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Geblitzt Auserhalb Geschlossener Ortschaften Nach Vorfahrtsschild Nr.


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Hallo! :rolleyes:

 

Ich bin außerhalb geschlossender Ortschaften geblitzt worden, es war 70km erlaubt, nach 150 Metern kam eine Vorfahrtsstraße mit einem Vorfahrtsschild Nr. 306 HINTER der Einfahrt/Kreutzung. Nach weiteren ca. 200 Metern die nächste Einfahrt mit dem gleichen Verkehrszeichen HINTER der Einfahrt. HINTER dem Verkehrszeichen stand der Blitzer. Das nächste 70 km Schild stand erst ca. 200 Meter HINTER dem Blitzer.

Ich weiß das es NICHT rechtens ist und brauche bitte den $.

 

Vielen Dank und Gruß

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was gibt dir denn jetzt genau bedenken? also was denkst du ist verboten?

 

? Verstehe ich irgendwie nicht so ganz.... verboten ist dort zu blitzen, denn ein Vorfahrtsschild AUßERHALB geschlossener Ortschafften, hebt ein km-Zeichen auf!

Die :) gelten bis zum Aufhebungszeichen, über Kreuzungen und Einmündungen hinweg. :nolimit:

Sorry, das stimmt nicht! Das denken viele,weil die Fahrschulen das nicht lehren l

 

den $ findest du in der Bank. Um wievel zuviel geht es den bei dir?

Es geht mir nur ums Prinzip, es sind 10€. Ich habe vor kurzen eine Weiterbildung gemacht ( Ich und meine Frau sind Berufskraftfahrer im Personenverkehr mit abgeschlossener Ausbildung und wir haben in der Fahrschule , sowie ich in der Weiterbildung, beigebracht bekommen das ein Vorfahrsschild an einer Kreutzung oder Einmündung außerhalb g.O. ein z.b. 70 km-Schild aufhebt und dieses Schild erneut kommen muß. Das sagt Dir auch jeder Berufskraftfahrer.

Ich finde den § nicht, deswegen habe ich mich an Euch gewandt

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Hallo

 

Es geht mir nur ums Prinzip
Das sagt eigentlich schon alles.

 

es sind 10€

 

Bei dem Betrag solltest du mindestens bis zum Europäischen Gerichtshof klagen, falls du nicht bereits vorher Recht bekommen solltest. Problem: Das ist sehr unwahrscheinlich, denn:

 

wir haben in der Fahrschule , sowie ich in der Weiterbildung, beigebracht bekommen das ein Vorfahrsschild an einer Kreutzung oder Einmündung außerhalb g.O. ein z.b. 70 km-Schild aufhebt

 

das ist falsch. Sowas kannst du nur in ganz dunklen Hinterhofkneipen aufgefangen haben.

 

Warum fragst du nicht einfach in der Fahrschule oder der Weiterbildungsstelle nach? Wenn die so einen Quatsch verzapfen sollten die auch die gesetzliche Grundlage nennen können.

 

Du könntest höchstens versuchen zu erklären, du seist aus der Seitenstrasse gekommen und hättest die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gekannt. Wenn du allerdings vorher von der Hauptstr. in die untergeordnete Seitenstrasse eingebogen bist oder dort regelmässig unterwegs bist, wird das dir auch nicht weiterhelfen.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo

 

Es geht mir nur ums Prinzip
Das sagt eigentlich schon alles.

 

es sind 10€
Bei dem Betrag solltest du mindestens bis zum Europäischen Gerichtshof klagen, falls du nicht bereits vorher Recht bekommen solltest. Problem: Das ist sehr unwahrscheinlich, denn:

 

wir haben in der Fahrschule , sowie ich in der Weiterbildung, beigebracht bekommen das ein Vorfahrsschild an einer Kreutzung oder Einmündung außerhalb g.O. ein z.b. 70 km-Schild aufhebt

 

das ist falsch. Sowas kannst du nur in ganz dunklen Hinterhofkneipen aufgefangen haben.

 

Warum fragst du nicht einfach in der Fahrschule oder der Weiterbildungsstelle nach? Wenn die so einen Quatsch verzapfen sollten die auch die gesetzliche Grundlage nennen können.

 

Du könntest höchstens versuchen zu erklären, du seist aus der Seitenstrasse gekommen und hättest die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gekannt. Wenn du allerdings vorher von der Hauptstr. in die untergeordnete Seitenstrasse eingebogen bist oder dort regelmässig unterwegs bist, wird das dir auch nicht weiterhelfen.

