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Verwarnungsgeld Auf Eigenem Firmenparkplatz Bei Daimler Sindelfingen


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Hallo, an alle Rechtsexperten, und an alle, die sich gerne im Kopfschütteln üben:

 

Mir wurde als Mitarbeiter des u.a. Unternehmens ein Verwarnungsgeld durch die Stadt Sindelfingen ausgestellt.

Der Parkplatz ist ein Privatgrundstück der Daimler AG, und aufgrund der Verkehrs(Park-)-Verhältnisse ist es unmöglich, nach 8 Uhr einen ordentlichen Stellplatz zu bekommen.Um nicht zu spät zur Schicht zu kommen, muß man das Auto "Irgendwo" im Parkhaus abstellen. Daher meine Frage: Kann die Stadt Sindelfingen einen Halter wegen Falschparkens(hier das Abstellen eines Fahrzeuges außerhalb der markierten Parkflächen auf einem Firmenparkplatz) überhaupt verwarnen?

 

 

 

 

Sehr geehrter xy,

 

Ihnen wird zu Last gelegt, am ..... um... Uhr in Sindelfingen, daimler AG, Parkdeck 303 als Führer des Fahrzeugs........

 

Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone 8Zeichen 290.1, 290.2)

§ 41 Abs. 1 IVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG; 52 BKat

Parken nur in markierten Flächen erlaubt

 

Zeuge: Werkschutz-Verkehrsüberwachung, Daimler AG, Sindelfingen, Bela-Barenyi-Straße 1

 

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit verwarnen wir Sie mit einem Verwarnungsgeld von 15,00 E

 

 

Ich freue mich auf zahlreiche Beiträge und werde der Community weiter berichten! Danke an alle

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Guest Pferdestehler

Ich war mehrfach in Sindelfingen im Bereich der Entwicklung, dort ist außerhalb des zugangskontrollierten Werksgeländes ein öffentlich zugängliches Packhaus. Dort wird auch ziemlich wildgeparkt. Solange es öffentlich zugänglich ist (keine Zugangskontrolle, siehe o.g. Parkhaus), hat imho die Behörde die Möglichkeit des Eingriffes. Was soll denn bitte der Eigentümer des Parkhauses sonst noch machen, wenn so schlimm geparkt wird, dass es beispielsweise Fluchtwege versperrt oder den Verkehr behindert? Einfach Achselzucken und nichts machen? Oder darf er sich dann nicht Hilfe holen, um die Missstände zu beheben? Alternative wäre die Beauftragung eines privaten Abschleppdienstes und dann Einforderung der Auslagen. Das wäre dann sicher sehr viel teurer geworden.

 

Mach doch bitte mal deutlicher, warum man jetzt den Kopf schütteln sollte!?

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Die Angabe des Zeugen zeigt ja schon deutlich auf, dass die Firma selbst ein hohes Interesse daran hat, dass Wildparker gemassregelt werden....

Ich wuesste jetzt auch nicht, warum ich den Kopf schuetteln sollte...... :wand:

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Guest Pferdestehler

Die haben in Sindelfingen eigentlich Besseres zu tun, als wegen Nichtigkeiten die Polizei zu rufen. Da muss es wohl mal wieder Überhand genommen haben. In dem von mir erwähnten Parkhaus gibt es sogar extra Smart-Parkplätze, da passen dann zwei Autos auf einen normalen Stellplatz. Wenn man da als Externer mit dem Mietwagen von Flughafen so gegen 9 Uhr ankommt, findet man teilweise kaum noch einen freien Parkplatz. Dann muss man eben kreisen oder sich woanders was suchen. Oder eben gleich Taxi.

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Zeuge: Werkschutz-Verkehrsüberwachung, Daimler AG, Sindelfingen, Bela-Barenyi-Straße 1

 

Überwachung macht hier offensichtlich der Werkschutz. Geldeintreiber ist das Ordnungsamt. Die "sparen sich" hier die Politessen.

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da es hier um BaWü geht wäre auch das Sanktionieren von Parken auf ausgewiesenen Daimler Plätzen absolut kein Problem.

 

BaWü hat sich da klugerweise eine eigene Gesetzgebung geschaffen.

Landesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (Landesordnungswidrigkeitengesetz - LOWiG)

 

§ 12 Parken auf Privatgrundstücken

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen

1. auf einem Stellplatz unbefugt parkt, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen wird, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist,

2. vor oder in Grundstücksein- und -ausfahrten unbefugt parkt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servl...16499/1_2_1.pdf

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Guest Pferdestehler

Nun, die Nutzung des Parkhauses erfolgte hier aber wohl nicht durch einen Unbefugten, sondern möglicherweise durch einen Angestellten von Mercedes Benz, also des Grundstückseigentümers/Parkhauses. Somit greift das Zitierte doch gar nicht, oder?

 

Befugt ja, nicht die markierten Parkflächen benutzt nein?

 

:nolimit:

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Wieso?

Sowas wird nur auf Antrag verfolgt.

Wäre anders auch gar nicht möglich. Wenn derjenige jetzt den Parkausweis nicht dabeihat hat er eben mal Pech gehabt.

 

Edit:

achso jetzt, du meinst Parken außerhalb von Markierungen.

 

naja dann:

2. vor oder in Grundstücksein- und -ausfahrten unbefugt parkt.

 

Alles was in Parkhäusern nicht Parkplatz ist, ist Ein- oder Ausfahrt.

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Guest Pferdestehler

Parkausweis brauchst Du in den Parkhäusern außerhalb des abgesperrten Geländes nicht. Hab dort immer mit Mietwagen geparkt, keine Schranken, keine Kontrolle, reinfahren, Auto abstellen, fertig. Da ist eh sonst nichts außer Daimler, von daher ist mit Fremdparkern kaum zu rechnen. :nolimit:

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BaWü hat sich da klugerweise eine eigene Gesetzgebung geschaffen.

 

§ 12 Parken auf Privatgrundstücken

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen

 

Ich weiß zwar nicht wie man in BW öffentliche Verkehrsflächen definiert, aber wenn ich die Definition des öffentlichen Verkehrsraumes zu Grunde leg, so sind die Parkhäuser nicht außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen.

 

Aber wie gesagt für genaueres müsste man die genaue Definition kennen.

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Genau das Gleiche ist mir vor einigen Jahren im Daimler-Parkhaus in Untertürkheim passiert, als ich für ein Jahr dort arbeiten durfte.

 

Dort wird so wild geparkt (und ich habe es leider auch mal getan), dass ich diese Massnahme durchaus verstehen kann, auch wenn sie mir damals nicht geschmeckt hat.

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Ja, zunächst vielen Dank für die vielen Antworten!

 

Es geht darum, daß ich grundsätzlich dort berechtigt war, zu parken, da ich Mitarbeiter bin.

 

Ich parkte aber außerhalb der Markierung- daher die Frage, ob man soetwas ahnden kann.

 

==> Mit Abschleppen hätte ich kein Problem.

 

Aber heisst das im Umkehrschluß: Jeder darf Schilder "en gusto" aufstellen, und die Stadt "verwarnt" entsprechend?

 

Beispiel:

ein Privatmann stellt ein Schild "absolutes Halteverbot" auf seinem Privatparkplatz auf. Bedeutet das, dass das Ordnungsamt mit 60 Euro verwarnt,

 

während,

 

wenn dort ein "eingeschränktes Halteverbot" stünde, dann auch entsprechend nur mit 30 Euro Verwarnung zu rechnen ist?

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