Oldtimer Tarife
#1 Gast_MartinXXL_*
Geschrieben 04 Februar 2012 - 19:20
Sind spezielle Tarife von:
AXA
LVM
Württembergische
Allianz
und andere.
Was haltet ihr davon? Und welche Anbieter kennt ihr noch.
Ich selbst habe für die RT und den Berlin Roller einen solchen Tarif beim LVM.
Bei Verwendung eines Saison KZ - möglich auch mit Jahres Zulassung oder roter Wechselnummer oder H Zulassung.
Also Zulassungsart spielt keine Rolle.
Nun her mit Erfahrungen usw. ...
#2
Geschrieben 04 Februar 2012 - 20:07
Erfahrungen? Gar keine und damit zumindest auch keine schlechten.
#3 Gast_MartinXXL_*
Geschrieben 04 Februar 2012 - 20:43
#4
Geschrieben 06 Februar 2012 - 15:06
MartinXXL sagte:
#6
Geschrieben 07 Februar 2012 - 08:49
Meist haben die Besitzer auch noch selbst an diesen Fahrzeugen herumgeschraubt (ja ja damals gabs noch was zu schrauben..)
und legen deshalb auch eine vorsichtige Fahrweise an den Tag, als mit anderen Fahrzeugen.
Sokrates
#7 Gast_MartinXXL_*
Geschrieben 07 Februar 2012 - 10:31
Ich bin mit dieser Versicherung sehr zufrieden.
Nette und freundliche Beratung und absolut preiswert und Vor-Ort-Service.
Bedingung für Oldtimer Tarif:
- eine entsprechende Benutzung
- keine km Begrenzung
- Alltagswagen als PKW oder Krad ist vorhanden und ist oder wird beim LVM versichert
- Fahrzeuge mind. 30 Jahre alt
- PKW mind. 25 Jahre
- Originalzustand, zeitgenössische Umbauten sind ok
- oder gut restaurierter Zustand
- Kennzeichenart (Normalzulassung, Saisonzulassung, H-Zulassung oder rote Wechselkennzeichen) spielt keine Rolle
Ansonsten zahlt man für 'nen Krad von MZ bis 13 kW keine 25 € fürs Jahr.
Meine sind 04 - 10 bzw. 05 - 08 zugelassen.
Für ersteres fällt 15 € Versicherung und 0 € Steuern an.
Für zweiteres fallen 7 € Versicherung und 3 € Steuern an.
Ich hoffe nichts vergessen zu haben.
Und nun würde ich sagen sammeln wir mal Erfahrungen von anderen Usern für andere User.
#8
Geschrieben 07 Februar 2012 - 11:29
#9
Geschrieben 07 Februar 2012 - 18:41
MSG sagte am 07.02.2012, 11:29:
Probefahren heißt doch ausprobieren. Wenn ein Sportwagen in der Garage steht, probiere ich den aus, indem ich mit Höchstgeschwindigkeit über die Bahn fahre. Habe ich einen LKW, probiere ich aus, ob der auch mit 10 to Ladung den Berg hinaufkommt. Fahre ich Unimog, habe ich eine Zugmaschine. Eine Zugmaschine ist zum ziehen da, also hänge ich zum probieren einen Anhänger mit Brennholz hintendran, um zu gucken, ob der das schafft.
Zum Oldietreffen oder zum Probefahren mit einer Zugmaschine ohne Anhänger zu fahren ist sinnlos.
Gruß faun98
#10 Gast_MartinXXL_*
Geschrieben 07 Februar 2012 - 18:51
#11
Geschrieben 07 Februar 2012 - 19:22
Zitat
Natürlich nutzt man seinen Oltimer LKW nur privat, was sonst. Die private Nutzung schließt aber nicht aus, das ich mit dem Fz. Transporte durchführe. Habe ich einen Kipper und bin gerade am Häuschen bauen, transportiere ich privat mein Baumaterial. Besitze ich zufällig einen Möbelwagen, fahre ich privat zum einkaufen zu IKEA.
Zitat
Siehe oben. Privat ist nicht gewerblich. Es gibt da eine Grenze, ab wann ein Landwirtschaftlicher Betrieb gewerblich ist, ich glaube ab 3 Hektar ( muss mich selber noch mal schlau machen ) ab dann gibt es auch grüne Nummernschilder. Pachte einen Acker und pflüge was das Zeug hält - privat natürlich. Wie willst Du sonst auch einen Bulldog testen / Probefahren.
Ich denke gerade darüber nach, wenn sich diverse Personengruppen bei der VEBEG einen ausrangierten Wasserwerfer kaufen und - rein privat - grün / blau angezogene Mitbürger bei verschiedenen Gelegenheiten nassregnen.
Gruß faun98
#12 Gast_MartinXXL_*
Geschrieben 07 Februar 2012 - 19:51
Hier mal alles was zum Oldtimer zu wissen ist:
http://static.lvm.de...timer-w4111.pdf
Und die allgemeinen Bedingungen:
http://static.lvm.de...dlagen-k050.pdf
Und nun? Bei 'nem Krad aus 62 kann man so keinen Fehler machen.
#13
Geschrieben 08 Februar 2012 - 11:04
MartinXXL sagte am 07.02.2012, 18:51:
faun98 sagte am 07.02.2012, 19:22:
Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Zugmaschinen gibts nicht automatisch mit einem grünen Kennzeichen (das kannst du für jede landw. ZGM bekommen) sondern nach Ermessen des Finanzamtes. Da ist insbesondere: Bewirtschaftete Fläche, Mitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen BG, .... interessant. Falls du die Steuerbefreiung bekommst, darfst du die ZGM allerdings nur noch zu (eng gesteckten) Land- oder Forstwirtschaftlichen Zwecken deines eigenen Betriebes einsetzen - oder für den entsprechenden Zeitraum nachversteuern (Fahrt auf Treffen, Transporte für andere, Transporte für dich selbst ohne LoF-Zweck)
Grüße, Mathias (mit schwarzem Kennzeichen an der ZGM)
#14 Gast_MartinXXL_*
Geschrieben 30 April 2012 - 18:28
#15
Geschrieben 30 April 2012 - 20:21
Gruß faun98
#17
Geschrieben 01 Mai 2012 - 12:42
Den, den man der Versicherung mit dem entsprechenden Kilometerstand gemeldet hat, muss zum justieren. Das dauert. In der Zwischenzeit fährt man mit dem Reservetacho.
Von Betrug kann überhaupt keine Rede sein.
Gruß faun98
#19
Geschrieben 02 Mai 2012 - 12:18
f**k art, let´s be hedge fund managers
#20 Gast_MartinXXL_*
Geschrieben 02 Mai 2012 - 21:13
Berlin Roller: 8 €
Im Jahr wären das 21,88 € (01 - 12)
#21 Gast_MartinXXL_*
Geschrieben 18 August 2012 - 16:18