 

Gruss

 

MrMurphy

Was bist Du denn für einer? Sonst gehts noch was? Erstens. Ich bin Berufskraftfahrer und fahre TÄGLICH zwischen 10-12 Stunden. Wenn ich die Zeit hätte, dann würde ich auch dort hinfahren und fragen OK Wenn du es so 100% weiß, warum sagst Du mir nicht den §

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Tja, du bist dir deines Halbwissens sehr sicher. Ist aber trotzdem falsch.

 

Lies dir mal die FAQ des Verkehrsportals zum Thema durch, wenn dann noch Fragen sind, komm wieder:

 

Verkehrsportal.de: FAQ Streckenverbote

:):rofl:

 

Wir haben doch auch so etwas :nolimit:

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=490494

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Es geht mir nur ums Prinzip, es sind 10€. Ich habe vor kurzen eine Weiterbildung gemacht ( Ich und meine Frau sind Berufskraftfahrer im Personenverkehr mit abgeschlossener Ausbildung und wir haben in der Fahrschule , sowie ich in der Weiterbildung, beigebracht bekommen das ein Vorfahrsschild an einer Kreutzung oder Einmündung außerhalb g.O. ein z.b. 70 km-Schild aufhebt und dieses Schild erneut kommen muß.

Prinzipien sind schön und gut, wenn angebracht.

Hier erzählen allerdings viele Unsinn - die Links hast du ja schon erhalten.

Da scheint die Qualität der Weiterbildung und der Fahrschule nicht die Beste zu sein

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Hallole

 

... und als Berufskraftfahrer darfst du überhaupt gar keine 10-12 Stunden fahren. Gem. der VO (EG) 561/2006 sind dir maximal 9 h, zweimal pro Woche auch 10 Stunden erlaubt. Von 12 Stunden steht da gar nix.

Da frage ich mich, wo du denn deine Weiterbildung gemacht hast - oder hast du am Ende doch nicht so gut aufgepasst?

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - die Lenk- und Ruhezeiten einhalten -

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Was bist Du denn für einer? Sonst gehts noch was? Erstens. Ich bin Berufskraftfahrer und fahre TÄGLICH zwischen 10-12 Stunden. Wenn ich die Zeit hätte, dann würde ich auch dort hinfahren und fragen OK Wenn du es so 100% weiß, warum sagst Du mir nicht den §

Typisch deutsch, schreit immer nach §§?

Außerdem ist es extrem bedenklich, dass du diese Rechtslage trotz deines Status als Berufskraftfahrer nicht kennst.

 

Nun, explizit steht es nicht im Gesetz, wenn auch §41 Abs. 2 Nr. 7 StVO hierzu eigentlich schon deutlich genug ist.

Das muss es aber auch nicht. Es reicht, wenn es dem Wortlaut der entsprechenden Vorschrift durch Auslegung entnommen werden kann.

 

Jedenfalls aber gibt es dazu gefestigte Rechtsprechung und die ist maßgeblich:

Der entscheidende Leitsatz hierzu ist:

 

Ergibt sich die Länge eines Streckenverbotes nicht aus einem Zusatzschild, so endet sie erst mit Zeichen 278 bis 282, nicht etwa an der nächsten Kreuzung oder Einmündung.

(OLG Hamm NJW 1974, S. 759; VRS 61, S. 353; NZV 1996, S. 247)

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Guest Simineon
Was bist Du denn für einer? Sonst gehts noch was? Erstens. Ich bin Berufskraftfahrer und fahre TÄGLICH zwischen 10-12 Stunden. Wenn ich die Zeit hätte, dann würde ich auch dort hinfahren und fragen OK Wenn du es so 100% weiß, warum sagst Du mir nicht den §

 

Keiner kann Dir den §§ nennen, weil es diesen Paragraphen schlicht und einfach nicht gibt.

 

Ganz im Gegenteil: Streckenbegrenzungen werden nur durch Streckenbegrenzungen aufgehoben.

 

Ich und meine Frau sind Berufskraftfahrer im Personenverkehr

[...]

Das sagt Dir auch jeder Berufskraftfahrer.

 

Wieso muss ich immerzu an Esel denken ... und nur weil "jeder" etwas falsches sagt, wird es dadurch nicht richtiger.

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Das sagt Dir auch jeder Berufskraftfahrer.

 

So fahren leider auch viele Berufskraftfahrer,keine Ahnung aber stur auf das Recht beharren das sie gar nicht haben.

 

 

:rofl: Das Berufskraftfahrer eine eigene STVO haben habe ich schon länger vermutet.Vielleicht sollten sie diese auch man den normalen Fahrern zugänglich machen damit man sich anpassen kann.

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