder rückwärts rauskommt, wie man auch vorwärts rein gekommen ist.

 

Vielleicht entgeht dir die Kleinigkeit das da die Einmündung nicht im 90° Winkel, sondern in einem spitzeren Winkel zuläuft.

 

Meine erste Schleppkurve endet mit dem Führerhaus irgendwo auf dem Gehweg neben dem silbernen Mercedes. Dann wird möglichst weit zu meinen Gunsten rückwärts gefahren. Durch dieses rangieren entsteht eine günstigere Ausgangsposition für die zweite Schleppkurve.

 

Mit einem Sattel oder Hängerzug hast du da keine Chance rechts abzubiegen. Mit einem Solo-Lkw auch nur wenn der Radstand kurz genug ist.

 

edit: bei mir fangen Lkw (auch als Zugfahrzeug) ab 10 Tonnen an.

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...man stelle sich ein T-Kreuzung vor -die Einmündung von der Kamera aus rechts gesehen gibt nicht-, dann sieht man welcher Platz darüber entscheidet, ob der da rum kommt oder nicht. Stünde der silberne -was weiß ich nicht da- wäre es fast eine Spielerei mitm Sattel... ach ja, nur als Hinweis, den Ton mit den dummen Kommentaren am besten gleich am Anfang ausschalten.

 

http://www.youtube.com/watch?v=s-5R8Zr5tCI

 

...allerdings hätte ich die Liftachse abgesenkt, dann dreht der Trailer weiter vorne und er hätte sich ganz am Anfang das Zurücksetzen um weiter nach rechts auszuholen sparen können.

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