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Bald Führerschein Abgabe Und Dann Wieder Erneut Geblitzt


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Hallo liebe Leute,

 

ich habe da eine Frage und evtl. kann ich es mir schon denken, will aber sicher gehen da ich morgen mit meinem Chef reden wollte.

 

Ich muss im Juli den Führerschein für einen Monat abgeben, da ich letztes Jahr am 11.04.2011 nach Toleranz mit 32 km/h auf der autobahn geblitzt wurde (rechtskräftig am 19.7) und dann noch mal am 18.12.2011 mit 37 km/h auf der Autobahn (rechtskräftig am 23.03.2012). Weiterhin nehme ich derzeit an einem ASP teil, da ich bereits 14 punkte habe. Nun bin ich auf der Autobahn mit 31 zuviel (es gab eine 80er Begrenzung) geblitzt worden.

 

Wie verhält sich die Strafe? Wird mein Fahrverbot um einen Monat verlängert?

 

Heute meinte ein Freund von mir, er würde die Punkte übernehmen, da er sowieso nicht soviel fährt. Er ist aber Inder und ich bin Libanese, also er ist deutlich dunkler als ich... Würde es Sinn machen? Oder meint ihr, dass die das merken? Ich habe, als ich geblitzt wurde leicht zur Seite geschaut, da ich eine Flasche vom beifahrersitz nehmen wollte. Den Anhörungsbogen habe ich heute abgeschickt, habe den Tatbestand nicht zugegeben, habe aber noch keine alternative Person angegeben. Wie läuft das jetzt weiter?

 

Ich dachte, ich rufe evtl. am Montag dort an und gebe nachträglich die Person bekannt, die gefahren ist.

 

ICh danke euch, für eine Rückmeldung.

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du kannst jetzt nur auf den BGB warten und dann widersprechen. alternativ könntest du versuchen heute noch deinen abgeschickten brief aus dem briefkasten zu fischen :unsure:

 

gehe aber mal davon aus, dass du mit der beantwortung des briefes einen großen fehler gemacht hast...-kurz gesagt: meiner meinung nach ist der drops gelutscht (bei solch latenter raserei auch völlig zu recht...)

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ja, fast....

 

wenn man widerspricht hat man aber höchstwahrscheinlich schon einen passbildabgleich von dir gemacht....

 

wenn der freiwillige helfer sich nicht selbst der tat beschuldigt, dann ist es wenig hilfreich einen zu haben...-das hätte er auf dem ahb machen müssen...

 

nachträgliches anrufen und namen nennen läuft unter falscher verdächtigung, genau wie wenn du den bekannten selbst in den ahb geschrieben hättest.

 

da ein ahb und kein zfb kam ist eh naheliegend, dass du schon im kreise der tatverdächtigen angekommen bist-glückwunsch dazu...

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habe aber noch keine alternative Person angegeben.
Das ist auch beser so.

 

Ich dachte, ich rufe evtl. am Montag dort an und gebe nachträglich die Person bekannt, die gefahren ist.
Dann kannst Du ja nur Dich angeben, da Du ja auch gefahren bist.

 

Gibst Du eine andere Person an, begehst Du (neben der Owi wegen wiederholten "Tiefflugs") noch eine Straftat der falschen Verdächtigung..

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Also der Brief liegt noch im Postausgang und der Postbote wird erst gegen 17:00 Uhr hier sein. Dann kann ich den Brief rausfischen.

 

Ich könnte also noch jemanden in dem ahb angeben.

 

Was für eine Strafe könnte ich bekommen, wenn ich dem BGB widerspreche und trotzdem eine Strafe bekomme? Laut Bußgeldkatalog, sind es ja 120 Euro und 3 Punkte. Aber ohne Fahrverbot, würde man mein Fahrverbot trotzdem um einen Monat verlängern? Dadurch, dass ich den sowieso im Juli abgeben muss?

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nicht DU sollst jemanden im ahb angeben, sondern DERJENIGE sich SELBST(!!!)

 

aber mach dir mal nicht so große hoffnungen, das müsste schon ziemlich blöd zugehen, wenn der sb bei einem schwerenöter wie dir nicht mal etwas genauer hinschaut und unabhängig von der angabe auf dem ahb nen passbildabgleich macht...

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Wenn sie dich am Haken haben, dann kannst du mit einer Verdoppelung der Geldbuße rechnen, weil man dir Vorsatz unterstellt.

So sehr ich manchmal am Vorsatz bei einigen "Tätern" zweifle, so sehr wird dir dieser Vorsatz bei bereits 14 Punkten zurecht greifen.

Ich würde mir aber unabhängig von diesem Fall mal Gedanken machen ob es sinnvoll ist, wenn ich schon 31 km/h (nach Abzug der Toleranz)

schneller fahre als erlaubt, noch zusätzlich nach einer Flasche auf dem Beifahrersitz zu greifen.

 

Ich kann mir schon vorstellen, dass du beruflich viel fährst, aber da sollte man sich doch wirklich mal ernsthaft mit seiner "Fahrerei" auseinandersetzen

und den Fuß vom Gas nehmen.

