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Bußgeldbescheid Ohne Anhörungsbrief


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Sehr geehrtes Forum,

ich wurde geblitzt, 23km/h zu schnell (nach Tolernzabzug) in einer 80 Zone außerhalb einer geschlossenen Ortschaft (Autobahn). Ich bin nicht Halter dieses Fahrzeugs, sondern mein Vater. Er bekam die Post (Anhörung im Bußgeldverfahren), informierte mich darüber und wir beschlossen erstmals nicht zu antworten. Kurz darauf bekam er wieder Post, diesmal aber, dass das Verfahren gegen Ihn eingestellt sei, ICH aber als Fahrer identifiziert worden sei.Wir wohnen nicht zusammen. Heute bekam ich einen Bußgeldbescheid.Dort wird der Tatbestand geschildert aber ohne jegliches Beweisfoto. Das Beweisfoto wird aber als Beweismittel gelistet. Desweiteren steht dort, dass ich anhand eines vorliegenden Paßbildes auf dem Radarfoto als Fahrzeugführer identifiziert worden sei.Ist dieses Vorgehen der Kreisverwaltung Cochem-Zell rechtens und was kann ich dagegen tun?

Desweiteren steht auf dem Bußgeldbescheid die Höhe der Geldbuße 70 €, 1Punkt und 'eine Gebühr von 20€ +3,50€ als Auslagen der Verwaltung'.Muss ich mich dem einfach so fügen ohne je eine Anhörung bekommen zu haben?

Befinde mich nicht mehr in der Probezeit und habe mir sonst in Flensburg noch nie was zu schulden kommen gelassen

Vielen Dank im Vorraus

MfG

chezzta

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Muss ich mich dem einfach so fügen ohne je eine Anhörung bekommen zu haben?
Ja, wenn die Post geschlampt hat, nein wenn gar keine Anhörung gegen Dich angeordnet wurde.

 

ICH aber als Fahrer identifiziert worden sei.Wir wohnen nicht zusammen.
Vom Vater zum Sohn ist es über den Passbildabgleich ein kurzer Weg.

Durch Euer Schweigen habt Ihr die Ermittlungen ja selber in Gang gesetzt.

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Muss ich mich dem einfach so fügen ohne je eine Anhörung bekommen zu haben?
Ja, wenn die Post geschlampt hat, nein wenn gar keine Anhörung gegen Dich angeordnet wurde.

Um es ein bisschen deutlicher zu machen:

Die Behörde muss dir die Gelegenheit gegeben haben dich zum Vorwurf zu äußern.

Dazu reicht es wenn man dir einen Brief schickt. Ob dieser dich erreicht interessiert leider niemanden.

 

Ob diese Anhörung angeordnet wurde erfährst du wenn du über einen Anwalt Akteneinsicht nimmst oder vielleicht auch wenn du auf der Bußgeldstelle anrufst und nett nachfragst. Ob dir dann allerdings im Fal der Fälle wahrheitsgemäß geantwortet wird ist natürlich ne andere Frage.

 

ICH aber als Fahrer identifiziert worden sei.Wir wohnen nicht zusammen.
Vom Vater zum Sohn ist es über den Passbildabgleich ein kurzer Weg.

Durch Euer Schweigen habt Ihr die Ermittlungen ja selber in Gang gesetzt.

Ja, einfach nichts machen führt halt selten zum Erfolg...

 

 

 

Wie kann ich nun dagegen Vorgehen, da ich ja keine Anhörung bekommen habe?

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dieser Begründung einlegen.

 

Formlos, aber schriftlich, innerhalb von 14 Tagen Zugang bei der Behörde.

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Ob dir dann allerdings im Fal der Fälle wahrheitsgemäß geantwortet wird ist natürlich ne andere Frage.
Deine Behörden"phobie" mit den ständigen Unterstellungen ist langsam wirklich *selbst zensiert*. <_<

 

Warum sollte der Mitarbeiter die Unwahrheit sagen? Spätestens bei der Akteneinsicht stellt man (oder der Anwalt) dann fest ob und wann die Anhörung angeordnet wurde. Und im Zeitalter der Computer kann man das auch nicht nachträglich "fälschen".

 

Also was wolltest Du mit diesem Satz genau behaupten?

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Ganz ehrlich, ich könnte bei dieser Beamtenwillkür kotzen.

 

In Deutschland gilt doch so weit ich weiß die UNSCHULDSVERMUTUNG, jedoch wurde die ohne vorherigen Anhörungsbogen umgangen, oder? Bin kein Jurist aber ist dies nicht Verfassungswidrig?

