tommy83 1 Posted September 13, 2012 Report Share Posted September 13, 2012 Hallo alle zusammen! Die VorgeschichteIch wurde vor kurzem geblitzt. Und zwar mit 140km im 100er Bereich. Tja, pech gehabt.Es dauert nicht lange, da bekam meine Mutter Post. Ein Zeugenbefragungsbogen von der Kreisverwaltung. Meine Mutter möchte doch bitte als Halter bitte den Fahrer auf dem Foto ermitteln und schriftlich mitteilen. Da ich ihr Sohn bin, hat sie erst einmal keine Aussage gemacht. Die Rettung nahtNun möchte ein Freund die Strafe auf sich nehmen. Dadurch bekomme ich keine Punkte, kein Fahrverbot! Gesagt...getan!Ich habe ihm das Schreiben gegeben, was er selbst ausgefüllt und unterschrieben hat. Zusätzlich hat er folgenden Satz notiert:Ich nehme die Fahreigenschaft an und verzichte auf eine Anhörung, damit, so die Dame von der Kreisverwaltun, wird er ohne großes Tamtam Post mit der Gebühr und zu der erwartenden Strafe erhalten.Genau dieses Schreiben mit Blitzer-Bild hat er heute PERSÖNLICH bei ihr abgegeben. Die junge Dame hat ihn, so meinte sie zumindest, sofort auf dem Foto erkannt... :notworthy: Und jetzt meine FrageMüssen wir davon ausgehen, dass man bei der Polizei nochmal die Bilder (das Persofoto von meinem Kumpel und das Blitzer-Bild) nochmal überprüft?Oder haben wir die einzige Risiko-Stelle bereits bei der Kreisverwaltung passiert?! Schönen Abend noch euch allen Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 13, 2012 Report Share Posted September 13, 2012 Sieht so aus als wenn Ihr es schaffen könntet... Wann war der Tattag? Quote Link to post Share on other sites
tommy83 1 Posted September 13, 2012 Author Report Share Posted September 13, 2012 Vor knapp drei Wochen wurde ich geblitzt!Heute hat er das Schreiben mit dem Bild bzw. die Halter-Befragung abgegeben, was er selbst ausgefüllt und unterschrieben hat.Das Bild ist wirklich grausam und extrem schlecht. Auch ein besseres bzw. großes Foto, was man uns auf Bitten zugesendet hat, war auch nicht besser. Die Dame meinte noch, sie erkennt ihn sofort wieder und hat kurz das Bild zu den Kollegen (alle zwischen 18 und 21) rübergezeigt... "Hier lohnt es sich wirklich nicht zu leugnen.."Nach einem Smalltalk hat sie dann das Dokument angenommen und ihm mitgeteilt, dass er nun ein Schreiben mit Info über die zu zahlenden Summe und 1 Monat Fahrverbot sowie 3 Punkte erhält. Ich hoffe nun, dass das Bild nicht noch an andere Bgehörden zur Kontrolle durch die Hände geht...Wars das oder müssen wir noch weiter Zittern? Drückt mir die Daumen! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 13, 2012 Report Share Posted September 13, 2012 Wars das oder müssen wir noch weiter Zittern? Kommt drauf an was Ihr erreichen wollt. Zur Zeit sieht es so aus, dass Dein Freund den BGB erhalten wird, zahlt und die Punkte kassiert. Wenn Ihr aber wollt, dass keiner zahlt und Punkte kassiert wird es aufgrund Eurer Vorgehensweise eng. Mit AHB plus BGB plus Einspruch hätte man Dich vielleicht in die Verjährung kriegen können. Jetzt bekommt Dein Freund in den nächsten Tagen den BGB und muss dann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen... und dann sucht die Behörde nochmal. Bedeutet, sie guckt sich evtl. auch Dein Foto/Passbild an. Und für Dich verjährt das Ganze drei Monate nach Tattag.. Quote Link to post Share on other sites