 

Kurzum, für dich gilt: Zukünftig lieber 10 km/h zu langsam als auch nur noch 1 km/h zu schnell zu fahren.

 

Nein, ich bin kein Moralapostel, ich denke nur, dass man dir das mal in aller Deutlichkeit hier schreiben muss,

weil ja die bisherigen Schreiben und Strafen der Behörde offensichtlich nicht zu einem umdenken bei dir geführt haben.

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Das hab ich doch verstanden. Ich meine nur, da der Brief ja an mich gerichtet ist und dort steht: "ich gebe den Verstoß nicht zu, weil" Unter Angabe zur Sache. Da dachte ich, dass ich dann angebe (..), weil ich nicht gefahren bin und dann eben die Daten des Fahrers angebe. Aber wenn das so ist, dann ok.

 

Im übrigen erkennt man das bild nicht so gut, auf dem Bild schaue ich nach rechts unten.

 

Wenn sie dich am Haken haben, dann kannst du mit einer Verdoppelung der Geldbuße rechnen, weil man dir Vorsatz unterstellt.

So sehr ich manchmal am Vorsatz bei einigen "Tätern" zweifle, so sehr wird dir dieser Vorsatz bei bereits 14 Punkten zurecht greifen.

Ich würde mir aber unabhängig von diesem Fall mal Gedanken machen ob es sinnvoll ist, wenn ich schon 31 km/h (nach Abzug der Toleranz)

schneller fahre als erlaubt, noch zusätzlich nach einer Flasche auf dem Beifahrersitz zu greifen.

 

Ich kann mir schon vorstellen, dass du beruflich viel fährst, aber da sollte man sich doch wirklich mal ernsthaft mit seiner "Fahrerei" auseinandersetzen

und den Fuß vom Gas nehmen.

 

Kurzum, für dich gilt: Zukünftig lieber 10 km/h zu langsam als auch nur noch 1 km/h zu schnell zu fahren.

 

Nein, ich bin kein Moralapostel, ich denke nur, dass man dir das mal in aller Deutlichkeit hier schreiben muss,

weil ja die bisherigen Schreiben und Strafen der Behörde offensichtlich nicht zu einem umdenken bei dir geführt haben.

 

Das verstehe ich absolut. Seit meinem letzten Blitzer im Dezember, habe ich auch nur noch den Tempomaten auf 120 und seit dem nicht mehr geblitzt. Ich bin bislang immer nur wenn, dann auf der Autobahn und nach 20 Uhr geblitzt worden. 14 Punkte kommen nicht von ungefähr und ic hwill das sicherlich auch nicht relativieren, aber das sind nicht alles Geschwindigkeitsverstoße. Ich bin in den letzten 2 Jahren 3x geblitzt worden, eben diese die ich angegeben habe.

 

Käme zu der Verdopplung der Geldbuße noch ein weiterer Monat hinzu? Würde man mir in Flensburg eine Auskunft geben, wenn ich dort anrufe? Im Falle einer Strafe, würde ich das natürlich akzeptieren, selbst wenn ich das doppelte Zahle. Natürlich würde ich vorher versuchen, der Strafe zu entgehen, wenn dies nun irgendwie möglich ist.

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Wenn sie dich am Haken haben, dann kannst du mit einer Verdoppelung der Geldbuße rechnen, weil man dir Vorsatz unterstellt.

Aus welchem Grund wird man dies (Deiner Meinung nach und auf welcher Rechtsgrundlage) tun?

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Aufgrund der Voreintragungen könnte tatsächlich Vorsatz unterstellt werden, muss aber nicht sein.

 

Ist aber ziemlich gleich, da es ziemlich sicher passieren dürfte dass eine deutliche Erhöhung des Bußgeldes (bis hin zum doppelten Satz) aufgrund dieser Voreintragungen erfolgen wird.

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Ein fakultatives Fahrverbot (zusätzlich für den jetzigen Verstoß) könnte trotz allem angeordnet werden.

 

Dieses könntest Du dann nicht innerhalb von vier Monaten antreten, sondern das würde mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam.

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Aufgrund der Voreintragungen könnte tatsächlich Vorsatz unterstellt werden, muss aber nicht sein.

 

Vorsatz aufgrund von Voreintragungen? Ich würde vermuten, daß dies auf den jeweiligen Fall bezogen sein sollte. Die 50% Überschreitung ist mir bekannt.

Deutliche Erhöhung steht auch außer Frage.

 

Warten wir mal ab...

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Wenn sie dich am Haken haben, dann kannst du mit einer Verdoppelung der Geldbuße rechnen, weil man dir Vorsatz unterstellt.

Aus welchem Grund wird man dies (Deiner Meinung nach und auf welcher Rechtsgrundlage) tun?

Das Frage ich mich auch gerade.

 

Erhöhung wohl eher aufgrund beharrlicher Pflichtverletzung und nicht wegen Vorsatzes, denn dieser muss im Einzelfall nachgewiesen werden.

Die Erhöhung könnte dennoch empfindlich ausfallen.

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