 

Mein Vater hat ja die Chance zur Anhörung bekommen, als Halter eben, ich jedoch nicht.

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Ob dir dann allerdings im Fal der Fälle wahrheitsgemäß geantwortet wird ist natürlich ne andere Frage.
Deine Behörden"phobie" mit den ständigen Unterstellungen ist langsam wirklich *selbst zensiert*. <_<

 

Warum sollte der Mitarbeiter die Unwahrheit sagen? Spätestens bei der Akteneinsicht stellt man (oder der Anwalt) dann fest ob und wann die Anhörung angeordnet wurde. Und im Zeitalter der Computer kann man das auch nicht nachträglich "fälschen".

 

Also was wolltest Du mit diesem Satz genau behaupten?

Das es fraglich ist ob dem Threaderöffner bei einer telefonischen Nachfrage wahrheitsgemäß geantwortet wird.

 

Aus der Psychologie wissen wir, dass die Verdeckung eigener Fehler einer der häufigsten Gründe für eine Lüge ist. Insbesondere dann, wenn die Aufdeckung der Lüge folgenlos ist steigt die Bereitschaft zu einer solchen.

 

Und die Aufdeckung wäre für den Sachbearbeiter folgenlos, denn der Threaderöffner könnte im Fall der Fälle ja nicht nachweisen, dass ihm am Telefon gesagt wurde, dass die Anhörung ordnungs- und fristgemäß ergangen ist.

 

Gerade mit Versäumnissen der Post (dann haben die wohl die Sendung verloren) wird sich doch gerne mal rausgeredet.

 

Das hat mit Behördenphobie nichts zu tun. Ich würde auch bei jedem anderen "Geschäftspartner", sei es beim Klamottenladen oder beim Arzt nicht einfach vorbehaltlos davon ausgehen, dass Leute ihre Fehler freudestrahlend eingestehen.

 

Passt dir nicht?

Tja, da musst du wohl durch... :angry2:

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Ganz ehrlich, ich könnte bei dieser Beamtenwillkür kotzen.

Nana, Fehler passieren halt.

 

Und vielleicht bewahrt dich dieser Fehler, so es sich denn rausstellt, dass es einer war, sogar davor am Ende Geldbuße und Punkt aufgedrückt zu bekommen.

Daher würde ich mich übrigens auch erst melden, wenn 3 Monate seit dem Tag des Verstoßes vergangen sind.

 

Ist es bis dahin länger als 10 Tage hin tut es auch erstmal ein unbegründeter Einspruch.

 

In Deutschland gilt doch so weit ich weiß die UNSCHULDSVERMUTUNG, jedoch wurde die ohne vorherigen Anhörungsbogen umgangen, oder? Bin kein Jurist aber ist dies nicht Verfassungswidrig?

Wenn du nicht angehört wurdest ist der Bußgeldbescheid nicht berechtigt, das ist korrekt.

 

Aber verfassungswidrig? Gehts nicht erstmal paar Stufen kleiner?

 

Ich mein, bei aller verständlichen Aufregung, was hätte dir den die Anhörung gebracht? Höchstwahrscheinlich nichts.

So könnte sich aber die Chance ergeben haben, vielleicht das ganze Verfahren zum Einsturz zu bringen.

 

Sieh's doch mal so...

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Ganz ehrlich, ich könnte bei dieser Beamtenwillkür kotzen.
Wo siehst Du hier eine Willkür?

Vielleicht hat ja auch der Postbote oder die Filiale geschlampt?

 

aber ist dies nicht Verfassungswidrig?
Nö.

 

 

Das es fraglich ist ob dem Threaderöffner bei einer telefonischen Nachfrage wahrheitsgemäß geantwortet wird.
Und da der gleiche Sche** noch mal... <_<

Und hör mit bitte auf mit dieser Pseudo-Psychologie!

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Es ist grundsätzlich richtig, daß vor dem Bußgeldbescheid eine Anhörung erfolgen muss. Bleibt diese aus, bricht das Verfahren jedoch nicht in sich zusammen, das Recht auf Gehör bleibt dem Betroffenen auch noch im Bußgeldverfahren bestehen. Man kann somit das Verfahren zwar in die Länge ziehen, wenn die Behörde die Anhörung tatsächlich versäumt hat (und sie nicht nur auf dem Postweg verloren gegangen ist), jedoch wird man mit dieser Begründung keine Einstellung des Bußgeldverfahrens erzwingen können.

 

Gruß

Goose

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Bin zwar angehender Ingenieur, aber meine mal im Sozialkundeunterricht gehört zu haben, dass die Unschuldsvermutung tief im deutschen Gesetzes-/Verfassungsapparat verankert ist.

