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Rettungswagen Mit Blaulicht Hinterherfahren


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Ich habe eine Anfrage bezüglich der Hinterherfahrt eines Rettungswagens mit Blaulicht. Ich habe diesbezüglich zwar eine Aussage gehört, kann aber nicht glauben, dass sie stimmt. Aber erst einmal folgende Situation:

 

Nehmen wir mal an, ein Freund und ich sind mit meinem Auto in Deutschland im Urlaub unterwegs.

Mein Freund verletzt sich bei einem Spaziergang so schwer, dass er mit dem Krankenwagen in die nächste Klinik transportiert wird.

Da ich mich in der Gegend nicht auskenne und meinen Freund nicht alleinlassen möchte, fahre ich dem Rettungswagen (der mit Sirene und Blaulicht unterwegs ist) hinterher.

 

Jetzt hat mir jemand folgendes erzählt:

 

Während der Hinterherfahrt wird man vom Rettungswagen "gedeckt", das heißt, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder/ und Rotlichtverstöße meinerseits (ich möchte ja meinen Freund bzw. den Krankenwagen nicht aus den Augen verlieren) werden bei geblitzt werden nicht ins Register eingetragen oder ich bekomme kein Bußgeld. Weiter wurde mir erzählt, dass dies mit der Begründung der Hinterherfahrt bzw durch Bestätigen der Krankenwagenfahrer als "besonderer Ausnahmefall" zählen würde.

 

Meine Frage nun: Kann das stimmen und würden die Krankenwagenfahrer mir solch eine Bestätigung ausstellen?

 

 

Hoffe, ihr könnt mir helfen...

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Während der Hinterherfahrt wird man vom Rettungswagen "gedeckt", das heißt, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder/ und Rotlichtverstöße meinerseits (ich möchte ja meinen Freund bzw. den Krankenwagen nicht aus den Augen verlieren) werden bei geblitzt werden nicht ins Register eingetragen oder ich bekomme kein Bußgeld. Weiter wurde mir erzählt, dass dies mit der Begründung der Hinterherfahrt bzw durch Bestätigen der Krankenwagenfahrer als "besonderer Ausnahmefall" zählen würde.

Das ist ein reines Gerücht, findet seine Stütze weder in Gesetz und Recht noch sonstwo und hat einen geschätzten Wahrheitsgehalt von 0%.

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Ich tippe sogar eher auf's Gegenteil. Sobald der RTW mit Sondersignal kommt, wird die Messung kurz unterdrückt. Um so größer das Fest für den Meßbeamten, sollte jemand im 'Schatten' des Einsatzwagens mitfliegen. Lächelnd wird er gleich wieder den Finger von der Taste nehmen ... :whistling:

Woher sollen z.B. auch andere VT wissen, daß du zum RTW 'gehörst'?

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Also hier habe ich es so, insbesondere in der "Einflugschneise" der Feuerwehr schon öfter erlebt (O-Amt Schwerin).

Nebenbei: Ein besonderes Gimmick ist hier, in der Lübecker Straße ( :whistling: ) parallel zur Straßenbahn zu fahren. Diese erreicht (eigenes Gleisbett, und daher erlaubt) locker Tempo 50. Diese gibt allerdings über ihre gesamte Länge ein Radarecho ab, so daß es nicht möglich ist, herauszufinden, ob ein Kfz die Messung auslöste, oder die Bahn. I.d.R. wird auch hier kurz unterbrochen, um den Film nicht unnötig zu füllen. Da aber an der Stelle auch gerne per Laser gemessen wird, verzichte ich lieber auf diese 'prickelnden' Einlagen :rolleyes:

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Interessant wäre es allenfalls, zu wissen, was passiert, wenn die Polizei einen anweist, "fahren sie doch hinterher".

Das wäre ja dann eine Weisung des Polizeibeamten, der Folge zu Leisten wäre.

 

Ich habe das mal in der Auffahrt zur Europabrücke in Koblenz gehabt, da war ein Rettungswagen hinter mit, incl. eingeschalteten Sondersignalen und ich hatte keine Möglichkeit, rechts heran zu fahren, also habe ich Platz gemacht, nach vorne und Zapp mit ~70km/h durch den 50er Blitzer.

Der Rettungswagen hat aber extra für den Blitzer gebremst und danach die Signalanlage wieder ausgeschaltet, das nenne ich mal SAUEREI.

 

Hab aber NIE Post bekommen :whistling:

 

Lg, Mike

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Ich tippe sogar eher auf's Gegenteil. Sobald der RTW mit Sondersignal kommt, wird die Messung kurz unterdrückt. Um so größer das Fest für den Meßbeamten, sollte jemand im 'Schatten' des Einsatzwagens mitfliegen. Lächelnd wird er gleich wieder den Finger von der Taste nehmen ... :licht:

Woher sollen z.B. auch andere VT wissen, daß du zum RTW 'gehörst'?

 

DAS wäre mir neu :lol2:

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