tommy83 1 Posted September 13, 2012 Author Report Share Posted September 13, 2012 Mit AHB plus BGB plus Einspruch hätte man Dich vielleicht in die Verjährung kriegen können. Jetzt bekommt Dein Freund in den nächsten Tagen den BGB und muss dann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen... und dann sucht die Behörde nochmal. Rein aus Interesse: wie hätten wir dafür vorgehen müssen? Bedeutet, sie guckt sich evtl. auch Dein Foto/Passbild an. Und für Dich verjährt das Ganze drei Monate nach Tattag.. Nunja, wenn er gegen die Strafe vorgeht, wird man sicher nochmal beim Halter anfangen und die Bilder der Familienmitglieder bzw. Söhne sich genauer anschauen. Und dann wäre das Risiko groß dass man auf Kurz oder Lang auf mich kommt. Darauf hat mich auch der Anwalt hingewiesen. Also zahlt er besser und wir halten die Füße still Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 13, 2012 Report Share Posted September 13, 2012 Das ist aber nett vom ihm. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted September 13, 2012 Report Share Posted September 13, 2012 Rein aus Interesse: wie hätten wir dafür vorgehen müssen? Ganz so verkehrt habt ihr es nicht gemacht. Der Er-safa sollte jedoch dem Fahrer bei schlechter Bildqualität jedoch nicht unbedingt wie aus dem Gesicht geschnitten aussehen, lediglich eiem Plausibilitätscheck standhalten. Sprich Geschlecht und Altersklasse. Sonst kann(!) es nicht unproblematisch werden, den Ersafa zu entlasten, d.h. seine Unschuld dem Sachbearbeiter oder Richter ggü. zu belegen/beweisen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des BuGeBe muss ein Widerspruch bei der Behörde eingehen, damit der Sachverhalt nicht rechts- bzw berstandskräftig wird. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Aus strategischen Gründen ist es hier sinnvoll zu schreiben, dass die Begründung nach Rücksprache mit einem Rechtsbeistand nachgereicht wird, in der Hoffnung, dass der Sachbearbeiter die Akte erstmal weg legt (auf Wiedervorlage, wie es so schön heißt). Um Zeit zu gewinnen, bis das Ganze gegen den Fahrer verjährt ist. Dann kann man den Sachverhalt aufklären, ohne befürchten zu müssen, dass der Behörde genug Zeit für weitere Ermittlungen bleibt.Alles in allem sieht es gut aus, ihr sweid aber nach 3 Wochen noch nicht über den Berg.Schöne Grüeeße.</p></p> Quote Link to post Share on other sites
tommy83 1 Posted September 14, 2012 Author Report Share Posted September 14, 2012 Guten morgen in die Runde, weiß denn einer ob und wo nochmal das Bildmaterial Perso <> Blitz-Bild verglichen wird?Die Dame von der Kreisverwaltung wird ja nun die Sache weitergeben. Ich gehe mal davon aus, dass man nur noch ein Schreiben weiterreichen wird, meinen Freund über die Strafe zu informieren usw. Also das Bildmaterial und sein Persobild überhaupt nicht mehr groß auftauchen... Oder sehe ich das falsch? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 14, 2012 Report Share Posted September 14, 2012 So wie das hier klingt gibt es doch keinen Grund das nochmal zu vergleichen.Eine Pflicht dass die das nochmal vergleichen müssen besteht nicht. Gerade dann wenn bezahlt wird ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted September 14, 2012 Report Share Posted September 14, 2012 Moin Moin Nach einem Smalltalk hat sie dann das Dokument angenommen und ihm mitgeteilt, dass er nun ein Schreiben mit Info über die zu zahlenden Summe und 1 Monat Fahrverbot sowie 3 Punkte erhält.War das innerorts oder warum das Fahrverbot bei 140 zu 100 ? Gruß Quote Link to post Share on other sites
tommy83 1 Posted September 15, 2012 Author Report Share Posted September 15, 2012 Das war auf einer Bundesstraße. Laut Katalog wird dies mit 1 Monat Fahrverbot belohnt ;-) Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 15, 2012 Report Share Posted September 15, 2012 Fahrverbot gib es erst ab +41km/h außerorts. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
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