Ich weiss das Ich gefahren bin, bin mir auch jeder Schuld bewusst. Mir kommt es nicht auf die 70€ + Punkt an, jedoch auf die 23,50€ schon, da diese mir unrechtens zusätzlich WILLKÜRLICH(wage Ich zu behaupten) angehängt wurden.

 

Der Tatbestand geschah am 13.9.11 und bis zum 13.12 ist ja auch nicht mehr lange.Sind doch 3Monate nach Tat wenn noch kein Bußgeldbescheid eingegangen ist, oder?

 

Ich mein, bei aller verständlichen Aufregung, was hätte dir den die Anhörung gebracht? Höchstwahrscheinlich nichts.

Doch, Zeit, da es fast 2 Monate dauerte bis mein Vater via Post mitgeteilt bekam, dass das Verfahren gegen Ihn eingestellt sein, Ich jedoch als Fahrer identifiziert wurde. Mit Einspruch und so hätte ichs bestimmt noch pushen können.

 

So könnte sich aber die Chance ergeben haben, vielleicht das ganze Verfahren zum Einsturz zu bringen.

 

Ist dem so wenn sich herausstellt, dass keine Anhörung angeordnet wurde?

Kann ich auch Akteneinsicht fordern, oder muss dies ein Anwalt tun?

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Das es fraglich ist ob dem Threaderöffner bei einer telefonischen Nachfrage wahrheitsgemäß geantwortet wird.
Und da der gleiche Sche** noch mal... <_<

Und hör mit bitte auf mit dieser Pseudo-Psychologie!

Auch noch den Rest lesen wäre vielleicht praktisch gewesen.

 

Wenn du Weihnachtsgeschenke bestellt hast und die kommen und kommen nicht an, du da anrufst und man gibt dir zur Auskunft, dass man die ordnungsgemäß weggeschickt hat und der Fehler woanders liegen müsse, bist du dir dann sicher, dass das die Wahrheit ist?

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Bin zwar angehender Ingenieur, aber meine mal im Sozialkundeunterricht gehört zu haben, dass die Unschuldsvermutung tief im deutschen Gesetzes-/Verfassungsapparat verankert ist.

Ich weiss das Ich gefahren bin, bin mir auch jeder Schuld bewusst. Mir kommt es nicht auf die 70€ + Punkt an, jedoch auf die 23,50€ schon, da diese mir unrechtens zusätzlich WILLKÜRLICH(wage Ich zu behaupten) angehängt wurden.

Vielleicht besteht da gerade ein Verständnisproblem:

 

Die 23,50 Kosten und Auslagen für den Bußgeldbescheid wären dir auch in Rechnung gestellt worden, wenn man dich vorher angehört hätte.

 

Da der Verstoß über 20 km/h war ist man da eben nicht mehr im Verwarngeldbereich, wo man einfach ohne zusätzliche Kosten überweisen kann und gut ist.

 

Die Kosten sind bei jedem Bußgeldbescheid dabei und ohne den gehts bei über 20 km/h nunmal nicht ab.

 

Der Tatbestand geschah am 13.9.11 und bis zum 13.12 ist ja auch nicht mehr lange.Sind doch 3Monate nach Tat wenn noch kein Bußgeldbescheid eingegangen ist, oder?

3 Monaten ohne Anhörung, ja.

 

Ich mein, bei aller verständlichen Aufregung, was hätte dir den die Anhörung gebracht? Höchstwahrscheinlich nichts.

Doch, Zeit, da es fast 2 Monate dauerte bis mein Vater via Post mitgeteilt bekam, dass das Verfahren gegen Ihn eingestellt sein, Ich jedoch als Fahrer identifiziert wurde. Mit Einspruch und so hätte ichs bestimmt noch pushen können.

Das ist auch eine falsche Vorstellung.

 

Gegen die Anhörung kannst du gar keinen Einspruch einlegen. Lediglich nicht antworten hättest du können, dann hätte man dir nach 7 Tagen den Bußgeldbescheid geschickt, denn man hatte dich ja ermittelt.

Bei jeder Antwort deinerseits wäre es wohl genauso gekommen.

 

Einspruch kannst du sowieso erst einlegen, wenn der Bußgeldbescheid da ist. Also ab jetzt. Aber was willst du denn strecken? Ein Fahrverbot steht doch nicht im Raum. Also wofür was strecken?

Bekommt man nur die Punkte später eingetragen - nicht sehr toll.

 

So könnte sich aber die Chance ergeben haben, vielleicht das ganze Verfahren zum Einsturz zu bringen.

Ist dem so wenn sich herausstellt, dass keine Anhörung angeordnet wurde?

Möglicherweise.

 

Kann ich auch Akteneinsicht fordern, oder muss dies ein Anwalt tun?

Fordern kann man generell viel, gewährt wird sie aber nur deinem Anwalt.

Den du allerdings auch speziell nur dafür beauftragen kannst (gibt auch Kanzleien die sich drauf spezialisiert haben, google mal).

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Mir kommt es nicht auf die 70€ + Punkt an, jedoch auf die 23,50€ schon, da diese mir unrechtens zusätzlich WILLKÜRLICH(wage Ich zu behaupten) angehängt wurden.
Nö, diese Gebühren und Auslagen sind gesetzlich bei jedem BGB vorgesehen, egal ob vorher ein AHB kam oder nicht. Also wieder nix mit Willkür.

Lediglich im Verwarngeldbereich kann darauf im vereinfachten Verfahren verzichtet werden.

 

Der Tatbestand geschah am 13.9.11 und bis zum 13.12 ist ja auch nicht mehr lange.Sind doch 3Monate nach Tat wenn noch kein Bußgeldbescheid eingegangen ist, oder?
Ja und?

Dann hättest Du den AHB noch eher bekommen und die Verjährung wäre eher unterbrochen worden. Bringt also zeitlich gesehen überhaupt nichts!

 

Doch, Zeit, da es fast 2 Monate dauerte bis mein Vater via Post mitgeteilt bekam, dass das Verfahren gegen Ihn eingestellt sein, Ich jedoch als Fahrer identifiziert wurde. Mit Einspruch und so hätte ichs bestimmt noch pushen können.
Das wäre nur gegangen wenn Ihr den ersten AHB nicht dummerweise ignoriert hättet.

Dann hätte Dein Vater evtl. den BGB bekommen, er hätte dann Einspruch einlegen können und vielleicht wäre es dann gegen Dich verjährt gewesen.

 

So habt Ihr Euch die Grube selber geschaufelt in die Du nun gefallen bist.

 

Ist dem so wenn sich herausstellt, dass keine Anhörung angeordnet wurde?
Hat @Goose doch deutlich geschrieben (lesen musst Du hier schon selber).

 

Kann ich auch Akteneinsicht fordern, oder muss dies ein Anwalt tun?
Akteneinsicht bekommt normalerweise nur ein Anwalt.

 

Du könntest aber anrufen und freundlich fragen (und Dir dann lt. @MrMijagi aber wohl eh nur Unwahrheiten anhören).

 

 

 

Wenn du Weihnachtsgeschenke bestellt hast und die kommen und kommen nicht an, du da anrufst und man gibt dir zur Auskunft, dass man die ordnungsgemäß weggeschickt hat und der Fehler woanders liegen müsse, bist du dir dann sicher, dass das die Wahrheit ist?
Da ich unsere Post hier kenne schließe ich zumindest nicht aus dass der Versender die Wahrheit sagt.
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[...]
So könnte sich aber die Chance ergeben haben, vielleicht das ganze Verfahren zum Einsturz zu bringen.

Ist dem so wenn sich herausstellt, dass keine Anhörung angeordnet wurde?

Möglicherweise.

 

[...]

Kannst du hierzu mal was näheres schreiben, z.B. auf welcher Grundlage man das Verfahren zum Einsturz bringen könnte?

 

Ich meine, wenn du dem TE hier Hoffung machst, solltest du das doch auch begründen können, oder?

 

Gruß

Goose

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Wo siehst Du hier eine Willkür?

Willkür und Dreistheit unterstelle Ich ziemlich jeder Bußgeldbehörde.Oder wie soll ich mir das mir gegenüber 2mal an den Tag gelegte Verhalten der Behörden aus Karlsruhe erklären, die (obwohl Sie es eigentlich wissen müssten)mir wegen einmal 7km/h und einmal 11km/h zu schnell, ausserorts und am gleichen Tag, noch nach 3 1/2 Monaten mir eine Anhörung schickten? Sie rechnen nunmal mit dem Geld und dem Unwissen der Bürger.Rechtens oder nicht...

 

Wie so ist es nicht verfassungswidrig, wenn eine staatliche Behörde die Unschuldsvermutung mit Füßen tritt.

Schließlich befinden wir uns nicht mehr im Mittelalter wo willkürlich 'Hexen' verbrannt wurden(diese Frauen galten nie unschuldig).Aber heute sind selbst inflagranti erwischte Mörder bis zum Urteil als mutmaßliche Täter oder unschuldig anzusehen bis zur Urteilsverkündung.Geniesse ich als Bürger in einem rechtsstaatlichen System nicht diesen Status nur weil Ich 23km/h zu schnell fuhr, der letzte Abschaum wie Vergewaltiger aber schon.Kann und will ich nicht verstehen.

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Du könntest aber anrufen und freundlich fragen (und Dir dann lt. @MrMijagi aber wohl eh nur Unwahrheiten anhören).

Das habe ich so nie geschrieben, darum lasse ich mir das von dir auch nicht in den Mund legen.

 

Wenn du bisschen nach oben scollst wirst du feststellen können, dass ich selbst ja den Hinweis mit der freundlichen Nachfrage per Telefon gegeben habe.

Allerdings würde ich bei einer für den Threaderöffner negativen Auskunft eben nicht ausschließen, dass man ihm nicht die Wahrheit sagt.

 

Und du könntest das auch nicht ausschließen...

 

Wenn du Weihnachtsgeschenke bestellt hast und die kommen und kommen nicht an, du da anrufst und man gibt dir zur Auskunft, dass man die ordnungsgemäß weggeschickt hat und der Fehler woanders liegen müsse, bist du dir dann sicher, dass das die Wahrheit ist?
Da ich unsere Post hier kenne schließe ich zumindest nicht aus dass der Versender die Wahrheit sagt.

Nichts anderes tue ich doch auch.

 

Ich schließe doch in keinster Weise aus, dass dem Threaderöffner die Wahrheit gesagt wird, es besteht nunmal aber auch noch eine andere Möglichkeit.

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Nach dem ich hier jetzt alles gelesen habe siehts mau für mich aus.

Gut, die Ausssage mit der Willkür bzgl. den 23,50€ nehm ich zurück, ich wusste dies nicht, da ich zwar schon desöfteren geblitz worden bin, halt immer nur penningskram und von daher kannte ich keine Verwaltungskosten in diesem doch etwas ausufernden Bereich...

Am besten bezahlen, oder? Bevor ich doch nachher noch mehr blechen muss...

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Wie gesagt: Die Verjährung ist unterbrochen, die fehlende Anhörung ist ein heilbarer Mangel und dein Anrecht auf rechtliches Gehör ist auch im Bußgeldverfahren noch gewährleistet.

Teurer wird es erst, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

 

Gruß

Goose

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@Goose

Ja merci, muss dann wohl am Montag auf die Bank.Wenn die Zeit ja sozusagen mit erreichen des Bußgeldbescheides gestoppt wurde kann ich ja auf die Anhörung verzichten.Und da der Urteilsausgang auch ungewiss ist und ich kein Bock hab, noch die Verhandlungskosten zu übernehmen (als fast mittelloser Student^^), bezahl ich lieber...

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Hi

das ist, falls wirklich keine Anhörung angeordnet wurde, einer der wenigen Fälle, wo man auf Regelungen aus dem Verwaltungsrecht (natürlich nur analog) zurückgreift.

Wenn ein vorgeschriebene Anhörung nicht erfolgt ist, so gilt der Fehler als geheilt, wenn die Anhörung im Rechtmittelverfahren nachgeholt wird.

Hier also: wenn der Betr. Einspruch einlegt und dann (spätestens vor Gericht) die Möglichkeit bekommt, sich zur Sache zu äußern, gilt der Fehler der Nichtanhörung als geheilt=nicht existent.

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Hi

das ist, falls wirklich keine Anhörung angeordnet wurde, einer der wenigen Fälle, wo man auf Regelungen aus dem Verwaltungsrecht (natürlich nur analog) zurückgreift.

Wenn ein vorgeschriebene Anhörung nicht erfolgt ist, so gilt der Fehler als geheilt, wenn die Anhörung im Rechtmittelverfahren nachgeholt wird.

Hier also: wenn der Betr. Einspruch einlegt und dann (spätestens vor Gericht) die Möglichkeit bekommt, sich zur Sache zu äußern, gilt der Fehler der Nichtanhörung als geheilt=nicht existent.

Aber Vorsicht das klappt nicht immer, wei das BSG erst vor wenigen Wochen deutlich machte, als es die Äußerungen im WSverfahren und Klageverfahren nicht als für die Anhörung ausreichend betrachtete. :60:

 

Das war jahrelang Standard.

 

Es muss explizit formell angehört werden.

 

PS: Im übrigen könn(t)en die Kosten dann der Behörde auferlegt werden, denn nur durch die Handlung (nachträgliche Anhörung) der Behörde wird der Verwaltungsakt rechtmäßig.

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